Vorlage-Nr.:

293/2013

Az.:

8/Baehr

Datum:

20.06.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

02.07.2013

 

 

Betreff:

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Bereich zwischen Max-Levi-Straße, Salamanderplatz und Stammheimer Straße" - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan mit Textteil und Begründung

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften  "Bereich zwischen Max-Levi-Straße, Salamanderplatz und Stammheimer Straße" wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

02.07.2013

 

 

 

Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 

     

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Auf der Grundlage einer von der Immovation AG vorgestellten Gesamtkonzeption für die Entwicklung des Salamander-Areals hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2010  die Einleitung eines planungsrechtlichen Verfahrens für den Gesamtbereich Salamander gefasst. Nachfolgend wurden entsprechend den mit der Stadt Kornwestheim abgestimmten Planungsüberlegungen Bebauungspläne für verschiedene Teilbereiche entwickelt und so die gewünschte Entwicklung auch planungsrechtlich abgesichert. Weiterer Baustein für die Gesamtentwicklung des Areals ist der Bereich des früheren Festsaals der ehemaligen Salamander AG, der im Rahmen dieses Verfahrens planungsrechtlich erfasst und gesichert werden soll.

 

Im südlichen Teil des Geltungsbereichs plant die Immovation AG als Eigentümerin des Salamander Areals den Neubau einer Seniorenwohnanlage. Für den nördlich angrenzenden Bereich ist der Bau eines Wohn- und Bürogebäudes samt großflächigem Einzelhandel (Rewe) im Erdgeschoss geplant. Dieser ist in Form eines Discountmarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.500 m² vorgesehen.

Nachdem die ursprünglichen Planungsüberlegungen zur Errichtung eines Parkhauses verworfen wurden, sollen an dieser Stelle nun Wohn- und Büronutzungen ermöglicht werden. Darüber hinaus muss im Plangebiet  - aufgrund des notwendigen privaten Stellplatznachweises - sowohl eine ebenerdige Stellplatzanlage als auch eine Tiefgarage vorgesehen werden. Die Planungsüberlegungen sehen zudem vor, im Bereich der im Bebauungsplan gesicherten und zu erhaltenden Bestandsbäume (Platanen) einen qualitätvollen Freibereich mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen.

Im Rahmen des Verfahrens über die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts ebenfalls gesichert wird eine Fläche, die für den im Zusammenhang mit den Überlegungen zum Bau einer Brückenverbindung zwischen der Eastleighstraße und dem westlichen Stadtgebiet notwendigen Bau eines Brückenkopf benötigt wird.

 

Das Plangebiet umfasst den mittleren Teilbereich des Salamander-Areals. Für diesen gilt der o.g. - seit dem Jahr 2002 rechtskräftige – Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Salamander“. Da die beabsichtigten Nutzungen der Immovation AG, gem. den Festsetzungen dieses Bebauungsplans nicht genehmigungsfähig wären, ist die Neuaufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans für diesem Bereich erforderlich. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in enger Abstimmung zwischen der Abteilung Stadtplanung und den Planern der Immovation AG erarbeitet.

 

Mit der Durchführung des  Verfahrens soll eine planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für eine zukünftig gesicherte städtebauliche Ordnung in diesem Bereich geschaffen werden.  Darüber hinaus kann die umfängliche Entwicklung des ehemaligen Salamander-Areals durch das Bebauungsplanverfahren planungsrechtlich zu einem Abschluss gebracht werden.

 

Art der baulichen Nutzung

Für den überplanten Bereich werden ein Mischgebiet (MI) und Kerngebiet (MK) gem. BauNVO (1990) festgesetzt. Die von der Immovation AG beabsichtigten Nutzungen „Altenwohnanlage“ (im Bereich des MI) sowie „Geschäfts- und Wohngebäude“ (im Bereich des MK) sind innerhalb der festgesetzten Gebietstypen allgemein zulässig.

Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungsstätten festgesetzt, da diese für das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung – insbesondere auch in Bezug zu der zukünftig südlich des Plangebiets gelegenen - Kindertagesstätte Salamander - zu einem Konfliktpotenzial führen.

Die im Kerngebiet zulässigen Nutzungen sollen die innerstädtische Funktion des Gebietes unterstreichen und fördern. Darüber hinaus soll der innerstädtische Bereich an dieser Stelle zu einem Abschluss gebracht werden. Durch Ausschluss von bestimmten Nutzungen (z.B. Vergnügungsstätten) soll ein konfliktfreies Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe im Plangebiet  gewährleistet werden.

 

Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird unter Berücksichtigung des angrenzenden Bestandes und der städtebaulichen Konzeption festgesetzt. Die Kubatur wird bestimmt durch Festsetzungen der Grundflächenzahl (GRZ) und der maximalen Gebäudehöhe (GH max.) über Normalnull (NN).  Die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe (GH max.) des Hauptgebäudes über NN schafft zudem einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzungen der Grundflächenzahlen orientieren sich am - gem. Baunutzungsverordnung -  zulässigen Maximalwert. Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet, da diese Kenngröße für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig ist. Darüber hinaus gelten die Maßgaben der an das Plangebiet angrenzenden denkmalgeschützten Gebäude.

 

Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen

Mit der Festsetzung von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) und der Bauweise - aber auch der maximal zulässigen Gebäudehöhe über NN und der zulässigen Dachform - soll der Maßstab und die Höhenentwicklung der benachbarten Bebauung aufgenommen werden, so dass ein harmonisches Einfügen zukünftiger Gebäude in den Bestand gewährleistet werden kann.

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden, für eine zukünftig flexible Nutzung, größt- möglichst ausgewiesen. Für die Festsetzung der offenen Bauweise werden keine weiteren Vorschriften getroffen.

 

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan:

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2010 wird das Plangebiet als „Gemischte Baufläche – Planung“ dargestellt. Der Bebauungsplan lässt sich somit aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.

 

Verfahren:

Das planungsrechtliche Verfahren wird gem.  § 13 a BauGB durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.  Das Plangebiet liegt im Innenbereich, weist eine maximal mögliche Grundfläche von unter 20.000 m² auf, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht um keinen besonders schützenswerten Bereich. Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" gem. § 13 a BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriffs-/Ausgleichs-Regelung abgesehen werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Entwurf zu beschließen

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
B-Plan_Entwurf.pdfB-Plan_Entwurf.pdf Textfestsetzung_Entwurf.pdfTextfestsetzung_Entwurf.pdf Begründung_Entwurf.pdfBegründung_Entwurf.pdf