Betreff:
Entgeltordnung
für "Das K"
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Auszug aus dem Betreiberkonzept, Vergleich mit anderen
Veranstaltungsstätten
Anlage 2: Entwurf Entgeltordnung
Anlage 3: Einzelne Stellungnahmen der Vereine, Schulen,
Kirchen, Organisationen etc.
Anlage 4: Zusammenfassung der Stellungnahmen aus Anlage 3
Anlage 5: Muster Technik und Zubehörliste
Anlage 6: 2 Beispiele: Kosten der Anmietung von Vereinen
im K
Anlage 7: Vereinsförderung anderer Städte
Beschlussvorschlag:
Der Entgeltordnung für das neue Kongress- und Kulturzentrum
„Das K“ zuzustimmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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07.03.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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14.03.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die UDF Consulting AG wurde im Februar 2012 vom Verwaltungs-
und Finanzausschuss der Stadt Kornwestheim mit der Erstellung eines
betriebswirtschaftlichen Betreiberkonzepts für das neue Kultur- und
Kongresszentrum „Das K“ beauftragt. Die Ergebnisse hat UDF Consulting AG in
einem Gutachten zusammengestellt und dem Gemeinderat in nichtöffentlicher
Sitzung am 25.10.2012 vorgestellt. In dem Gutachten wurde eine Standortanalyse
durchgeführt und auf die Preise und die Auslastung des alten Kulturhauses
eingegangen. Es wurden Vergleiche mit konkurrierenden Veranstaltungsstätten in
Stuttgart und der Region gezogen (Anlage 1, Auszug aus dem Betreiberkonzept),
Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt und dadurch Mietpreiskalkulationen
für „Das K“ entwickelt.
Der Gemeinderat der Stadt
Kornwestheim hat in der Sitzung vom 25.10.2012 einstimmig beschlossen, den
Empfehlungen des Betreiberkonzepts der UDF Consulting AG zu folgen und die
Vorgaben bestmöglich umzusetzen.
Im Folgenden sind die wichtigsten
Punkte der Mietpreiskalkulation durch die UDF Consulting AG zusammengefasst
dargestellt.
Der von UDF im Betreiberkonzept
erarbeitete Vorschlag berücksichtigt nicht nur den städtischen Teil des neuen
Kulturzentrums mit Theatersaal, Veranstaltungsräumen im 2.OG etc. sondern auch
die Vermarktung des Festsaals durch den Gastronomiepächter „Vernissage“.
Die UDF Consulting AG hat bereits
bei Erstellung des Konzepts den zukünftigen Gastronomiepächter „Vernissage“ in
die mögliche Mietpreisgestaltung mit einbezogen.
Der erarbeitete Vorschlag der UDF
Consulting AG sieht eine Unterteilung des Entgelts in drei Teilbereiche vor:
1. Grundmietpreise für die Säle und
Räume,
2. Mietpreise für benötigtes
Personal und
3. Mietpreise für Technik, wie
Licht- und Tontechnik, Beamer, Rednerpult etc.
Auch in den umliegenden Städten mit
konkurrierenden Veranstaltungsstätten sind die Entgelte entsprechend in
Raummieten, Personal und Technik/Zubehör unterteilt.
Aufgrund der Vorgaben durch das
betriebswirtschaftliche Betreiberkonzept der UDF Consulting AG wurde der
Entwurf der Entgeltordnung für „Das K“ (Anlage 2) erarbeitet.
Der Gastronomiepächter „Vernissage“
stimmt dem Entgeltentwurf in vollem Umfang zu.
Grundmietpreise für Saal- und Raumnutzungen im K
Im Grundmietpreis für die Saal- und
Raumnutzungen des Kultur- und Kongresszentrums „Das K“ sind die Betriebskosten
für Heizung, Lüftung und Strom, der Aufbau einer Bestuhlungsart ( z. B.
Bankettbestuhlung lang oder parlamentarische Bestuhlungsart), die Normalbeleuchtung
durch fest installierte Beleuchtung und die Grundreinigung enthalten.
Der Grundmietpreis für sämtliche
Säle und Räume (s. Anlage 2) ist in drei Tarifgruppen unterteilt und bietet für
nicht kommerzielle Nutzungen und Privatpersonen Ermäßigungen gegenüber den
kommerziellen Nutzungen von Unternehmen:
Tarif I
33% der Grundmiete, 67% Ermäßigung
Für nicht kommerzielle Nutzungen durch Kornwestheimer Vereine,
städtische Einrichtungen, gemeinnützige Institutionen, Kornwestheimer Parteien,
Kirchen und Schulen.
Vereine müssen ihren Sitz in
Kornwestheim haben und hier tätig sein, einem Kornwestheimer Dachverband angehören
oder gemeinnützig sein.
Tarif II
67% der Grundmiete, 33% Ermäßigung
Für nicht kommerzielle Nutzungen von Privatpersonen, auswärtige Vereine
und gemeinnützige Institutionen und externe Kulturveranstalter.
Tarif III
100% der Grundmiete
Für kommerzielle Nutzungen von Unternehmen.
Beispiele:
Wird der Festsaal von einem
kommerziellen Nutzer angemietet, so bezahlt dieser für 8 Stunden eine Grundmiete
nach Tarif III in Höhe von 1.900,- EUR.
Wird der Festsaal dagegen von einem
örtlichen Verein oder einer Schule für bis zu 8 Stunden benötigt, gilt für
diese Nutzer der Tarif I mit einer Ermäßigung von 67%. Daraus ergibt sich ein
Entgelt in Höhe von 627,- EUR für den Festsaal.
Ein privater Nutzer, der z.B. eine
Hochzeit feiert würde nach Tarif II eine Ermäßigung von 33% bekommen und somit
für den Festsaal 1.273,- EUR bezahlen.
Auf der Grundlage des
Gemeinderatsbeschlusses wurde in den Entwurf der Entgeltordnung (Anlage 2) die
von UDF vorgeschlagene Staffelung der Grundmiete in drei Tarife mit den
entsprechenden Mietbeträgen übernommen.
Die Grundmiete gilt grundsätzlich
für eine Anmietung von bis zu 8 Stunden. Die Räume im
2. OG (teilbarer Veranstaltungsraum
und Seminarraum) können auch für bis zu 4 Stunden zu einem günstigeren
Mietpreis angemietet werden.
Wie im UDF-Betreiberkonzept
vorgeschlagen, wird für jede weitere Stunde ein Zeitzuschlag von 15% der
jeweiligen Grundmiete erhoben. Am Veranstaltungstag werden die Zeiten für Auf-
und Abbau sowie Proben in die Nutzungszeit einbezogen und abgerechnet. Bei
zusätzlich benötigten Tagen für Auf- und Abbau sowie für Proben werden 50% der
Grundmiete bis 8 Stunden berechnet.
Zusätzlich wurde im Entgeltrichtlinienentwurf
eine Deckelung der Gesamtmiete aufgenommen. Übersteigt der Zeitzuschlag 100%
des Tarifs für 8 Stunden wird maximal
die doppelte Grundmiete berechnet.
Beispiel: Ein Unternehmer mietet den
Festsaal für eine Tagung mit anschließendem Abendprogramm. Der Aufbau beginnt
morgens um 7.00 Uhr, die Veranstaltung endet um 1.00 Uhr nachts. Der Festsaal
wird 18 Stunden genutzt.
Grundmiete Tarif III für 8 Stunden:
1.900,- EUR,
Zeitzuschlag für 10 Stunden (1.900,-
EUR x 15% x 10 Stunden): 2.850,- EUR
Deckelung: Zeitzuschlag darf
höchstens doppelte Grundmiete betragen: 1.900,- EUR
Zu zahlende Gesamtmiete:
1.900,- EUR Grundmiete zzgl. 1.900,-
EUR Zeitzuschlag = 3.800,- EUR
Nebenkosten
Bei den Mietpreisen für Personal und
Equipment (Technik) sieht das UDF-Betreiberkonzept keine unterschiedlichen
Tarifgruppen vor.
Personal
Basis der von UDF ermittelten
Personalpreise sind Marktanalysen sowie Kalkulationen der internen
Personalkosten der Stadt Kornwestheim. Danach wird ein Veranstaltungstechniker
mit einem Preis von 45,- EUR pro Stunde, ein Hausmeister mit einem Preis von
35,- EUR pro Stunde und weiteres Personal für Kasse, Garderoben, Einlass,
Sicherheit etc. mit einem Preis von 18,- EUR bis 20,- EUR pro Stunde
verrechnet.
Nebenkosten für benötigtes Personal
wird in voller Höhe allen Mietern weiterberechnet. Bei den genannten Preisen
handelt es sich um Nettopreise. Bei Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit werden Zeitzuschläge erhoben. Wird Personal über externe
Dienstleister bezogen (z. B. Sanitäter, Security etc.) werden diese Kosten in
voller Höhe zzgl. eines Verwaltungskostenzuschlags von 7% weiterberechnet.
Technik
Die Preise für das technische
Equipment basieren auf Analysen der Marktpreise der konkurrierenden
Veranstaltungsstätten in der Region. Üblich ist es 1%-2% des Anschaffungswerts als
Tagespreis zu verrechnen. Die Preise sind stark von den technischen
Eigenschaften und der Qualität der Produkte abhängig. Für Beleuchtungs- und
Tontechnik können auch Pakete angeboten werden, um den Grundbedarf zu decken.
Wird technisches Equipment extern angemietet, werden diese Preise ebenfalls in
voller Höhe zzgl. eines Verwaltungskostenzuschlags von 7% weiterberechnet.
Die Licht-, Video- und Tontechnik
sowie Veranstaltungszubehör für „Das K“ muss gegenwärtig größtenteils noch
beschafft werden. Die genauen Einzelpreise bzw. Anschaffungswerte stehen noch
nicht fest, es gibt nur Vergleichspreise. Es ist vorgesehen, Licht-, Ton- und
Videotechnik auf einer separaten Technikliste zusammenzustellen und mit ca.
1,5% des Anschaffungswerts (gerundet) weiter zu berechnen. Dies hat den
Vorteil, dass diese Liste immer ergänzt werden kann, wenn neue Technik oder
Geräte beschafft werden. Ebenso soll mit weiterem Veranstaltungszubehör wie
Flip-Chart, Rednerpult, Beamer etc. verfahren werden. In der Entgeltordnung
wird auf die Listen verwiesen, sie stellen eine Ergänzung zur Entgeltordnung
dar.
Die in Anlage 5 beigefügte
Technikliste soll daher nur ein Muster für die zu einem späteren Zeitpunkt zu
erstellende Technikliste sein. Die dargestellten Preise für Technik und Zubehör
werden sich jedoch in den angegebenen Höhen bewegen.
Basispaket für Licht- und Tontechnik
Um für Nutzer der Tarifgruppe I und
II moderatere Technikpreise anzubieten, wurde ein Basispaket an Licht- und
Tontechnik zusammengestellt. Das Basispaket kann sowohl im Festsaal als auch im
Theatersaal genutzt werden und deckt den Grundbedarf an Ton und Beleuchtung ab,
der für eine Veranstaltung benötigt wird. Die Einzelpreise wurden dabei um
50% reduziert. Der Preis des Basispakets in Höhe von 233,- EUR wird
verbindlich in der Entgeltordnung festgeschrieben. Wird das Basispaket bei
zusätzlichen Probetagen oder an Auf- und Abbautagen am Vortag genutzt,
reduziert sich der Preis wie bei der Grundmiete nochmals um die Hälfte.
Hinweis:
Da diese Preisreduzierung nicht im
Betreiberkonzept vorgesehen ist, muss - wenn dieser Regelung zugestimmt wird -
davon ausgegangen werden, dass dies die Wirtschaftlichkeitsberechnungen des
Betreiberkonzepts beeinflusst und kalkulierte Gewinne nach unten korrigiert
werden.
Barbox
Die Barbox im Theater- bzw.
Festsaalfoyer kann von gewerblichen und privaten Nutzern zu einer Grundmiete
von 250,- EUR pro Veranstaltungstag angemietet werden. Nutzer der Tarifgruppe I (Vereine, Schulen, städtische
Einrichtungen etc.) dürfen bei Veranstaltungen die Barbox entgeltfrei nutzen.
Stellungnahme der örtlichen Vereine, Institutionen, Schulen und Kirchen
zu den betriebswirtschaftlichen Überlegungen für „Das K“.
Nachdem der Gemeinderat der Stadt
Kornwestheim in der Sitzung vom 25.10.2012 beschlossen hat, den Empfehlungen
der UDF Consulting AG zu folgen und die Vorgaben bestmöglich umzusetzen, wurden
Ende letzten Jahres die Vorsitzenden der beiden örtlichen Dachverbände, je ein
Vertreter der Schulen, Kirchen, des Bunds der Selbständigen und des
Ortsseniorenrats zu einem Gespräch eingeladen. Dabei wurden die
betriebswirtschaftlichen Überlegungen für „Das K“ auf der Grundlage des
UDF-Betreiberkonzepts vorgestellt und ausführlich erläutert. Den Gesprächsteilnehmern
wurde anschließend ein Sitzungsprotokoll und die Kalkulationen zur
Entgelterhebung für die Säle etc. mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt.
Diese liegen zwischenzeitlich vor (Anlage 3 , Zusammenfassung siehe Anlage 4).
Die örtlichen Vereine und
Organisationen freuen sich auf die anstehende Eröffnung des neuen Kultur- und
Kongresszentrums. Sie stehen der Aufteilung der Mietpreise in drei Tarifgruppen
mit entsprechenden Ermäßigungen positiv gegenüber und sind im Grundsatz mit den
vorgestellten Überlegungen einverstanden. Bei den noch offenen Fragen ging es
hauptsächlich darum, welche Ausstattung in einzelnen Räumen vorhanden ist, wie
bei gemeinsamen Nutzungen eines Saals ( z. B. mehrerer Schulen oder
Kooperationen) abgerechnet wird und in welcher Höhe Personal- und Technikkosten
anfallen werden. Vorgeschlagen wurde u. a. günstige Tagespauschalen für Vereine
inkl. Auf- und Abbau anzubieten, allgemein im ersten Jahr finanzielle Anreize
für die Nutzung des Ks zu bieten oder in den ersten beiden Jahren jedem Verein
„Das K“ für eine Veranstaltung mietfrei zu überlassen, Nebenkosten für Personal
und Technik jedoch abzurechnen.
Die wichtigsten Vorschläge,
Bemerkungen und Aussagen zur Akzeptanz des Konzepts, der einzelnen Verbände und
Organisationen wurden in der beiliegenden Tabelle (Anlage 4) zusammengefasst
dargestellt.
Saalnutzungen im K - Beispielberechnungen
Um zu veranschaulichen, was eine
Vereinsveranstaltung im K kosten könnte, wurden in Anlage 6 zwei
Beispielrechnungen für Veranstaltungen von Kornwestheimer Vereinen
zusammengestellt. Zum einen eine mehrtägige und zum anderen eine eintägige
Vereinsveranstaltung.
Bei den Berechnungen wurde bei der
Grundmiete Tarif I und bei den Technikkosten das Basispaket zu Grunde gelegt.
Da in den letzen Jahren keine großen
Säle in Kornwestheim angemietet werden konnten, haben sich die Vereine,
gemeinnützigen Organisationen und Schulen bei den umliegenden Städten und
Gemeinden eingemietet. So fanden zum Beispiel Veranstaltungen im Forum
Ludwigsburg oder im Saal der Waldorfschule Ludwigsburg statt. Die folgende
Tabelle zeigt den Vergleich zwischen den beiden Veranstaltungen in Ludwigsburg
und den beiden in Anlage 6 dargestellten Beispielen für eine Anmietung im K
auf.
Veranstaltung
|
Grundmiete
|
Technik, Personal
|
Gesamt
|
Konzert in Waldorfschule mit Probe
(zweitägig)
|
1.700,- EUR
|
2.800,- EUR
|
4.500,- EUR
|
Vereinskonzert im K mit Probe
(zweitägig)
|
1.726,- EUR
|
1.430,- EUR
|
3.156,- EUR
|
Abiball im Forum
|
|
3.634,- EUR
|
Jahresfeier im K (eintägig)
|
973,- EUR
|
611,- EUR
|
1.584,- EUR
|
Auch in anderen Kommunen werden die
Veranstaltungskosten i. d. R. in voller Höhe allen Nutzern in Rechnung
gestellt; Ermäßigungen für bestimmte Nutzergruppen wie Vereine, Schulen,
gemeinnützige Organisationen etc. werden meist über separate (Vereins-)
Förderrichtlinien gewährt. Dabei geht die Spanne der Ermäßigungen von 25% bis
100% (Anlage 7).
Nach der vorgelegten Entgeltordnung
bietet die Stadt Kornwestheimern den Nutzern der Tarifgruppe I eine Ermäßigung
von 67% bei der Grundmiete und 50% bei der Technik, wenn das Basispaket genutzt
wird. Nur die anfallenden Personalkosten werden ohne Ermäßigung weiter
berechnet.
Von den örtlichen Vereinen wurde
angeregt, Anreize zu schaffen, damit von möglichst vielen örtlichen Vereinen
die neuen Räumlichkeiten im K ausprobiert und angemietet werden.
Es wird daher vorgeschlagen, den
Mitgliedsvereinen der beiden Dachverbände für jeweils eine Veranstaltung bis Ende 2014 die
Räumlichkeiten im K mietfrei (Nebenkosen werden abgerechnet) zu überlassen.
Diese weitere Ermäßigung müsste allerdings über eine Vereinsförderung der Stadt
gegen gerechnet werden, da dies sonst den Wirtschaftlichkeitsberechnungen des
Ks entgegenstehen würde.
Es wird gebeten, dem Entwurf der Entgeltordnung und der einmaligen
mietfreien Nutzung der Räumlichkeiten im K durch die Mitgliedsvereine der
Kornwestheimer Dachverbände bis Ende 2014 zuzustimmen.