Betreff:
Leitungskonzept
Kindertagesstätten
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abschlussbericht der Projektleitung zum Kita-Leitungskonzept
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Einführung von Leitungsstellen in allen städtischen Kindergärten/-tagesstätten
zuzustimmen und die Leitungskräfte für ihre Führungsaufgaben innerhalb des
KVJS-Schlüssels freizustellen.
2.
Die Verwaltung zu ermächtigen, die Stellen der Kita-Leitungen
bereits jetzt auszuschreiben, damit die Stellenbesetzung im Rahmen des
Mindestpersonalschlüssels erfolgen kann.
3.
Die Eingruppierung der pädagogischen Leitungs- und Fachkräfte
erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen. Bei Neueinstellungen
kann der Spielraum bei der Festlegung der Erfahrungsstufen ausgeschöpft werden.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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12.07.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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17.07.2012
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Beteiligung Personalrat
Die Beteiligung des
Personalrats wird eingeleitet.
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2013
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Personalausgaben
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39.500,00
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Mehrausgaben
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ab 2012
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Personalausgaben
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15.000,00
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Üpl
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Mehrausgaben
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Deckungsvorschlag:
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2012
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Personalausgaben
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15.000,00
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Deckung innerhalb des
Sammelnachweises Personalausgaben darstellbar.
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Sachdarstellung und
Begründung:
Auf den Bericht der Projektleitung wird
verwiesen. Die Eckpunkte des Leitungskonzepts sind:
·
Das Leitungskonzept sieht die
Einrichtung von Leitungsstellen in allen Einrichtungen vor. Zumindest in den
großen Einrichtungen (ab 4 – 5 Gruppen) wären auch ständige stellvertretende
Leitungen sinnvoll. Davon wird derzeit abgesehen, weil zuerst alle
Leitungsstellen besetzt werden sollten und sich die dadurch geänderten Abläufe
noch „einspielen“ müssen. Die Urlaubs- und Krankheitsvertretung
(Verhinderungsstellvertretung) der Einrichtungsleitung wird einer
Gruppenleitung übertragen.
·
Zu den Aufgaben einer Leitungskraft
gehören die Erarbeitung des pädagogischen Konzepts, die Mitarbeiterführung, die
Betriebsführung der Einrichtung, die Kooperation Schule / Kiga, die
Vertretungsfunktion (Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Jugendamt, Schulen,
Kita-Träger) und die Projektarbeit.
·
Zur Erfüllung der aufgeführten
Leitungsaufgaben und zur Erreichung der Effizienzziele bedarf es einer
angemessenen Freistellung vom Gruppendienst. Der Freistellungsanteil wird pro
Gruppe abhängig von den im Stellenprofil beschriebenen Aufgaben berechnet und
zwar bei Regelgruppen bzw. Gruppen mit veränderten Öffnungszeiten (RG/VÖ) mit 5
h/Woche und Gruppe einerseits und andererseits bei Ganztagesgruppen (GT) mit
6,5 h/Woche und Gruppe.
·
Die Freistellungsanteile können
innerhalb des Mindestpersonalschlüssels des Kommunalverbandes für Jugend und
Soziales (KVJS) dargestellt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der
Zeitanteil des Springerpools zur Aufrechterhaltung der Betreuungsqualität (vgl.
auch Beschluss Vorlage 248/2011 zur Schaffung weiterer 1,5 Vertretungsstellen)
nicht Bestandteil des Mindestpersonalschlüssels ist, dh. nicht auf den Personalschlüssel
angerechnet wird.
·
Durch die höhere Eingruppierung der
Leitungskräfte entsteht ein höherer Arbeitgeberaufwand von rund 39.500 EUR p.a.
·
Künftig sollen alle neueingestellten
Erzieherinnen entsprechend der tariflichen Bestimmungen in S 6, Kinderpflegerinnen
in S 4 (mit der Möglichkeit nach langjähriger Bewährung in S 6 aufzusteigen)
eingruppiert werden. Die bei der Stadt in S 8 beschäftigten Mitarbeiterinnen
behalten ihre bisherige Bezahlung. Die Eingruppierung der Leitungskräfte (zw. S
7 und S 15) orientiert sich an der Belegung der Einrichtung. Bei
Neueinstellungen der Leitungs- und Fachkräfte kann der tarifliche Spielraum bei
der Festlegung der Erfahrungsstufen ausgeschöpft werden (z.B.. Einstellung in S
6 zw. Stufe 2 und 5).
·
Die
CDU-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsrede des Fraktíonsvorsitzenden Herrn
Ohnesorg den Auftrag erteilt, die
Anhebung des
Personalschlüssels im Zusammenhang mit Schaffung von Leitungszeit in den Kita /
Kiga zu untersuchen. Eine Erhöhung des
Personalschlüssels um 20 % würde 2012 eine Stellenplus von ca. 20 Stellen
ergeben. Bei einem durchschnittlichen Arbeitgeberaufwand von 45.000 (S 6, St.
4) EUR wären dies rund 900.000 EUR zusätzlich pro Jahr. Falls der
Mindestschlüssel für das Jahr 2013 auf rund 130 Stellen steigt, würde dies
ohnehin einen Mehraufwand von 1,35 Mio bedeuten.
Im Abschlussbericht werden Maßnahmen zur Beantwortung der Anfrage aufgezeigt.
Diese weitergehenden Möglichkeiten sollten im Rahmen der Haushaltsberatung 2013
im Zusammenhang mit der gesamten finanziellen Entwicklung betrachtet werden.