Betreff:
Zulässigkeit
von Spielhallen im Bereich Güterbahnhofstraße
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
- Der
Bebauungsplan soll geändert werden.
- Eine Veränderungssperre soll
erlassen werden.
- Die Spielhallenkonzeption wird
erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Technik
gesetzt.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
mit der Eigentümerin des Kinos über eine andere Nutzung zu verhandeln und
dem Ausschuss über das Ergebnis zu berichten.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Ausschuss
für Umwelt und Technik
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
27.03.2012
|
|
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag vor, wonach in das Kino
in der Güterbahnhofstraße eine Spielhalle eingebaut werden soll. Die Spielhalle
ist im 1. Obergeschoß vorgesehen und soll vom Betreiber der Gaststätte „Hobby“
betrieben werden.
Der derzeit geltende Bebauungsplan
weist für den Bereich des Kinos ein Kerngebiet aus, in dem Spielhallen
grundsätzlich zulässig sind. Der Bebauungsplan enthält keine Beschränkungen
oder Ausschlüsse von Spielhallen oder sonstigen Vergnügungsstätten.
Nach derzeitiger Sach- und
Rechtslage besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der beantragten
Baugenehmigung, denn es sind auch sonst keine Fakten ersichtlich, die gegen die
Baugenehmigung sprechen (z.B. Gewerberecht, Stellplatznachweis).
Der Gemeinderat hatte eine
Spielhallenkonzeption verabschiedet, wonach Spielhallen nur in Kerngebieten und
dort aber nicht in Erdgeschoßen zugelassen werden sollen. Die beantragte
Spielhalle würde dieser –allerdings unverbindlichen- Konzeption entsprechen, da
sie im Obergeschoß vorgesehen ist.
Es könnte sich die Frage stellen, ob
entgegen der Spielhallenkonzeption eine Bebauungsplanänderung beschlossen
werden soll, mit dem Ziel, Spielhallen im Bereich der Güterbahnhofstraße weiter
einzuschränken. Zur Sicherung dieser Bebauungsplanänderung könnte eine
Veränderungssperre beschlossen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, an der
Spielhallenkonzeption festzuhalten, den Bebauungsplan aber zu ändern und eine
Veränderungssperre zu beschließen. Mit der Eigentümerin des Kinos sollte aber
verhandelt werden, in den für die Spielhalle vorgesehenen Räumlichkeiten eine
andere Nutzung vorzusehen. Hierüber soll dem Ausschuss wieder berichtet werden.
Die Verwaltung wird zudem
beauftragt, dem Ausschuss in einer künftigen Sitzung die derzeitige Rechtslage
für Spielhallen aufzuzeigen und die von der Bundesregierung angedachte Änderung
des Bauplanungsrechtes für derartige Nutzungen darzustellen.
Für den Fall, dass der Ausschuss die
Beschlussempfehlungen teilt, wird die Verwaltung die Einleitung der Verfahren
zur Bebauungsplanänderung und Veränderungssperre im AUT am 17.4.2012 und im
Gemeinderat am 26.4.2012 einbringen.