Vorlage-Nr.:

211/2010

Az.:

5/Christian Kübler

Datum:

28.05.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

08.06.2010

 

 

Betreff:

Umgestaltung des nördlichen Straßenzuges der Solitudeallee

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Den Planungsüberlegungen im Grundsatz zuzustimmen und über die Bereitstellung der erforderlichen Hauhaltsmittel i. H. v. 90.000 € im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2011 zu entscheiden.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

08.06.2010

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung:

Die Verkehrssituation im Bereich der nördlichen Solitudeallee (Bereich nördlich der Domertalstraße bis zur Gemarkungsgrenze mit Ludwigsburg) wurde seitens der dortigen Anwohner in den vergangenen Jahren regelmäßig kritisiert. Die Bedenken der Anwohner beziehen sich im Wesentlichen auf 

1. die Belastung durch in diesem Bereich fahrende Lkw’s

2. die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Streckenabschnitt

3. die zulässige Höchstgeschwindigkeit

4. die Parkierungssituation

5. das Fehlen eines Gehwegs auf der Westseite

6. das Fehlen von Fahrradwegen

 

Derzeitige Situation

Die Solitudeallee Nord wird derzeit als abbiegende Vorfahrtstraße in "Verlängerung" der Domertalstraße geführt. Für den rund 250 m langen Bereich der Solitudeallee Nord wurde im Rahmen der Verkehrszählung 2007/2008 eine Verkehrsbelastung von ca. 10.800 Fahrzeugen am Tag ermittelt. Der Schwerverkehrsanteil lag zum Zeitpunkt der Zählung bei ca. 8,4 %, also rund 1000 Fahrzeugen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 50 km/h. Auf der Ostseite der Solitudeallee nördlich der Domertalstraße  ist im Bestand ein Gehweg mit einer Breite von ca. 3,0 m vorhanden. Im Randbereich zur Fahrbahn sind im Gehweg einzelne Baumstandorte realisiert. Auf der Westseite der Straße ist kein Gehweg vorhanden. Das gesamte Straßenraumprofil zwischen den privaten Grundstücksgrenzen östlich und westlich beträgt ca. 12,0 m. Im Bereich der vorhandenen Bebauung ist beidseitig eine Parkierung auf der Straße zulässig. Insgesamt können derzeit unter Beachtung der privaten Grundstückszufahrten auf der Westseite zwischen den Gebäuden Nr. 70 bis 80 rund 14 Fahrzeuge, auf der Ostseite zwischen den Gebäuden
Nrn. 69 bis 79 rund 12 Fahrzeuge auf der Fahrbahn abgestellt werden.

Auf Ludwigsburger Markung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Solitudeallee 30 km/h. Beidseitig ist hier ein Radfahrstreifen angeordnet. Eine Parkierung im Straßenraum ist hier nicht zulässig.

 

Zu 1. Mit der seit 15.02.2010 umgesetzten Sperrung dieses Streckenabschnitts für Lkw größer 3,5 t hat sich die Situation für die Anwohner sicher maßgeblich verbessert.

 

Zu 2. Das Amt für öffentliche Ordnung führt wie in anderen Straßenbereichen innerhalb der Gemarkung regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Die Zahl der Überschreitungen liegt mit 5% im unteren Bereich verglichen mit anderen innerörtlichen Straßen. Die Kontrollen werden auch zukünftig weitergeführt.

 

Zu 3. Beim betroffenen Straßenabschnitt handelt es sich von der Funktion um eine Gemeindeverbindungsstraße mit überörtlicher Funktion. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im betroffenen Bereich beträgt 50km/h. Eine Temporeduzierung auf 30 km/h ist trotz evtl. gestalterischer oder baulicher Maßnahmen zur Einengung der Fahrbahn rechtlich nicht zulässig, sodass hier nach wie vor von einem 50 km/h-Bereich ausgegangen werden muss.

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (z.B. auch Geschwindigkeitsreduzierungen) setzen eine besondere Gefahrenlage voraus.


 

Besondere Gefahrenlagen können insbesondere bestehen

- bei schlechtem Ausbauzustand der Straße,

- bei engen Kurven bzw. unübersichtlichem Fahrbahnverlauf,

- bei Steigungen oder Gefälle

- bei häufigem Nebel oder

- bei erheblicher Verkehrsdichte

in Verbindung mit

- hohem Fußgängeraufkommen, vor allem von schutzbedürftigen Personen oder

- unzureichendem Gehwegausbau (ein einseitiger Gehweg ist ausreichend)

- schmaler Fahrbahn.

Auf der Solitudeallee zwischen Domertalstraße und Römerhügelweg sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Auf Markung Ludwigsburg wurde vor Jahren aus Gründen der Verkehrssicherheit (LKW-Verkehr, Parkierung, ÖPNV und starker Fahrradverkehr) eine Geschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, nachdem es mehrere Unfälle gegeben hatte.

Auch für die Einrichtung  einer Tempo-30-Zone auf der Solitudeallee sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Solitudeallee befindet sich weder in einem abgeschlossenen Wohngebiet, noch weist sie eine hohe Fußgänger- oder Fahrradverkehrsdichte oder einen hohen Querungsbedarf auf.

 

Zu 4. - 6.

Die Verwaltung hat unterschiedliche Varianten zur Verbesserung der Situation geprüft. Aufgrund des mit insgesamt 12,0 m (Straße + Gehweg) relativ kleinen Straßenraumprofils gibt es - wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet auch - keinerlei Möglichkeiten, alle Nutzungsanforderungen (ausreichende Fahrbahnbreiten, Fußgänger- und Radfahrerführung, Parkierung im Seitenraum, Straßenraumgestaltung, etc)  gleichermaßen in vollem Umfang zu berücksichtigen. Voraussetzung für eine sinnvolle und nachhaltige bauliche Umgestaltung unter Berücksichtigung aller Interessen wäre ein Erwerb privater Grundstücks(teil)flächen in diesem Bereich.

 

Eine auch – vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel - kurzfristige umsetzbare Möglichkeit zur Verbesserung der Situation ist in der Anlage dargestellt.

Vorgeschlagen wird, im Kreuzungsbereich der Solitudeallee / Römerhügelweg eine 2 m breite Mittelinsel als Querungshilfe vorzusehen. Damit soll zum Einen die Sicherheit querender Fußgänger verbessert, zum Anderen aber auch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung erzielt werden.

Weiter vorgeschlagen wird, die Vorfahrtsrichtung im Bereich der Domertalstraße / Solitudeallee zu ändern. Zukünftig könnte die Vorfahrtsberechtigung aus der Domertalstraße (Fahrtrichtung West) in Richtung der Solitudeallee (südlicher Teil) dargestellt werden. Die Solitudeallee Nord wäre dann zukünftig sinngemäß ein „untergeordneter Ast“ (heute Vorfahrtsstraße), Autofahrer aus Fahrtrichtung Ludwigsburg müssten im Kreuzungsbereich der Domertalstraße die Vorfahrt des Hauptverkehrs beachten. Die heute vorhandene Linksabbiegespur auf der Domertalstraße wäre entsprechend obsolet. In diesem Bereich könnte eine Querungshilfe mit einer Breite von 2,5 m vorgesehen werden. Der vorhandene Fahrbahnteiler auf der Solitudeallee würde zur Sicherstellung der Schleppkurven (größtmöglicher Bemessungsfall) rückgebaut.

 

Nach einer ersten groben Kostenschätzung des Büros ISTW aus Ludwigsburg ist bei der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen mit Kosten in Höhe von brutto rund 90.000,-- Euro zu rechnen. Diese Kosten sind im Haushaltsplan 2010 nicht veranschlagt. Über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel wäre entsprechend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2011 zu entscheiden.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)