Vorlage-Nr.:

194/2012

Az.:

5 Daniela Gerock

Datum:

19.06.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

26.06.2012

 

 

Betreff:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kindertagesstätte an der Neckarstraße / Ecke Remsstraße" - Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzungsplan, Bebauungsplanübersicht

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) „Kindertagesstätte an der Neckarstraße / Ecke Remsstraße“ wird gefasst.

 

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

26.06.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

28.06.2012

 

 

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Vor dem Hintergrund des ab dem 1. August 2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim bereits verschiedentlich über die Möglichkeit der Bereitstellung notwendiger Betreuungsplätze im Stadtgebiet diskutiert.

Mit der bevorstehenden Realisierung zweier privater Einrichtungen im Bereich des Salamander-Areals und der Kornbühlstraße können die bestehenden Einrichtungen im Bereich westlich der B27 in einem ersten Schritt sinnvoll ergänzt und das Betreuungsangebot in diesem Bereich weiter ausgebaut werden. Weitergehende Überlegungen gehen von der Schaffung einer zusätzlichen Einrichtung im Bereich des ESG-Geländes aus.

 

Im Bereich östlich der B27 steht derzeit mit dem Kindergarten Otterweg nur eine einzige 5-gruppige Einrichtung zur Verfügung. Damit wird deutlich, dass der Bereich östlich der B27 nicht zuletzt auch aufgrund der Entwicklungen im Bereich „Wohnpark Neckarstraße“ und dem Baugebiet „Neckartalblick“ eine deutliche Unterversorgung erforderlicher Betreuungsplätze aufweist.

Zur Verbesserung der Situation und auch mit dem Ziel eine auch aus räumlicher Sicht möglichst ausgewogene Verteilung von Betreuungseinrichtungen im Stadtgebiet zu erreichen hat sich der Gemeinderat grundsätzlich für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ostgebiet ausgesprochen.

 

 

Das im Lageplan dargestellte Plangebiet im Bereich der Neckarstraße / Ecke Remsstraße umfasst eine Fläche von ca. 1500 qm. Die Fläche ist im Bebauungsplan 14 – 391 „Gewerbegebiet ob dem Klingelbrunnen“ als Parkfläche – Zweckbestimmung „Grünanlage“ definiert. Die nördlich angrenzenden Flächen sind als Mischgebiet ausgewiesen. Östlich der Remsstraße ist eine Gewerbegebietsfläche mit dem Zusatz „Nur Gewerbebetriebe zulässig die das Wohnen nicht wesentlich stören“ ausgewiesen. Westlich angrenzend befindet sich der als „Öffentliche Grünfläche mit Spieleinrichtungen“ ausgewiesene Bereich des Wohnparks Neckarstraße. In diesen Bereich muss zur Umsetzung der Planung nicht eingegriffen werden.

 

Zur planungsrechtlichen Sicherung des Bauvorhabens wird die Änderung des Bebauungsplans notwendig. Der Bebauungsplan soll Vorhaben bezogen (§ 12 BauGB) zur Innenentwicklung (§ 13a BauGB) aufgestellt werden. Im Zuge dessen muss auch der Flächennutzungsplan berichtigt werden.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

Das zuständige Fachamt wird die Planungsüberlegungen für den Neubau einer 6-gruppigen Einrichtung mit Außenbereich nunmehr kurzfristig ausarbeiten. Die Planungsüberlegungen sollen dann dem Gemeinderat vorgelegt werden und bilden nachfolgend die Grundlage für die weiteren planungsrechtlichen Verfahrensschritte. 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2012-06-12 Abgrenzungsplan.pdf 2012-06-12 Abgrenzungsplan.pdf 2012-06-15 KiTa Neckarstr_Remsstr_Übersicht B-Pläne.pdf 2012-06-15 KiTa Neckarstr_Remsstr_Übersicht B-Pläne.pdf