Betreff:
Erweiterung
des Sanierungsgebietes Nördlich Jakobstraße/ Holzgrundstraße Süd-Ost
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan, TÖB-Liste
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat zu empfehlen, die Änderung der
Sanierungssatzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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07.12.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.12.2010
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Das Gebiet zwischen Holzgrundstraße und Kurze Straße war bereits
einmal Bestandteil des Sanierungsgebietes „Bahnhofstraße West /
Holzgrundstraße“ (1988-2003). Nachdem die Sanierungsziele innerhalb des
Zeitrahmens nicht realisiert werden konnten und sich nun durch die Neubebauung
auf dem Holzgrundareal Möglichkeiten zur Gebietsaufwertung ergeben, soll das
Sanierungsgebiet „Nördlich Jakobstraße/ Holzgrundstraße Süd-Ost“ um den Bereich
zwischen Holzgrundstraße und Kurze Straße erweitert werden.
Bezüglich der Erweiterung wurde
Eigentümern, Mietern und Pächtern sowie den Trägern öffentlicher Belange im
Rahmen der vom Baugesetzbuch vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung die
Möglichkeit gegeben, sich mittels eines Fragebogens zu der geplanten Maßnahme
zu äußern.
60 % der Eigentümer haben sich zur
geplanten Gebietserweiterung geäußert. Gegen die Gebietserweiterung hat sich
kein Beteiligter ausgesprochen. Als Ziele, die durch eine Sanierung vorrangig
verfolgt werden sollten, wurden seitens der Eigentümer vor allem
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, Wohnumfeldverbesserungen, aber auch die Schaffung
von Erholungs- und Spielflächen, Straßenbelagserneuerungen sowie eine
Verbesserung des Parkplatzangebots genannt.
Der Rücklauf von Mietern und
Pächtern war leider für eine Auswertung zu gering.
Neun Träger öffentlicher Belange,
die möglicherweise von der Erweiterung des Sanierungsgebietes betroffen sind,
wurden angeschrieben und um ihre Stellungnahme gebeten. Es wurden keine
größeren Bedenken geäußert, die Stellungnahmen liegen als Anlage bei.
Planerisches Grobkonzept
Ähnlich dem Neuordnungskonzept für
den in östlicher Richtung anschließenden Bereich der Jakobstraße ist für das
betreffende Quartier entlang der Jakobstraße eine einheitliche 3-geschossige
Bebauung möglich. Als städtebaulicher Akzent ist im Eckbereich zur
Christofstraße auch ein 4-geschossiges Gebäude vorstellbar. Hinsichtlich der
künftigen Nutzung sind Dienstleistungseinrichtungen und Wohnnutzung,
erdgeschossig auch entsprechende Ladenflächen denkbar. Ausgegangen wird von
einer im Wesentlichen geschlossenen Bauweise. Der Blockinnenbereich soll
zukünftig weitestgehend von einer Bebauung freigehalten werden und dadurch
insgesamt die Qualität dieses zentral gelegenen Quartiers verbessert werden.
Neben der Durchführung von Neubaumaßnahmen bildet auch die Sanierung und Renovierung
/ Modernisierung der vorhandenen Bausubstanz eine wesentliche Voraussetzung zur
Erneuerung und Revitalisierung des Bereiches.
Durch die Erweiterung des
bestehenden Sanierungsgebietes können die Sanierungsziele weiterverfolgt und
umgesetzt werden.
Es wird vorgeschlagen, dem
Gemeinderat zu empfehlen, folgende Satzungsänderung zu beschließen:
Satzung
über die 4. Erweiterung des
Sanierungsgebiets „Nördlich Jakobstraße / Holzgrundstraße Süd-Ost“ in
Kornwestheim
Auf Grund von § 142 Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) und § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in
der jeweils zuletzt geänderten gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt
Kornwestheim in seiner Sitzung am………2010 folgende Satzung zur 4. Erweiterung
des Sanierungsgebietes „Nördlich
Jakobstraße / Holzgrundstraße Süd-Ost“ beschlossen:
§ 1
Änderung der Grenzen des
Sanierungsgebietes
Die seit dem 15.11.2003
rechtskräftige Sanierungssatzung mit Änderungen vom 20.11.2006, 06.07.2007 und
13.11.2008 wird um folgende Flurstücke erweitert:
Grundstücksbezeichnung
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Lage / Flst.
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Haltstraße 2
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44 / 9
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Haltstraße
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44 / 6
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Haltstraße 4
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44 / 8
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Haltstraße 6
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44 / 7
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Haltstraße 8
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45
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Haltstraße 10
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45 / 1
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Haltstraße 7
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49 / 1
49 / 2
44 / 2
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Haltstraße 1
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44 / 4
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Christophstraße 5
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57 / 3
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Christophstraße
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57 / 2
57
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Christophstraße 1
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57 / 1
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Holzgrundstraße 4
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56
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Holzgrundstraße 6
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55
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Holzgrundstraße 8
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51
50 / 1
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Holzgrundstraße 10
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50
50 / 2
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Holzgrundstraße 12
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49
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45 / 2
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Kurze Straße
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44
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Kurze Straße
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48
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Haltstraße
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47
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Maßgebend ist der als Anlage
beigefügte Lageplan der Stadt Kornwestheim vom 15.11.2010, der Bestandteil
dieser Satzung ist.
§ 2
Verfahren
Sämtliche Rechtswirkungen der
bestehenden Sanierungssatzung gelten auch für die in § 1 dargestellte
Erweiterungsfläche.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung wird gemäß § 143 Absatz
1 Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.