Betreff:
Bebauungsplan
"Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger Straße - 2. Änderung"
- Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung, Abwägung Fachbehörden,
Abwägung Bürger, Besonnungsgutachten, schalltechn. Stellungnahme, Satzung. (Die
schalltechnische Stellungnahme wurde dem Gemeinderat bereits bei den
Entwurfsbeschlüssen vorgelegt und ist deshalb der Vorlage nur elektronisch
beigefügt.)
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften „Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger Straße
- 2. Änderung“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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nichtöffentlich
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23.04.2013
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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07.05.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.05.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der
Bebauungsplan „Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger Straße
- 2. Änderung“ war bereits in der Sitzung am 06.11.2012 (Vorlage 372/2012) zur
Behandlung im AUT vorgesehen. Aufgrund des Vorliegens einer Stellungnahme von
Bürgern wurde der Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zurückverwiesen.
Aufgrund der eingegangen
Stellungnahme eines Bürgers (Tischvorlage zu Vorlage 372/2012) hinsichtlich der
vermuteten negativen Auswirkungen der Festsetzung der II-geschossigen Bebauung
für das Grundstück Kirchtalstr. 3 erfolgte eine ergänzende Überprüfung der
Besonnungssituation durch das Solarbüro, Herrn Dr. Goretzki, Stuttgart.
Als Rahmenbedingungen für die
Überprüfung berücksichtigt wurden zum einen die baulichen Möglichkeiten auf der
Grundlage der derzeit geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr
1969, das eingereichte Baugesuch zur Einrichtung einer Einliegerwohnung im
Gebäude Hans-Thoma-Str. 10 sowie die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen des
Bewuchses auf den Grundstücken Kirchtalstr. 3 sowie Hans-Thoma-Str. 10.
Die derzeit zulässige eingeschossige
Bebauung ermöglicht aufgrund des Baufensters eine durchgängige Bebauung
bis an das Bestandsgebäude Kirchtalstr. 3. Nach geltendem Recht wäre ein
Baukörper mit folgenden Abmessungen möglich:
UG max. 1,20 m über Gelände, EG als
Vollgeschoss mit einer Höhe von max. 4 m, 0,30 m Kniestock (innen gemessen).
Hinzu wurde ein Dachaufbau von ca. 0,30 m Dicke gerechnet. Insgesamt könnte
somit ein Gebäude mit einer Gesamthöhe von ca. 9,53 m entstehen.
Im Vergleich dazu wurde die geplante
maximale Gebäudehöhe des Bebauungsplanentwurfs – wie in anderen Baugebieten mit
gleicher Bebauungsstruktur - auf 10 m festgesetzt. Dazu addiert werden müssen
0,50m aus der Festsetzung, dass die EFH maximal um dieses Maß über der
angrenzenden Verkehrsfläche liegen darf. Somit ist zukünftig eine absolute
Gesamthöhe von 10,50 m möglich.
Auf der Grundlage der Erkenntnisse
des Besonnungsgutachtens bereits zum Ende des vergangenen Jahres in den
Bebauungsplanentwurf übernommen wurde die Festsetzung, das Baufenster auf dem
Gesamtgrundstück Kirchtalstraße 3 künftig zu teilen. Diese Festsetzung wird
entsprechend aufrecht erhalten.
Auf der Grundlage des überarbeiteten
Gutachtens neu in den Bebauungsplan eingearbeitet wurde die Festsetzung, das
Dachaufbauten auf der nördlichen Dachseite nicht zulässig sind.
Unter Berücksichtigung dieser
angeführten Festsetzungen – Gebäudehöhe, Teilung des Baufensters, keine
Dachaufbauten auf der Nordseite – kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass sich
bei der Hauptwohnung des Gebäudes Hans-Thoma-Str. 10 die positiven und
negativen Wirkungen nahezu vollständig ausgleichen. Auch bei der
Einliegerwohnung ist die absolute Verkürzung der Besonnungsdauer nach Aussagen
des Gutachters gering und unerheblich. Fazit des Gutachters ist, dass die
Beeinträchtigung der Besonnung des Gebäudes Hans-Thoma-Str. 10 im Vergleich des
Bebauungsplans aus dem Jahr 1969 mit dem jetzt vorliegenden Entwurf insgesamt
als nicht erheblich eingestuft werden kann.
Das Baufenster für Gebäude
Kirchtalstraße 3 wurde redaktionell geändert und auf den Hausgrund verkürzt.
Aufgrund dieses Ergebnisses hat das Verfahren aus
Sicht der Verwaltung nunmehr einen Stand erreicht, der einen Satzungsbeschluss
ermöglicht.
Empfehlung der
Verwaltung:
Den Satzungsbeschluss
für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften „Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger
Straße - 2. Änderung“ zu fassen.