Gremium:
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Ausschuss für Umwelt
und Technik
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Am:
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14.09.2010
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Betreff:
Vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet
zwischen Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße -
1. Änderung", Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung
Die Unterlagen werden direkt in die Fraktionen gegeben.
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Aufstellungs- und
Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
„Wohngebiet zwischen Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße – 1. Änderung" zu fassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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14.09.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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30.09.2010
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen
Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße
(ehemalige Schwedenhäuser)" wurde am 22.07.2008 (Vorlage 333/2008) vom
Gemeinderat zur Satzung beschlossen. Bei der Konzeption zur Neubebauung des
Bereiches der ehemaligen Schwedenhäuser war die Anlage eines Kinderspielplatzes
im Westen des Baugebietes vorgesehen. Die Ausweisung der Fläche im
Bebauungsplan war zu dem Zeitpunkt des Verfahrens jedoch noch nicht möglich, da
sich nur ein kleiner Teil der geplanten Spielplatzfläche im Besitz der Stadt
Kornwestheim befand. Nach dem Erwerb weiterer Flächen durch die Stadt
Kornwestheim im Jahr 2009 kann der Spielplatz nunmehr über den Bebauungsplan
planungsrechtlich gesichert werden. Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes bleiben unverändert.
Planungsziel
Der Spielplatz mit einer
Fläche von rund 1000 qm befindet sich am nordwestlichen Rand des neuen
Wohngebiets. Mit der Realisierung der Spielplatzfläche soll künftig nicht nur
den Kindern des Wohngebiets „Sonnencarree“ sondern
ganz allgemein allen Kindern des nördlich Teils der Weststadt ein attraktives
Spielangebot in unmittelbarer Nähe des Wohnumfelds gemacht werden. Der
vorgesehene Standort eignet sich aus Sicht der Verwaltung um so mehr, als auf
der Grundlage gestellter Förderanträge im Zusammenhang mit der Vermarktung der
Baugrundstücke mit Stand Juli 2010 künftig ca. 34 Kinder im Wohngebiet „Sonnencarree“ wohnen werden.
Als Richtwert für die
Erreichbarkeit von Spielplätzen wird gem. DIN 18034 eine Entfernung von ca. 100
m Fußweg für Kinder von 0-6 Jahren angesehen. Für Kinder im Alter von 6–12
Jahren sollte die Entfernung maximal ca. 400 m Fußweg betragen. Die nächste
Spielplatzfläche in der Weststadt befindet sich in der Schubartstraße / Ecke Bebelstraße.
Dieser Spielplatz ist aufgrund seines Einzugsbereiches stark frequentiert und
befindet sich in einer Entfernung von ca. 600 m. Der Spielplatz Christofstraße
befindet sich östlich der S-Bahn Trasse und ist ca. 350 m entfernt. Auch dieser
Spielplatz ist aufgrund seines Einzugsbereichs vom Obstgarten bis zur
Innenstadt stark frequentiert.
Vor diesem Hintergrund
soll auf der neuen Spielplatzfläche ein ergänzendes Angebot speziell für die
Altersgruppe bis 12 Jahre geschaffen werden. Die Entwurfsplanung wird dem
Gemeinderat in einer separaten Sitzungsvorlage vorgestellt.
Verfahren:
Das zur Änderung des
Bebauungsplans notwendige planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13 BauGB
durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hier erfüllt sind: Die
Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt, es sind keine
umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es gibt keine
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b
BauGB genannten Schutzgüter.
Im sogenannten
"vereinfachten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die
normalerweise mindestens 4-wöchige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt
und nur auf die betroffenen Öffentlichkeit und TÖB's
beschränkt werden. Auf eine Umweltprüfung bzw. einen Umweltbericht kann
verzichtet werden.
Entsprechend der o.a.
Vorgaben des BauGB wurde bei diesem Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung
abgesehen. Deshalb fehlt hier die sonst an dieser Stelle übliche Abwägung.
Vorgesehen ist, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erstmals mit dem
Entwurfsbeschluss erfolgt.
Die Gutachten (Artenschutzrechtliche
Untersuchung, Lärmgutachten) des derzeit geltenden Bebauungsplanes bleiben
unverändert bestehen und wurden dem Gemeinderat bereits beim Satzungsbeschluss
des Ursprungsbebauungsplans (Vorlage 333/2008) zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag
Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften „Wohngebiet zwischen Jahnstraße,
Dammstraße und Villeneuvestraße – 1. Änderung"
zu fassen.