Betreff:
Erweiterung
Breuningerland - Stellungnahme der Stadt Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Gutachten BulwienGesa GmbH (je 1 Exemplar in die Fraktionen)
Beschlussvorschlag:
Eine Erweiterung des Breuningerlands abzulehnen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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22.06.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die Fa. Breuninger beabsichtigt für ihren Standort
„Breuningerland“ im Norden von Ludwigsburg die Erweiterung der bestehenden
Verkaufsflächen. Eine entsprechende Bauvoranfrage für eine Erweiterung um rund
9.800qm liegt der Stadtverwaltung Ludwigsburg vor. Nachdem der ursprünglich in
diesem Bereich rechtskräftige Bebauungsplan eine solche Erweiterung
grundsätzlich ermöglicht hätte hat die Stadt Ludwigsburg zur Steuerung der
Entwicklung einen Bebauungsplan aufgestellt und parallel dazu eine
Veränderungssperre erlassen. Befürchtet wurden insbesondere nachteilige
Auswirkungen auf den Einzelhandel im Innenstadtbereich.
Zur Bewertung der Auswirkungen einer
Erweiterung der Einzelhandelsflächen des Breuningerlands wurde von der Fa. BulwienGesa GmbH ein von der Stadt Ludwigsburg und der Fa.
Breuninger gemeinsam beauftragtes Gutachten erarbeitet und dieses auch der
Stadt Kornwestheim zur Verfügung gestellt.
Der Ludwigsburger Gemeinderat hat in
seiner Sitzung vom 09.06.2010
nach längerer Diskussion den Beschluss gefasst, eine Erweiterung des
Breuningerlands zumindest vorläufig abzulehnen.
Das geplante Vorhaben ist auch aus
Sicht der Stadt Kornwestheim aufgrund seiner überörtlichen Ausstrahlung von
wesentlicher Bedeutung. Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, gegenüber
der Stadt Ludwigsburg eine entsprechende Stellungnahme zum Vorhaben an sich, insbesondere
aber auch zu den gutachterlichen Aussagen abzugeben.
Inhaltliche Bedenken
Die Fa. Breuninger verfügt an ihrem
Standort „Breuningerland“ im Norden von Ludwigsburg bereits heute über rund
41.000qm Verkaufsfläche. Damit ist das Breuningerland das flächenmäßig größte
Center innerhalb des Postleitzahlenbereichs 6 und 7. Das Gros dieser insgesamt
rund 30 Einrichtungen bewegt sich in einer Größenordnung von 15.000 bis
25.000qm. Damit wird deutlich, dass das Breuningerland bereits heute eine
wesentliche Magnetfunktion für einen sehr großen Einzugsbereich besitzt.
Letztmals wurde das Breuningerland
im Jahr 2002, damals um rund 10.000qm, erweitert. Bereits diese Erweiterung hat
zu einem weiteren massiven Kaufkraftabfluss auch in Kornwestheim geführt. Eine
zusätzliche Erweiterung wird auch nach den Aussagen des Gutachtens diese
Entwicklung weiter verschärfen. Dies gilt um so mehr,
als die angedachte Erweiterung flächenmäßig in etwa
der gesamten Einzelhandelsfläche im zentralen Innenstadtbereich von Kornwestheim
- rund 9.000qm - entspricht.
Das Gutachten geht hinsichtlich der
Auswirkungen auf die Versorgungszentren und die wohnortnahe Versorgung nicht
dezidiert auf die einzelnen umliegenden Kommunen ein sondern bildet innerhalb
einer sogenannten „Zone 1B“ einen Mittelwert. In dieser Zone zusammengefasst
sind alle Gemeinden des Landkreis Ludwigsburg mit Ausnahme der Stadt
Ludwigsburg selbst. Hier ist aus Sicht der Stadt Kornwestheim eine besser
differenzierte Betrachtung zwingend erforderlich da zu vermuten ist, dass die
Auswirkungen einer Erweiterung in Kommunen der näheren Umgebung deutlich höher
sind als bei solchen in größerer räumlicher Entfernung. Belastbare Aussagen
insbesondere für die Stadt Kornwestheim sind somit aus dem Gutachten nicht
ablesbar. In diesem Punkt ist das Gutachten mangelhaft.
Im Gutachten werden einzelne
Sortimentsstrukturen – im Wesentlichen Sport, Modischer Bedarf, Elektro - im Hinblick auf Kaufkraftbindung, Umsatzvolumina
und prognostizierter Bedarf - separat betrachtet. Weitere Sortimente wie
Bücher, Spielwaren, Haushaltswaren, Optik, etc - sind unter dem Begriff „
Sonstige Hartwaren“ zusammengefasst. Diese nur grobe Gliederung macht eine
belastbare Aussage zu möglichen Auswirkungen letztlich unmöglich. Hier sind aus
Sicht der Stadt Kornwestheim Nachbesserungen der gutachterlichen
Aussagen im Sinne einer Einzelbetrachtung zwingend erforderlich.
Rechtliche Bedenken
Bei Bauvorhaben der angestrebten
Größenordnung sind sowohl die Vorgaben des §2 (2) BauGB als auch die Vorgaben
der Raumordnung zu beachten.
Das BauGB sieht vor, Bauleitpläne
und damit städtebauliche Zielsetzungen benachbarter Gemeinden unter Berufung
auf die Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche aufeinander
abzustimmen.
Wesentliche im Einzelhandelserlass verankerte
raumordnerische Vorgaben sind:
1.
das
Kongruenzgebot, wonach mindestens 70% des Umsatzes einer großflächigen
Einzelhandelseinrichtung aus dem Verflechtungsbereich des Mittelzentrums
Ludwigsburg/Kornwestheim kommen müssen. Eine Verletzung dieses Gebots liegt
vor, wenn der betriebswirtschaftlich angestrebte Einzugsbereich diesen
zentralörtlichen Verflechtungsbereich wesentlich überschreitet.
2.
das
Beeinträchtigungsverbot, wonach der Kaufkraftabfluss aus den umliegenden
Versorgungskernen für zentrenrelevante Sortimente im Regelfall 10% nicht
übersteigen darf.
3.
das
Integrationsgebot, wonach sich Einzelhandelsstandorte zur Stärkung der
Ortszentren und der Nahversorgung sowohl baulich als auch funktional in
vorhanden städtebauliche Strukturen einfügen sollen. Im Regionalplan ist das Tammer Feld nicht als Standort für
Einzelhandelsgroßprojekte ausgewiesen.
Rückschlüsse auf die Einhaltung bzw.
Abweichung von diesen Vorgaben lassen sich aus dem Gutachten nicht ableiten.
Grund hierfür ist u.a., dass sich die gutachterliche Bewertung ausschließlich auf die geplante
Erweiterung, nicht aber auf den Gesamtbetrieb bezieht. Zur raumordnerischen
Bewertung ist genau dies aber zwingend vorgeschrieben.
Zusammenfassung
Es muss befürchtet werden, dass eine
Erweiterung nachhaltige Auswirkungen auf das Einzelhandelsgefüge der Stadt
Kornwestheim mit sich bringt. Das Gutachten ist weder formal noch inhaltlich dazu
geeignet, die sowohl städtebaulichen als auch funktionalen Auswirkungen einer
Erweiterung des Breuningerlands auf die Stadt Kornwestheim nachvollziehbar
darzustellen.
Die Erweiterung steht aus Sicht der
Stadt Kornwestheim im krassen Widerspruch zu den raumordnerischen
Zielsetzungen, die Vitalität und Wettbewerbsfähigkeit der Innenstädte zu
erhalten bzw. wieder aufzubauen. Der Einzelhandelserlass und auch die
Festsetzungen im Regionalplan machen deutlich das
allgemein erkannt wurde, dass die Verlagerung des Einzelhandels auf die „grüne
Wiese“ falsch ist. Demografischer Wandel, Verkehr, Nachhaltigkeit, Sicherheit
sind nur einige der Gründe für dieses Umdenken.
Es liegt auf der Hand, dass mit
einer Erweiterung des Breuningerlands das bereits jetzt bestehende
Ungleichgewicht weiter zu Lasten der Innenstädte verschoben wird. Auch die
Stadt Kornwestheim ist von diesem Ungleichgewicht betroffen.
Vor diesem Hintergrund wird die Erweiterung der Einzelhandelsflächen im
Breuningerland von der Stadt Kornwestheim abgelehnt.