Vorlage-Nr.:

327/2011

Az.:

5 Christian Kuebler

Datum:

05.10.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

11.10.2011

 

 

Betreff:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Offterdinger und Sailer" - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Baugesuchsplanung

Begründung und Anlage 5 (direkt in die Fraktionen)

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Offterdinger und Sailer“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

11.10.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Fa. Offterdinger & Sailer beabsichtigt im Bereich südlich der Heinkelstraße einen Großhandel für Hygieneprodukte und -dienstleistungen mit einer Lagerhalle und einem Bürogebäude zu realisieren. Der Gemeinderat hat der geplanten Ansiedlung bereits im Grundsatz zugestimmt.

Die Betriebsverlagerung an den Standort Kornwestheim wird notwendig, da die bisher genutzten Flächen in Stuttgart nicht mehr ausreichend sind und der Firma kein weiteres Entwicklungspotential am bisherigen Standort zur Verfügung steht.

Der Betrieb beschäftigt am Standort Stuttgart derzeit ca. 80 Beschäftigte. Mit der Standort­verlagerung nach Kornwestheim ist eine Expansion des Unternehmens vorgesehen, so dass die Unternehmensleitung in den nächsten beiden Jahren die Anzahl der Beschäftigten in Kornwestheim auf 100 – 110 Arbeitsplätze ausbauen möchte.

 

Planungsrechtliches Verfahren

Zur Sicherung des Vorhabens wird ein Bebauungsplanverfahren notwendig. Dabei kann auf den vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 01.10.2009 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord - 2. Änderung südlich der Heinkelstraße" aufgesetzt werden. In Abhängigkeit vom Planungsfortschritt bei der Aufsiedelung der gewerblichen Flächen wurde damals vorgesehen, einzelne vorhabenbezogene Bebauungspläne aus dem Gesamtbereich zu entwickeln. Entsprechend soll dieser Planungsprozess nunmehr auf der Grundlage von §12 BauGB vorhabenbezogen“ mit der Fassung des Entwurfsbeschluss fortgeführt werden.

Vorgaben zur Gestaltung der Gebäude und Freiflächen sowie sonstige Vorschriften werden im Durchführungsvertrag geregelt.

 

Geltungsbereich und äußere Erschließung

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst einen rund 15.900m² großen Teilbereich im Nordwesten des Gebiets. Im Westen des Geltungsbereichs verläuft die Solitudeallee, im Süden des Geltungsbereichs schließen derzeit noch unbebaute Gewerbeflächen an. Im Osten des Bereichs liegen die Grundstücksflächen der Firmen Benseler sowie der für die Erweiterung der Fa. Panalpina benötigte Bereich. Im Norden des Geltungsbereichs verläuft die Heinkelstrasse, über die das Grundstück auch erschlossen ist.

Über die Westrandstrasse ist eine direkte Anbindung an das übergeordnete Strassennetz gegeben.

 

 

Planungs- und bauordnungsrechtliche Darstellungen

Im Planungsgebiet ist die Nutzung „Gewerbe“ vorgesehen. Eingebettet in die gewerbliche Struktur der Umgebung sind durch diese Nutzung keine Konflikte zu erwarten.

 

Geplant ist der Neubau eines viergeschossigen Bürogebäudes inklusive Seminar- und Schulungsräumen sowie eine große Lagerhalle mit insgesamt ca. 6.990 m² Fläche zuzüglich Anlieferung, Kommissionierung und Abholbereich. Darüber hinaus sind auf dem Grundstück Flächen für das Abstellen von Lkw’s sowie 92 Parkplätze für Mitarbeiter und Kunden vorgesehen. Die Zu- und Abfahrten auf das Grundstück erfolgen von der Heinkelstrasse.

 

Die Lagerhalle wird mit einer Höhe von 11,70 m über Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) ausgebildet. Das Verwaltungsgebäude hat bis zu vier Geschosse und eine maximale Höhe von 14,70 m über EFH. Die Erdgeschossfußbodenhöhe des Verwaltungsgebäudes und der Lagerhalle sind niveaugleich ausgebildet. Aufgrund der topografischen Verhältnisse werden deshalb in Richtung der südlichen Grundstücksgrenze größere Erdbewegungen notwendig.

 


Ökologisches Konzept

Dem Bauvorhaben liegt ein gesamtheitliches ökologisches Konzept zugrunde.

Vorgesehen ist, sowohl das leicht geneigte Hallendach als auch das Flachdach des Verwaltungsgebäudes extensiv zu begrünen. Flächen für das Parkieren von Pkw’s sollen wasserdurchlässig ausgeführt und durch Baumstandorte ergänzt werden. Desweiteren ist geplant, das Gebäude über eine geothermische Anlage zu kühlen und zu beheizen. Auch sollen Photovoltaikmodule auf den Dachflächen realisiert werden. Dies ist auch in Kombination mit einer Dachbegrünung problemlos möglich. Hinzu kommen ca. 4m hohe Windräder auf dem Dach des Bürogebäudes. Mit dem so gewonnenen Strom sollen die Batterien der Gabelstapler geladen und die Pumpen der geothermischen Anlagen betrieben werden.  

 

Empfehlung der Verwaltung

Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Offterdinger und Sailer“ wird gefasst.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Pläne gesamt.pdf Pläne gesamt.pdf BegründungVEP Offterdinger.pdf BegründungVEP Offterdinger.pdf Anlage 5.pdf Anlage 5.pdf