Betreff:
Satzung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
Anlage(n):
Mitzeichnung
Antrag des BdS
Satzung
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat zu empfehlen, die Satzung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend der
Anlage 1 zu beschließen..
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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07.03.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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14.03.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Antrag:
Der Bund der
Selbstständigen Kornwestheim e.V. hat mit e-mail vom 17.2.2013 beantragt, für
das Jahr 2013 folgende verkaufsoffene Sonntage
·
14. April 2013 (Automeile)
·
2. Juni 2013 (Eröffnung
Ravensburger Kinderwelt)
·
27. Oktober 2013 (Kirchweihmarkt)
festzulegen.
Anhörung:
Die zuständigen
kirchlichen Stellen wurden angehört.
Aus Gründen des
besonderen Arbeitnehmerschutzes (vgl. § 12 LadÖG) wurde die Gewerkschaft verdi
ebenfalls angehört.
Bereits in der
Vergangenheit sprachen sich sowohl die Gewerkschaft als auch die Kirchen
entschieden gegen die beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntage aus.
Bei der Anhörung der
Kirchen und der Arbeitnehmervertretung handelt es sich nicht um einen
Zustimmungsvorbehalt, sondern lediglich um eine "informative Anhörung".
Rechtsgrundlage:
Nach § 8 des Gesetzes
über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen Verkaufsstellen aus
Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an
jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die zuständige
Behörde bestimmt diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest.
Die verkaufsoffenen
Sonntage werden in Form einer Satzung geregelt
Die zuständigen
kirchlichen Stellen sind vorher anzuhören, soweit weite Bevölkerungsteile der
jeweiligen Kirche angehören.
Die Offenhaltung von
Verkaufsstellen darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss
spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des
Hauptgottesdienstes liegen.
Die Adventssonntage, die
Feiertage im Dezember sowie der Oster- und Pfingstsonntag dürfen nicht
freigegeben werden.
In Kornwestheim war in
der Vergangenheit ein verkaufsoffener Sonntag in Zusammenhang mit dem
Kornwestheimer Stadtlauf im April und ein weiterer verkaufsoffener Sonntag in
Zusammenhang mit dem Kirchweihmarkt am letzten Oktoberwochenende festgesetzt
worden.
Vorschlag:
Die Verwaltung schlägt
vor, dem Antrag des BdS stattzugeben und für das Jahr 2013 als verkaufsoffene
Sonntage
·
14. April 2013 (Automeile)
·
2. Juni 2013 (Eröffnung
Ravensburger Kinderwelt)
·
27. Oktober 2013
(Kirchweihmarkt)
mit einer Öffnungszeit
von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr (wie bisher) festzusetzen und die entsprechende
Satzung zu erlassen.