Betreff:
Kinderspielplatz
"Unterer Klingelbrunnen" - Vorstellung der Entwurfsplanung und
Baubeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Luftbild, Entwurfsplan
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Baubeschluss für die Neugestaltung des Spielplatz „Unterer Klingelbrunnen“ wird
gefasst.
2.
Über
die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in Höhe von rund 115.000,-- Euro
wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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27.11.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Kinderspielplatz „Unterer Klingelbrunnen“ im Bereich des
Grünzugs Haldenrain verfügt derzeit über eine 6er Schaukel, eine
Tischtennisplatte, ein Wipptier und eine kleine Sandfläche. Die ehemals
vorhandene Hangrutsche musste im Herbst 2011 aufgrund der Alterung und des
daraus resultierenden Gefährdungspotenzials (Spalten mit Fingerfangstellen)
abgebaut werden. Festgestellt werden kann, dass der Spielplatz sowohl
hinsichtlich seines Zustands als auch der Ausstattung dringend einer Aufwertung
bedarf. Hinzu kommt, dass durch den Abbau der Halfpipe unter der Brücke der B27
ein weiteres Spielangebot in diesem Gebiet entfallen ist.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung
des vom Gemeinderat beschlossenen Spielplatzleitplans war die Neuordnung der
insgesamt rund 1200qm großen Fläche bereits für das Jahr 2011 vorgesehen, wurde
aber aus finanziellen Gründen zunächst zurückgestellt.
Mit dem Ziel einer Umsetzung der
Maßnahme im Jahr 2013 wurde in den Haushalt 2012 auf Antrag der SPD-Fraktion
eine erste Planungsrate aufgenommen. Der Entwurf für die Neugestaltung des
Spielplatz wird dem Gemeinderat hiermit vorgelegt.
Spielplatzentwurf
Der vom Büro Mundsinger
+ Hans, Stuttgart erarbeitete Entwurf sieht vor, im unteren Teil der
Gesamtfläche ein sogenanntes „Stangengestrüpp“ mit verschiedenen Rundhölzern
und Schaukelsitzen als attraktive Kletteranlage einzurichten. Als Verbindung
zum deutlich höher gelegenen Böschungsbereich soll zudem eine Seilkletteranlage
entstehen, über die eine am oberen Böschungsbereich gelegene neue Röhrenrutsche
erreicht werden kann.
Die beiden
Kletteranlagen nutzen in optimaler Weise das vorhandene Gelände mit den
verschiedenen Höhen und sollen attraktive Klettermöglichkeiten für Kinder ab 6
Jahre bieten. Durch die unterschiedlichen Höhen der Kletterhölzer können die
Kinder je nach Mut und Können entweder hoch hinaus oder in der Nähe des Bodens
bleiben. Die Spielgeräte fördern die Geschicklichkeit und stärken durch die
unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade das Selbstvertrauen der Kinder. Durch die
Seilkletteranlage am Hang wird dieser als Spielfläche erschlossen.
Für die kleineren Kinder
unter 6 Jahre wird ein Sandbereich mit Sandeltischen unter dem bestehenden Baum
angelegt. Die Röhrenrutsche ist geeignet für Kinder ab 4 Jahre.
Aufgrund der großen
Höhenunterschiede, dem starken Bewuchs und den vorhandenen Einbauten (Treppen,
Steine im Bereich der alten Hangrutsche) ist der Aufwand für die Neugestaltung
dieses Spielplatzes größer als bei sonstigen Neuanlagen. Hinzu kommt, dass der
aufgrund starker Schäden bereits vor einiger Zeit abgebaute Holzzaun im Rahmen
der Maßnahme aus Gründen der Sicherheit durch einen neuen Zaun ersetzt werden
muss.
Herr Hans wird die in
der Anlage beigefügte Entwurfsplanung in der Sitzung näher erläutern.
Der vorliegende Entwurf
wurde mit der Vorsitzenden des Gesamtelternbeirates abgestimmt und wird von GEB
begrüßt. Die Verwaltung hat zudem im Rahmen der Ausarbeitung der
Planungsüberlegungen mit den sozialdiakonischen Gruppen und hier im Besonderen
der Hausaufgabenbetreuung im Unteren Klingelbrunnen Kontakt aufgenommen um –
ähnlich wie beim Bau des Spielplatz Ebertstrasse – Schüler für die Mitarbeit
bei der Ideenfindung und Umsetzung zu gewinnen. In Zusammenarbeit mit der Leiterin
der Einrichtung, Frau Scholl, ist geplant, die Schüler beim Bau des
Spielplatzes mitarbeiten zu lassen.
Kosten und weiteres
Vorgehen
Die Kostenberechnung vom
Planungsbüro geht von Baukosten einschließlich aller Geräte, Honorar und
Nebenkosten in Höhe von rund 115.000,-- Euro aus.
Die Ausschreibung würde
dann vorgenommen werden können, wenn die Mittel im Haushaltsplan eingestellt
sind und wenn der Haushaltsplan genehmigt ist. Eine Vergabe der Bauleistungen
kann daher im Frühjahr 2013 erwartet werden. Mit der Umsetzung der Maßnahme
soll noch im 1. Halbjahr 2013 begonnen werden.