Vorlage-Nr.:

294/2010

Az.:

5 Christian Kuebler
5 Jeanette Thevenot

Datum:

07.09.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

14.09.2010

 

 

Betreff:

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet zwischen Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße - 1. Änderung", Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung

Die Unterlagen werden direkt in die Fraktionen gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Wohngebiet zwischen Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße – 1. Änderung" zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

14.09.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

30.09.2010

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße (ehemalige Schwedenhäuser)" wurde am 22.07.2008 (Vorlage 333/2008) vom Gemeinderat zur Satzung beschlossen. Bei der Konzeption zur Neubebauung des Bereiches der ehemaligen Schwedenhäuser war die Anlage eines Kinderspielplatzes im Westen des Baugebietes vorgesehen. Die Ausweisung der Fläche im Bebauungsplan war zu dem Zeitpunkt des Verfahrens jedoch noch nicht möglich, da sich nur ein kleiner Teil der geplanten Spielplatzfläche im Besitz der Stadt Kornwestheim befand. Nach dem Erwerb weiterer Flächen durch die Stadt Kornwestheim im Jahr 2009 kann der Spielplatz nunmehr über den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert.

 

Planungsziel

Der Spielplatz mit einer Fläche von rund 1000 qm befindet sich am nordwestlichen Rand des neuen Wohngebiets. Mit der Realisierung der Spielplatzfläche soll künftig nicht nur den Kindern des Wohngebiets „Sonnencarree“ sondern ganz allgemein allen Kindern des nördlich Teils der Weststadt ein attraktives Spielangebot in unmittelbarer Nähe des Wohnumfelds gemacht werden. Der vorgesehene Standort eignet sich aus Sicht der Verwaltung um so mehr, als auf der Grundlage gestellter Förderanträge im Zusammenhang mit der Vermarktung der Baugrundstücke mit Stand Juli 2010 künftig ca. 34 Kinder im Wohngebiet „Sonnencarree“ wohnen werden. 

Als Richtwert für die Erreichbarkeit von Spielplätzen wird gem. DIN 18034 eine Entfernung von ca. 100 m Fußweg für Kinder von 0-6 Jahren angesehen. Für Kinder im Alter von 6–12 Jahren sollte die Entfernung maximal ca. 400 m Fußweg betragen. Die nächste Spielplatzfläche in der Weststadt befindet sich in der Schubartstraße / Ecke Bebelstraße. Dieser Spielplatz ist aufgrund seines Einzugsbereiches stark frequentiert und befindet sich in einer Entfernung von ca. 600 m. Der Spielplatz Christofstraße befindet sich östlich der S-Bahn Trasse und ist ca. 350 m entfernt. Auch dieser Spielplatz ist aufgrund seines Einzugsbereichs vom Obstgarten bis zur Innenstadt stark frequentiert.

Vor diesem Hintergrund soll auf der neuen Spielplatzfläche ein ergänzendes Angebot speziell für die Altersgruppe bis 12 Jahre geschaffen werden. Die Entwurfsplanung wird dem Gemeinderat in einer separaten Sitzungsvorlage vorgestellt.

 

 

 

 

Verfahren:

Das zur Änderung des Bebauungsplans notwendige planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hier erfüllt sind: Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Im sogenannten "vereinfachten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise mindestens 4-wöchige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt und nur auf die betroffenen Öffentlichkeit und TÖB's beschränkt werden. Auf eine Umweltprüfung bzw. einen Umweltbericht kann verzichtet werden.

 

Entsprechend der o.a. Vorgaben des BauGB wurde bei diesem Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung abgesehen. Deshalb fehlt hier die sonst an dieser Stelle übliche Abwägung. Vorgesehen ist, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erstmals mit dem Entwurfsbeschluss erfolgt.

Die Gutachten (Artenschutzrechtliche Untersuchung, Lärmgutachten) des derzeit geltenden Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen und wurden dem Gemeinderat bereits beim Satzungsbeschluss des Ursprungsbebauungsplans (Vorlage 333/2008) zur Verfügung gestellt.

 

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Wohngebiet zwischen Jahnstraße, Dammstraße und Villeneuvestraße – 1. Änderung" zu fassen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
BPlan Jahnstrasse.pdf