Betreff:
Änderung
der Hauptsatzung
Anlage(n):
Mitzeichnung
- Antrag der FW/FDP-Fraktion auf Änderung der Hauptsatzung
- Entwurf der
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
- Auszug aus der
derzeit gültigen Satzung
Beschlussvorschlag:
- Über
den Antrag der FW/FDP-Fraktion auf Änderung der Hauptsatzung unter der
Maßgabe der Ziff. 2 und 3 zu beschließen.
- Bei Annahme des Antrags der Ziff. 1 mit der erforderlichen Mehrheit, die Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung, wie in Anlage 2 aufgeführt, zu erlassen.
- Die redaktionellen Änderungen
der Hauptsatzung zu beschließen und den redaktionellen teil
der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, wie in Anlage 2 aufgeführt, zu
erlassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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18.05.2010
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Sachdarstellung und
Begründung:
I. Antrag der FW/FDP-Fraktion:
Die FW/FDP-Fraktion hat
am 20. April 2010 schriftlich beantragt (siehe Anlage 1), die Hauptsatzung der
Stadt Kornwestheim mit der Anzahl der Stadträtinnen und Stadträte in den
Hauptausschüssen des Gemeinderats wie folgt zu verändern:
Verwaltungs- und
Finanzausschuss Erhöhung von 12 auf
13 Mitglieder,
Ausschuss für Umwelt und
Technik Reduzierung von 14 auf 13 Mitglieder.
Dies würde der Anzahl
der Mitglieder entsprechen, wie sie vor der Kommunalwahl 2009 gegolten hatte.
II. Redaktionelle
Änderungen:
Im Zusammenhang mit der
möglichen Änderung unter Ziffer I die Verwaltung vor, auch gleichzeitig
notwendig gewordene redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Aufgrund des
zwischenzeitlich geänderten Tarifrechts im öffentlichen Dienst ist erforderlich die veralteten Bezeichnungen und Begriffe
in der gesamten Hauptsatzung wieder auf den aktuellen Stand zu bringen. Die
Bezeichnungen "Arbeiter" und "Angestellte" gibt es nicht
mehr. Diese Begriffe wurden im neuen Tarifrecht einheitlich durch den Begriff
"Beschäftigte" ersetzt. Ebenso wurde die bisherige Bezeichnung
"Vergütungsgruppen" durch "Entgeltgruppen" ersetzt. Die
bisher in der Hauptsatzung ausgewiesenen BAT-Vergütungsgruppen wurden in die
jeweils dafür geltenden Entgeltgruppen (EG bzw. S) umgewandelt.
Des Weiteren ist auf
Grund der seinerzeitigen Umstrukturierung der Stadtwerke die Formulierung
"Wirtschaftsplan der Stadtwerke" durch die Formulierung
"Eigenbetrieb Stadtentwässerung Kornwestheim" zu ersetzen.
Bei entsprechender
Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist die in Anlage 2 beigefügte Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung zu erlassen. Die Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.