Vorlage-Nr.:

63/2012

Az.:

214 Regine Jung

Datum:

27.02.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Sozialausschuss

Am:

07.03.2012

 

 

Betreff:

Einführung einer neuen Entgeltordnung und des EDV-Programms Nordholz für die Kernzeitbetreuung

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Vergleichsberechnung mit Familienpass

Anlage 2 : Vergleichsberechnung ohne Familienpass

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Entgeltordnung der Kernzeitbetreuung wird wie in der Anlage 1 dargestellt zum Schuljahr 2012/13 beschlossen.
  2. Das EDV-Programm Nordholz wird in der Kernzeitbetreuung zum Schuljahr 2012/13 wie in der Sachdarstellung beschrieben eingeführt.
  3. Die Kosten in Höhe von voraussichtlich 8.500 Euro werden außerplanmäßig genehmigt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien über die Kernzeitbetreuung entsprechend anzupassen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Sozialausschuss

Vorberatung

nichtöffentlich

07.03.2012

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

15.03.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

22.03.2012

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2012

2A29100002.9352

voraussichtlich ca. 8.500 Euro

Apl

Mehrausgaben

Der Bedarf wurde bisher nicht im Haushaltsplan 2012 angemeldet. Konketes Angebot KDRS steht noch aus.

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Nachdem der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 13.07.2011 das Thema der Neuordnung der Kernzeitentgelte mit der Bitte zurückgestellt hatte eine Hochrechnung der potentiellen Entgelteinnahmen zu erstellen, wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 19.10.2011 die Grundsystematik für die Neuordnung der Entgelte festgelegt. Dies war mit der Aufforderung an die Verwaltung verbunden eine Kalkulation vorzulegen, die der Höhe der bisherigen Einnahmen entspricht.

 

Die folgenden vom Sozialausschuss beschlossenen Merkmale bilden die Grundlage für die als Anlage 1 beigefügte Kalkulation:

 

1. Wahlmöglichkeit zwischen 2, 3 und 5 Tage Buchung.

2. Bei Besitz des Familienpasses ermäßigt sich der Betrag um 50 %.

3. Beim gleichzeitigen Besuch von mehreren Kindern einer Familie in der Kernzeit

    tritt keine Beitragsermäßigung in Kraft.

4. Die Anzahl der Kinder im Haushalt hat Einfluss auf das Entgelt. Je

    Geschwisterkind ermäßigt sich das Entgelt um 20 %. Eine Obergrenze soll bei

    4 Kindern (analog Kindertageseinrichtungen) gezogen werden.

5. Insgesamt dürfen die Ermäßigungen maximal 75 % des Entgelts betragen.

 

Ergebnis der Kalkulation

Anlage 1 stellt eine Vergleichsberechnung mit Berücksichtigung des Familienpassbesitzes dar; Anlage 2 eine Vergleichsberechnung ohne dessen Berücksichtigung. Die Zahlen wurden entsprechend gerundet. Vergleicht man die grau hinterlegten Gesamtentgelte je Monat, ist zu erkennen, dass bei Kalkulation mit Familienpassberücksichtigung die Entgelte um ca. 600 EUR je Monat nach unten von den bisherigen Gesamtentgelten in Höhe von 16.041 EUR abweichen. Bei Kalkulation ohne Familienpassberücksichtigung übersteigen die Entgelte die bisherigen um ca. 200 EUR.

So ist bei beiden Fällen von einem Ergebnis auszugehen, das den bisherigen Einnahmen in etwa entspricht. Durch ständige Veränderungen des Anmeldebestands der Kernzeitbetreuung ändert sich auch das Einnahmeergebnis monatlich.


 

Auswirkungen der neuen Entgeltsystematik nach Anlage 1

Es ergeben sich bei der neuen Entgeltordnung folgende Veränderungen gegenüber der bisher gültigen Entgeltordnung. Die nachstehenden Beispiele gehen von einer Inanspruchnahme des Kernzeitangebots an fünf Tagen in der Woche aus.

 

Familienstatus

Bisheriges Entgelt

Neues Entgelt

 

1-Kind-Familie

86 EUR

98 EUR

Mit Familienpass

68,80 EUR

49 EUR

2-Kind-Familie

43 EUR (nur, wenn 2 Kinder gleichzeitig in Kernzeit)

79 EUR (unabhängig, ob weiteres Kind einer Familie in der Kernzeit)

 

Mit Familienpass

34,40 EUR (siehe oben)

39,50 EUR

 

 

 

Im Erhebungsmonat Januar 2012 sind in der Kernzeitbetreuung 240 Kinder angemeldet.

 

Für alle Ein-Kind-Familien ohne Familienpass wird das Kernzeitentgelt mit der neuen Systematik teurer. Dies sind knapp ein Fünftel der betroffenen Familien. Für die allermeisten übrigen stellt die neue Systematik eine Vergünstigung dar. Insbesondere 2-Kind-Familien, die nur ein Kind in der Kernzeitbetreuung angemeldet haben, zahlen zukünftig statt 86 EUR nur noch 79 EUR. Diese Gruppe stellt über die Hälfte aller betroffenen Familien. Im Gegenzug erleben nur 21 Familien, die zwei Kinder gleichzeitig in der Kernzeit angemeldet haben, den Wegfall dieser Vergünstigung als nachteilig. Statt bisher 129 EUR (86 EUR +

43 EUR) monatlich bezahlen diese künftig 158 EUR (79 EUR + 79 EUR) im Monat für beide Kinder.

 

Thema Familienpassberücksichtigung

Unter Ziffer 2. (siehe Seite 1) hat der Sozialausschuss am 19.10.2012 die Berücksichtigung des Merkmals „Besitz des Familienpasses“ mit 50 % Ermäßigung einstimmig beschlossen. Gleichzeitig wurde jedoch laut Sitzungsprotokoll diskutiert, dass die Systematik der Entgeltordnung, der der Kindergärten gleichen solle. Hier findet der Familienpass ausschließlich beim Essensgeld Berücksichtigung. Aus diesem Grund hat die Verwaltung zur Darstellung der Situation ohne Berücksichtigung des Familienpasses die Vergleichs-berechnung nach Anlage 2 vorgenommen. Von einem Wegfall der Familienpass-berücksichtigung sind aktuell 20 Familien betroffen, insbesondere sechs 1-Kind-Familien, deren Kosten von aktuell 68,80 EUR auf 98 EUR steigen. Die übrigen 14 Familien genießen zwar den Vorzug, dass die Anzahl der Kinder in der Familie bei der Berechnung des Entgelts Berücksichtigung findet. So steigt das Entgelt für eine 2-Kind-Familie, bei der bisher der Familienpass angerechnet wurde, dennoch von 68,80 EUR auf 79 EUR. 

 

Beschaffungskosten Programm Nordholz

Die Umstellung auf ein anderes EDV-Programm wird notwendig, da das alte Abrechnungsprogramm des Rechenzentrums nicht mehr weitergeführt wird. Sinnvoll ist nach Meinung der Verwaltung dies zeitgleich mit der Einführung der neuen Entgeltordnung zum kommenden Schuljahr 2012/13 ab 01.09.2012 umzusetzen.

 

Da im Haushaltsplan jedoch bisher kein Mittelansatz für die Umstellung auf das Programm Nordholz eingeplant ist, muss eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von voraussichtlich 8.500 EUR genehmigt werden (das konkrete Angebot des Rechenzentrums liegt noch nicht vor).


 

Vorschlag der Verwaltung

Ziel der neuen Entgeltordnung soll Transparenz und Gerechtigkeit sowie die Besserstellung von Mehrkindfamilien sein. Diese Punkte sind nach Meinung der Verwaltung in beiden Varianten erfüllt. Des weiteren ist festzustellen, dass der weitaus größte Teil der Familien Vorteile von der neuen Entgeltordnung haben wird, ob diese nun mit oder ohne Familienpassberücksichtigung kalkuliert ist.

 

Für die Kernzeitbetreuung gibt es keine Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket oder Regelungen der Jugendhilfe. Vor diesem Hintergrund ist die Variante der Entgeltordnung nach Anlage 1 (mit Berücksichtigung Familienpass) nach Meinung der Verwaltung vorzuziehen. Dies entspricht der Systematik der Entgeltberechnung der Kindertagesstätten und den Anforderungen des Sozialausschusses vom 19.10.2012, in dem die Verwendung einer vergleichbaren Berechnungsgrundlage diskutiert wurde. Die Verwaltung schlägt daher vor, nach den Beschlussvorschlägen 1 bis 4 zu beschließen.

 

Nachrichtlich: Thema Essensentgelt Schillerschule

Die Essensentgelte sollen von der Umstellung der Systematik nicht berührt werden, insbesondere auch deshalb, weil das Verfahren bei Mensaeröffnung in der Schillerschule auslaufen wird. Eine abrechnungstechnische Umstellung auf das Programm Nordholz ist dennoch notwendig und auch möglich, da auch hierfür das bisherige EDV-Programm des Rechenzentrums ab 2013 nicht mehr zur Verfügung steht.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anlage 1