Betreff:
Sanierung
" Nördlich Jakobstraße / Holzgrundstraße Süd-Ost",
Mehrfachbeauftragung Jakobstraße
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Der
Durchführung einer Mehrfachbeauftragung wird zugestimmt.
- Das Baugesuch zum Grundstück
Jakobstr. 30/32 wird ergänzend als flankierende Maßnahme in den
Ausschreibungstext aufgenommen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
25.10.2012
|
|
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
|
Finanzposition
|
Betrag
|
Plan
|
Auswirkungen
|
Erläuterungen
|
|
|
|
|
|
|
2013
|
2.61500009.9500
|
25.000,00
|
|
|
Planungskosten
|
|
|
|
|
|
|
2013
|
2.61500009.3610
|
15.000,00
|
|
|
Zuweisungen
|
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die Jakobstraße liegt im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet „Nördlich Jakobstraße / Holzgrundstraße Süd-Ost“. Durch die
Grundstückszuschnitte im rückwärtigen Bereich der Jakobstraße sind
Potentialflächen für eine maßstäbliche Nachverdichtung gegeben. Mit der
Mehrfachbeauftragung soll nun eine Konzeption für eine städtebauliche Struktur
und partielle Neubebauung bzw. Nachverdichtung gefunden werden.
Auf die in der Anlage aufgeführten
Unterlagen wird verwiesen.
Vier Planungsbüros sollen zur
Teilnahme an der Mehrfachbeauftragung aufgefordert werden. Als Vergütung ist
eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 5.000 EUR brutto vorgesehen. Inklusive
der Vergütung für die Vorsitzenden der Bewertungskommission für das Zwischen-
und Endkolloquium ist mit insgesamt ca. 25.000 EUR zu rechnen. Im Haushalt 2013
sind entsprechende Mittel angemeldet. Die Kosten können über die
Sanierungsmaßnahme „Nördlich Jakobstraße / Holzgrundstraße Süd-Ost“ zur
Förderung angemeldet werden.
In der Sitzung des AUT am 9.10.2012
war der Antrag der Fraktionen von CDU und SPD beraten worden, der darauf
gerichtet ist, für das Anwesen Jakobstr.
30/32 einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan aufzustellen und dass das
vorliegende Baugesuch als Vorgabe für die Ausschreibung der
Mehrfachbeauftragung aufgenommen werden muss. Einvernehmlich wurde entschieden,
dass für den gesamten Bereich der Mehrfachbeauftragung ein
Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden soll (vgl. Vorlage /2012 zu dieser Sitzung). Nicht entschieden
wurde der Teil des Antrags, der darauf gerichtet ist, dass das Baugesuch als
Vorgabe in die Ausschreibung aufgenommen werden muss. Die Verwaltung vertritt
die Auffassung, dass das Baugesuch bei den flankierenden Maßnahmen als Ziffer
15.5 nachrichtlich aufgenommen werden sollte. Die beiliegende Anlage ist
dementsprechend zu ergänzen.
Die Verwaltung schlägt vor, eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen und
die Anlage dahingehend zu ergänzen, dass das vorliegende Baugesuch zum Anwesen
Jakobstr. 30/32 als flankierende
Maßnahme als Ziffer 15.5. ergänzt wird.