Betreff:
Bericht über die Verkehrsschau am 16.4.2013
Anlage(n):
Mitzeichnung
Zu TOP 2:
Plan LKW-Parkierung Westrandstraße
ZU TOP 4: Statistik zur neuen Geschwindigkeitsmessanlage an der B 27
Beschlussvorschlag:
TOP 1: Kenntnisnahme
TOP 2: Kenntnisnahme
TOP 3: Kenntnisnahme
TOP 4: Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss für Umwelt und Technik
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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02.07.2013
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Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle Auswirkungen:
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und Begründung:
Am 16.4.2013 fand eine Verkehrsschau statt.
Auf das beiliegende Protokoll wird verwiesen.
Ergänzung:
Stadteingang Süd
Im Rahmen der Verkehrsschau war auch das Thema
„Stadteingang Süd/ Wohnmobil-Parkplatz“ angesprochen worden.
Bei der Verwaltung gehen immer wieder Hinweise und
Bitten ein, das Abstellen der Wohnmobile dort zu verhindern, da dadurch der
Stadteingang Süd „verunstaltet“ werde.
Der neu angelegte Parkplatz beim Mammut-Baum wird
regelmäßig zum Parken von Wohnmobilen genutzt. Die Wohnmobile sind als
Kraftfahrzeuge zugelassen und unterliegen damit nicht der
„Zwei-Wochen-Regelung“ wie Wohnanhänger, d.h. sie dürfen längerfristig dort
parken.
Die Einrichtung einer Kurzparkzone ist rechtlich
nicht möglich, da diese nur dort angeordnet werden darf, wo kein ausreichender
Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele
Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit dort parken
können.
Dies ist dort nicht der Fall.
Die Verwaltung wird dort
zunächst Quadersteine (die am Holzgrundareal abgebaut werden) als
Längenbegrenzung an der Grünfläche aufzustellen, damit die Wohnmobile dort
aufgrund der Fahrzeuglänge nicht mehr parken können.
Sollte dies nicht zu einer Verbesserung führen, könnte auch über eine
Höhenbegrenzung an der Zufahrt zum Parkplatz nachgedacht werden.
Protokoll über
die Verkehrsschau am 16.04.2013
Beginn: 16:00 Uhr
Ende: 18:05
Uhr
Teilnehmer:
Herr Erster Bürgermeister Allgaier
Herr Stadtrat Ohnesorg, CDU
Herr Stadtrat Ergenzinger, CDU
Herr Stadtrat Müller, SPD
Herr Stadtrat Holzscheiter, Freie Wähler
Herr Bender, Polizeidirektion Ludwigsburg
Herr Conte, Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich
Straßen
Herr Weber, Kreisverkehrswacht Ludwigsburg
Herr Frasch, ADAC Württemberg
Herr Kübler, Fachbereich 8, Stadtplanung
Herr Maisenhölder, Fachbereich 9, Tiefbau
Frau Nemetz, Fachbereich 4, Straßenverkehrsbehörde
Entschuldigt waren:
Frau Oberbürgermeisterin Keck
Herr Iniec, Polizeirevier Kornwestheim
Herr Dauner, Feuerwehr Kornwestheim
TOP 1
Parkierungsverhalten im Bereich der
Bebelstraße
Aus der Mitte des Ausschusses für Umwelt und Technik war berichtet worden,
dass Anwohner sich darüber beschweren, dass die Mitarbeiter/ -innen des
Kinderhauses Bebelstraße auf der Straße parken würden, obwohl auch städtische
Plätze zur Verfügung stehen.
Auf dem Grundstück des Kinderhauses (Bebelstraße 44) stehen keine Parkplätze
zur Verfügung.
Auf dem Grundstück Salamanderstraße 18 stehen für die dortigen
Mitarbeiter bzw. Besucher 3 - 4 Parkplätze zur Verfügung.
Parken im öffentlichen Bereich
Das Kinderhaus Bebelstraße befindet sich in dem Bereich der Innenstadt,
in dem der Gemeinderat die Parkraumbewirtschaftung eingeführt hat. Dies
bedeutet, dass dort grundsätzlich nur mit Parkscheibe und nur für die Dauer von
90 Minuten geparkt werden darf.
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können Parkausweise für
Anwohner ausgestellt werden, Anwohner sind dabei allerdings nur diejenigen
Personen, die in dem betreffenden Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich
gemeldet sind. Dies ist bei den Mitarbeiter/ -innen nicht der Fall.
Bei der Einführung der Kurzparkzonenregelung wurde von Seiten der
Gewerbetreibenden darauf hingewiesen, dass viele Gewerbetreibende bzw. deren
Angestellte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit darauf angewiesen seien, ihr
Fahrzeug in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz abstellen zu können.
Der Gemeinderat hat auf diese Hinweise reagiert und beschlossen, pro
angemeldeten Gewerbebetrieb maximal zwei Ausnahmegenehmigungen zum Parken zu
erteilen; die Gebühr wurde seinerzeit auf 120,-- DM (jetzt 60,-- EUR)
festgesetzt.
In Anlehnung an diese Regelung besteht die Möglichkeit, pro Kinderhaus
zwei Parkausweise für eine Jahresgebühr von derzeit je 60,-- EUR auszustellen.
Die Mitarbeiter/-innen der Stadt Kornwestheim sollen hier nicht besser
gestellt werden, als die Mitarbeiter/-innen der Gewerbebetriebe.
Das Kinderhaus Bebelstraße befindet sich direkt an der Grenze des
parkraumbewirtschafteten Bereiches, so dass in den anliegenden Straßen (z.B.
südliche Bolzstraße oder Stammheimer Straße) kostenlos und zeitlich unbegrenzt
geparkt werden kann.
Vorschlag:
Kenntnisnahme
Protokoll:
Herr Stadtrat Holzscheiter regt an, zu prüfen, ob der derzeitige
Parkplatz des Techmoteums evtl. vorübergehend (bis zur Bebauung) den
Mitarbeitern des Kinderhauses angeboten werden könne.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau nehmen Kenntnis.
TOP 2
LKW-Parkierung in den
Gewerbegebieten
Die Parkierungssituation im Bereich des
Gewerbegebietes Nord ist nach wie vor nicht befriedigend.
Das Stadtplanungsamt hat inzwischen eine
Untersuchung in Auftrag gegeben, die allerdings aufgrund der momentanen
Bautätigkeiten der Firmen Panalpina, Offterdinger & Sailer, Dachser und
Hoberg & Driesch, voraussichtlich erst im Herbst 2013 abgeschlossen werden
kann.
Steinbeisstraße
Als kurzfristige Maßnahme hatte die
Straßenverkehrsbehörde im vergangenen Oktober das zuvor auf der Südseite der Steinbeisstraße zwischen der Zufahrt
Getränke Heinrich und der Einmündung Maybachstraße vorhandene absolute
Haltverbot aufgehoben und stattdessen an der gegenüberliegenden Nordseite der
Steinbeisstraße zwischen der Einfahrt der Firma Glaser und der Einmündung
Solitudeallee ein absolutes Haltverbot angeordnet.
Durch Markierungen konnte an einigen Stellen eine geordnetere Parkierung
erreicht werden.
Zusätzlich
hatte die Straßenverkehrsbehörde im vergangenen Oktober durch
entsprechende Verkehrszeichen angeordnet, probeweise entlang der Ostseite der
östlichen Steinbeißstraße (parallel zur Bahnlinie) das Gehwegparken für Lkw
zugelassen.
Der dortige Gehweg wurde nicht von Fußgängern
genutzt; er war auch nicht zwingend erforderlich, da sich auf der
gegenüberliegenden Seite ein Gehweg befindet. Zahlreiche Lkw hatten zuvor schon
(rechtswidrig) auf dem dortigen Gehweg geparkt; dieser Zustand wurde durch die
Anordnung legalisiert.
Zu Beginn gab es Beschwerden von Seiten eines
Gewerbebetriebes; inzwischen hat sich die Situation eingespielt.
Auf einer Länge von rund 250 m konnten damit
zusätzliche Lkw-Parkplätze geschaffen werden.
Westrandstraße
Eine weitere kurzfristige
Verbesserungsmöglichkeit könnte an der Westrandstraße umgesetzt werden.
An der Westseite der Westrandstraße befindet
sich zwischen Friedenstraße und Münchinger Straße ein relativ schmaler
Parkstreifen mit ca. 100 m Länge; dieser Streifen wird von Pkw zum Parken
genutzt.
Allerdings wurde festgestellt, dass diese Pkw
zunehmend zumindest teilweise im westlich angrenzenden Grünstreifen parken -
vermutlich, um dadurch ihr Fahrzeug vor vorbeifahrenden Lkw zu
"schützen" bzw. um geschützt austeigen zu können.
Neben diesem Grünstreifen befindet sich noch
ein Geh-/Radweg; daneben nochmals ein kleiner Grünstreifen.
Die Autofahrer, die dort ihr Fahrzeug
abstellen, müssen entweder entlang der Westrandstraße zur nächsten Straße gehen
oder aber sie müssen über die Grünfläche gehen, um zum Gehweg zu gelangen.
Grünstreifen und Parkstreifen sind dort insgesamt ca. 6,40 m breit.
Aus planerischer Sicht wäre es mit
vermutlich vergleichsweise geringem
finanziellen Aufwand möglich, diesen vorhandenen Pkw-Parkierungsstreifen auf
eine Lkw-taugliche Breite von 3 m zu vergrößern. Im Idealfall könnte sogar
Platz für bis zu 8 Lkw geschaffen werden, ohne dass diese in den Straßenraum
hineinragen.
Vorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, diese Möglichkeit
im Hinblick auf die Kosten und die bauliche Umsetzung näher zu prüfen.
Protokoll:
Frau Nemetz teilt vorab mit, dass am
25.04.2013 ein Gespräch mit der Firma Getränke Heinrich stattfinden wird zur
Erörterung der Situation - vor allem in Hinblick auf die Ladetätigkeiten auf
öffentlicher Verkehrsfläche.
Herr Erster Bürgermeister Allgaier weist
darauf hin, dass eine bauliche Umgestaltung des Straßenraums im Gewerbegebiet
Nord einen finanziellen Aufwand verursache und deshalb im Haushaltsplan 2014
veranschlagt werden müsse. Ein entsprechendes Konzept solle jedoch nach der
Sommerpause im AUT vorgestellt werden.
Herr Stadtrat Ergenzinger weist darauf hin,
dass das "provisorische" Gehwegparken im Bereich der nördlichen
Steinbeißstraße problematisch sei, weil es im Begegnungsverkehr - vor allem mit
landwirtschaftlichen Fahrzeugen - häufig zu kritischen Situationen komme.
Herr Kübler erläutert, dass auch nach
Auffassung der Verwaltung die derzeitige Situation nicht optimal sei, dass
allerdings in Zusammenhang mit der weiteren Planung ein Grunderwerb
(Bahngrundstücke) und die Randsteinentfernung erforderlich sei.
Im Bereich der Domertalstraße sei derzeit
keine kurzfristige Maßnahme geplant. Langfristig sei planerisch eine
Umgestaltung vorgesehen, bei der der Grünstreifen aufgelöst werden müsse, die
Beleuchtung versetzt werden müsse und so der Parkierungsstreifen verbreitert
werden könne.
Es stelle sich in diesem Zusammenhang
allerdings auch die Frage nach einer funktionierenden und schlüssigen
Radwegeverbindung in West-Ost-Richtung. Problematisch sei aber hierbei der
Domertaldurchlass.
Herr Stadtrat Ergenzinger verweist darauf,
dass bereits Überlegungen angestellt worden seien, dort einen zweiten Tunnel
für Radfahrer zu bauen.
Herr Kübler bestätigt, dass die Untersuchung
bereits erfolgt sei, dass die Baukosten sich allerdings im "astronomischen
Bereich" bewegten.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau unterstützen
den Vorschlag der Verwaltung, die Möglichkeiten der Verbesserung der
Lkw-Parkierung in den Gewerbegebieten im Hinblick auf die Kosten und die
bauliche Umsetzung näher zu prüfen.
TOP 3
Unfallschwerpunkte
Die Polizeidirektion Ludwigsburg hat die
Auswertung der Unfallhäufungsstellen für den Bereich der Stadt Kornwestheim
übersandt.
Definition
Unfallhäufungsstellen (UHS) liegen vor, wenn
an einer Straßenstelle mit nur geringer Längenausdehnung im Straßennetz gehäuft
Unfälle auftreten, d. h. eine bestimmte Anzahl von Unfällen in der
Einjahreskarte und/oder der Dreijahreskarte erreicht oder überschritten werden.
Bagatellunfälle/ Kleinunfälle im
Verwarnungsbereich werden hier nicht erfasst.
Eine Voruntersuchung ist also einzuleiten,
wenn einer der Grenzwerte erreicht oder überschritten wird:
· Einjahreskarte: 4 gleichartige
Unfälle (z.B. Unfalltyp, Sonderkennungen)
· Dreijahreskarte P: 5 Unfälle
· Dreijahreskarte SP: 3 Unfälle
Die Straßenverkehrsbehörden berufen örtliche
Unfallkommissionen ein, die die Unfallursachen näher untersuchen und weitere
Maßnahmen bestimmen bzw. anregen.
Die Unfallkomission für den Bereich
Kornwestheim wird sich Ende April/ Anfang Mai treffen.
Unfallhäufungsstellen in Kornwestheim
·
Kreuzung Rechbergstraße/ Rossbergstraße
(4 Vorfahrtsunfälle/ Missachtung
Rechts-vor-Links-Regelung im Jahr 2012)
·
Kreuzung Stuttgarter Straße/ Zeppelinstraße
4 Unfälle im Jahr 2011, 1 Unfall im Jahr 2012
- insg. 4 Unfälle aufgrund zu geringen Sicherheitsabstandes bei
unterschiedlichen Fahrbeziehungen
·
Kreuzung Stuttgarter Straße/ Bahnhofstraße
3 Unfälle im Jahr 2010, 2 Unfälle im Jahr
2011, 1 Unfall im Jahr 2012
- an 5 Unfällen waren Radfahrer mit
unterschiedlichen Fahrbeziehungen beteiligt
·
Kreuzung Stuttgarter Straße/ Karlstraße
7 Unfälle im Jahr 2012 - davon 6
Vorfahrtsunfälle mit unterschiedlichen Fahrbeziehungen
Vorschlag:
Kenntnisnahme
Protokoll:
Zum Unfallschwerpunkt "Kreuzung
Stuttgarter Straße/Zeppelinstraße/Johannesstraße erläutert Herr Kübler, dass es
sich bei dieser Kreuzung um den "schlechtesten" Knotenpunkt in
Kornwestheim handle; die dortige Technik sei veraltet, die Beleuchtung sei noch
nicht auf LED-Technik umgestellt und der Verkehrsrechner sei ebenfalls
veraltet. Auch er sehe hier Handlungsbedarf. Im Sommer 2013 sei in diesem
Kreuzungsbereich und auch im Kreuzungsbereich Stuttgarter
Straße/Karlstraße/Friedrich-Siller-Straße eine Verkehrszählung geplant, auf
deren Grundlage dann zwei Vorschläge ausgearbeitet werden sollen, die voraussichtlich
in der zweiten Jahreshälfte 2013 im AUT vorgestellt werden.
Herr Stadtrat Ohnesorg weist darauf hin, dass
evtl. in Zusammenhang mit der Eröffnung des "K" und der Eröffnung der
Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim neue Verkehrsströme entstehen könnten.
Herr Stadtrat Ergenzinger erklärt, dass der
Bau eines Kreisverkehrs dort mehrfach untersucht worden sei, für ihn stelle
sich die Frage, warum dies noch nicht umgesetzt sei.
Herr Kübler erläutert, dass dem Gemeinderat
ein Gesamtkonzept "Mögliche Kreisverkehre in Kornwestheim"
vorgestellt worden sei. Der erste Kreisverkehr sei nun an der Kreuzung
Stuttgarter Straße/Lindenstraße/Hornbergstraße realisiert worden; der nächste
Schritt wäre nun die Realisierung eines Kreisverkehres an der Stuttgarter
Straße/Zeppelinstraße/Johannesstraße. Hier müsse allerdings der Gemeinderat im
Rahmen der Haushaltsplanberatung 2014 entsprechende Prioritäten setzen.
Unfallschwerpunkt Kreuzung Stuttgarter Straße/Karlstraße
Frau Nemetz weist darauf hin, dass diese Kreuzung
schon seit Jahren Unfallschwerpunkt sei. Problematisch sei dort vor allem, dass
der dortige Einmündungstrichter zu breit sei für die Einmündung in eine Tempo
30-Zone.
Herr Bender weist darauf hin, dass diese
Kreuzung auch in der 3-Jahres-Karte für Unfallhäufungsstellen enthalten sei ,
d. h., es habe dort auch verletzte Personen gegeben. Herr Kübler erläutert,
dass die Verkehrszählung auch diesen Knotenpunkt berücksichtige. Das Konzept
eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Stuttgarter Straße/Zeppelinstraße/Johannesstraße
wirke sich letztendlich sicherlich auch auf die Kreuzung Stuttgarter
Straße/Karlstraße/Friedrich-Siller-Straße aus.
Auch Stadtrat Ohnesorg führt aus, dass der
dortige Einmündungstrichter zu groß sei und deshalb der Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereich
sehr unübersichtlich sei. Außerdem befinde sich dort ein sehr attraktiver
innerstädtischer ampelfreier "Schleichweg". Auch die verschiedenen
Neubauten an der Karlstraße und der Weimarstraße hätten zusätzlichen Verkehr
auf diese Kreuzung gebracht.
Herr Stadtrat Holzscheiter führt aus, dass
nach seiner Auffassung eine sichere Fußgängerquerung über die Karlstraße und
die Friedrich-Siller-Straße fehle.
Frau Nemetz weist darauf hin, dass sich beide
Straßen in einer Tempo 30-Zone befänden, dass aber in Zusammenhang mit der
Einengung des Trichters auch die Realisierung einer Querungsinsel geprüft
werde.
Frau Nemetz teilt mit, dass die örtliche
Unfallkommission die Unfallhäufungsstellen bei einem Ortstermin am 02.05.2013
näher begutachten würde.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau nehmen
Kenntnis.
TOP 4
Neue
Geschwindigkeitsmessanlage an der B 27
-
Erfahrungsbericht
Auf der B 27 zwischen den Anschlussstellen
Kornwestheim Süd und Mitte hatten sich in den vergangenen Jahren immer wieder
Verkehrsunfälle, vorwiegend aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, ereignet. Im
Jahr 2009 wurde dieser Straßenabschnitt von der Polizeidirektion Ludwigsburg
als Unfallschwerpunkt mit entsprechenden Unfallfolgen - ein Verkehrsunfall, bei
dem eine Person getötet wurde und weitere Unfälle mit schwer- und
leichtverletzten Personen - gemeldet.
Beweiskräftige Geschwindigkeitskontrollen
waren im Bereich dieses Streckenabschnitts durch den Polizeivollzugsdienst
nicht durchführbar, da keine geeignete Anhaltestelle vorhanden ist.
Die Unfallkommission hatte damals die
Installierung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage angeregt.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hatte im
Juni 2012 der Beschaffung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage zur
Installation an der B 27 zugestimmt und die entsprechenden finanziellen Mittel
bereitgestellt.
Die Anlage wurde im November 2012 in Betrieb
genommen.
Aus der beiliegenden Tabelle ist die
Entwicklung der Geschwindigkeitsüberschreitungen - getrennt nach
Fahrtrichtungen - ersichtlich.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass der
Anteil an Überschreitungen von 1,1 % Anfang Januar 2013 auf inzwischen
durchschnittlich 0,3 % (in Fahrtrichtung Stuttgart) bzw. 0,2 % (in
Fahrtrichtung Ludwigsburg) zurückgegangen ist.
Nach Auskunft der Polizeidirektion Ludwigsburg
hat sich seit Einrichtung der stationären Geschwindigkeitsmessanlage kein
Unfall auf der B 27 zwischen den Anschlussstellen Kornwestheim-Süd und
Kornwestheim-Mitte ereignet.
Im Hinblick auf die Beseitigung von
Unfallschwerpunkten und im Hinblick auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit war
die Entscheidung richtig, dort eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage zu
installieren.
Vorschlag:
Kenntnisnahme
Protokoll:
Auf Anfrage teilt Frau Nemetz mit, dass auf
der B 27 zusätzlich zur stationären Geschwindigkeitsmessung auch noch mobile
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau nehmen
Kenntnis von den Informationen über die neue Geschwindigkeitsmessanlage an der
B 27.
TOP 5
Bekanntgaben
und Verschiedenes
Verkehrssituation
im Bereich der Straßen Im Mohn, Im Haferfeld, Dinkelgarbe u. a.
Herr
Stadtrat Müller teilt mit, dass sich in diesen Seitenstraßen zur Zeppelinstraße
keine Gehwege befänden. Es käme dort zu kritischen Situationen, weil Fußgänger auf
der Straße gehen müssten. Er erkundigt sich nach der rechtlichen Situation und
regt an, zu prüfen, ob dort evtl. ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet
werden könne.
Herr Bender teilt mit, der kenne die örtliche
Situation, weil er selbst auch dort gewohnt habe. Nach seiner Auffassung seien
die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, da dort der Aufenthaltscharakter
auf der Straße nicht überwiege.
Herr Weber weist zur Klärung der rechtlichen
Situation auf die Grundregel in § 1 der StVO, wonach die Teilnahme am
Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordere.
Die Situation in den Seitenstraßen wird im Rahmen
einer kleinen Verkehrsschau mit dem Vertreter der Polizei geprüft werden.