Vorlage-Nr.:

77/2013

Az.:

3 Beate Stiller
3 Claudia Muenkel

Datum:

27.02.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

07.03.2013

 

 

Betreff:

Entgeltordnung für "Das K"

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Auszug aus dem Betreiberkonzept, Vergleich mit anderen Veranstaltungsstätten

Anlage 2: Entwurf Entgeltordnung

Anlage 3: Einzelne Stellungnahmen der Vereine, Schulen, Kirchen, Organisationen etc.

Anlage 4: Zusammenfassung der Stellungnahmen aus Anlage 3

Anlage 5: Muster Technik und Zubehörliste

Anlage 6:  2  Beispiele: Kosten der Anmietung von Vereinen im K

Anlage 7: Vereinsförderung anderer Städte

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Entgeltordnung für das neue Kongress- und Kulturzentrum „Das K“ zuzustimmen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

07.03.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

14.03.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die UDF Consulting AG wurde im Februar 2012 vom Verwaltungs- und Finanzausschuss der Stadt Kornwestheim mit der Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Betreiberkonzepts für das neue Kultur- und Kongresszentrum „Das K“ beauftragt. Die Ergebnisse hat UDF Consulting AG in einem Gutachten zusammengestellt und dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung am 25.10.2012 vorgestellt. In dem Gutachten wurde eine Standortanalyse durchgeführt und auf die Preise und die Auslastung des alten Kulturhauses eingegangen. Es wurden Vergleiche mit konkurrierenden Veranstaltungsstätten in Stuttgart und der Region gezogen (Anlage 1, Auszug aus dem Betreiberkonzept), Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt und dadurch Mietpreiskalkulationen für „Das K“ entwickelt.

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat in der Sitzung vom 25.10.2012 einstimmig beschlossen, den Empfehlungen des Betreiberkonzepts der UDF Consulting AG zu folgen und die Vorgaben bestmöglich umzusetzen.

 

Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte der Mietpreiskalkulation durch die UDF Consulting AG zusammengefasst dargestellt.

 

Der von UDF im Betreiberkonzept erarbeitete Vorschlag berücksichtigt nicht nur den städtischen Teil des neuen Kulturzentrums mit Theatersaal, Veranstaltungsräumen im 2.OG etc. sondern auch die Vermarktung des Festsaals durch den Gastronomiepächter „Vernissage“.

Die UDF Consulting AG hat bereits bei Erstellung des Konzepts den zukünftigen Gastronomiepächter „Vernissage“ in die mögliche Mietpreisgestaltung mit einbezogen.

 

Der erarbeitete Vorschlag der UDF Consulting AG sieht eine Unterteilung des Entgelts in drei Teilbereiche vor:

1. Grundmietpreise für die Säle und Räume,

2. Mietpreise für benötigtes Personal und

3. Mietpreise für Technik, wie Licht- und Tontechnik, Beamer, Rednerpult etc.

 

Auch in den umliegenden Städten mit konkurrierenden Veranstaltungsstätten sind die Entgelte entsprechend in Raummieten, Personal und Technik/Zubehör unterteilt.

 

Aufgrund der Vorgaben durch das betriebswirtschaftliche Betreiberkonzept der UDF Consulting AG wurde der Entwurf der Entgeltordnung für „Das K“ (Anlage 2) erarbeitet.

 

Der Gastronomiepächter „Vernissage“ stimmt dem Entgeltentwurf in vollem Umfang zu.

 

Grundmietpreise für Saal- und Raumnutzungen im K

 

Im Grundmietpreis für die Saal- und Raumnutzungen des Kultur- und Kongresszentrums „Das K“ sind die Betriebskosten für Heizung, Lüftung und Strom, der Aufbau einer Bestuhlungsart ( z. B. Bankettbestuhlung lang oder parlamentarische Bestuhlungsart), die Normalbeleuchtung durch fest installierte Beleuchtung und die Grundreinigung enthalten.

 

Der Grundmietpreis für sämtliche Säle und Räume (s. Anlage 2) ist in drei Tarifgruppen unterteilt und bietet für nicht kommerzielle Nutzungen und Privatpersonen Ermäßigungen gegenüber den kommerziellen Nutzungen von Unternehmen:

 

Tarif I

33% der Grundmiete, 67% Ermäßigung

Für nicht kommerzielle Nutzungen durch Kornwestheimer Vereine, städtische Einrichtungen, gemeinnützige Institutionen, Kornwestheimer Parteien, Kirchen und Schulen.

Vereine müssen ihren Sitz in Kornwestheim haben und hier tätig sein, einem Kornwestheimer Dachverband angehören oder gemeinnützig sein.

 

Tarif II

67% der Grundmiete, 33% Ermäßigung

Für nicht kommerzielle Nutzungen von Privatpersonen, auswärtige Vereine und gemeinnützige Institutionen und externe Kulturveranstalter.

 

Tarif III

100% der Grundmiete

Für kommerzielle Nutzungen von Unternehmen.

 

Beispiele:

Wird der Festsaal von einem kommerziellen Nutzer angemietet, so bezahlt dieser für 8 Stunden eine Grundmiete nach Tarif III in Höhe von 1.900,- EUR.

 

Wird der Festsaal dagegen von einem örtlichen Verein oder einer Schule für bis zu 8 Stunden benötigt, gilt für diese Nutzer der Tarif I mit einer Ermäßigung von 67%. Daraus ergibt sich ein Entgelt in Höhe von 627,- EUR für den Festsaal.

 

Ein privater Nutzer, der z.B. eine Hochzeit feiert würde nach Tarif II eine Ermäßigung von 33% bekommen und somit für den Festsaal 1.273,- EUR bezahlen.

 

 

Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses wurde in den Entwurf der Entgeltordnung (Anlage 2) die von UDF vorgeschlagene Staffelung der Grundmiete in drei Tarife mit den entsprechenden Mietbeträgen übernommen.

 

Die Grundmiete gilt grundsätzlich für eine Anmietung von bis zu 8 Stunden. Die Räume im

2. OG (teilbarer Veranstaltungsraum und Seminarraum) können auch für bis zu 4 Stunden zu einem günstigeren Mietpreis angemietet werden.

 

Wie im UDF-Betreiberkonzept vorgeschlagen, wird für jede weitere Stunde ein Zeitzuschlag von 15% der jeweiligen Grundmiete erhoben. Am Veranstaltungstag werden die Zeiten für Auf- und Abbau sowie Proben in die Nutzungszeit einbezogen und abgerechnet. Bei zusätzlich benötigten Tagen für Auf- und Abbau sowie für Proben werden 50% der Grundmiete bis 8 Stunden berechnet.

 

Zusätzlich wurde im Entgeltrichtlinienentwurf eine Deckelung der Gesamtmiete aufgenommen. Übersteigt der Zeitzuschlag 100% des Tarifs für 8 Stunden  wird maximal die doppelte Grundmiete berechnet.

 

Beispiel: Ein Unternehmer mietet den Festsaal für eine Tagung mit anschließendem Abendprogramm. Der Aufbau beginnt morgens um 7.00 Uhr, die Veranstaltung endet um 1.00 Uhr nachts. Der Festsaal wird 18 Stunden genutzt.

 

Grundmiete Tarif III für 8 Stunden: 1.900,- EUR,

Zeitzuschlag für 10 Stunden (1.900,- EUR x 15% x 10 Stunden): 2.850,- EUR

 

Deckelung: Zeitzuschlag darf höchstens doppelte Grundmiete betragen: 1.900,- EUR

 

Zu zahlende Gesamtmiete:

1.900,- EUR Grundmiete zzgl. 1.900,- EUR Zeitzuschlag = 3.800,- EUR

 

 

 

Nebenkosten

Bei den Mietpreisen für Personal und Equipment (Technik) sieht das UDF-Betreiberkonzept keine unterschiedlichen Tarifgruppen vor.

 

 

Personal

Basis der von UDF ermittelten Personalpreise sind Marktanalysen sowie Kalkulationen der internen Personalkosten der Stadt Kornwestheim. Danach wird ein Veranstaltungstechniker mit einem Preis von 45,- EUR pro Stunde, ein Hausmeister mit einem Preis von 35,- EUR pro Stunde und weiteres Personal für Kasse, Garderoben, Einlass, Sicherheit etc. mit einem Preis von 18,- EUR bis 20,- EUR pro Stunde verrechnet.

 

Nebenkosten für benötigtes Personal wird in voller Höhe allen Mietern weiterberechnet. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise. Bei Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden Zeitzuschläge erhoben. Wird Personal über externe Dienstleister bezogen (z. B. Sanitäter, Security etc.) werden diese Kosten in voller Höhe zzgl. eines Verwaltungskostenzuschlags von 7% weiterberechnet.

 

 

Technik

Die Preise für das technische Equipment basieren auf Analysen der Marktpreise der konkurrierenden Veranstaltungsstätten in der Region. Üblich ist es 1%-2% des Anschaffungswerts als Tagespreis zu verrechnen. Die Preise sind stark von den technischen Eigenschaften und der Qualität der Produkte abhängig. Für Beleuchtungs- und Tontechnik können auch Pakete angeboten werden, um den Grundbedarf zu decken. Wird technisches Equipment extern angemietet, werden diese Preise ebenfalls in voller Höhe zzgl. eines Verwaltungskostenzuschlags von 7% weiterberechnet.

 

Die Licht-, Video- und Tontechnik sowie Veranstaltungszubehör für „Das K“ muss gegenwärtig größtenteils noch beschafft werden. Die genauen Einzelpreise bzw. Anschaffungswerte stehen noch nicht fest, es gibt nur Vergleichspreise. Es ist vorgesehen, Licht-, Ton- und Videotechnik auf einer separaten Technikliste zusammenzustellen und mit ca. 1,5% des Anschaffungswerts (gerundet) weiter zu berechnen. Dies hat den Vorteil, dass diese Liste immer ergänzt werden kann, wenn neue Technik oder Geräte beschafft werden. Ebenso soll mit weiterem Veranstaltungszubehör wie Flip-Chart, Rednerpult, Beamer etc. verfahren werden. In der Entgeltordnung wird auf die Listen verwiesen, sie stellen eine Ergänzung zur Entgeltordnung dar.

 

Die in Anlage 5 beigefügte Technikliste soll daher nur ein Muster für die zu einem späteren Zeitpunkt zu erstellende Technikliste sein. Die dargestellten Preise für Technik und Zubehör werden sich jedoch in den angegebenen Höhen bewegen.

 

Basispaket für Licht- und Tontechnik

Um für Nutzer der Tarifgruppe I und II moderatere Technikpreise anzubieten, wurde ein Basispaket an Licht- und Tontechnik zusammengestellt. Das Basispaket kann sowohl im Festsaal als auch im Theatersaal genutzt werden und deckt den Grundbedarf an Ton und Beleuchtung ab, der für eine Veranstaltung benötigt wird. Die Einzelpreise wurden dabei um 50% reduziert. Der Preis des Basispakets in Höhe von 233,- EUR wird verbindlich in der Entgeltordnung festgeschrieben. Wird das Basispaket bei zusätzlichen Probetagen oder an Auf- und Abbautagen am Vortag genutzt, reduziert sich der Preis wie bei der Grundmiete nochmals um die Hälfte.

Hinweis:

Da diese Preisreduzierung nicht im Betreiberkonzept vorgesehen ist, muss - wenn dieser Regelung zugestimmt wird - davon ausgegangen werden, dass dies die Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Betreiberkonzepts beeinflusst und kalkulierte Gewinne nach unten korrigiert werden.

 

Barbox

Die Barbox im Theater- bzw. Festsaalfoyer kann von gewerblichen und privaten Nutzern zu einer Grundmiete von 250,- EUR pro Veranstaltungstag angemietet werden. Nutzer der Tarifgruppe I (Vereine, Schulen, städtische Einrichtungen etc.) dürfen bei Veranstaltungen die Barbox entgeltfrei nutzen.

 

 

Stellungnahme der örtlichen Vereine, Institutionen, Schulen und Kirchen zu den betriebswirtschaftlichen Überlegungen für „Das K“.

Nachdem der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim in der Sitzung vom 25.10.2012 beschlossen hat, den Empfehlungen der UDF Consulting AG zu folgen und die Vorgaben bestmöglich umzusetzen, wurden Ende letzten Jahres die Vorsitzenden der beiden örtlichen Dachverbände, je ein Vertreter der Schulen, Kirchen, des Bunds der Selbständigen und des Ortsseniorenrats zu einem Gespräch eingeladen. Dabei wurden die betriebswirtschaftlichen Überlegungen für „Das K“ auf der Grundlage des UDF-Betreiberkonzepts vorgestellt und ausführlich erläutert. Den Gesprächsteilnehmern wurde anschließend ein Sitzungsprotokoll und die Kalkulationen zur Entgelterhebung für die Säle etc. mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Diese liegen zwischenzeitlich vor (Anlage 3 , Zusammenfassung siehe Anlage 4).

 

Die örtlichen Vereine und Organisationen freuen sich auf die anstehende Eröffnung des neuen Kultur- und Kongresszentrums. Sie stehen der Aufteilung der Mietpreise in drei Tarifgruppen mit entsprechenden Ermäßigungen positiv gegenüber und sind im Grundsatz mit den vorgestellten Überlegungen einverstanden. Bei den noch offenen Fragen ging es hauptsächlich darum, welche Ausstattung in einzelnen Räumen vorhanden ist, wie bei gemeinsamen Nutzungen eines Saals ( z. B. mehrerer Schulen oder Kooperationen) abgerechnet wird und in welcher Höhe Personal- und Technikkosten anfallen werden. Vorgeschlagen wurde u. a. günstige Tagespauschalen für Vereine inkl. Auf- und Abbau anzubieten, allgemein im ersten Jahr finanzielle Anreize für die Nutzung des Ks zu bieten oder in den ersten beiden Jahren jedem Verein „Das K“ für eine Veranstaltung mietfrei zu überlassen, Nebenkosten für Personal und Technik jedoch abzurechnen.

 

Die wichtigsten Vorschläge, Bemerkungen und Aussagen zur Akzeptanz des Konzepts, der einzelnen Verbände und Organisationen wurden in der beiliegenden Tabelle (Anlage 4) zusammengefasst dargestellt.

 

 

Saalnutzungen im K - Beispielberechnungen

 

Um zu veranschaulichen, was eine Vereinsveranstaltung im K kosten könnte, wurden in Anlage 6 zwei Beispielrechnungen für Veranstaltungen von Kornwestheimer Vereinen zusammengestellt. Zum einen eine mehrtägige und zum anderen eine eintägige Vereinsveranstaltung.

Bei den Berechnungen wurde bei der Grundmiete Tarif I und bei den Technikkosten das Basispaket zu Grunde gelegt.

 

Da in den letzen Jahren keine großen Säle in Kornwestheim angemietet werden konnten, haben sich die Vereine, gemeinnützigen Organisationen und Schulen bei den umliegenden Städten und Gemeinden eingemietet. So fanden zum Beispiel Veranstaltungen im Forum Ludwigsburg oder im Saal der Waldorfschule Ludwigsburg statt. Die folgende Tabelle zeigt den Vergleich zwischen den beiden Veranstaltungen in Ludwigsburg und den beiden in Anlage 6 dargestellten Beispielen für eine Anmietung im K auf.

 

 

 

 

Veranstaltung

  Grundmiete

Technik, Personal

         Gesamt

Konzert in Waldorfschule mit Probe (zweitägig)

1.700,- EUR

2.800,- EUR

4.500,- EUR

Vereinskonzert im K mit Probe

(zweitägig)

1.726,- EUR

1.430,- EUR

3.156,- EUR

Abiball im Forum

 

 

3.634,- EUR

Jahresfeier im K (eintägig)

 

973,- EUR

611,- EUR

1.584,- EUR

 

Auch in anderen Kommunen werden die Veranstaltungskosten i. d. R. in voller Höhe allen Nutzern in Rechnung gestellt; Ermäßigungen für bestimmte Nutzergruppen wie Vereine, Schulen, gemeinnützige Organisationen etc. werden meist über separate (Vereins-) Förderrichtlinien gewährt. Dabei geht die Spanne der Ermäßigungen von 25% bis 100% (Anlage 7).

 

Nach der vorgelegten Entgeltordnung bietet die Stadt Kornwestheimern den Nutzern der Tarifgruppe I eine Ermäßigung von 67% bei der Grundmiete und 50% bei der Technik, wenn das Basispaket genutzt wird. Nur die anfallenden Personalkosten werden ohne Ermäßigung weiter berechnet.

 

Von den örtlichen Vereinen wurde angeregt, Anreize zu schaffen, damit von möglichst vielen örtlichen Vereinen die neuen Räumlichkeiten im K ausprobiert und angemietet werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Mitgliedsvereinen der beiden Dachverbände für jeweils  eine Veranstaltung bis Ende 2014 die Räumlichkeiten im K mietfrei (Nebenkosen werden abgerechnet) zu überlassen. Diese weitere Ermäßigung müsste allerdings über eine Vereinsförderung der Stadt gegen gerechnet werden, da dies sonst den Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Ks entgegenstehen würde.

 

Es wird gebeten, dem Entwurf der Entgeltordnung und der einmaligen mietfreien Nutzung der Räumlichkeiten im K durch die Mitgliedsvereine der Kornwestheimer Dachverbände bis Ende 2014 zuzustimmen. 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anl. 1  Vergleich UDF VeranstaltungsstättenAnl. 1 Vergleich UDF Veranstaltungsstätten Anl. 2 Entgeltordnung.docAnl. 2 Entgeltordnung.doc Anl. 3 einzelne StellungnahmenAnl. 3 einzelne Stellungnahmen Anl. 4 Zusammenfassung Stellungnahmen.xlsAnl. 4 Zusammenfassung Stellungnahmen.xls Anl. 5 Muster Technik- und Zubehörliste.xlsAnl. 5 Muster Technik- und Zubehörliste.xls Anl. 6 Beispiel Anmietung Verein.xlsAnl. 6 Beispiel Anmietung Verein.xls Anl. 7 Vereinsförderung anderer Städte.xlsAnl. 7 Vereinsförderung anderer Städte.xls