Betreff:
Änderung
des Bebauungsplans "Altenheim am Stadtgarten" - Aufstellungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Übersicht bestehende Bebauungspläne
Abgrenzung Bebauungsplangebiet
Luftbild mit Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des
Bebauungsplans „Altenheim am Stadtgarten“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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11.12.2012
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Gemeinderat
- Jahresabschluss 2012
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Beschlussfassung
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öffentlich
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20.12.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Im Zusammenhang mit der vom Gemeinderat beschlossenen
Einrichtung eines Kinderhorts im Wette-Center soll auch ein Freibereich als
Spielfläche für die Hortkinder geschaffen werden. Nicht zuletzt auch vor dem
Hintergrund der räumlichen Nähe zum Wette-Center bietet es sich an, diese
Spielfläche im westlichen Bereich des heutigen Stadtgartens vorzusehen.
Um die Einrichtung dieser
Spielfläche rechtlich zu ermöglichen, soll der in diesem Bereich rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 04 – 383 „Altenheim am Stadtgarten“ (rechtskräftig seit
26.02.1979) entsprechend geändert werden. Hierfür wird das
Bebauungsplanverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Der
Abgrenzungsbereich umfasst eine Fläche von rund 12.900 qm.
Bisher gilt für diesen Bereich die
Zweckbestimmung „Öffentliche Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB –
Stadtgarten - Zweckbestimmung
Parkanlage, zweckgebundene bauliche Anlagen sind zugelassen“. Diese Zweckbestimmung
soll nun wie folgt ergänzt werden: „Zweckbestimmung Parkanlage, zweckgebundene
bauliche Anlagen sowie Kinderspielplätze sind zulässig“.
Zudem soll der Name des
Bebauungsplanes angepasst werden. In Ergänzung zum bestehenden Bebauungsplan
„Östlicher Stadtgarten“ soll der neue Bebauungsplan die Bezeichnung „Westlicher
Stadtgarten“ erhalten.
Die detaillierte Ausarbeitung
inhaltlicher Festsetzungen erfolgt im weiteren Verlauf des Verfahrens.
Planung Spielplatz
Die Planung dieser Spielplatzfläche
wird derzeit ausgearbeitet, der Entwurf soll Anfang 2013 dem Gemeinderat
vorgestellt werden. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird eine
Mindestfläche von 8-10 m² pro Kind benötigt. Bei der Ausarbeitung der
Planungsüberlegungen soll in aller erster Linie auf eine altersgerechte
Ausstattung mit einem vielfältigen Bewegungsangebot geachtet werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist der in
Anlage 2 gekennzeichnete Wiesenbereich am westlichen Rand des Stadtgarten
unmittelbar südlich angrenzend an das Seniorenzentrum der AWO am besten für die
Neuanlage des Spielplatz geeignet. Die Distanz zum Wette Center beträgt
Luftlinie rund 160 m.
Vergleichbar mit den vorhandenen
Spielflächen am östlichen Rand des Stadtgartens kann so ein weiterer intensiv
nutzbarer Bereich entwickelt werden, ohne dass zu stark in die vorhandene
Struktur der Parkanlage eingegriffen wird.
Nach Osten und Süden bildet der
vorhandene Weg die Grenze des künftigen Spielplatzbereichs. Der Baumbestand auf
dem gegenüber der Stuttgarter Straße deutlich höher liegenden Bereich soll
erhalten bleiben. Das Gelände soll insbesondere am nördlichen, westlichen und
südlichen Rand der geplanten Fläche über Einfriedungen (z.B. Zaun in Verbindung
mit Hecken) entsprechend gesichert werden.
Der künftige Standort des
Spielplatzes im Stadtgarten bietet über den klar abgegrenzten eigentlichen
Spielplatzbereich hinaus die Möglichkeit, vorhandene Grün- und Freiflächen für
besondere Spielaktivitäten zu nutzen. Die Vorgaben der geltenden
„Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten zum Schutz der Grün- und
Erholungsanlagen“ enthalten diesbezüglich kein generelles Spielverbot in
Grün- und Erholungsanlagen, setzen aber sinngemäß eine gegenseitige
Rücksichtnahme zum Wohle aller Nutzer dieser Bereiche voraus.
Planungsrechtliches Verfahren
Das planungsrechtliche
Verfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt, da die erforderlichen
Voraussetzungen hier erfüllt sind: Das Plangebiet mit einer Flächengröße von
ca. 12.900 qm liegt im Innenbereich. Auch können hier keine Vorhaben mit einer
Grundfläche von mehr als 20.000 qm realisiert werden. Weiter sind keine
umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und zusätzlich
handelt es sich aus naturschutzrechtlicher Sicht auch nicht um einen besonders
schützenswerten Bereich.
Im sogenannten
"beschleunigten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise
mindestens 4-wöchige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich
an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Außerdem
kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie
einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
Weiteres Vorgehen
Nach dem Aufstellungsbeschluss
erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit.
Parallel dazu wird der Entwurf der Spielplatzfläche erarbeitet und dem Gesamtelternbeirat, den pädagogischen Fachkräften, den
Eltern und Kindern sowie – als nördlich angrenzender Nachbar - der
Geschäftsführung der AWO vorgestellt. Die dann mit den Beteiligten abgestimmte
Planung wird nachfolgend in den Gemeinderat zur Baubeschlussfassung eingebracht.
Angestrebt wird eine Realisierung des Spielplatzes im 3. Quartal 2013.
Beschlussvorschlag
Der Aufstellungsbeschluss für die
Änderung des Bebauungsplans „Altenheim am Stadtgarten“ wird gefasst.