Betreff:
Richtlinien
zur Förderung sozialer Projekte in Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Richtlinien zur Förderung sozialer Projekte in Kornwestheim
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat zu empfehlen, die Richtlinien zur Förderung
sozialer Projekte in Kornwestheim in der beiliegenden Fassung zu beschließen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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30.11.2011
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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01.12.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.12.2011
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat signalisierte am 27.10.2011 seine Zustimmung
zur Einstellung von Mitteln für soziale Projekte im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, für
diesen Zweck Förderrichtlinien zu erarbeiten.
Ein Entwurf dieser Richtlinien liegt
dieser Vorlage bei.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen,
dass ein Antragsformular für die Bewerbung um ein Projekt erarbeitet wurde, das
auch eine digitale Antragstellung möglich macht.
Der mit den Projekträgern/-innen
abzuschließende Vertrag enthält zusätzlich zu den sich aus den Richtlinien
ergebenden Bestandteilen auch Erläuterungen zur Abwicklung und Abrechnung des
Projekts. Es wird erklärt, welche Ausgaben erstattungsfähig sind, wie die
Beschäftigung von Honorarkräften erfolgen sollte, was bei der Belegführung zu
beachten ist, welche Unterlagen zur Abrechnung erforderlich sind, wie lange
diese aufbewahrt werden müssen usw. Außerdem wird auf eine wirtschaftliche und
sparsame Mittelverwendung wie z. B. die Nutzung von Rabatten und Skonti
hingewiesen.
Das Bauverwaltungsamt, das in
Zusammenarbeit mit der Wüstenrot Haus- und Städtebau Ludwigsburg (WHS) bisher
schon für das Programm „STÄRKEN vor Ort“ zuständig war, wird auch das
städtische Programm zur Förderung sozialer Projekte in Kornwestheim gemeinsam
mit der WHS durchführen. Beide Stellen sind Ansprechpartner für Interessenten,
Projektträger und Teilnehmer.
Im „Runden Tisch Weststadt“, der die
zu fördernden Projekte auswählt, die Höhe der Förderung festlegt und die
Projekte begleitet, sind vertreten das Jugendreferat, das Bewohner- und
Familienzentrum, die Mobile Jugendarbeit, die Schulen, die Polizei, die Lokale
Agenda, sachkundige Bürger/-innen sowie das Bauverwaltungsamt und die WHS.
Es wird vorgeschlagen, den
Förderrichtlinien für soziale Projekte in Kornwestheim in der vorliegenden
Fassung zuzustimmen.
Die Dokumentationen, die jeweils zum
Abschluss eines Projekts erstellt werden, können bei Interesse den zuständigen
Gremien zusammen mit einem Erfahrungsbericht nach Abschluss des ersten
Förderjahres vorgelegt werden.