Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Offterdinger
und Sailer" - Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Baugesuchsplanung
Begründung und Anlage 5 (direkt in die Fraktionen)
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Offterdinger und Sailer“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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11.10.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die Fa. Offterdinger
& Sailer beabsichtigt im Bereich südlich der Heinkelstraße einen Großhandel für Hygieneprodukte und -dienstleistungen mit einer
Lagerhalle und einem Bürogebäude zu realisieren. Der Gemeinderat hat der
geplanten Ansiedlung bereits im Grundsatz zugestimmt.
Die Betriebsverlagerung an den
Standort Kornwestheim wird notwendig, da die bisher genutzten Flächen in
Stuttgart nicht mehr ausreichend sind und der Firma kein weiteres
Entwicklungspotential am bisherigen Standort zur Verfügung steht.
Der Betrieb beschäftigt am Standort
Stuttgart derzeit ca. 80 Beschäftigte. Mit der Standortverlagerung nach
Kornwestheim ist eine Expansion des Unternehmens vorgesehen, so dass die
Unternehmensleitung in den nächsten beiden Jahren die Anzahl der Beschäftigten
in Kornwestheim auf 100 – 110 Arbeitsplätze ausbauen möchte.
Planungsrechtliches
Verfahren
Zur Sicherung des Vorhabens wird ein
Bebauungsplanverfahren notwendig. Dabei kann auf den vom Gemeinderat in seiner
Sitzung am 01.10.2009 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
"Gewerbegebiet Nord - 2. Änderung südlich der Heinkelstraße"
aufgesetzt werden. In Abhängigkeit vom Planungsfortschritt bei der Aufsiedelung
der gewerblichen Flächen wurde damals vorgesehen, einzelne vorhabenbezogene
Bebauungspläne aus dem Gesamtbereich zu entwickeln. Entsprechend soll dieser
Planungsprozess nunmehr auf der Grundlage von §12 BauGB „vorhabenbezogen“ mit der Fassung des
Entwurfsbeschluss fortgeführt werden.
Vorgaben zur Gestaltung der Gebäude und Freiflächen sowie
sonstige Vorschriften werden im Durchführungsvertrag geregelt.
Geltungsbereich und
äußere Erschließung
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst einen rund
15.900m² großen Teilbereich im Nordwesten des Gebiets. Im Westen des
Geltungsbereichs verläuft die Solitudeallee, im Süden des Geltungsbereichs
schließen derzeit noch unbebaute Gewerbeflächen an. Im Osten des Bereichs
liegen die Grundstücksflächen der Firmen Benseler
sowie der für die Erweiterung der Fa. Panalpina
benötigte Bereich. Im Norden des Geltungsbereichs verläuft die Heinkelstrasse,
über die das Grundstück auch erschlossen ist.
Über die Westrandstrasse ist eine direkte Anbindung an das
übergeordnete Strassennetz gegeben.
Planungs- und bauordnungsrechtliche Darstellungen
Im Planungsgebiet ist die Nutzung „Gewerbe“ vorgesehen. Eingebettet in
die gewerbliche Struktur der Umgebung sind durch diese Nutzung keine Konflikte
zu erwarten.
Geplant ist der Neubau eines viergeschossigen Bürogebäudes
inklusive Seminar- und Schulungsräumen sowie eine große Lagerhalle mit
insgesamt ca. 6.990 m² Fläche zuzüglich Anlieferung, Kommissionierung und
Abholbereich. Darüber hinaus sind auf dem Grundstück Flächen für das Abstellen
von Lkw’s sowie 92 Parkplätze für Mitarbeiter und
Kunden vorgesehen. Die Zu- und Abfahrten auf das Grundstück erfolgen von der
Heinkelstrasse.
Die Lagerhalle wird mit einer Höhe von 11,70 m über
Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) ausgebildet. Das Verwaltungsgebäude hat bis zu
vier Geschosse und eine maximale Höhe von 14,70 m über EFH. Die
Erdgeschossfußbodenhöhe des Verwaltungsgebäudes und der Lagerhalle sind
niveaugleich ausgebildet. Aufgrund der topografischen Verhältnisse werden
deshalb in Richtung der südlichen Grundstücksgrenze größere Erdbewegungen
notwendig.
Ökologisches Konzept
Dem
Bauvorhaben liegt ein gesamtheitliches ökologisches
Konzept zugrunde.
Vorgesehen
ist, sowohl das leicht geneigte Hallendach als auch das Flachdach des
Verwaltungsgebäudes extensiv zu begrünen. Flächen für das Parkieren von Pkw’s sollen wasserdurchlässig ausgeführt und durch
Baumstandorte ergänzt werden. Desweiteren ist
geplant, das Gebäude über eine geothermische Anlage
zu kühlen und zu beheizen. Auch sollen Photovoltaikmodule auf den Dachflächen
realisiert werden. Dies ist auch in Kombination mit einer Dachbegrünung problemlos
möglich. Hinzu kommen ca. 4m hohe Windräder auf dem Dach des Bürogebäudes. Mit
dem so gewonnenen Strom sollen die Batterien der Gabelstapler geladen und die
Pumpen der geothermischen Anlagen betrieben
werden.
Empfehlung der Verwaltung
Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Offterdinger
und Sailer“ wird gefasst.