Vorlage-Nr.:

97/2012

Az.:

6 Kurt Schaible

Datum:

21.03.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

27.03.2012

 

 

Betreff:

Zulässigkeit von Spielhallen im Bereich Güterbahnhofstraße

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Bebauungsplan soll geändert werden.
  2. Eine Veränderungssperre soll erlassen werden.
  3. Die Spielhallenkonzeption wird erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Technik gesetzt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Eigentümerin des Kinos über eine andere Nutzung zu verhandeln und dem Ausschuss über das Ergebnis zu berichten.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

27.03.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Verwaltung liegt ein Bauantrag vor, wonach in das Kino in der Güterbahnhofstraße eine Spielhalle eingebaut werden soll. Die Spielhalle ist im 1. Obergeschoß vorgesehen und soll vom Betreiber der Gaststätte „Hobby“ betrieben werden.

Der derzeit geltende Bebauungsplan weist für den Bereich des Kinos ein Kerngebiet aus, in dem Spielhallen grundsätzlich zulässig sind. Der Bebauungsplan enthält keine Beschränkungen oder Ausschlüsse von Spielhallen oder sonstigen Vergnügungsstätten.

Nach derzeitiger Sach- und Rechtslage besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung, denn es sind auch sonst keine Fakten ersichtlich, die gegen die Baugenehmigung sprechen (z.B. Gewerberecht, Stellplatznachweis).

Der Gemeinderat hatte eine Spielhallenkonzeption verabschiedet, wonach Spielhallen nur in Kerngebieten und dort aber nicht in Erdgeschoßen zugelassen werden sollen. Die beantragte Spielhalle würde dieser –allerdings unverbindlichen- Konzeption entsprechen, da sie im Obergeschoß vorgesehen ist.

Es könnte sich die Frage stellen, ob entgegen der Spielhallenkonzeption eine Bebauungsplanänderung beschlossen werden soll, mit dem Ziel, Spielhallen im Bereich der Güterbahnhofstraße weiter einzuschränken. Zur Sicherung dieser Bebauungsplanänderung könnte eine Veränderungssperre beschlossen werden.

Die Verwaltung empfiehlt, an der Spielhallenkonzeption festzuhalten, den Bebauungsplan aber zu ändern und eine Veränderungssperre zu beschließen. Mit der Eigentümerin des Kinos sollte aber verhandelt werden, in den für die Spielhalle vorgesehenen Räumlichkeiten eine andere Nutzung vorzusehen. Hierüber soll dem Ausschuss wieder berichtet werden.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, dem Ausschuss in einer künftigen Sitzung die derzeitige Rechtslage für Spielhallen aufzuzeigen und die von der Bundesregierung angedachte Änderung des Bauplanungsrechtes für derartige Nutzungen darzustellen.

Für den Fall, dass der Ausschuss die Beschlussempfehlungen teilt, wird die Verwaltung die Einleitung der Verfahren zur Bebauungsplanänderung und Veränderungssperre im AUT am 17.4.2012 und im Gemeinderat am 26.4.2012 einbringen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen