Vorlage-Nr.:

280/2013

Az.:

4/sn

Datum:

17.06.2013



 

Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Betreff:

Bericht über die Verkehrsschau am 16.4.2013

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Zu TOP 2: Plan LKW-Parkierung Westrandstraße

ZU TOP 4: Statistik zur neuen Geschwindigkeitsmessanlage an der B 27

 

 

Beschlussvorschlag:

TOP 1: Kenntnisnahme

TOP 2: Kenntnisnahme

TOP 3: Kenntnisnahme

TOP 4: Kenntnisnahme

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Ausschuss für Umwelt und Technik

Kenntnisnahme

öffentlich

02.07.2013

 

 

 

Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 16.4.2013 fand eine Verkehrsschau statt.

 

Auf das beiliegende Protokoll wird verwiesen.

 

Ergänzung:

 

Stadteingang Süd

Im Rahmen der Verkehrsschau war auch das Thema „Stadteingang Süd/ Wohnmobil-Parkplatz“ angesprochen worden.

Bei der Verwaltung gehen immer wieder Hinweise und Bitten ein, das Abstellen der Wohnmobile dort zu verhindern, da dadurch der Stadteingang Süd „verunstaltet“ werde.

Der neu angelegte Parkplatz beim Mammut-Baum wird regelmäßig zum Parken von Wohnmobilen genutzt. Die Wohnmobile sind als Kraftfahrzeuge zugelassen und unterliegen damit nicht der „Zwei-Wochen-Regelung“ wie Wohnanhänger, d.h. sie dürfen längerfristig dort parken.

Die Einrichtung einer Kurzparkzone ist rechtlich nicht möglich, da diese nur dort angeordnet werden darf, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit dort parken können.

Dies ist dort nicht der Fall.

 

Die Verwaltung wird dort zunächst Quadersteine (die am Holzgrundareal abgebaut werden) als Längenbegrenzung an der Grünfläche aufzustellen, damit die Wohnmobile dort aufgrund der Fahrzeuglänge nicht mehr parken können.

Sollte dies nicht zu einer Verbesserung führen, könnte auch über eine Höhenbegrenzung an der Zufahrt zum Parkplatz nachgedacht werden.

 

 

 

Protokoll über die Verkehrsschau am 16.04.2013

 

Beginn: 16:00 Uhr

Ende:     18:05 Uhr

 

Teilnehmer:

Herr Erster Bürgermeister Allgaier

Herr Stadtrat Ohnesorg, CDU

Herr Stadtrat Ergenzinger, CDU

Herr Stadtrat Müller, SPD

Herr Stadtrat Holzscheiter, Freie Wähler

Herr Bender, Polizeidirektion Ludwigsburg

Herr Conte, Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Straßen

Herr Weber, Kreisverkehrswacht Ludwigsburg

Herr Frasch, ADAC Württemberg

Herr Kübler, Fachbereich 8, Stadtplanung

Herr Maisenhölder, Fachbereich 9, Tiefbau

Frau Nemetz, Fachbereich 4, Straßenverkehrsbehörde

 

Entschuldigt waren:

Frau Oberbürgermeisterin Keck

Herr Iniec, Polizeirevier Kornwestheim

Herr Dauner, Feuerwehr Kornwestheim

 

 

 

TOP 1

Parkierungsverhalten im Bereich der Bebelstraße

 

Aus der Mitte des Ausschusses für Umwelt und Technik war berichtet worden, dass Anwohner sich darüber beschweren, dass die Mitarbeiter/ -innen des Kinderhauses Bebelstraße auf der Straße parken würden, obwohl auch städtische Plätze zur Verfügung stehen.

 

Auf dem Grundstück des Kinderhauses (Bebelstraße 44) stehen keine Parkplätze zur Verfügung.

Auf dem Grundstück Salamanderstraße 18 stehen für die dortigen Mitarbeiter bzw. Besucher 3 - 4 Parkplätze zur Verfügung.

 

Parken im öffentlichen Bereich

Das Kinderhaus Bebelstraße befindet sich in dem Bereich der Innenstadt, in dem der Gemeinderat die Parkraumbewirtschaftung eingeführt hat. Dies bedeutet, dass dort grundsätzlich nur mit Parkscheibe und nur für die Dauer von 90 Minuten geparkt werden darf.

 

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können Parkausweise für Anwohner ausgestellt werden, Anwohner sind dabei allerdings nur diejenigen Personen, die in dem betreffenden Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich gemeldet sind. Dies ist bei den Mitarbeiter/ -innen nicht der Fall.

 

Bei der Einführung der Kurzparkzonenregelung wurde von Seiten der Gewerbetreibenden darauf hingewiesen, dass viele Gewerbetreibende bzw. deren Angestellte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit darauf angewiesen seien, ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz abstellen zu können.

 

Der Gemeinderat hat auf diese Hinweise reagiert und beschlossen, pro angemeldeten Gewerbebetrieb maximal zwei Ausnahmegenehmigungen zum Parken zu erteilen; die Gebühr wurde seinerzeit auf 120,-- DM (jetzt 60,-- EUR) festgesetzt.

 

In Anlehnung an diese Regelung besteht die Möglichkeit, pro Kinderhaus zwei Parkausweise für eine Jahresgebühr von derzeit je 60,-- EUR auszustellen.

Die Mitarbeiter/-innen der Stadt Kornwestheim sollen hier nicht besser gestellt werden, als die Mitarbeiter/-innen der Gewerbebetriebe.

 

Das Kinderhaus Bebelstraße befindet sich direkt an der Grenze des parkraumbewirtschafteten Bereiches, so dass in den anliegenden Straßen (z.B. südliche Bolzstraße oder Stammheimer Straße) kostenlos und zeitlich unbegrenzt geparkt werden kann.

 

Vorschlag:

Kenntnisnahme

 

Protokoll:

 

Herr Stadtrat Holzscheiter regt an, zu prüfen, ob der derzeitige Parkplatz des Techmoteums evtl. vorübergehend (bis zur Bebauung) den Mitarbeitern des Kinderhauses angeboten werden könne.

 

Die Teilnehmer der Verkehrsschau nehmen Kenntnis.

 

 

 

TOP 2

LKW-Parkierung in den Gewerbegebieten

 

 

Die Parkierungssituation im Bereich des Gewerbegebietes Nord ist nach wie vor nicht befriedigend.

Das Stadtplanungsamt hat inzwischen eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die allerdings aufgrund der momentanen Bautätigkeiten der Firmen Panalpina, Offterdinger & Sailer, Dachser und Hoberg & Driesch, voraussichtlich erst im Herbst 2013 abgeschlossen werden kann.

 

Steinbeisstraße

 

Als kurzfristige Maßnahme hatte die Straßenverkehrsbehörde im vergangenen Oktober das zuvor auf der Südseite der Steinbeisstraße zwischen der Zufahrt Getränke Heinrich und der Einmündung Maybachstraße vorhandene absolute Haltverbot aufgehoben und stattdessen an der gegenüberliegenden Nordseite der Steinbeisstraße zwischen der Einfahrt der Firma Glaser und der Einmündung Solitudeallee ein absolutes Haltverbot angeordnet.

Durch Markierungen konnte an einigen Stellen eine geordnetere Parkierung erreicht werden.

Zusätzlich  hatte die Straßenverkehrsbehörde im vergangenen Oktober durch entsprechende Verkehrszeichen angeordnet, probeweise entlang der Ostseite der östlichen Steinbeißstraße (parallel zur Bahnlinie) das Gehwegparken für Lkw zugelassen.

 

Der dortige Gehweg wurde nicht von Fußgängern genutzt; er war auch nicht zwingend erforderlich, da sich auf der gegenüberliegenden Seite ein Gehweg befindet. Zahlreiche Lkw hatten zuvor schon (rechtswidrig) auf dem dortigen Gehweg geparkt; dieser Zustand wurde durch die Anordnung legalisiert.

 

Zu Beginn gab es Beschwerden von Seiten eines Gewerbebetriebes; inzwischen hat sich die Situation eingespielt.

 

Auf einer Länge von rund 250 m konnten damit zusätzliche Lkw-Parkplätze geschaffen werden.

 

Westrandstraße

 

Eine weitere kurzfristige Verbesserungsmöglichkeit könnte an der Westrandstraße umgesetzt werden.

An der Westseite der Westrandstraße befindet sich zwischen Friedenstraße und Münchinger Straße ein relativ schmaler Parkstreifen mit ca. 100 m Länge; dieser Streifen wird von Pkw zum Parken genutzt.

Allerdings wurde festgestellt, dass diese Pkw zunehmend zumindest teilweise im westlich angrenzenden Grünstreifen parken - vermutlich, um dadurch ihr Fahrzeug vor vorbeifahrenden Lkw zu "schützen" bzw. um geschützt austeigen zu können.

Neben diesem Grünstreifen befindet sich noch ein Geh-/Radweg; daneben nochmals ein kleiner Grünstreifen.

Die Autofahrer, die dort ihr Fahrzeug abstellen, müssen entweder entlang der Westrandstraße zur nächsten Straße gehen oder aber sie müssen über die Grünfläche gehen, um zum Gehweg zu gelangen. Grünstreifen und Parkstreifen sind dort insgesamt ca. 6,40 m breit.

 

Aus planerischer Sicht wäre es mit vermutlich  vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand möglich, diesen vorhandenen Pkw-Parkierungsstreifen auf eine Lkw-taugliche Breite von 3 m zu vergrößern. Im Idealfall könnte sogar Platz für bis zu 8 Lkw geschaffen werden, ohne dass diese in den Straßenraum hineinragen.

 

Vorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, diese Möglichkeit im Hinblick auf die Kosten und die bauliche Umsetzung näher zu prüfen.

 

 

Protokoll:

 

Frau Nemetz teilt vorab mit, dass am 25.04.2013 ein Gespräch mit der Firma Getränke Heinrich stattfinden wird zur Erörterung der Situation - vor allem in Hinblick auf die Ladetätigkeiten auf öffentlicher Verkehrsfläche.

 

Herr Erster Bürgermeister Allgaier weist darauf hin, dass eine bauliche Umgestaltung des Straßenraums im Gewerbegebiet Nord einen finanziellen Aufwand verursache und deshalb im Haushaltsplan 2014 veranschlagt werden müsse. Ein entsprechendes Konzept solle jedoch nach der Sommerpause im AUT vorgestellt werden.

 

Herr Stadtrat Ergenzinger weist darauf hin, dass das "provisorische" Gehwegparken im Bereich der nördlichen Steinbeißstraße problematisch sei, weil es im Begegnungsverkehr - vor allem mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen - häufig zu kritischen Situationen komme.

 

Herr Kübler erläutert, dass auch nach Auffassung der Verwaltung die derzeitige Situation nicht optimal sei, dass allerdings in Zusammenhang mit der weiteren Planung ein Grunderwerb (Bahngrundstücke) und die Randsteinentfernung erforderlich sei.

 

Im Bereich der Domertalstraße sei derzeit keine kurzfristige Maßnahme geplant. Langfristig sei planerisch eine Umgestaltung vorgesehen, bei der der Grünstreifen aufgelöst werden müsse, die Beleuchtung versetzt werden müsse und so der Parkierungsstreifen verbreitert werden könne.

Es stelle sich in diesem Zusammenhang allerdings auch die Frage nach einer funktionierenden und schlüssigen Radwegeverbindung in West-Ost-Richtung. Problematisch sei aber hierbei der Domertaldurchlass.

 

Herr Stadtrat Ergenzinger verweist darauf, dass bereits Überlegungen angestellt worden seien, dort einen zweiten Tunnel für Radfahrer zu bauen.

Herr Kübler bestätigt, dass die Untersuchung bereits erfolgt sei, dass die Baukosten sich allerdings im "astronomischen Bereich" bewegten.

 

Die Teilnehmer der Verkehrsschau unterstützen den Vorschlag der Verwaltung, die Möglichkeiten der Verbesserung der Lkw-Parkierung in den Gewerbegebieten im Hinblick auf die Kosten und die bauliche Umsetzung näher zu prüfen.

 

TOP 3

Unfallschwerpunkte

Die Polizeidirektion Ludwigsburg hat die Auswertung der Unfallhäufungsstellen für den Bereich der Stadt Kornwestheim übersandt.

 

Definition

Unfallhäufungsstellen (UHS) liegen vor, wenn an einer Straßenstelle mit nur geringer Längenausdehnung im Straßennetz gehäuft Unfälle auftreten, d. h. eine bestimmte Anzahl von Unfällen in der Einjahreskarte und/oder der Dreijahreskarte erreicht oder überschritten werden.

Bagatellunfälle/ Kleinunfälle im Verwarnungsbereich werden hier nicht erfasst.

 

Eine Voruntersuchung ist also einzuleiten, wenn einer der Grenzwerte erreicht oder überschritten wird:

 

·     Einjahreskarte: 4 gleichartige Unfälle (z.B. Unfalltyp, Sonderkennungen)

·     Dreijahreskarte P: 5 Unfälle

·     Dreijahreskarte SP: 3 Unfälle

 

Die Straßenverkehrsbehörden berufen örtliche Unfallkommissionen ein, die die Unfallursachen näher untersuchen und weitere Maßnahmen bestimmen bzw. anregen.

Die Unfallkomission für den Bereich Kornwestheim wird sich Ende April/ Anfang Mai treffen.

 

 

Unfallhäufungsstellen in Kornwestheim

 

·         Kreuzung Rechbergstraße/ Rossbergstraße

(4 Vorfahrtsunfälle/ Missachtung Rechts-vor-Links-Regelung im Jahr 2012)

 

·         Kreuzung Stuttgarter Straße/ Zeppelinstraße

4 Unfälle im Jahr 2011, 1 Unfall im Jahr 2012 - insg. 4 Unfälle aufgrund zu geringen Sicherheitsabstandes bei unterschiedlichen Fahrbeziehungen

 

·         Kreuzung Stuttgarter Straße/ Bahnhofstraße

3 Unfälle im Jahr 2010, 2 Unfälle im Jahr 2011, 1 Unfall im Jahr 2012

- an 5 Unfällen waren Radfahrer mit unterschiedlichen Fahrbeziehungen beteiligt

 

·         Kreuzung Stuttgarter Straße/ Karlstraße

7 Unfälle im Jahr 2012 - davon 6 Vorfahrtsunfälle mit unterschiedlichen Fahrbeziehungen

 

 

Vorschlag:

Kenntnisnahme

 

 

Protokoll:

 

Zum Unfallschwerpunkt "Kreuzung Stuttgarter Straße/Zeppelinstraße/Johannesstraße erläutert Herr Kübler, dass es sich bei dieser Kreuzung um den "schlechtesten" Knotenpunkt in Kornwestheim handle; die dortige Technik sei veraltet, die Beleuchtung sei noch nicht auf LED-Technik umgestellt und der Verkehrsrechner sei ebenfalls veraltet. Auch er sehe hier Handlungsbedarf. Im Sommer 2013 sei in diesem Kreuzungsbereich und auch im Kreuzungsbereich Stuttgarter Straße/Karlstraße/Friedrich-Siller-Straße eine Verkehrszählung geplant, auf deren Grundlage dann zwei Vorschläge ausgearbeitet werden sollen, die voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2013 im AUT vorgestellt werden.

 

Herr Stadtrat Ohnesorg weist darauf hin, dass evtl. in Zusammenhang mit der Eröffnung des "K" und der Eröffnung der Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim neue Verkehrsströme entstehen könnten.

 

Herr Stadtrat Ergenzinger erklärt, dass der Bau eines Kreisverkehrs dort mehrfach untersucht worden sei, für ihn stelle sich die Frage, warum dies noch nicht umgesetzt sei.

 

Herr Kübler erläutert, dass dem Gemeinderat ein Gesamtkonzept "Mögliche Kreisverkehre in Kornwestheim" vorgestellt worden sei. Der erste Kreisverkehr sei nun an der Kreuzung Stuttgarter Straße/Lindenstraße/Hornbergstraße realisiert worden; der nächste Schritt wäre nun die Realisierung eines Kreisverkehres an der Stuttgarter Straße/Zeppelinstraße/Johannesstraße. Hier müsse allerdings der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2014 entsprechende Prioritäten setzen.

 

Unfallschwerpunkt  Kreuzung Stuttgarter Straße/Karlstraße

Frau Nemetz weist darauf hin, dass diese Kreuzung schon seit Jahren Unfallschwerpunkt sei. Problematisch sei dort vor allem, dass der dortige Einmündungstrichter zu breit sei für die Einmündung in eine Tempo 30-Zone.

Herr Bender weist darauf hin, dass diese Kreuzung auch in der 3-Jahres-Karte für Unfallhäufungsstellen enthalten sei , d. h., es habe dort auch verletzte Personen gegeben. Herr Kübler erläutert, dass die Verkehrszählung auch diesen Knotenpunkt berücksichtige. Das Konzept eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Stuttgarter Straße/Zeppelinstraße/Johannesstraße wirke sich letztendlich sicherlich auch auf die Kreuzung Stuttgarter Straße/Karlstraße/Friedrich-Siller-Straße aus.

Auch Stadtrat Ohnesorg führt aus, dass der dortige Einmündungstrichter zu groß sei und deshalb der Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereich sehr unübersichtlich sei. Außerdem befinde sich dort ein sehr attraktiver innerstädtischer ampelfreier "Schleichweg". Auch die verschiedenen Neubauten an der Karlstraße und der Weimarstraße hätten zusätzlichen Verkehr auf diese Kreuzung gebracht.

 

Herr Stadtrat Holzscheiter führt aus, dass nach seiner Auffassung eine sichere Fußgängerquerung über die Karlstraße und die Friedrich-Siller-Straße fehle.

Frau Nemetz weist darauf hin, dass sich beide Straßen in einer Tempo 30-Zone befänden, dass aber in Zusammenhang mit der Einengung des Trichters auch die Realisierung einer Querungsinsel geprüft werde.

 

Frau Nemetz teilt mit, dass die örtliche Unfallkommission die Unfallhäufungsstellen bei einem Ortstermin am 02.05.2013 näher begutachten würde.

 

Die Teilnehmer der Verkehrsschau nehmen Kenntnis.

 

 

TOP 4

Neue Geschwindigkeitsmessanlage an der B 27

- Erfahrungsbericht

 

Auf der B 27 zwischen den Anschlussstellen Kornwestheim Süd und Mitte hatten sich in den vergangenen Jahren immer wieder Verkehrsunfälle, vorwiegend aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, ereignet. Im Jahr 2009 wurde dieser Straßenabschnitt von der Polizeidirektion Ludwigsburg als Unfallschwerpunkt mit entsprechenden Unfallfolgen - ein Verkehrsunfall, bei dem eine Person getötet wurde und weitere Unfälle mit schwer- und leichtverletzten Personen - gemeldet.

 

Beweiskräftige Geschwindigkeitskontrollen waren im Bereich dieses Streckenabschnitts durch den Polizeivollzugsdienst nicht durchführbar, da keine geeignete Anhaltestelle vorhanden ist.

Die Unfallkommission hatte damals die Installierung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage angeregt.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hatte im Juni 2012 der Beschaffung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage zur Installation an der B 27 zugestimmt und die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt.

 

Die Anlage wurde im November 2012 in Betrieb genommen.

 

Aus der beiliegenden Tabelle ist die Entwicklung der Geschwindigkeitsüberschreitungen - getrennt nach Fahrtrichtungen - ersichtlich.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Anteil an Überschreitungen von 1,1 % Anfang Januar 2013 auf inzwischen durchschnittlich 0,3 % (in Fahrtrichtung Stuttgart) bzw. 0,2 % (in Fahrtrichtung Ludwigsburg) zurückgegangen ist.

 

Nach Auskunft der Polizeidirektion Ludwigsburg hat sich seit Einrichtung der stationären Geschwindigkeitsmessanlage kein Unfall auf der B 27 zwischen den Anschlussstellen Kornwestheim-Süd und Kornwestheim-Mitte ereignet.

 

Im Hinblick auf die Beseitigung von Unfallschwerpunkten und im Hinblick auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit war die Entscheidung richtig, dort eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage zu installieren.

 

Vorschlag:

Kenntnisnahme

 

Protokoll:

 

Auf Anfrage teilt Frau Nemetz mit, dass auf der B 27 zusätzlich zur stationären Geschwindigkeitsmessung auch noch mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.

 

Die Teilnehmer der Verkehrsschau nehmen Kenntnis von den Informationen über die neue Geschwindigkeitsmessanlage an der B 27.

 

 

TOP 5

Bekanntgaben und Verschiedenes

 

            Verkehrssituation im Bereich der Straßen Im Mohn, Im Haferfeld, Dinkelgarbe u. a.

 

            Herr Stadtrat Müller teilt mit, dass sich in diesen Seitenstraßen zur Zeppelinstraße keine Gehwege befänden. Es käme dort zu kritischen Situationen, weil Fußgänger auf der Straße gehen müssten. Er erkundigt sich nach der rechtlichen Situation und regt an, zu prüfen, ob dort evtl. ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden könne.

 

Herr Bender teilt mit, der kenne die örtliche Situation, weil er selbst auch dort gewohnt habe. Nach seiner Auffassung seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, da dort der Aufenthaltscharakter auf der Straße nicht überwiege.

 

Herr Weber weist zur Klärung der rechtlichen Situation auf die Grundregel in § 1 der StVO, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordere.

 

Die Situation in den Seitenstraßen wird im Rahmen einer kleinen Verkehrsschau mit dem Vertreter der Polizei geprüft werden.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
GEHolzgrund.pdf 4452_001.pdf