Vorlage-Nr.:

421/2012

Az.:

5 Jeanette Thevenot

Datum:

05.12.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

11.12.2012

 

 

Betreff:

Änderung des Bebauungsplans "Altenheim am Stadtgarten" - Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Übersicht bestehende Bebauungspläne

Abgrenzung Bebauungsplangebiet

Luftbild mit Geltungsbereich

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Altenheim am Stadtgarten“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

11.12.2012

 

Gemeinderat - Jahresabschluss 2012

Beschlussfassung

öffentlich

20.12.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der vom Gemeinderat beschlossenen Einrichtung eines Kinderhorts im Wette-Center soll auch ein Freibereich als Spielfläche für die Hortkinder geschaffen werden. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der räumlichen Nähe zum Wette-Center bietet es sich an, diese Spielfläche im westlichen Bereich des heutigen Stadtgartens vorzusehen.

 

Um die Einrichtung dieser Spielfläche rechtlich zu ermöglichen, soll der in diesem Bereich rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 04 – 383 „Altenheim am Stadtgarten“ (rechtskräftig seit 26.02.1979) entsprechend geändert werden. Hierfür wird das Bebauungsplanverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Der Abgrenzungsbereich umfasst eine Fläche von rund 12.900 qm.

 

Bisher gilt für diesen Bereich die Zweckbestimmung „Öffentliche Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB – Stadtgarten -  Zweckbestimmung Parkanlage, zweckgebundene bauliche Anlagen sind zugelassen“. Diese Zweckbestimmung soll nun wie folgt ergänzt werden: „Zweckbestimmung Parkanlage, zweckgebundene bauliche Anlagen sowie Kinderspielplätze sind zulässig“.

Zudem soll der Name des Bebauungsplanes angepasst werden. In Ergänzung zum bestehenden Bebauungsplan „Östlicher Stadtgarten“ soll der neue Bebauungsplan die Bezeichnung „Westlicher Stadtgarten“ erhalten.

Die detaillierte Ausarbeitung inhaltlicher Festsetzungen erfolgt im weiteren Verlauf des Verfahrens.

 

Planung Spielplatz

 

Die Planung dieser Spielplatzfläche wird derzeit ausgearbeitet, der Entwurf soll Anfang 2013 dem Gemeinderat vorgestellt werden. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird eine Mindestfläche von 8-10 m² pro Kind benötigt. Bei der Ausarbeitung der Planungsüberlegungen soll in aller erster Linie auf eine altersgerechte Ausstattung mit einem vielfältigen Bewegungsangebot geachtet werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der in Anlage 2 gekennzeichnete Wiesenbereich am westlichen Rand des Stadtgarten unmittelbar südlich angrenzend an das Seniorenzentrum der AWO am besten für die Neuanlage des Spielplatz geeignet. Die Distanz zum Wette Center beträgt Luftlinie rund 160 m.

 

Vergleichbar mit den vorhandenen Spielflächen am östlichen Rand des Stadtgartens kann so ein weiterer intensiv nutzbarer Bereich entwickelt werden, ohne dass zu stark in die vorhandene Struktur der Parkanlage eingegriffen wird.

 

Nach Osten und Süden bildet der vorhandene Weg die Grenze des künftigen Spielplatzbereichs. Der Baumbestand auf dem gegenüber der Stuttgarter Straße deutlich höher liegenden Bereich soll erhalten bleiben. Das Gelände soll insbesondere am nördlichen, westlichen und südlichen Rand der geplanten Fläche über Einfriedungen (z.B. Zaun in Verbindung mit Hecken) entsprechend gesichert werden.

 

Der künftige Standort des Spielplatzes im Stadtgarten bietet über den klar abgegrenzten eigentlichen Spielplatzbereich hinaus die Möglichkeit, vorhandene Grün- und Freiflächen für besondere Spielaktivitäten zu nutzen. Die Vorgaben der geltenden „Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen“ enthalten diesbezüglich kein generelles Spielverbot in Grün- und Erholungsanlagen, setzen aber sinngemäß eine gegenseitige Rücksichtnahme zum Wohle aller Nutzer dieser Bereiche voraus. 

 

Planungsrechtliches Verfahren

 

Das planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hier erfüllt sind: Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 12.900 qm liegt im Innenbereich. Auch können hier keine Vorhaben mit einer Grundfläche von mehr als 20.000 qm realisiert werden. Weiter sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und zusätzlich handelt es sich aus naturschutzrechtlicher Sicht auch nicht um einen besonders schützenswerten Bereich.

 

Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise mindestens 4-wöchige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Parallel dazu wird der Entwurf der Spielplatzfläche erarbeitet und dem Gesamtelternbeirat, den pädagogischen Fachkräften, den Eltern und Kindern sowie – als nördlich angrenzender Nachbar - der Geschäftsführung der AWO vorgestellt. Die dann mit den Beteiligten abgestimmte Planung wird nachfolgend in den Gemeinderat zur Baubeschlussfassung eingebracht. Angestrebt wird eine Realisierung des Spielplatzes im 3. Quartal 2013.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Altenheim am Stadtgarten“ wird gefasst.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Übersicht Bebauungspläne westl. Stadtgarten.pdfÜbersicht Bebauungspläne westl. Stadtgarten.pdf Abgrenzung.pdfAbgrenzung.pdf Luftbild mit Abgrenzung.pdfLuftbild mit Abgrenzung.pdf