Betreff:
Umgestaltung
des nördlichen Straßenzuges der Solitudeallee
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Den Planungsüberlegungen im Grundsatz
zuzustimmen und über die Bereitstellung der erforderlichen Hauhaltsmittel i. H.
v. 90.000 € im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2011 zu entscheiden.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Ausschuss
für Umwelt und Technik
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
08.06.2010
|
|
Sachdarstellung:
Die Verkehrssituation im Bereich der nördlichen Solitudeallee
(Bereich nördlich der Domertalstraße bis zur
Gemarkungsgrenze mit Ludwigsburg) wurde seitens der dortigen Anwohner in den
vergangenen Jahren regelmäßig kritisiert. Die Bedenken der Anwohner beziehen
sich im Wesentlichen auf
1. die Belastung durch in diesem Bereich fahrende Lkw’s
2. die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Streckenabschnitt
3. die zulässige Höchstgeschwindigkeit
4. die Parkierungssituation
5. das Fehlen eines Gehwegs auf der Westseite
6. das Fehlen von Fahrradwegen
Derzeitige Situation
Die Solitudeallee Nord wird derzeit als abbiegende Vorfahrtstraße
in "Verlängerung" der Domertalstraße
geführt. Für den rund 250 m langen Bereich der Solitudeallee Nord wurde im
Rahmen der Verkehrszählung 2007/2008 eine Verkehrsbelastung von ca. 10.800
Fahrzeugen am Tag ermittelt. Der Schwerverkehrsanteil lag zum Zeitpunkt der
Zählung bei ca. 8,4 %, also rund 1000 Fahrzeugen. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 50 km/h. Auf der Ostseite der
Solitudeallee nördlich der Domertalstraße ist im Bestand ein Gehweg mit einer Breite
von ca. 3,0 m vorhanden. Im Randbereich zur Fahrbahn sind im Gehweg einzelne
Baumstandorte realisiert. Auf der Westseite der Straße ist kein Gehweg
vorhanden. Das gesamte Straßenraumprofil zwischen den privaten
Grundstücksgrenzen östlich und westlich beträgt ca. 12,0 m. Im Bereich der
vorhandenen Bebauung ist beidseitig eine Parkierung auf der Straße zulässig.
Insgesamt können derzeit unter Beachtung der privaten Grundstückszufahrten auf
der Westseite zwischen den Gebäuden Nr. 70 bis 80 rund 14 Fahrzeuge, auf der
Ostseite zwischen den Gebäuden
Nrn. 69 bis 79 rund 12 Fahrzeuge auf der Fahrbahn
abgestellt werden.
Auf Ludwigsburger Markung beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der Solitudeallee 30 km/h. Beidseitig ist hier ein
Radfahrstreifen angeordnet. Eine Parkierung im Straßenraum ist hier nicht
zulässig.
Zu 1. Mit der seit 15.02.2010 umgesetzten Sperrung dieses
Streckenabschnitts für Lkw größer 3,5 t hat sich die Situation für die Anwohner
sicher maßgeblich verbessert.
Zu 2. Das Amt für öffentliche Ordnung führt wie in anderen
Straßenbereichen innerhalb der Gemarkung regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen
durch. Die Zahl der Überschreitungen liegt mit 5% im unteren Bereich verglichen
mit anderen innerörtlichen Straßen. Die Kontrollen werden auch zukünftig
weitergeführt.
Zu 3. Beim betroffenen Straßenabschnitt handelt es sich von der
Funktion um eine Gemeindeverbindungsstraße mit überörtlicher Funktion. Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit im betroffenen Bereich beträgt 50km/h. Eine Temporeduzierung
auf 30 km/h ist trotz evtl. gestalterischer oder baulicher Maßnahmen zur
Einengung der Fahrbahn rechtlich nicht zulässig, sodass hier nach wie vor von
einem 50 km/h-Bereich ausgegangen werden muss.
Straßenverkehrsrechtliche
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (z.B. auch
Geschwindigkeitsreduzierungen) setzen eine besondere Gefahrenlage voraus.
Besondere Gefahrenlagen
können insbesondere bestehen
- bei schlechtem
Ausbauzustand der Straße,
- bei engen Kurven bzw.
unübersichtlichem Fahrbahnverlauf,
- bei Steigungen oder
Gefälle
- bei häufigem Nebel
oder
- bei erheblicher
Verkehrsdichte
in Verbindung mit
- hohem
Fußgängeraufkommen, vor allem von schutzbedürftigen Personen oder
- unzureichendem
Gehwegausbau (ein einseitiger Gehweg ist ausreichend)
- schmaler Fahrbahn.
Auf der Solitudeallee
zwischen Domertalstraße und Römerhügelweg sind diese
Voraussetzungen nicht erfüllt.
Auf Markung Ludwigsburg
wurde vor Jahren aus Gründen der Verkehrssicherheit (LKW-Verkehr, Parkierung,
ÖPNV und starker Fahrradverkehr) eine Geschwindigkeit von 30 km/h angeordnet,
nachdem es mehrere Unfälle gegeben hatte.
Auch für die Einrichtung
einer Tempo-30-Zone auf der Solitudeallee sind die rechtlichen
Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Solitudeallee befindet sich weder in einem
abgeschlossenen Wohngebiet, noch weist sie eine hohe Fußgänger- oder
Fahrradverkehrsdichte oder einen hohen Querungsbedarf auf.
Zu 4. - 6.
Die Verwaltung hat unterschiedliche Varianten zur Verbesserung der
Situation geprüft. Aufgrund des mit insgesamt 12,0 m (Straße + Gehweg) relativ
kleinen Straßenraumprofils gibt es - wie an vielen anderen Stellen im
Stadtgebiet auch - keinerlei Möglichkeiten, alle Nutzungsanforderungen
(ausreichende Fahrbahnbreiten, Fußgänger- und Radfahrerführung, Parkierung im
Seitenraum, Straßenraumgestaltung, etc)
gleichermaßen in vollem Umfang zu berücksichtigen. Voraussetzung für
eine sinnvolle und nachhaltige bauliche Umgestaltung unter Berücksichtigung
aller Interessen wäre ein Erwerb privater Grundstücks(teil)flächen in diesem
Bereich.
Eine auch – vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender
Finanzmittel - kurzfristige umsetzbare Möglichkeit zur Verbesserung der
Situation ist in der Anlage dargestellt.
Vorgeschlagen wird, im Kreuzungsbereich der Solitudeallee /
Römerhügelweg eine 2 m breite Mittelinsel als Querungshilfe vorzusehen. Damit
soll zum Einen die Sicherheit querender Fußgänger verbessert, zum Anderen aber
auch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung erzielt
werden.
Weiter vorgeschlagen wird, die Vorfahrtsrichtung im Bereich der Domertalstraße / Solitudeallee zu ändern. Zukünftig könnte
die Vorfahrtsberechtigung aus der Domertalstraße
(Fahrtrichtung West) in Richtung der Solitudeallee (südlicher Teil) dargestellt
werden. Die Solitudeallee Nord wäre dann zukünftig sinngemäß ein
„untergeordneter Ast“ (heute Vorfahrtsstraße), Autofahrer aus Fahrtrichtung
Ludwigsburg müssten im Kreuzungsbereich der Domertalstraße
die Vorfahrt des Hauptverkehrs beachten. Die heute vorhandene Linksabbiegespur
auf der Domertalstraße wäre entsprechend obsolet. In
diesem Bereich könnte eine Querungshilfe mit einer Breite von 2,5 m vorgesehen
werden. Der vorhandene Fahrbahnteiler auf der Solitudeallee würde zur
Sicherstellung der Schleppkurven (größtmöglicher Bemessungsfall) rückgebaut.
Nach einer ersten groben Kostenschätzung des Büros ISTW aus
Ludwigsburg ist bei der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen mit Kosten in
Höhe von brutto rund 90.000,-- Euro zu rechnen. Diese Kosten sind im
Haushaltsplan 2010 nicht veranschlagt. Über die Bereitstellung der
erforderlichen Mittel wäre entsprechend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
für das Jahr 2011 zu entscheiden.