Vorlage-Nr.:

397a/2010

Az.:

301 Lars Roller
03 Dietmar Allgaier
8 Wolfram Elser

Datum:

24.11.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

02.12.2010

 

 

Betreff:

Entgelt- und Gebührenanpassungen

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

1. Neue Entgeltordnung für den Versammlungssaal im Galeriegebäude

2. Neue Entgeltordnung für die städtischen Turn- und Sporthallen

3. Neue Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der Rechberghalle

4. Neue Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der Sporthalle Ost

5. Neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Sportplätze

6. Neue Platzordnung für den städtischen Festplatz südlich des Eichenwegs

7. Übersicht über die Entwicklung der Fallzahlen im Bestattungswesen

8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren

9. Städtevergleich Bestattungsgebühren

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinderat möge beschließen:

 

 

1)                 Der vorgeschlagenen Erhöhung der Entgeltordnung für den Versammlungssaal des Galeriegebäudes der Stadt Kornwestheim zum 01.01.2011 zuzustimmen.

 

2)                 Der vorgeschlagenen Erhöhung der Entgeltordnung für die städtischen Turn- und Sporthallen, sowie der Erhöhung der Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der Rechberghalle, der Erhöhung der Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der Sporthalle Ost sowie der Erhöhung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Sportplätze zum 01.01.2011 zuzustimmen.

 

3)                 Der vorgeschlagenen Platzordnung für den städtischen Festplatz südlich des Eichenwegs zum 01.01.2011 zuzustimmen.

 

4)                 Die Entgelte für die Überlassung der verschiedenen Räume im Haus der Musik entsprechend der Vorlage zum 01.01.2011 erhöhen.

 

5)                 Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren zum 01.01.2011 wie vorgeschlagen zuzustimmen.

 

Die Verwaltung zu beauftragen, die Mietverträge mit den Vereinen über die Überlassung städtischer Liegenschaften neu zu verhandeln mit der Zielsetzung, die Mietsätze wie vorgeschlagen zu erhöhen sowie die Betriebskosten vollständig auf den jeweiligen Mieter zu übertragen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

02.12.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.12.2010

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

ab 2011

verschiedene Haushaltsstellen

50.500 EUR

 

zu erwartende Mehreinnahmen, vgl. Vorlage

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

In den Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2010 wurde u.a. das Thema Gebührenanpassungen angesprochen. Im Rahmen einer Ämterrundfrage wurden alle städtischen Ämter gebeten, Vorschläge für entsprechende Gebühren- und Entgeltanpassungen auszuarbeiten und der Stadtkämmerei vorzulegen. Das nun vorliegende „Gesamtpaket“ fasst die vorgeschlagenen Anpassungen zusammen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage Nr. 397/2010 in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 11.11.2010 zurückgewiesen wurde, bis die Anpassung der Kindergartengebühren ebenfalls zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

Im Bereich der Kindergärten schlägt die Verwaltung weiterhin eine Anpassung der Kindergartengebühren an den Landesrichtsatz vor. Hierfür wird zeitgleich eine eigene Sitzungsvorlage in den zuständigen Gremien, Sozialausschuss, Verwaltungs- und Finanzausschuss sowie dem Gemeinderat vorgelegt.


 

1.                                          Mietkosten Versammlungssaal im Galeriegebäude

 

Der Versammlungssaal im Galeriegebäude wird voraussichtlich noch für den Zeitraum bis 2013 (Eröffnung Kulturhaus) für Veranstaltungen vermietet. In der Folge sollen die Veranstaltungen in den verschiedenen Sälen und Veranstaltungsräumen des Kulturhauses stattfinden.

 

Der Versammlungssaal im Galeriegebäude soll ab dem Jahr 2013 hinaus langfristig für Museumsveranstaltungen genutzt werden.

 

Bei der Vermietung Versammlungssaales kalkuliert die Stadt mit folgenden Kostenpositionen:

 

 

Kostengruppe

Berechnungsgrundlage

Betrag in EUR

 

 

 

Reinigung

Fa. Marin

65,00

Hausmeister (HM) / Techniker

Schließdienst und Kontrolle, ca. 1 Stunde, Verrechnungssatz pro Stunde: 15 EUR

15,00

Nebenkosten

Strom, Wasser, Heizung, Müll (pauschalisiert)

5,00

Abschreibungen

 

Anteil (pauschalisiert)

20,00

Summe

 

105,00

 

 

Bereits die anfallenden Reinigungskosten überschreiten die bisherigen Mieteinnahmen. Daher konnte in den vergangenen Jahren nur ein geringer Kostendeckungsgrad erreicht werden:

 

 

Kostenart

2008

2009

 

 

 

Einnahmen aus Saal- und Inventarmieten

 

7.904,62

6.196,07

Gesamtkosten

 

14.809,47

15.037,49

Saldo

 

-6.904,85

- 8.841,42

Kostendeckung in %

53,4 %

41,2 %

 


 

Auf diesem Grund wird vorgeschlagen, die Mietsätze für die Vermietung des Versammlungssaales im Galeriegebäude wie folgt anzupassen:

 

 

Nutzung

Bisherige Mietsätze in EUR

 

Neue Mietsätze in EUR

 

 

 

 

Örtliche Vereine

 

 

 

 

 

Veranstaltungen ohne Bewirtschaftung

24,00

45,00

Veranstaltungen mit Bewirtschaftung

41,00

90,00

 

 

 

Sonstige Veranstalter Montag bis Donnerstag

 

 

 

 

 

Veranstaltungen ohne Bewirtschaftung

44,00

105,00

Veranstaltungen mit Bewirtschaftung

235,00

250,00

 

 

 

Sonstige Veranstalter Freitag bis Sonntag/Feiertage

 

 

 

 

 

Veranstaltungen ohne Bewirtschaftung bis 18 Uhr

59,00

135,00

Veranstaltungen ohne Bewirtschaftung nach 18 Uhr

88,00

165,00

Veranstaltungen mit Bewirtschaftung bis 18 Uhr

294,00

350,00

Veranstaltungen mit Bewirtschaftung nach 18 Uhr

353,00

400,00

 

 

 

Personalkosten je Stunde

Bisherige Stundensätze

Neue Stundensätze

 

 

 

Hausmeister

bis 24 Uhr

12,00

15,00

Hausmeister

ab 24 Uhr bis 7 Uhr

12,00

20,00

Bei Nutzung der Räume wird jeweils mindestens eine

Hausmeisterstunde in Rechnung gestellt.

 

Die übrigen Entgelte, beispielsweise die Mietgebühren für den Flügel, die Stimmung des Instruments oder die Gebühren für die Bestuhlung durch Hilfspersonal sollen unverändert bleiben.

 

Es wird empfohlen, der als Anlage 1 beigefügten Entgeltordnung für den Versammlungssaal der Galeriegebäude der Stadt Kornwestheim zum 01.01.2011 wie vorgeschlagen zuzustimmen.

 

 

 

 


 

2.                                          Städtische Turn- und Sporthallen, Sportplätze

 

 

Seit dem 01.07.2003 werden Entgelte von den Vereinen für die Nutzung der Sporthallen zum Trainingsbetrieb erhoben (GR 23.07.2002).

 

Die Nutzung der Sportanlagen (Hallen und Plätze) durch Jugendmannschaften, die den beiden Dachverbänden angeschlossenen Vereinen angehören, ist grundsätzlich kostenfrei (à indirekte Sportförderung)

 

Eine Erhöhung der Mieten bei Veranstaltungen in den Sporthallen fand letztmalig zum 01.07.2001 statt. Die damalige Erhöhung betrug ca. 15 %. Die vorherigen Entgeltordnungen für die städtischen Turn- und Sporthallen sowie für die Sportplätze datieren aus den Jahren 1990 bzw. 1977/1997.

 

Der Kostendeckungsgrad im Bereich der Sporthallen ist generell sehr gering, wie die nachfolgende Aufstellung aufzeigt:

 

 

 

EW

Zuschussbedarf 2010 in EUR

Kostendeckungsgrad

2010

2009

2008

 

 

 

 

 

 

Kornwestheim

31.061

1.044.100

7,0 %

6,4 %

6,0 %

 

 

Auf Grund der verschiedenen Abrechnungsmodalitäten der einzelnen Kommunen (z.B. Abrechungszeitraum 30 Min, 45 Min oder 60 Min, Jahresnutzungspauschalen, mehrstündige oder tageweise Abrechnung) ist ein direkter Vergleich mit anderen Kommunen nur schwer möglich.

 

Hilfreich bei einem Vergleich mit anderen Kommunen ist dagegen ein Auszug aus dem Abschlussbereicht zur Sportentwicklungsplanung Kornwestheim/Pattonville des ikps-Instituts vom Oktober 2009. Darin heißt es zum Thema „Indirekte Sportförderung in Kornwestheim“:

 

Neben dem Unterhalt der Kindersportschule stellt vor allem die Bereitstellung von Sportanlagen ein weiteres Element der kommunalen Sportförderung in Kornwestheim dar….

….Für den Trainingsbetrieb der örtlichen Vereine wird ein Nutzungsentgelt erhoben, wobei die Nutzung durch Jugendmannschaften kostenfrei ist. Die Nutzungsentgelte für den Übungsbetrieb von Erwachsenen orientieren sich an der Ausstattung und Größe der genutzten Halle und belaufen sich für Trainingszwecke der Sportvereine zwischen EUR 1,25 und EUR 2,50 pro Übungseinheit (entspricht 45 Minuten)

 

Im Vergleich zu dem Umfragergebnis aus dem Jahr 2005 über die Höhe von Nutzungsgebühren für städtische Sporthallen in Baden-Württemberg sind die Nutzungsentgelte in Kornwestheim sehr moderat.

 

 

N

Minimum

Maximum

Mittelwert für 60 Min

Mittelwert für 45 Min.

Jahr

2005

Kinder

33

0,58

13,05

4,57

3,43

Jugendliche

25

0,58

13,05

4,74

3,55

Erwachsene

68

0,75

20,45

6,10

4,58

 

 

In Baden-Württemberg beliefen sich die Entgelte im Jahr 2005 im Mittel zwischen

EUR 3,43 und EUR 4,58

 

Einige Argumente sprechen deshalb für moderate Gebührenerhöhungen:

 

-           Eine angemessene finanzielle Ausstattung könnte die Qualität der Einrichtungen

erhöhen, da mehr Kapital für Erneuerungen zur Verfügung stehen würde. Die Benutzer und die Besucher könnten von einer besseren Ausstattung

der Anlagen profitieren.

-           Da die Nachfrage nach den Sportanlagen und den Hallenkapazitäten bei den Vereinen sehr hoch ist, herrscht ein Verdrängungswettbewerb. Durch eine moderate Gebührenerhöhung entsteht für die Vereine der Anreiz, die zur Verfügung gestellten Hallenzeiten auch konsequent zu nutzen oder bei geringem Bedarf die Kapazität einem anderen Verein zur Verfügung stellen. Dies führt zur besseren Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten. Forderungen nach Kapazitätserweiterungen könnten dadurch abgeschwächt werden.

-           Ein Vergleich mit der Nutzung von privaten Sportangeboten, z.B. Fitness- und Gesundheitsstudios, Kletterhallen, Indoor-Soccerhallen etc. zeigt die Bereitschaft der Kunden, ein ordentliches Entgelt für ein attraktives Angebot zu bezahlen. Die vorgehaltene Infrastruktur lässt sich aber nicht mit einer Hallenbenutzungsgebühr von 2,50 EUR/Stunde finanzieren. Vor diesem Hintergrund sollten die Kosten verstärkt auf die Hallennutzer und weniger auf die allgemeinen Steuerzahler umgelegt werden.

 

Auf Grund der bislang sehr moderaten Entgelterhebung für die Nutzung der Sporthallen für den Trainingsbetrieb und für Veranstaltungen im Vergleich zum Landesdurchschnitt aus dem Jahr 2005 hält das Fachamt eine Erhöhung der Trainingsentgelte für einzelne Übungseinheiten für jede Turn – und Sporthalle um 50% für vertretbar. Bei den Überlassungsentgelten für Veranstaltungen hält das Fachamt eine Erhöhung um 25 % für vertretbar.

Damit könnten die seit Jahren steigenden Betriebskosten teilweise aufgefangen werden. Training und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, die den überwiegenden Teil der Nutzungen ausmachen, sollten nach Ansicht des Fachamts kostenfrei bleiben. (Jugendförderung, indirekte Sportförderung).

 

Um eine Gleichbehandlung des Hallensportbetriebs mit dem Sportbetrieb auf den städtischen Sportplätzen sicherzustellen, wird darüber hinaus vorgeschlagen, die Gebühren analog den Erhöhungen der Hallenbenutzungsentgelte auch auf die Trainingsentgelte auf städtischen Sportplätzen um 50% (§ 13 a Anlage 5) und die Entgelte für Veranstaltungen auf städtischen Sportplätzen um 25% (§ 13 Anlage 5) zu erhöhen.

 

Die Pauschalen für die Flutlichtanlage soll von derzeit 6,- EUR/Veranstaltung bzw. Trainingsbelegung (§ 13 b) auf 8,- EUR erhöht werden. Dies führt zu folgenden Veränderungen für die städtischen Sportplätze im Einzelnen:

 

 

alt

Neu

 

Trainingsentgelte (§ 13a)

2,50 Euro/Stunde

3,75 Euro/Stunde

Entgelte für Veranstaltungen (§ 13)

 

 

Vereine, die einem Kornwestheimer Dachverband angehören

                                        .                                                                                                                                                                                                                                                       

Sonstige Nutzer

Naturrasenplätze

26,- Euro   

60,- Euro

Tennenplätze

20,- Euro          

50,- Euro

Allwetter-Kleinspielfelder

13,- Euro                  

30,- Euro

Stadion

33,- Euro               

120,- Euro

Kunstrasenplatz

 33,- Euro

 120,- Euro

 

Vereine, die einem Kornwestheimer Dachverband angehören

                                        .                                                                                                                                                                                                                                                       

Sonstige Nutzer

Naturrasenplätze

32,50,- Euro   

75,- Euro

Tennenplätze

25,- Euro          

62,50,- Euro

Allwetter-Kleinspielfelder

16,25,- Euro                  

37,50,- Euro

Stadion

41,25,- Euro               

150,- Euro

Kunstrasenplatz

 41,25,- Euro

 150,- Euro

 

 

Pauschale für Flutlichtanlage

6,- Euro / sportliche Veranstaltung bzw. Trainingsbelegung

 

8,- Euro / sportliche Veranstaltung bzw. Trainingsbelegung

 

 

 

Es wird daher empfohlen, der als Anlage 2 beigefügten Entgeltordnung für die städtischen Turn- und Sporthallen zum 01.01.2011, der als Anlage 3 beigefügten Entgeltordnung für die

Mehrfachnutzung der Rechberghalle, der als Anlage 4 beigefügten Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der Sporthalle Ost  und der als Anlage 5 beigefügten Erhöhung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Sportplätze wie vorgeschlagen zuzustimmen.

 

 

 


 

3.                  UA 7690          Festplatz Eichenweg

 

Der städtische Festplatz südlich des Eichenwegs kann zur Abhaltung von Vereinsfesten, Zirkusveranstaltungen, Zeltmissionen und Veranstaltungen mit ähnlichem Charakter zu vorübergehenden Benutzung zur Verfügung gestellt werden.

Die Platzordnung für den städtischen Festplatz, zuletzt geändert am 24. November 1994, sieht bei den Regelungen für das Platzgeld einen Kostenrahmen Höhe von

DM 50,00 – DM 300,00 täglich vor. Die Festsetzung erfolgt jeweils im Einzelfall durch die Stadtkämmerei.

 

Durch diesen Kostenrahmen kann der Festplatz derzeit nicht kostendeckend unterhalten werden, der Kostendeckungsgrad verringert sich von Jahr zu Jahr:

 

Jahr

Einnahmen in EUR

Ausgaben

in EUR

Zuschussbedarf in EUR

Kostendeckungs-grad in %

 

 

 

 

 

2006

1.091

2.783

1.692

39,2

2007

1.196

3.456

2.260

34,6

2008

1.267

3.791

2.524

33,4

2009

1.300

4.400

3.100

29,5

2010

1.300

4.400

3.100

29,5

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Kostenrahmen für die Überlassung des Festplatzes von bisher DM 50,00 bis DM 300,00 täglich auf künftig EUR 50,00 – EUR 1.000,00 täglich zu erhöhen.

 

Die geänderte Festplatzordnung mit dem vorgesehenen höheren Kostenrahmen (und einigen redaktionellen Änderungen wie z.B. aktualisierte Ämterbezeichnungen) ist dieser Vorlage als Anlage 6 beigefügt.

 

 

 


 

4.                                          Haus der Musik

 

Das Haus der Musik wurde im Dezember 1980 in Betrieb genommen und wird von der Musikschule, den Städtischen Orchestern sowie den Gesang-, Musik- und Kulturvereinen zum Übungs- und Veranstaltungsbetrieb genutzt.

 

Für den Veranstaltungsbetrieb und den Übungsbetrieb der Vereine im Haus der Musik erhebt die Stadt Kornwestheim anteilige, pauschalierte Betriebskostenersätze gestaffelt nach Raumgröße und Mietdauer (GR 23.07.2002 und GR 13.11.2003). Kinder- und Jugendmannschaften bzw. Kinder- und Jugendgruppen sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

Auf Grund deutlich gestiegener Betriebskosten seit der erstmaligen Erhebung im Jahr 2002 wird folgende Erhöhung der Betriebskostenersätze vorgeschlagen:

 

Nutzung

Bisherige Betriebskosten-ersätze in EUR pro Übungsstunde (60 Min.)

Neue Betriebskosten-ersätze in EUR pro Übungsstunde (60 Min.)

 

 

 

Saal 25 – Großer Saal

2,50

5,00

 

 

 

Saal 26 – Mittlerer Saal

1,88

3,75

 

 

 

Saal 27 – Kleiner Saal

1,25

2,50

 

 

 

R 14, 18, 30 – Übrige Räume

1,25

2,50

 

In der Haus- und Benutzungsordnung für das Haus der Musik ist in § 1 geregelt:

 

„Das Haus der Musik wird mit seinen Räumlichkeiten vorrangig der Musikschule der Stadt Kornwestheim sowie Kornwestheimer Vereinen mit kultureller Zielsetzung für den regelmäßigen Übungsbetrieb an Werktagen zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt gegen ein vom Gemeinderat der Stadt Kornwestheim festzusetzendes Entgelt“

 

Eine Änderung der Haus- und Benutzungsordnung ist aus diesem Grunde nicht erforderlich.

 

Darüber hinaus werden einige Kellerräume im Untergeschoss im Haus der Musik örtlichen Vereinen und Dachverbänden unentgeltlich und zur dauerhaften Belegung überlassen. Auch hier ist zukünftig zumindest die Erhebung von Betriebskostenpauschalen vorgesehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, künftig auch für Veranstaltungen der Vereine und sonstigen Nutzer in der Cafeteria zuzulassen und hierfür eine Nutzungsgebühr zu erheben.

 

 

 

 


 

5.                                          Bestattungswesen

 

Das Kommunalabgabengesetz und die Gemeindeordnung gehen von einer 100 %-igen Kostendeckung aus. In den vergangenen Jahren war es politischer Wille, aufgrund der Doppelfunktion des Friedhofs, einerseits als Bestattungsort und andererseits als Park- und Erholungsanlage, keine hundertprozentige Kostendeckung anzustreben, sondern vielmehr dem öffentlichen Interesse (Parkanlage, See) Rechnung zu tragen und einen Kostendeckungsgrad von 60 % bis 65 % zu erreichen.

Dass der Kornwestheimer Friedhof sehr viel mehr öffentliches Grün aufweist als viele andere Friedhöfe, ist bekannt – insofern sind die von den einzelnen Kommunen genannten Deckungsgrade auch nicht unbedingt vergleichbar – der Backnanger Friedhof ist zum Beispiel ein sehr kompakter Friedhof ohne größere Wiesenflächen und zusammenhängende Baumbestände. Vor diesem Hintergrund ist erklärbar, dass, um  einen Kostendeckungsgrad über 65 % zu erreichen, die gesamten Aufwendungen, die vor allem für die ausgedehnten Grünflächen getätigt werden, zu einem wesentlich stärkeren Maß den einzelnen Bestattungsbereichen zugerechnet werden müssten. Sofern aber dieser bisherige Ansatz (des öffentlichen Interesses) geändert werden soll, müsste dies neu festgelegt werden.

 

Der im laufenden Haushaltsjahr 2010 veranschlagte Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt bei 61,9 %. Wie die nachfolgende Aufstellung zeigt, lag der Kostendeckungsgrad in 2008 unter 60 % in den folgenden Jahren knapp über 60 %. Zwar konnten größere Kostensteigerungen vermieden werden, aber durch rückläufige Bestattungszahlen, die sich erst seit 2009 wieder stabilisieren und dem Trend zu kostengünstigeren Beisetzungen ergab sich dies zwangsläufig.

 

Die Entwicklung der Fallzahlen kann der als Anlage 7 beigefügten Tabelle entnommen werden.

 

 

Stadt

EW

Zuschussbedarf 2010 in EUR

Kostendeckungsgrad

2010

2009

2008

 

 

 

Plan

Ergebnis

Ergebnis

Kornwestheim

31.061

276.400

61,9 %

61,2%

56,7 %

 

 

 

 

 

 

Gerlingen

18.952

84.900

80,0 %

77,4 %

76,1 %

Schorndorf

39.383

327.600

65,3 %

64,2 %

67,4 %

Backnang

35.423

121.100

82,9 %

81,2 %

86,4 %

Bietigheim-Bissingen

42.791

373.400

63,3 %

59,9 %

69,8 %

 

 

Ohne Gebührenerhöhung läge der Deckungsgrad in 2011 bei 48,55 %, allerdings muss erwähnt werden, dass 2011 einmalige, notwendige Mehrausgaben bei der Gebäude- und Grundstücksunterhaltung und im Alten Friedhof von zusammen 205.000 EUR  veranschlagt sind. Ohne diese einmaligen Ausgaben läge der Deckungsgrad laut Plan bei 62,4 %.

 

In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 06.10.2010 wurden die vorgesehenen Gebührenerhöhungen für den Haushalt 2011 vorgestellt. Um das Ergebnis für den Friedhof in 2011zu verbessern, wurde die Verwaltung beauftragt, für die seit 01.07.2005 gültigen Gebühren eine lineare Erhöhung um rd. 6 % für die zuständigen Gremien auszuarbeiten. Mit dieser Erhöhung wären Mehreinnahmen von rd. 30.000 EUR in 2011 zu erzielen, somit würde ein Kostendeckungsgrad von 51,8 % erreicht (zum Vergleich 66,58 % ohne einmalige Mehrausgaben).

 

Für den Haushalt 2012 ist geplant, auf der Grundlage einer neuen Kalkulation, die einzelnen Gebührenansätze zu überprüfen, auch weil dann ohne die nur in 2011 anfallenden einmaligen Mehrausgaben kalkuliert werden muss. Sollte auch, wie vorstehend erwähnt, der bisherige Ansatz des öffentlichen Interesses „Parkanlage“ neu abgewogen und eventuell bewertet werden, könnte dies im Zusammenhang mit dieser Gebührenneukalkulation geschehen

 

Es wird empfohlen, der als Anlage 8 beigefügten Satzung zur Änderung der Friedhofsgebühren, wie vorgeschlagen zuzustimmen.

 


 

6.                  Mieten für die Überlassung städtischer Liegenschaften an Vereine

 

Die Stadt vermietet mehrere Gebäude und Räumlichkeiten an örtliche Sozial- und Sportvereine. Die Verträge mit den Vereinen unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung deutlich:

 

Gebäude

Vertrag

Miete bis

 50m²

Aufschlag 51m² bis 100m²

Aufschlag ab 100m²

Träger der

Betriebskosten

 

 

 

 

 

 

Casino

VFA 07.12.1995

1,02 EUR/m²

1,02 EUR/m²

4,08

EUR/m²

Mieter

Ehemaliger Personenbahnhof

VFA 07.12.1995

1,02 EUR/m²

1,02 EUR/m²

4,08

EUR/m²

Mieter

Haus der

Sozialen Dienste

VFA 27.02.2003

1,00 EUR/m²

-

-

Mieter

Mühlhäuser

Straße 14 EG/1.OG

Vertrag

09.1995

mietfrei

-

-

Stadt

Mühlhäuser

Straße 14 2.OG

VFA 27.02.2003

1,00 EUR/m²

-

-

Mieter

Lehrstellwerk

Keine Regelung

mietfrei

-

-

Stadt

Schafhof

Badstraße 12

VFA 23.09.1999

Jährlicher Mietzins von 8.000 EUR

Stadt und Mieter

Sporthalle Pattonville

VFA 13.07.2006

1,02 EUR/m²

1,02 EUR/m²

4,08

EUR/m²

Mieter

 

 

Die Mietzinsen für exklusive Überlassungen an Vereine basieren somit immer noch auf der Beschlusslage aus dem Jahr 1998 bei der Erstvermietung des Casinos bzw. des ehemaligen Personenbahnhofs. Auf Grund der langen Zeitdauer wird eine maßvolle Anpassung an geänderte Wertverhältnisse vorgeschlagen.

 

 

Gebäude

Vertrag

Miete bis

 50m²

Aufschlag 51m² bis 100m²

Aufschlag ab 100m²

Träger der

Betriebskosten

 

 

 

 

 

 

Alle

---

1,40 EUR/m²

1,40 EUR/m²

4,20

EUR/m²

Mieter

 

Somit könnte eine Gleichstellung aller Vereine bzw. Vereinheitlichung der Verträge erfolgen. Für die Sozialvereine (DRK/AWO/VDK/Malteser) soll die Miete, wie bisher, weiterhin intern mit dem städtischen Zuschuss verrechnet werden.

 

Den Geschichtsvereinen (Lehrstellwerk und Mühlhäuser Straße EG/1.OG) könnten die Räume weiterhin unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, die Betriebskosten sollten jedoch zukünftig von den Vereinen selbst übernommen werden.

 

Die Anpassung der Mietverträge kann jedoch nicht einseitig beschlossen werden, vielmehr muss mit den einzelnen Nutzern über eine Änderung der Mietverträge verhandelt werden.

Es wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, neue Mietverträge mit den Vereinen nach dem oben vorgeschlagenen Mietsätzen und einer entsprechende Regelung über die Betriebskosten zu vereinbaren.

Geschätzte Mehreinnahmen

 

Nr.

Einrichtung

Vorgesehene Entgelt- bzw. Gebührenpassung

Geschätzte Mehreinnahmen jährlich in EUR

 

 

 

 

1

Versammlungssaal Galeriegebäude

Mietsätze für Saalvermietung, Stundensätze Hausmeister

2.000

2

Städtische Turn- und Sporthallen, sowie Sportplätze

Entgelte für Trainingsbetrieb und Veranstaltungen

10.000

3

Festplatz Eichenweg

Kostenrahmen die Festplatzüberlassung

1.000

4

Haus der Musik

Betriebskostenersätze

 

2.500

5

Bestattungswesen

Neukalkulation der Bestattungsgebühren

30.000

6

Mietverträge mit Vereinen

Angleichung und Anpassung der Mietverträge hinsichtlich Mietzahlungen / Betriebskosten-zahlungen

5.000

 

Summe

 

50.500

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Stadt Kornwestheim Entgeltordnung Galeriesaal.doc Stadt Kornwestheim Entgeltordnung Galeriesaal.doc Stadt Kornwestheim Sporthallen.doc Stadt Kornwestheim Sporthallen.doc Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der Rechberghalle.doc Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der Rechberghalle.doc Stadt Kornwestheim Halle Ost  A 5.13.doc Stadt Kornwestheim Halle Ost A 5.13.doc Entgeltordnung Sportplätze.doc Entgeltordnung Sportplätze.doc Festplatz.doc Festplatz.doc Entw. Bestattungszahlen.xls Entw. Bestattungszahlen.xls Geb_Erh_01012011.doc Geb_Erh_01012011.doc Städtevergleich.xls Städtevergleich.xls