Vorlage-Nr.:

440/2010

Az.:

6 Monika Herdan

Datum:

01.12.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

07.12.2010

 

 

Betreff:

Erweiterung des Sanierungsgebietes Nördlich Jakobstraße/ Holzgrundstraße Süd-Ost

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan, TÖB-Liste

 

Beschlussvorschlag:

Dem Gemeinderat zu empfehlen, die Änderung der Sanierungssatzung zu beschließen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

07.12.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.12.2010

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Gebiet zwischen Holzgrundstraße und Kurze Straße war bereits einmal Bestandteil des Sanierungsgebietes „Bahnhofstraße West / Holzgrundstraße“ (1988-2003). Nachdem die Sanierungsziele innerhalb des Zeitrahmens nicht realisiert werden konnten und sich nun durch die Neubebauung auf dem Holzgrundareal Möglichkeiten zur Gebietsaufwertung ergeben, soll das Sanierungsgebiet „Nördlich Jakobstraße/ Holzgrundstraße Süd-Ost“ um den Bereich zwischen Holzgrundstraße und Kurze Straße erweitert werden.

 

Bezüglich der Erweiterung wurde Eigentümern, Mietern und Pächtern sowie den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der vom Baugesetzbuch vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit gegeben, sich mittels eines Fragebogens zu der geplanten Maßnahme zu äußern. 

60 % der Eigentümer haben sich zur geplanten Gebietserweiterung geäußert. Gegen die Gebietserweiterung hat sich kein Beteiligter ausgesprochen. Als Ziele, die durch eine Sanierung vorrangig verfolgt werden sollten, wurden seitens der Eigentümer vor allem Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, Wohnumfeldverbesserungen, aber auch die Schaffung von Erholungs- und Spielflächen, Straßenbelagserneuerungen sowie eine Verbesserung des Parkplatzangebots genannt.

Der Rücklauf von Mietern und Pächtern war leider für eine Auswertung zu gering.

Neun Träger öffentlicher Belange, die möglicherweise von der Erweiterung des Sanierungsgebietes betroffen sind, wurden angeschrieben und um ihre Stellungnahme gebeten. Es wurden keine größeren Bedenken geäußert, die Stellungnahmen liegen als Anlage bei.

 

Planerisches Grobkonzept

Ähnlich dem Neuordnungskonzept für den in östlicher Richtung anschließenden Bereich der Jakobstraße ist für das betreffende Quartier entlang der Jakobstraße eine einheitliche 3-geschossige Bebauung möglich. Als städtebaulicher Akzent ist im Eckbereich zur Christofstraße auch ein 4-geschossiges Gebäude vorstellbar. Hinsichtlich der künftigen Nutzung sind Dienstleistungseinrichtungen und Wohnnutzung, erdgeschossig auch entsprechende Ladenflächen denkbar. Ausgegangen wird von einer im Wesentlichen geschlossenen Bauweise. Der Blockinnenbereich soll zukünftig weitestgehend von einer Bebauung freigehalten werden und dadurch insgesamt die Qualität dieses zentral gelegenen Quartiers verbessert werden. Neben der Durchführung von Neubaumaßnahmen bildet auch die Sanierung und Renovierung / Modernisierung der vorhandenen Bausubstanz eine wesentliche Voraussetzung zur Erneuerung und Revitalisierung des Bereiches.

 

 


 

 

Durch die Erweiterung des bestehenden Sanierungsgebietes können die Sanierungsziele weiterverfolgt und umgesetzt werden.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat zu empfehlen, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

 

 

Satzung

über die 4. Erweiterung des Sanierungsgebiets „Nördlich Jakobstraße / Holzgrundstraße Süd-Ost“ in Kornwestheim

 

Auf Grund von § 142 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils zuletzt geänderten gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim in seiner Sitzung am………2010 folgende Satzung zur 4. Erweiterung des Sanierungsgebietes  „Nördlich Jakobstraße / Holzgrundstraße Süd-Ost“ beschlossen:

 

§ 1

Änderung der Grenzen des Sanierungsgebietes

 

Die seit dem 15.11.2003 rechtskräftige Sanierungssatzung mit Änderungen vom 20.11.2006, 06.07.2007 und 13.11.2008 wird um folgende Flurstücke erweitert:

 

 

Grundstücksbezeichnung

Lage / Flst.

Haltstraße 2

44 / 9

Haltstraße

44 / 6

Haltstraße 4

44 / 8

Haltstraße 6

44 / 7

Haltstraße 8

45

Haltstraße 10

45 / 1

Haltstraße 7

49 / 1

49 / 2

44 / 2

Haltstraße 1

44 / 4

Christophstraße 5

57 / 3

Christophstraße

57 / 2

57

Christophstraße 1

57 / 1

Holzgrundstraße 4

56

Holzgrundstraße 6

55

Holzgrundstraße 8

51

50 / 1

Holzgrundstraße 10

50

50 / 2

Holzgrundstraße 12

49

 

45 / 2

Kurze Straße

44

Kurze Straße

48

Haltstraße

47

 

 

Maßgebend ist der als Anlage beigefügte Lageplan der Stadt Kornwestheim vom 15.11.2010, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

§ 2

Verfahren

 

Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung gelten auch für die in § 1 dargestellte Erweiterungsfläche.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Die Satzung wird gemäß § 143 Absatz 1 Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Lageplan.pdf Lageplan.pdf TOEB_001.pdf