Vorlage-Nr.:

327a/2012

Az.:

5 Jeanette Thevenot

Datum:

17.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

23.04.2013

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger Straße - 2. Änderung" - Satzungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung, Abwägung Fachbehörden, Abwägung Bürger, Besonnungsgutachten, schalltechn. Stellungnahme, Satzung. (Die schalltechnische Stellungnahme wurde dem Gemeinderat bereits bei den Entwurfsbeschlüssen vorgelegt und ist deshalb der Vorlage nur elektronisch beigefügt.)

 

Beschlussvorschlag:

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger Straße - 2. Änderung“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

nichtöffentlich

23.04.2013

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

07.05.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.05.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Bebauungsplan „Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger Straße - 2. Änderung“ war bereits in der Sitzung am 06.11.2012 (Vorlage 372/2012) zur Behandlung im AUT vorgesehen. Aufgrund des Vorliegens einer Stellungnahme von Bürgern wurde der Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zurückverwiesen.

 

Aufgrund der eingegangen Stellungnahme eines Bürgers (Tischvorlage zu Vorlage 372/2012) hinsichtlich der vermuteten negativen Auswirkungen der Festsetzung der II-geschossigen Bebauung für das Grundstück Kirchtalstr. 3 erfolgte eine ergänzende Überprüfung der Besonnungssituation durch das Solarbüro, Herrn Dr. Goretzki, Stuttgart.

Als Rahmenbedingungen für die Überprüfung berücksichtigt wurden zum einen die baulichen Möglichkeiten auf der Grundlage der derzeit geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1969, das eingereichte Baugesuch zur Einrichtung einer Einliegerwohnung im Gebäude Hans-Thoma-Str. 10 sowie die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen des Bewuchses auf den Grundstücken Kirchtalstr. 3 sowie Hans-Thoma-Str. 10.

 

Die derzeit zulässige eingeschossige Bebauung ermöglicht aufgrund des Baufensters eine durchgängige Bebauung bis an das Bestandsgebäude Kirchtalstr. 3. Nach geltendem Recht wäre ein Baukörper mit folgenden Abmessungen möglich:

UG max. 1,20 m über Gelände, EG als Vollgeschoss mit einer Höhe von max. 4 m, 0,30 m Kniestock (innen gemessen). Hinzu wurde ein Dachaufbau von ca. 0,30 m Dicke gerechnet. Insgesamt könnte somit ein Gebäude mit einer Gesamthöhe von ca. 9,53 m entstehen.

 

Im Vergleich dazu wurde die geplante maximale Gebäudehöhe des Bebauungsplanentwurfs – wie in anderen Baugebieten mit gleicher Bebauungsstruktur - auf 10 m festgesetzt. Dazu addiert werden müssen 0,50m aus der Festsetzung, dass die EFH maximal um dieses Maß über der angrenzenden Verkehrsfläche liegen darf. Somit ist zukünftig eine absolute Gesamthöhe von 10,50 m möglich.

 

Auf der Grundlage der Erkenntnisse des Besonnungsgutachtens bereits zum Ende des vergangenen Jahres in den Bebauungsplanentwurf übernommen wurde die Festsetzung, das Baufenster auf dem Gesamtgrundstück Kirchtalstraße 3 künftig zu teilen. Diese Festsetzung wird entsprechend aufrecht erhalten.

Auf der Grundlage des überarbeiteten Gutachtens neu in den Bebauungsplan eingearbeitet wurde die Festsetzung, das Dachaufbauten auf der nördlichen Dachseite nicht zulässig sind.

 

Unter Berücksichtigung dieser angeführten Festsetzungen – Gebäudehöhe, Teilung des Baufensters, keine Dachaufbauten auf der Nordseite – kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass sich bei der Hauptwohnung des Gebäudes Hans-Thoma-Str. 10 die positiven und negativen Wirkungen nahezu vollständig ausgleichen. Auch bei der Einliegerwohnung ist die absolute Verkürzung der Besonnungsdauer nach Aussagen des Gutachters gering und unerheblich. Fazit des Gutachters ist, dass die Beeinträchtigung der Besonnung des Gebäudes Hans-Thoma-Str. 10 im Vergleich des Bebauungsplans aus dem Jahr 1969 mit dem jetzt vorliegenden Entwurf insgesamt als nicht erheblich eingestuft werden kann.

Das Baufenster für Gebäude Kirchtalstraße 3 wurde redaktionell geändert und auf den Hausgrund verkürzt.

Aufgrund dieses Ergebnisses hat das Verfahren aus Sicht der Verwaltung nunmehr einen Stand erreicht, der einen Satzungsbeschluss ermöglicht.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger Straße - 2. Änderung“ zu fassen.

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
BPlan Kirchtal Pflugfelder LB Str .pdfBPlan Kirchtal Pflugfelder LB Str .pdf Textfestsetz. Kirchtal Pflugfelder LB Str.pdfTextfestsetz. Kirchtal Pflugfelder LB Str.pdf BGR - 2. Änderung Kirchtalstr.pdfBGR - 2. Änderung Kirchtalstr.pdf Abwägung TöB.pdf Abwägung Beteiligung Bürger.pdfAbwägung Beteiligung Bürger.pdf Besonnungsgutachten.pdf Gutachten Lärmschutz.pdf Satzung.pdfSatzung.pdf