Vorlage-Nr.:

233/2010

Az.:

5/Christian Kübler

Datum:

15.06.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

22.06.2010

 

 

Betreff:

Erweiterung Breuningerland - Stellungnahme der Stadt Kornwestheim

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Gutachten BulwienGesa GmbH (je 1 Exemplar in die Fraktionen)

 

Beschlussvorschlag:

Eine Erweiterung des Breuningerlands abzulehnen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

22.06.2010

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Fa. Breuninger beabsichtigt für ihren Standort „Breuningerland“ im Norden von Ludwigsburg die Erweiterung der bestehenden Verkaufsflächen. Eine entsprechende Bauvoranfrage für eine Erweiterung um rund 9.800qm liegt der Stadtverwaltung Ludwigsburg vor. Nachdem der ursprünglich in diesem Bereich rechtskräftige Bebauungsplan eine solche Erweiterung grundsätzlich ermöglicht hätte hat die Stadt Ludwigsburg zur Steuerung der Entwicklung einen Bebauungsplan aufgestellt und parallel dazu eine Veränderungssperre erlassen. Befürchtet wurden insbesondere nachteilige Auswirkungen auf den Einzelhandel im Innenstadtbereich.

Zur Bewertung der Auswirkungen einer Erweiterung der Einzelhandelsflächen des Breuningerlands wurde von der Fa. BulwienGesa GmbH ein von der Stadt Ludwigsburg und der Fa. Breuninger gemeinsam beauftragtes Gutachten erarbeitet und dieses auch der Stadt Kornwestheim zur Verfügung gestellt.

Der Ludwigsburger Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.06.2010 nach längerer Diskussion den Beschluss gefasst, eine Erweiterung des Breuningerlands zumindest vorläufig abzulehnen.

 

Das geplante Vorhaben ist auch aus Sicht der Stadt Kornwestheim aufgrund seiner überörtlichen Ausstrahlung von wesentlicher Bedeutung. Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, gegenüber der Stadt Ludwigsburg eine entsprechende Stellungnahme zum Vorhaben an sich, insbesondere aber auch zu den gutachterlichen Aussagen abzugeben.

 

Inhaltliche Bedenken

 

Die Fa. Breuninger verfügt an ihrem Standort „Breuningerland“ im Norden von Ludwigsburg bereits heute über rund 41.000qm Verkaufsfläche. Damit ist das Breuningerland das flächenmäßig größte Center innerhalb des Postleitzahlenbereichs 6 und 7. Das Gros dieser insgesamt rund 30 Einrichtungen bewegt sich in einer Größenordnung von 15.000 bis 25.000qm. Damit wird deutlich, dass das Breuningerland bereits heute eine wesentliche Magnetfunktion für einen sehr großen Einzugsbereich besitzt.

Letztmals wurde das Breuningerland im Jahr 2002, damals um rund 10.000qm, erweitert. Bereits diese Erweiterung hat zu einem weiteren massiven Kaufkraftabfluss auch in Kornwestheim geführt. Eine zusätzliche Erweiterung wird auch nach den Aussagen des Gutachtens diese Entwicklung weiter verschärfen. Dies gilt um so mehr, als die angedachte Erweiterung flächenmäßig in etwa der gesamten Einzelhandelsfläche im zentralen Innenstadtbereich von Kornwestheim - rund 9.000qm - entspricht.

Das Gutachten geht hinsichtlich der Auswirkungen auf die Versorgungszentren und die wohnortnahe Versorgung nicht dezidiert auf die einzelnen umliegenden Kommunen ein sondern bildet innerhalb einer sogenannten „Zone 1B“ einen Mittelwert. In dieser Zone zusammengefasst sind alle Gemeinden des Landkreis Ludwigsburg mit Ausnahme der Stadt Ludwigsburg selbst. Hier ist aus Sicht der Stadt Kornwestheim eine besser differenzierte Betrachtung zwingend erforderlich da zu vermuten ist, dass die Auswirkungen einer Erweiterung in Kommunen der näheren Umgebung deutlich höher sind als bei solchen in größerer räumlicher Entfernung. Belastbare Aussagen insbesondere für die Stadt Kornwestheim sind somit aus dem Gutachten nicht ablesbar. In diesem Punkt ist das Gutachten mangelhaft.

Im Gutachten werden einzelne Sortimentsstrukturen – im Wesentlichen Sport, Modischer Bedarf, Elektro - im Hinblick auf Kaufkraftbindung, Umsatzvolumina und prognostizierter Bedarf - separat betrachtet. Weitere Sortimente wie Bücher, Spielwaren, Haushaltswaren, Optik, etc - sind unter dem Begriff „ Sonstige Hartwaren“ zusammengefasst. Diese nur grobe Gliederung macht eine belastbare Aussage zu möglichen Auswirkungen letztlich unmöglich. Hier sind aus Sicht der Stadt Kornwestheim Nachbesserungen der gutachterlichen Aussagen im Sinne einer Einzelbetrachtung zwingend erforderlich.

 

Rechtliche Bedenken

Bei Bauvorhaben der angestrebten Größenordnung sind sowohl die Vorgaben des §2 (2) BauGB als auch die Vorgaben der Raumordnung zu beachten.

Das BauGB sieht vor, Bauleitpläne und damit städtebauliche Zielsetzungen benachbarter Gemeinden unter Berufung auf die Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche aufeinander abzustimmen.

 

Wesentliche im Einzelhandelserlass verankerte raumordnerische Vorgaben sind:

1.      das Kongruenzgebot, wonach mindestens 70% des Umsatzes einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung aus dem Verflechtungsbereich des Mittelzentrums Ludwigsburg/Kornwestheim kommen müssen. Eine Verletzung dieses Gebots liegt vor, wenn der betriebswirtschaftlich angestrebte Einzugsbereich diesen zentralörtlichen Verflechtungsbereich wesentlich überschreitet.

2.      das Beeinträchtigungsverbot, wonach der Kaufkraftabfluss aus den umliegenden Versorgungskernen für zentrenrelevante Sortimente im Regelfall 10% nicht übersteigen darf.

3.      das Integrationsgebot, wonach sich Einzelhandelsstandorte zur Stärkung der Ortszentren und der Nahversorgung sowohl baulich als auch funktional in vorhanden städtebauliche Strukturen einfügen sollen. Im Regionalplan ist das Tammer Feld nicht als Standort für Einzelhandelsgroßprojekte ausgewiesen.

 

Rückschlüsse auf die Einhaltung bzw. Abweichung von diesen Vorgaben lassen sich aus dem Gutachten nicht ableiten. Grund hierfür ist u.a., dass sich die gutachterliche Bewertung ausschließlich auf die geplante Erweiterung, nicht aber auf den Gesamtbetrieb bezieht. Zur raumordnerischen Bewertung ist genau dies aber zwingend vorgeschrieben.

 

Zusammenfassung

Es muss befürchtet werden, dass eine Erweiterung nachhaltige Auswirkungen auf das Einzelhandelsgefüge der Stadt Kornwestheim mit sich bringt. Das Gutachten ist weder formal noch inhaltlich dazu geeignet, die sowohl städtebaulichen als auch funktionalen Auswirkungen einer Erweiterung des Breuningerlands auf die Stadt Kornwestheim nachvollziehbar darzustellen.

Die Erweiterung steht aus Sicht der Stadt Kornwestheim im krassen Widerspruch zu den raumordnerischen Zielsetzungen, die Vitalität und Wettbewerbsfähigkeit der Innenstädte zu erhalten bzw. wieder aufzubauen. Der Einzelhandelserlass und auch die Festsetzungen im Regionalplan machen deutlich das allgemein erkannt wurde, dass die Verlagerung des Einzelhandels auf die „grüne Wiese“ falsch ist. Demografischer Wandel, Verkehr, Nachhaltigkeit, Sicherheit sind nur einige der Gründe für dieses Umdenken.

Es liegt auf der Hand, dass mit einer Erweiterung des Breuningerlands das bereits jetzt bestehende Ungleichgewicht weiter zu Lasten der Innenstädte verschoben wird. Auch die Stadt Kornwestheim ist von diesem Ungleichgewicht betroffen.

Vor diesem Hintergrund wird die Erweiterung der Einzelhandelsflächen im Breuningerland von der Stadt Kornwestheim abgelehnt.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)