Betreff:
Einführung
einer neuen Entgeltordnung und des EDV-Programms Nordholz für die
Kernzeitbetreuung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Vergleichsberechnung mit Familienpass
Anlage 2 : Vergleichsberechnung ohne Familienpass
Beschlussvorschlag:
- Die
Entgeltordnung der Kernzeitbetreuung wird wie in der Anlage 1 dargestellt
zum Schuljahr 2012/13 beschlossen.
- Das EDV-Programm Nordholz wird
in der Kernzeitbetreuung zum Schuljahr 2012/13 wie in der Sachdarstellung
beschrieben eingeführt.
- Die Kosten in Höhe von
voraussichtlich 8.500 Euro werden außerplanmäßig genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
die Richtlinien über die Kernzeitbetreuung entsprechend anzupassen und zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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nichtöffentlich
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07.03.2012
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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15.03.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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22.03.2012
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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2A29100002.9352
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voraussichtlich ca.
8.500 Euro
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Apl
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Mehrausgaben
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Der Bedarf wurde
bisher nicht im Haushaltsplan 2012 angemeldet. Konketes Angebot KDRS steht
noch aus.
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Nachdem der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 13.07.2011
das Thema der Neuordnung der Kernzeitentgelte mit der Bitte zurückgestellt
hatte eine Hochrechnung der potentiellen Entgelteinnahmen zu erstellen, wurde
in der Sitzung des Sozialausschusses am 19.10.2011 die Grundsystematik für die
Neuordnung der Entgelte festgelegt. Dies war mit der Aufforderung an die
Verwaltung verbunden eine Kalkulation vorzulegen, die der Höhe der bisherigen
Einnahmen entspricht.
Die folgenden vom Sozialausschuss
beschlossenen Merkmale bilden die Grundlage für die als Anlage 1 beigefügte
Kalkulation:
1. Wahlmöglichkeit zwischen 2, 3 und
5 Tage Buchung.
2. Bei Besitz des Familienpasses
ermäßigt sich der Betrag um 50 %.
3. Beim gleichzeitigen Besuch von
mehreren Kindern einer Familie in der Kernzeit
tritt keine Beitragsermäßigung in Kraft.
4. Die Anzahl der Kinder im Haushalt
hat Einfluss auf das Entgelt. Je
Geschwisterkind ermäßigt sich das Entgelt um 20 %. Eine Obergrenze soll
bei
4 Kindern (analog Kindertageseinrichtungen) gezogen werden.
5. Insgesamt dürfen die Ermäßigungen
maximal 75 % des Entgelts betragen.
Ergebnis der Kalkulation
Anlage 1 stellt eine
Vergleichsberechnung mit Berücksichtigung des Familienpassbesitzes dar; Anlage
2 eine Vergleichsberechnung ohne dessen Berücksichtigung. Die Zahlen wurden
entsprechend gerundet. Vergleicht man die grau hinterlegten Gesamtentgelte je
Monat, ist zu erkennen, dass bei Kalkulation mit Familienpassberücksichtigung
die Entgelte um ca. 600 EUR je Monat nach unten von den bisherigen
Gesamtentgelten in Höhe von 16.041 EUR abweichen. Bei Kalkulation ohne Familienpassberücksichtigung
übersteigen die Entgelte die bisherigen um ca. 200 EUR.
So ist bei beiden Fällen von einem
Ergebnis auszugehen, das den bisherigen Einnahmen in etwa entspricht. Durch
ständige Veränderungen des Anmeldebestands der Kernzeitbetreuung ändert sich
auch das Einnahmeergebnis monatlich.
Auswirkungen der neuen Entgeltsystematik nach Anlage 1
Es ergeben sich bei der neuen
Entgeltordnung folgende Veränderungen gegenüber der bisher gültigen
Entgeltordnung. Die nachstehenden Beispiele gehen von einer Inanspruchnahme des
Kernzeitangebots an fünf Tagen in der Woche aus.
Familienstatus
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Bisheriges Entgelt
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Neues Entgelt
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1-Kind-Familie
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86 EUR
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98 EUR
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Mit Familienpass
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68,80 EUR
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49 EUR
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2-Kind-Familie
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43 EUR (nur, wenn 2 Kinder
gleichzeitig in Kernzeit)
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79 EUR (unabhängig, ob weiteres
Kind einer Familie in der Kernzeit)
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Mit Familienpass
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34,40 EUR (siehe oben)
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39,50 EUR
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Im Erhebungsmonat Januar 2012 sind
in der Kernzeitbetreuung 240 Kinder angemeldet.
Für alle Ein-Kind-Familien ohne
Familienpass wird das Kernzeitentgelt mit der neuen Systematik teurer. Dies
sind knapp ein Fünftel der betroffenen Familien. Für die allermeisten übrigen
stellt die neue Systematik eine Vergünstigung dar. Insbesondere
2-Kind-Familien, die nur ein Kind in der Kernzeitbetreuung angemeldet haben,
zahlen zukünftig statt 86 EUR nur noch 79 EUR. Diese Gruppe stellt über die
Hälfte aller betroffenen Familien. Im Gegenzug erleben nur 21 Familien, die
zwei Kinder gleichzeitig in der Kernzeit angemeldet haben, den Wegfall dieser Vergünstigung
als nachteilig. Statt bisher 129 EUR (86 EUR +
43 EUR) monatlich bezahlen diese
künftig 158 EUR (79 EUR + 79 EUR) im Monat für beide Kinder.
Thema Familienpassberücksichtigung
Unter Ziffer 2. (siehe Seite 1) hat
der Sozialausschuss am 19.10.2012 die Berücksichtigung des Merkmals „Besitz des
Familienpasses“ mit 50 % Ermäßigung einstimmig beschlossen. Gleichzeitig wurde
jedoch laut Sitzungsprotokoll diskutiert, dass die Systematik der
Entgeltordnung, der der Kindergärten gleichen solle. Hier findet der
Familienpass ausschließlich beim Essensgeld Berücksichtigung. Aus diesem Grund
hat die Verwaltung zur Darstellung der Situation ohne Berücksichtigung des
Familienpasses die Vergleichs-berechnung nach Anlage 2 vorgenommen. Von einem
Wegfall der Familienpass-berücksichtigung sind aktuell 20 Familien betroffen,
insbesondere sechs 1-Kind-Familien, deren Kosten von aktuell 68,80 EUR auf 98
EUR steigen. Die übrigen 14 Familien genießen zwar den Vorzug, dass die Anzahl
der Kinder in der Familie bei der Berechnung des Entgelts Berücksichtigung
findet. So steigt das Entgelt für eine 2-Kind-Familie, bei der bisher der
Familienpass angerechnet wurde, dennoch von 68,80 EUR auf 79 EUR.
Beschaffungskosten Programm Nordholz
Die Umstellung auf ein anderes
EDV-Programm wird notwendig, da das alte Abrechnungsprogramm des Rechenzentrums
nicht mehr weitergeführt wird. Sinnvoll ist nach Meinung der Verwaltung dies
zeitgleich mit der Einführung der neuen Entgeltordnung zum kommenden Schuljahr
2012/13 ab 01.09.2012 umzusetzen.
Da im Haushaltsplan jedoch bisher
kein Mittelansatz für die Umstellung auf das Programm Nordholz eingeplant ist,
muss eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von voraussichtlich 8.500 EUR
genehmigt werden (das konkrete Angebot des Rechenzentrums liegt noch nicht
vor).
Vorschlag der Verwaltung
Ziel der neuen Entgeltordnung soll
Transparenz und Gerechtigkeit sowie die Besserstellung von Mehrkindfamilien
sein. Diese Punkte sind nach Meinung der Verwaltung in beiden Varianten
erfüllt. Des weiteren ist festzustellen, dass der weitaus größte Teil der
Familien Vorteile von der neuen Entgeltordnung haben wird, ob diese nun mit
oder ohne Familienpassberücksichtigung kalkuliert ist.
Für die Kernzeitbetreuung gibt es
keine Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket oder Regelungen der
Jugendhilfe. Vor diesem Hintergrund ist die Variante der Entgeltordnung nach
Anlage 1 (mit Berücksichtigung Familienpass) nach Meinung der Verwaltung
vorzuziehen. Dies entspricht der Systematik der Entgeltberechnung der Kindertagesstätten
und den Anforderungen des Sozialausschusses vom 19.10.2012, in dem die
Verwendung einer vergleichbaren Berechnungsgrundlage diskutiert wurde. Die
Verwaltung schlägt daher vor, nach den Beschlussvorschlägen 1 bis 4 zu
beschließen.
Nachrichtlich: Thema Essensentgelt Schillerschule
Die Essensentgelte sollen von der
Umstellung der Systematik nicht berührt werden, insbesondere auch deshalb, weil
das Verfahren bei Mensaeröffnung in der Schillerschule auslaufen wird. Eine
abrechnungstechnische Umstellung auf das Programm Nordholz ist dennoch
notwendig und auch möglich, da auch hierfür das bisherige EDV-Programm des
Rechenzentrums ab 2013 nicht mehr zur Verfügung steht.