Betreff:
Bebauungsplan
"Bereich zwischen Bahnhof-, Bebel- und Salamanderstraße" mit
örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgrenzungsplan
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
"Bereich zwischen Bahnhof-, Bebel- und Salamanderstraße" mit
örtlichen Bauvorschriften wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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09.04.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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18.04.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Ausgangslage
Anlass der Bebauungsplanaufstellung
(Lage siehe Abgrenzungsplan) ist die Schaffung einer planungsrechtlichen
Beurteilungsgrundlage für den für 2014 geplanten Kirchenneubau der Neuapostolischen
Kirche (NAK) in Kornwestheim.
Auf den von der NAK erworbenen Grundstücken
mit den Fl.-Nrn. 4185 und 4186/1 im Bereich nördlich der Salamanderstraße ist
die Realisierung eines - an die heutigen
Gemeindebedürfnisse der NAK angepassten - Neubaus geplant. Die
Planungsüberlegungen der NAK wurden dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom
19.03.2013 vorgestellt und positiv zur Kenntnis genommen.
Darüber hinaus erscheint die Einleitung des planungsrechtlichen Verfahrens
an dieser Stelle aus Sicht der Verwaltung auch deshalb sinnvoll, da auf den
derzeit unbebauten Grundstücksflächen in diesem Quartier zumindest
mittelfristig weitere Neubauvorhaben zu erwarten sind.
Mit der Durchführung des
planungsrechtlichen Verfahrens sollen entsprechend die Grundlagen für eine
zukünftig gesicherte städtebauliche Ordnung in diesem Bereich geschaffen
werden.
Desweiteren schließt der
Bebauungsplan eine Lücke zwischen dem nördlich an das Plangebiet angrenzenden
Bebauungsplangebiet „Zwischen der Poststraße, Bahnhofstraße, Schubartstraße,
Bolzstraße, Willhelmstraße und Bebelstraße“ (Nr. 01-419) sowie dem südlich an
das Plangebiet angrenzenden Bebauungsplangebiet „Salamander“.
Angedacht ist, die
Festsetzungen der Art der baulichen Nutzung (Kern- bzw. besonderes Wohngebiet)
aus dem nördlich an das Plangebiet angrenzenden Bebauungsplangebiet 01-419
abzuleiten und nach Süden fortzuführen. Die genaue
Ausarbeitung und Festlegung der planungsrechtlichen Parameter erfolgt im Laufe
des weiteren Verfahrens.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der im Abgrenzungsplan dargestellte
Planbereich wird im genehmigten Flächennutzungsplan 2010 als gemischte
Baufläche (M) (östlicher Teilbereich) und als Wohnbaufläche (W) (westlicher
Teilbereich) dargestellt. Der Bebauungsplan lässt sich somit aus dem
Flächennutzungsplan entwickeln.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst eine Fläche
von ca. 0, 85 ha und wird im Norden vom Bebauungsplangebiet 01-419, im Osten
von der „Bahnhofsstraße“, im Süden von der „Salamanderstraße“ und im Westen
durch die „Bebelstraße“ begrenzt.
Planungsrechtliches Verfahren:
Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB
durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Das Plangebiet liegt im Innenbereich, weist
eine maximal mögliche Grundfläche von unter 20.000 m² auf, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungs-pflichtigen
Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht um keinen
besonders schützenswerten Bereich. Im sogenannten "beschleunigten
Verfahren" gem.
§ 13 a BauGB kann von der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen werden. Die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt
werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom
Umweltbericht sowie einer Eingriffs-/Ausgleichs-Regelung abgesehen werden. Ausgleichsmaßnahmen
sind nicht erforderlich.
In Abhängigkeit von der weiteren
planerischen Entwicklung im Gesamtquartier soll im weiteren Verlauf des
Verfahrens festgelegt werden, inwiefern der Bebauungsplan im klassischen
Verfahren weitergeführt oder zumindest für den Kirchenneubau ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan entwickelt wird.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Bereich zwischen Bahnhof-, Bebel- und Salamanderstraße"
mit örtlichen Bauvorschriften zu fassen.