Betreff:
Entgelt-
und Gebührenanpassungen
Anlage(n):
Mitzeichnung
1. Neue Entgeltordnung für den Versammlungssaal im Galeriegebäude
2. Neue Entgeltordnung für die städtischen Turn- und
Sporthallen
3. Neue Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der
Rechberghalle
4. Neue Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der
Sporthalle Ost
5. Neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen
Sportplätze
6. Neue Platzordnung für den städtischen Festplatz südlich
des Eichenwegs
7. Übersicht über die Entwicklung der Fallzahlen im
Bestattungswesen
8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Friedhofs- und Bestattungsgebühren
9. Städtevergleich Bestattungsgebühren
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinderat möge
beschließen:
1)
Der vorgeschlagenen Erhöhung der
Entgeltordnung für den Versammlungssaal des Galeriegebäudes der Stadt
Kornwestheim zum 01.01.2011 zuzustimmen.
2)
Der vorgeschlagenen Erhöhung der
Entgeltordnung für die städtischen Turn- und Sporthallen, sowie der Erhöhung
der Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der Rechberghalle, der Erhöhung der
Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der Sporthalle Ost sowie der Erhöhung
der Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Sportplätze zum 01.01.2011
zuzustimmen.
3)
Der vorgeschlagenen Platzordnung für den
städtischen Festplatz südlich des Eichenwegs zum 01.01.2011 zuzustimmen.
4)
Die
Entgelte für die Überlassung der verschiedenen Räume im Haus der Musik
entsprechend der Vorlage zum 01.01.2011 erhöhen.
5)
Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und
Bestattungsgebühren zum 01.01.2011 wie vorgeschlagen zuzustimmen.
Die Verwaltung zu beauftragen, die Mietverträge mit den Vereinen
über die Überlassung städtischer Liegenschaften neu zu verhandeln mit der
Zielsetzung, die Mietsätze wie vorgeschlagen zu erhöhen sowie die Betriebskosten
vollständig auf den jeweiligen Mieter zu übertragen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs-
und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
öffentlich
|
02.12.2010
|
|
Gemeinderat
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
16.12.2010
|
|
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
|
Finanzposition
|
Betrag
|
Plan
|
Auswirkungen
|
Erläuterungen
|
|
|
|
|
|
|
ab 2011
|
verschiedene
Haushaltsstellen
|
50.500 EUR
|
|
zu erwartende
Mehreinnahmen, vgl. Vorlage
|
|
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
In den Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2010 wurde
u.a. das Thema Gebührenanpassungen angesprochen. Im Rahmen einer Ämterrundfrage
wurden alle städtischen Ämter gebeten, Vorschläge für entsprechende Gebühren-
und Entgeltanpassungen auszuarbeiten und der Stadtkämmerei vorzulegen. Das nun
vorliegende „Gesamtpaket“ fasst die vorgeschlagenen Anpassungen zusammen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Vorlage Nr. 397/2010 in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom
11.11.2010 zurückgewiesen wurde, bis die Anpassung der Kindergartengebühren
ebenfalls zur Entscheidung vorgelegt wird.
Im Bereich der Kindergärten schlägt
die Verwaltung weiterhin eine Anpassung der Kindergartengebühren an den
Landesrichtsatz vor. Hierfür wird zeitgleich eine eigene Sitzungsvorlage in den
zuständigen Gremien, Sozialausschuss, Verwaltungs- und Finanzausschuss sowie
dem Gemeinderat vorgelegt.
1.
Mietkosten
Versammlungssaal im Galeriegebäude
Der Versammlungssaal im
Galeriegebäude wird voraussichtlich noch für den Zeitraum bis 2013 (Eröffnung
Kulturhaus) für Veranstaltungen vermietet. In der Folge sollen die
Veranstaltungen in den verschiedenen Sälen und Veranstaltungsräumen des
Kulturhauses stattfinden.
Der Versammlungssaal im
Galeriegebäude soll ab dem Jahr 2013 hinaus langfristig für
Museumsveranstaltungen genutzt werden.
Bei der Vermietung
Versammlungssaales kalkuliert die Stadt mit folgenden Kostenpositionen:
Kostengruppe
|
Berechnungsgrundlage
|
Betrag in EUR
|
|
|
|
Reinigung
|
Fa. Marin
|
65,00
|
Hausmeister (HM) / Techniker
|
Schließdienst und Kontrolle, ca. 1
Stunde, Verrechnungssatz pro Stunde: 15 EUR
|
15,00
|
Nebenkosten
|
Strom, Wasser, Heizung, Müll
(pauschalisiert)
|
5,00
|
Abschreibungen
|
Anteil (pauschalisiert)
|
20,00
|
Summe
|
|
105,00
|
Bereits die anfallenden
Reinigungskosten überschreiten die bisherigen Mieteinnahmen. Daher konnte in
den vergangenen Jahren nur ein geringer Kostendeckungsgrad erreicht werden:
Kostenart
|
2008
|
2009
|
|
|
|
Einnahmen aus Saal- und
Inventarmieten
|
7.904,62
|
6.196,07
|
Gesamtkosten
|
14.809,47
|
15.037,49
|
Saldo
|
-6.904,85
|
- 8.841,42
|
Kostendeckung in %
|
53,4 %
|
41,2 %
|
Auf diesem Grund wird vorgeschlagen,
die Mietsätze für die Vermietung des Versammlungssaales im Galeriegebäude wie
folgt anzupassen:
Nutzung
|
Bisherige Mietsätze in EUR
|
Neue Mietsätze in EUR
|
|
|
|
Örtliche Vereine
|
|
|
|
|
|
Veranstaltungen ohne Bewirtschaftung
|
24,00
|
45,00
|
Veranstaltungen mit Bewirtschaftung
|
41,00
|
90,00
|
|
|
|
Sonstige Veranstalter Montag bis Donnerstag
|
|
|
|
|
|
Veranstaltungen ohne Bewirtschaftung
|
44,00
|
105,00
|
Veranstaltungen mit Bewirtschaftung
|
235,00
|
250,00
|
|
|
|
Sonstige Veranstalter Freitag bis Sonntag/Feiertage
|
|
|
|
|
|
Veranstaltungen ohne Bewirtschaftung bis 18 Uhr
|
59,00
|
135,00
|
Veranstaltungen ohne Bewirtschaftung nach 18 Uhr
|
88,00
|
165,00
|
Veranstaltungen mit Bewirtschaftung bis 18 Uhr
|
294,00
|
350,00
|
Veranstaltungen mit Bewirtschaftung nach 18 Uhr
|
353,00
|
400,00
|
|
|
|
Personalkosten je Stunde
|
Bisherige Stundensätze
|
Neue Stundensätze
|
|
|
|
Hausmeister
bis 24 Uhr
|
12,00
|
15,00
|
Hausmeister
ab 24 Uhr bis 7 Uhr
|
12,00
|
20,00
|
Bei Nutzung der Räume wird jeweils
mindestens eine
Hausmeisterstunde in Rechnung
gestellt.
|
Die übrigen Entgelte, beispielsweise
die Mietgebühren für den Flügel, die Stimmung des Instruments oder die Gebühren
für die Bestuhlung durch Hilfspersonal sollen unverändert bleiben.
Es wird empfohlen, der als
Anlage 1 beigefügten Entgeltordnung für den
Versammlungssaal der Galeriegebäude der Stadt Kornwestheim zum 01.01.2011 wie vorgeschlagen zuzustimmen.
2.
Städtische
Turn- und Sporthallen, Sportplätze
Seit dem 01.07.2003 werden Entgelte
von den Vereinen für die Nutzung der Sporthallen zum Trainingsbetrieb erhoben (GR 23.07.2002).
Die Nutzung der Sportanlagen (Hallen
und Plätze) durch Jugendmannschaften,
die den beiden Dachverbänden angeschlossenen Vereinen angehören, ist grundsätzlich kostenfrei (à indirekte Sportförderung)
Eine Erhöhung der Mieten bei
Veranstaltungen in den Sporthallen fand letztmalig zum 01.07.2001 statt. Die
damalige Erhöhung betrug ca. 15 %. Die vorherigen Entgeltordnungen für die
städtischen Turn- und Sporthallen sowie für die Sportplätze datieren aus den
Jahren 1990 bzw. 1977/1997.
Der Kostendeckungsgrad im Bereich
der Sporthallen ist generell sehr gering, wie die nachfolgende Aufstellung
aufzeigt:
|
EW
|
Zuschussbedarf 2010 in EUR
|
Kostendeckungsgrad
|
2010
|
2009
|
2008
|
|
|
|
|
|
|
Kornwestheim
|
31.061
|
1.044.100
|
7,0 %
|
6,4 %
|
6,0 %
|
Auf Grund der verschiedenen
Abrechnungsmodalitäten der einzelnen Kommunen (z.B. Abrechungszeitraum 30 Min,
45 Min oder 60 Min, Jahresnutzungspauschalen, mehrstündige oder tageweise
Abrechnung) ist ein direkter Vergleich mit anderen Kommunen nur schwer möglich.
Hilfreich bei einem Vergleich mit
anderen Kommunen ist dagegen ein Auszug aus dem Abschlussbereicht zur
Sportentwicklungsplanung Kornwestheim/Pattonville des ikps-Instituts vom
Oktober 2009. Darin heißt es zum Thema „Indirekte Sportförderung in
Kornwestheim“:
„
Neben dem Unterhalt der Kindersportschule stellt vor allem die
Bereitstellung von Sportanlagen ein weiteres Element der kommunalen
Sportförderung in Kornwestheim dar….
….Für den Trainingsbetrieb der örtlichen Vereine wird ein
Nutzungsentgelt erhoben, wobei die Nutzung durch Jugendmannschaften kostenfrei
ist. Die Nutzungsentgelte für den Übungsbetrieb von Erwachsenen orientieren sich
an der Ausstattung und Größe der genutzten Halle und belaufen sich für Trainingszwecke der Sportvereine zwischen
EUR 1,25 und EUR 2,50 pro Übungseinheit (entspricht 45 Minuten)
Im Vergleich zu dem Umfragergebnis
aus dem Jahr 2005 über die Höhe von Nutzungsgebühren für städtische Sporthallen
in Baden-Württemberg sind die Nutzungsentgelte in Kornwestheim sehr moderat.
|
N
|
Minimum
|
Maximum
|
Mittelwert für 60 Min
|
Mittelwert für 45 Min.
|
Jahr
2005
|
Kinder
|
33
|
0,58
|
13,05
|
4,57
|
3,43
|
Jugendliche
|
25
|
0,58
|
13,05
|
4,74
|
3,55
|
Erwachsene
|
68
|
0,75
|
20,45
|
6,10
|
4,58
|
In Baden-Württemberg beliefen sich
die Entgelte im Jahr 2005 im Mittel zwischen
EUR 3,43 und EUR 4,58
Einige Argumente sprechen deshalb für moderate Gebührenerhöhungen:
- Eine
angemessene finanzielle Ausstattung könnte die Qualität der Einrichtungen
erhöhen, da mehr Kapital für
Erneuerungen zur Verfügung stehen würde. Die Benutzer und die Besucher könnten
von einer besseren Ausstattung
der Anlagen profitieren.
- Da die Nachfrage nach den Sportanlagen und den Hallenkapazitäten bei den
Vereinen sehr hoch ist, herrscht ein Verdrängungswettbewerb. Durch eine moderate
Gebührenerhöhung entsteht für die Vereine der Anreiz, die zur Verfügung
gestellten Hallenzeiten auch konsequent zu nutzen oder bei geringem Bedarf die
Kapazität einem anderen Verein zur Verfügung stellen. Dies führt zur besseren
Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten. Forderungen nach
Kapazitätserweiterungen könnten dadurch abgeschwächt werden.
- Ein Vergleich mit der Nutzung von privaten Sportangeboten, z.B. Fitness-
und Gesundheitsstudios, Kletterhallen, Indoor-Soccerhallen etc. zeigt die
Bereitschaft der Kunden, ein ordentliches Entgelt für ein attraktives Angebot
zu bezahlen. Die vorgehaltene Infrastruktur lässt sich aber nicht mit einer Hallenbenutzungsgebühr
von 2,50 EUR/Stunde finanzieren. Vor diesem Hintergrund sollten die Kosten
verstärkt auf die Hallennutzer und weniger auf die allgemeinen Steuerzahler
umgelegt werden.
Auf Grund der bislang sehr moderaten
Entgelterhebung für die Nutzung der Sporthallen für den Trainingsbetrieb und
für Veranstaltungen im Vergleich zum Landesdurchschnitt aus dem Jahr 2005 hält
das Fachamt eine Erhöhung der
Trainingsentgelte für einzelne Übungseinheiten für jede Turn – und
Sporthalle um 50% für vertretbar.
Bei den Überlassungsentgelten für
Veranstaltungen hält das Fachamt eine Erhöhung um 25 % für vertretbar.
Damit könnten die seit Jahren
steigenden Betriebskosten teilweise aufgefangen werden. Training und
Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, die den überwiegenden Teil der
Nutzungen ausmachen, sollten nach Ansicht des Fachamts kostenfrei bleiben.
(Jugendförderung, indirekte Sportförderung).
Um eine Gleichbehandlung des
Hallensportbetriebs mit dem Sportbetrieb auf den städtischen Sportplätzen
sicherzustellen, wird darüber hinaus vorgeschlagen, die Gebühren analog den Erhöhungen der Hallenbenutzungsentgelte auch auf die
Trainingsentgelte auf städtischen Sportplätzen um 50% (§ 13 a Anlage 5) und die Entgelte für
Veranstaltungen auf städtischen Sportplätzen um 25% (§ 13 Anlage 5) zu erhöhen.
Die Pauschalen für die
Flutlichtanlage soll von derzeit 6,- EUR/Veranstaltung bzw. Trainingsbelegung
(§ 13 b) auf 8,- EUR erhöht werden. Dies führt zu folgenden Veränderungen für
die städtischen Sportplätze im Einzelnen:
|
alt
|
Neu
|
Trainingsentgelte
(§ 13a)
|
2,50 Euro/Stunde
|
3,75 Euro/Stunde
|
Entgelte
für Veranstaltungen (§ 13)
|
|
Vereine, die einem Kornwestheimer
Dachverband angehören
.
|
Sonstige Nutzer
|
Naturrasenplätze
|
26,- Euro
|
60,- Euro
|
Tennenplätze
|
20,- Euro
|
50,- Euro
|
Allwetter-Kleinspielfelder
|
13,- Euro
|
30,- Euro
|
Stadion
|
33,- Euro
|
120,- Euro
|
Kunstrasenplatz
|
33,-
Euro
|
120,-
Euro
|
|
|
Vereine, die einem Kornwestheimer
Dachverband angehören
.
|
Sonstige Nutzer
|
Naturrasenplätze
|
32,50,- Euro
|
75,- Euro
|
Tennenplätze
|
25,- Euro
|
62,50,- Euro
|
Allwetter-Kleinspielfelder
|
16,25,- Euro
|
37,50,- Euro
|
Stadion
|
41,25,- Euro
|
150,- Euro
|
Kunstrasenplatz
|
41,25,- Euro
|
150,- Euro
|
|
Pauschale
für Flutlichtanlage
|
6,- Euro / sportliche Veranstaltung
bzw. Trainingsbelegung
|
8,- Euro / sportliche Veranstaltung bzw. Trainingsbelegung
|
Es wird daher empfohlen,
der als Anlage 2 beigefügten Entgeltordnung für die städtischen
Turn- und Sporthallen zum 01.01.2011, der als Anlage 3 beigefügten Entgeltordnung für die
Mehrfachnutzung
der Rechberghalle, der als Anlage 4
beigefügten Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der Sporthalle Ost und der als Anlage 5 beigefügten Erhöhung der Benutzungs- und Entgeltordnung
für die städtischen Sportplätze wie vorgeschlagen
zuzustimmen.
3.
UA 7690 Festplatz Eichenweg
Der städtische Festplatz südlich des
Eichenwegs kann zur Abhaltung von Vereinsfesten, Zirkusveranstaltungen,
Zeltmissionen und Veranstaltungen mit ähnlichem Charakter zu vorübergehenden
Benutzung zur Verfügung gestellt werden.
Die Platzordnung für den städtischen
Festplatz, zuletzt geändert am 24. November 1994, sieht bei den Regelungen für
das Platzgeld einen Kostenrahmen Höhe von
DM 50,00 – DM 300,00 täglich vor.
Die Festsetzung erfolgt jeweils im Einzelfall durch die Stadtkämmerei.
Durch diesen Kostenrahmen kann der
Festplatz derzeit nicht kostendeckend unterhalten werden, der Kostendeckungsgrad
verringert sich von Jahr zu Jahr:
Jahr
|
Einnahmen in EUR
|
Ausgaben
in EUR
|
Zuschussbedarf in EUR
|
Kostendeckungs-grad in %
|
|
|
|
|
|
2006
|
1.091
|
2.783
|
1.692
|
39,2
|
2007
|
1.196
|
3.456
|
2.260
|
34,6
|
2008
|
1.267
|
3.791
|
2.524
|
33,4
|
2009
|
1.300
|
4.400
|
3.100
|
29,5
|
2010
|
1.300
|
4.400
|
3.100
|
29,5
|
Die Verwaltung schlägt daher vor,
den Kostenrahmen für die Überlassung des Festplatzes von bisher DM 50,00 bis DM
300,00 täglich auf künftig EUR 50,00 –
EUR 1.000,00 täglich zu erhöhen.
Die geänderte
Festplatzordnung mit dem vorgesehenen höheren Kostenrahmen (und einigen
redaktionellen Änderungen wie z.B. aktualisierte Ämterbezeichnungen) ist dieser
Vorlage als Anlage 6 beigefügt.
4.
Haus
der Musik
Das Haus der Musik wurde im Dezember
1980 in Betrieb genommen und wird von der Musikschule, den Städtischen
Orchestern sowie den Gesang-, Musik- und Kulturvereinen zum Übungs- und
Veranstaltungsbetrieb genutzt.
Für den Veranstaltungsbetrieb und
den Übungsbetrieb der Vereine im Haus der Musik erhebt die Stadt Kornwestheim anteilige,
pauschalierte Betriebskostenersätze gestaffelt nach Raumgröße und Mietdauer (GR
23.07.2002 und GR 13.11.2003). Kinder- und Jugendmannschaften bzw. Kinder- und
Jugendgruppen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Auf Grund deutlich gestiegener Betriebskosten
seit der erstmaligen Erhebung im Jahr 2002 wird folgende Erhöhung der
Betriebskostenersätze vorgeschlagen:
Nutzung
|
Bisherige Betriebskosten-ersätze in
EUR pro Übungsstunde (60 Min.)
|
Neue Betriebskosten-ersätze in EUR
pro Übungsstunde (60 Min.)
|
|
|
|
Saal 25 – Großer Saal
|
2,50
|
5,00
|
|
|
|
Saal 26 – Mittlerer Saal
|
1,88
|
3,75
|
|
|
|
Saal 27 – Kleiner Saal
|
1,25
|
2,50
|
|
|
|
R 14, 18, 30 – Übrige Räume
|
1,25
|
2,50
|
In der Haus- und Benutzungsordnung
für das Haus der Musik ist in § 1 geregelt:
„Das Haus der Musik wird
mit seinen Räumlichkeiten vorrangig der Musikschule der Stadt Kornwestheim
sowie Kornwestheimer Vereinen mit kultureller Zielsetzung für den regelmäßigen
Übungsbetrieb an Werktagen zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt
gegen ein vom Gemeinderat der Stadt Kornwestheim festzusetzendes Entgelt“
Eine Änderung der Haus-
und Benutzungsordnung ist aus diesem Grunde nicht erforderlich.
Darüber hinaus werden einige
Kellerräume im Untergeschoss im Haus der Musik örtlichen Vereinen und
Dachverbänden unentgeltlich und zur dauerhaften Belegung überlassen. Auch hier
ist zukünftig zumindest die Erhebung von Betriebskostenpauschalen vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, künftig
auch für Veranstaltungen der Vereine und sonstigen Nutzer in der Cafeteria
zuzulassen und hierfür eine Nutzungsgebühr zu erheben.
5.
Bestattungswesen
Das
Kommunalabgabengesetz und die Gemeindeordnung gehen von einer 100 %-igen
Kostendeckung aus. In den vergangenen Jahren war es politischer Wille, aufgrund
der Doppelfunktion des Friedhofs, einerseits als Bestattungsort und
andererseits als Park- und Erholungsanlage, keine hundertprozentige
Kostendeckung anzustreben, sondern vielmehr dem öffentlichen Interesse
(Parkanlage, See) Rechnung zu tragen und einen Kostendeckungsgrad von 60 % bis
65 % zu erreichen.
Dass der Kornwestheimer
Friedhof sehr viel mehr öffentliches Grün aufweist als viele andere Friedhöfe,
ist bekannt – insofern sind die von den einzelnen Kommunen genannten
Deckungsgrade auch nicht unbedingt vergleichbar – der Backnanger Friedhof ist
zum Beispiel ein sehr kompakter Friedhof ohne größere Wiesenflächen und
zusammenhängende Baumbestände. Vor diesem Hintergrund ist erklärbar, dass,
um einen Kostendeckungsgrad über 65 % zu
erreichen, die gesamten Aufwendungen, die vor allem für die ausgedehnten
Grünflächen getätigt werden, zu einem wesentlich stärkeren Maß den einzelnen
Bestattungsbereichen zugerechnet werden müssten. Sofern aber dieser bisherige
Ansatz (des öffentlichen Interesses) geändert werden soll, müsste dies neu
festgelegt werden.
Der im laufenden
Haushaltsjahr 2010 veranschlagte Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt
bei 61,9 %. Wie die nachfolgende Aufstellung zeigt, lag der Kostendeckungsgrad
in 2008 unter 60 % in den folgenden Jahren knapp über 60 %. Zwar konnten
größere Kostensteigerungen vermieden werden, aber durch rückläufige
Bestattungszahlen, die sich erst seit 2009 wieder stabilisieren und dem Trend
zu kostengünstigeren Beisetzungen ergab sich dies zwangsläufig.
Die Entwicklung der Fallzahlen
kann der als Anlage 7 beigefügten
Tabelle entnommen werden.
Stadt
|
EW
|
Zuschussbedarf 2010 in EUR
|
Kostendeckungsgrad
|
2010
|
2009
|
2008
|
|
|
|
Plan
|
Ergebnis
|
Ergebnis
|
Kornwestheim
|
31.061
|
276.400
|
61,9 %
|
61,2%
|
56,7 %
|
|
|
|
|
|
|
Gerlingen
|
18.952
|
84.900
|
80,0 %
|
77,4 %
|
76,1 %
|
Schorndorf
|
39.383
|
327.600
|
65,3 %
|
64,2 %
|
67,4 %
|
Backnang
|
35.423
|
121.100
|
82,9 %
|
81,2 %
|
86,4 %
|
Bietigheim-Bissingen
|
42.791
|
373.400
|
63,3 %
|
59,9 %
|
69,8 %
|
Ohne Gebührenerhöhung
läge der Deckungsgrad in 2011 bei 48,55 %, allerdings muss erwähnt werden, dass
2011 einmalige, notwendige Mehrausgaben bei der Gebäude- und
Grundstücksunterhaltung und im Alten Friedhof von zusammen 205.000 EUR veranschlagt sind. Ohne diese einmaligen
Ausgaben läge der Deckungsgrad laut Plan bei 62,4 %.
In der Sitzung des
Haushaltsausschusses am 06.10.2010 wurden die vorgesehenen Gebührenerhöhungen
für den Haushalt 2011 vorgestellt. Um das Ergebnis für den Friedhof in 2011zu
verbessern, wurde die Verwaltung beauftragt, für die seit 01.07.2005 gültigen
Gebühren eine lineare Erhöhung um rd. 6 % für die zuständigen Gremien
auszuarbeiten. Mit dieser Erhöhung wären Mehreinnahmen von rd. 30.000 EUR in
2011 zu erzielen, somit würde ein Kostendeckungsgrad von 51,8 % erreicht (zum
Vergleich 66,58 % ohne einmalige Mehrausgaben).
Für den Haushalt 2012
ist geplant, auf der Grundlage einer neuen Kalkulation, die einzelnen
Gebührenansätze zu überprüfen, auch weil dann ohne die nur in 2011 anfallenden
einmaligen Mehrausgaben kalkuliert werden muss. Sollte auch, wie vorstehend erwähnt, der bisherige Ansatz des
öffentlichen Interesses „Parkanlage“ neu abgewogen und eventuell bewertet
werden, könnte dies im Zusammenhang mit dieser Gebührenneukalkulation geschehen
Es wird empfohlen, der als
Anlage 8 beigefügten Satzung zur
Änderung der Friedhofsgebühren, wie vorgeschlagen zuzustimmen.
6.
Mieten für die Überlassung
städtischer Liegenschaften an Vereine
Die Stadt vermietet mehrere Gebäude
und Räumlichkeiten an örtliche Sozial- und Sportvereine. Die Verträge mit den
Vereinen unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung deutlich:
Gebäude
|
Vertrag
|
Miete bis
50m²
|
Aufschlag 51m² bis 100m²
|
Aufschlag ab 100m²
|
Träger der
Betriebskosten
|
|
|
|
|
|
|
Casino
|
VFA 07.12.1995
|
1,02 EUR/m²
|
1,02 EUR/m²
|
4,08
EUR/m²
|
Mieter
|
Ehemaliger Personenbahnhof
|
VFA 07.12.1995
|
1,02 EUR/m²
|
1,02 EUR/m²
|
4,08
EUR/m²
|
Mieter
|
Haus der
Sozialen Dienste
|
VFA 27.02.2003
|
1,00 EUR/m²
|
-
|
-
|
Mieter
|
Mühlhäuser
Straße 14 EG/1.OG
|
Vertrag
09.1995
|
mietfrei
|
-
|
-
|
Stadt
|
Mühlhäuser
Straße 14 2.OG
|
VFA 27.02.2003
|
1,00 EUR/m²
|
-
|
-
|
Mieter
|
Lehrstellwerk
|
Keine Regelung
|
mietfrei
|
-
|
-
|
Stadt
|
Schafhof
Badstraße 12
|
VFA 23.09.1999
|
Jährlicher Mietzins von 8.000 EUR
|
Stadt und Mieter
|
Sporthalle Pattonville
|
VFA 13.07.2006
|
1,02 EUR/m²
|
1,02 EUR/m²
|
4,08
EUR/m²
|
Mieter
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Mietzinsen für exklusive Überlassungen
an Vereine basieren somit immer noch auf der Beschlusslage aus dem Jahr 1998
bei der Erstvermietung des Casinos bzw. des ehemaligen Personenbahnhofs. Auf
Grund der langen Zeitdauer wird eine maßvolle Anpassung an geänderte
Wertverhältnisse vorgeschlagen.
Gebäude
|
Vertrag
|
Miete bis
50m²
|
Aufschlag 51m² bis 100m²
|
Aufschlag ab 100m²
|
Träger der
Betriebskosten
|
|
|
|
|
|
|
Alle
|
---
|
1,40 EUR/m²
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1,40 EUR/m²
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4,20
EUR/m²
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Mieter
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Somit könnte eine Gleichstellung
aller Vereine bzw. Vereinheitlichung der Verträge erfolgen. Für die
Sozialvereine (DRK/AWO/VDK/Malteser) soll die Miete, wie bisher, weiterhin
intern mit dem städtischen Zuschuss verrechnet werden.
Den Geschichtsvereinen
(Lehrstellwerk und Mühlhäuser Straße EG/1.OG) könnten die Räume weiterhin
unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, die Betriebskosten sollten jedoch
zukünftig von den Vereinen selbst übernommen werden.
Die Anpassung der Mietverträge kann
jedoch nicht einseitig beschlossen werden, vielmehr muss mit den einzelnen
Nutzern über eine Änderung der Mietverträge verhandelt werden.
Es wird daher vorgeschlagen, die
Verwaltung zu beauftragen, neue Mietverträge mit den Vereinen nach dem oben
vorgeschlagenen Mietsätzen und einer entsprechende Regelung über die
Betriebskosten zu vereinbaren.
Geschätzte Mehreinnahmen
Nr.
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Einrichtung
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Vorgesehene Entgelt- bzw.
Gebührenpassung
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Geschätzte Mehreinnahmen jährlich
in EUR
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1
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Versammlungssaal Galeriegebäude
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Mietsätze für Saalvermietung,
Stundensätze Hausmeister
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2.000
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2
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Städtische Turn- und Sporthallen,
sowie Sportplätze
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Entgelte für Trainingsbetrieb und
Veranstaltungen
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10.000
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3
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Festplatz Eichenweg
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Kostenrahmen die
Festplatzüberlassung
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1.000
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4
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Haus der Musik
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Betriebskostenersätze
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2.500
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5
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Bestattungswesen
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Neukalkulation der
Bestattungsgebühren
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30.000
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6
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Mietverträge mit Vereinen
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Angleichung und Anpassung der
Mietverträge hinsichtlich Mietzahlungen / Betriebskosten-zahlungen
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5.000
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Summe
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50.500
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