Vorlage-Nr.:

238/2012

Az.:

10 Juergen Deiss

Datum:

04.07.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

12.07.2012

 

 

Betreff:

Leitungskonzept Kindertagesstätten

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abschlussbericht der Projektleitung zum Kita-Leitungskonzept

 

Beschlussvorschlag:

 

1.            Der Einführung von Leitungsstellen in allen städtischen Kindergärten/-tagesstätten zuzustimmen und die Leitungskräfte für ihre Führungsaufgaben innerhalb des KVJS-Schlüssels freizustellen.

2.            Die Verwaltung zu ermächtigen, die Stellen der Kita-Leitungen bereits jetzt auszuschreiben, damit die Stellenbesetzung im Rahmen des Mindestpersonalschlüssels erfolgen kann.

3.            Die Eingruppierung der pädagogischen Leitungs- und Fachkräfte erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen. Bei Neueinstellungen kann der Spielraum bei der Festlegung der Erfahrungsstufen ausgeschöpft werden.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

12.07.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

17.07.2012

 

 

 

Beteiligung Personalrat

Die Beteiligung des Personalrats wird eingeleitet.


Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

ab 2013

Personalausgaben

39.500,00

 

Mehrausgaben

 

 

 

 

 

 

 

ab 2012

Personalausgaben

15.000,00

Üpl

Mehrausgaben

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

HHJ

Finanzposition

Betrag

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

ab 2012

Personalausgaben

15.000,00

Deckung innerhalb des Sammelnachweises Personalausgaben darstellbar.

 

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Auf den Bericht der Projektleitung wird verwiesen. Die Eckpunkte des Leitungskonzepts sind:

 

·                Das Leitungskonzept sieht die Einrichtung von Leitungsstellen in allen Einrichtungen vor. Zumindest in den großen Einrichtungen (ab 4 – 5 Gruppen) wären auch ständige stellvertretende Leitungen sinnvoll. Davon wird derzeit abgesehen, weil zuerst alle Leitungsstellen besetzt werden sollten und sich die dadurch geänderten Abläufe noch „einspielen“ müssen. Die Urlaubs- und Krankheitsvertretung (Verhinderungsstellvertretung) der Einrichtungsleitung wird einer Gruppenleitung übertragen.

·                Zu den Aufgaben einer Leitungskraft gehören die Erarbeitung des pädagogischen Konzepts, die Mitarbeiterführung, die Betriebsführung der Einrichtung, die Kooperation Schule / Kiga, die Vertretungsfunktion (Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Jugendamt, Schulen, Kita-Träger) und die Projektarbeit.

·                Zur Erfüllung der aufgeführten Leitungsaufgaben und zur Erreichung der Effizienzziele bedarf es einer angemessenen Freistellung vom Gruppendienst. Der Freistellungsanteil wird pro Gruppe abhängig von den im Stellenprofil beschriebenen Aufgaben berechnet und zwar bei Regelgruppen bzw. Gruppen mit veränderten Öffnungszeiten (RG/VÖ) mit 5 h/Woche und Gruppe einerseits und andererseits bei Ganztagesgruppen (GT) mit 6,5 h/Woche und Gruppe.

·                Die Freistellungsanteile können innerhalb des Mindestpersonalschlüssels des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) dargestellt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Zeitanteil des Springerpools zur Aufrechterhaltung der Betreuungsqualität (vgl. auch Beschluss Vorlage 248/2011 zur Schaffung weiterer 1,5 Vertretungsstellen) nicht Bestandteil des Mindestpersonalschlüssels ist, dh. nicht auf den Personalschlüssel angerechnet wird.

·                Durch die höhere Eingruppierung der Leitungskräfte entsteht ein höherer Arbeitgeberaufwand von rund 39.500 EUR p.a.

·                Künftig sollen alle neueingestellten Erzieherinnen entsprechend der tariflichen Bestimmungen in S 6, Kinderpflegerinnen in S 4 (mit der Möglichkeit nach langjähriger Bewährung in S 6 aufzusteigen) eingruppiert werden. Die bei der Stadt in S 8 beschäftigten Mitarbeiterinnen behalten ihre bisherige Bezahlung. Die Eingruppierung der Leitungskräfte (zw. S 7 und S 15) orientiert sich an der Belegung der Einrichtung. Bei Neueinstellungen der Leitungs- und Fachkräfte kann der tarifliche Spielraum bei der Festlegung der Erfahrungsstufen ausgeschöpft werden (z.B.. Einstellung in S 6 zw. Stufe 2 und 5).

·                Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsrede des Fraktíonsvorsitzenden Herrn Ohnesorg den Auftrag erteilt, die Anhebung des Personalschlüssels im Zusammenhang mit Schaffung von Leitungszeit in den Kita / Kiga zu untersuchen. Eine Erhöhung des Personalschlüssels um 20 % würde 2012 eine Stellenplus von ca. 20 Stellen ergeben. Bei einem durchschnittlichen Arbeitgeberaufwand von 45.000 (S 6, St. 4) EUR wären dies rund 900.000 EUR zusätzlich pro Jahr. Falls der Mindestschlüssel für das Jahr 2013 auf rund 130 Stellen steigt, würde dies ohnehin einen Mehraufwand von 1,35 Mio bedeuten.
Im Abschlussbericht werden Maßnahmen zur Beantwortung der Anfrage aufgezeigt. Diese weitergehenden Möglichkeiten sollten im Rahmen der Haushaltsberatung 2013 im Zusammenhang mit der gesamten finanziellen Entwicklung betrachtet werden.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
kwh_leitungskonzept_kita.pdf