Vorlage-Nr.:

122/2013

Az.:

8 Christian Kuebler
8 Florian Baehr

Datum:

02.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

09.04.2013

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "Bereich zwischen Bahnhof-, Bebel- und Salamanderstraße" mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzungsplan

 

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Bereich zwischen Bahnhof-, Bebel- und Salamanderstraße" mit örtlichen Bauvorschriften wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

09.04.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

18.04.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

 

Ausgangslage

Anlass der Bebauungsplanaufstellung (Lage siehe Abgrenzungsplan) ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage für den für 2014 geplanten Kirchenneubau der Neuapostolischen Kirche (NAK) in Kornwestheim.

Auf den von der NAK erworbenen Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 4185 und 4186/1 im Bereich nördlich der Salamanderstraße ist die Realisierung eines  - an die heutigen Gemeindebedürfnisse der NAK angepassten - Neubaus geplant. Die Planungsüberlegungen der NAK wurden dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.03.2013 vorgestellt und positiv zur Kenntnis genommen.

 

Darüber hinaus erscheint die Einleitung des planungsrechtlichen Verfahrens an dieser Stelle aus Sicht der Verwaltung auch deshalb sinnvoll, da auf den derzeit unbebauten Grundstücksflächen in diesem Quartier zumindest mittelfristig weitere Neubauvorhaben zu erwarten sind.

Mit der Durchführung des planungsrechtlichen Verfahrens sollen entsprechend die Grundlagen für eine zukünftig gesicherte städtebauliche Ordnung in diesem Bereich geschaffen werden.

 

Desweiteren schließt der Bebauungsplan eine Lücke zwischen dem nördlich an das Plangebiet angrenzenden Bebauungsplangebiet „Zwischen der Poststraße, Bahnhofstraße, Schubartstraße, Bolzstraße, Willhelmstraße und Bebelstraße“ (Nr. 01-419) sowie dem südlich an das Plangebiet angrenzenden Bebauungsplangebiet „Salamander“.

 

Angedacht ist, die Festsetzungen der Art der baulichen Nutzung (Kern- bzw. besonderes Wohngebiet) aus dem nördlich an das Plangebiet angrenzenden Bebauungsplangebiet 01-419 abzuleiten und nach Süden fortzuführen. Die genaue Ausarbeitung und Festlegung der planungsrechtlichen Parameter erfolgt im Laufe des weiteren Verfahrens.

 

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Der im Abgrenzungsplan dargestellte Planbereich wird im genehmigten Flächennutzungsplan 2010 als gemischte Baufläche (M) (östlicher Teilbereich) und als Wohnbaufläche (W) (westlicher Teilbereich) dargestellt. Der Bebauungsplan lässt sich somit aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.

 

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0, 85 ha und wird im Norden vom Bebauungsplangebiet 01-419, im Osten von der „Bahnhofsstraße“, im Süden von der „Salamanderstraße“ und im Westen durch die „Bebelstraße“ begrenzt.

 

Planungsrechtliches Verfahren:

Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.  Das Plangebiet liegt im Innenbereich, weist eine maximal mögliche Grundfläche von unter 20.000 m² auf, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungs-pflichtigen Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht um keinen besonders schützenswerten Bereich. Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" gem.

§ 13 a BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriffs-/Ausgleichs-Regelung abgesehen werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

In Abhängigkeit von der weiteren planerischen Entwicklung im Gesamtquartier soll im weiteren Verlauf des Verfahrens festgelegt werden, inwiefern der Bebauungsplan im klassischen Verfahren weitergeführt oder zumindest für den Kirchenneubau ein vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt wird.

 

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Bereich zwischen  Bahnhof-, Bebel- und Salamanderstraße" mit örtlichen Bauvorschriften zu fassen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2013-03-21 Abgrenzungsbereich.pdf2013-03-21 Abgrenzungsbereich.pdf