Vorlage-Nr.:

421/2010

Az.:

2 Jo Triller
3 Sascha Reber

Datum:

24.11.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage nichtöffentlich

 

 

 

Gremium:

Sozialausschuss

Am:

01.12.2010

 

 

Betreff:

Neufassung Kindergartenvertrag

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

1. Vertrag über Betrieb und Förderung kirchliche KIGA überarbeitet komplett mit Anlagen

2. Vertrag 1981

3. Nachtrag Vertrag 1999

4. Stellungnahme der Kirchen zum Kindergartenvertragsentwurf

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Mit der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde den Kindergartenvertrag gemäß des Vertragsentwurf (Anlage 1) abzuschließen.

 

2.                  Den bestehenden Vertrag mit UKI um ein Jahr zu verlängern und in dieser Zeit einen neuen Vertrag zu erarbeiten.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Sozialausschuss

Vorberatung

nichtöffentlich

01.12.2010

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

02.12.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.12.2010

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

ab 2011

1.4649.7000

27.000 EUR

Mehrkosten für die Stadt, da vertraglich ein höherer Anteil der Betriebskosten von den Kirchen übernommen wird und die Essensversorgung künftig noch ausgebaut wird.

Hinweis: Auch bei den Investitionskosten muss die Stadt künftig mehr bezahlen. Bisher wurden Investitionen im Einzelfall mit bis zu 50% bezuschusst. Künftig liegt der Zuschuss bei 70% der nicht gedeckten Investitionen der Kirchen. Die Zuschüsse müssen im Einzefall berechnet werden.

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Auf die Vorlagen 283/2006, 261/2006, 278/2005, 03/2004, 115/2004, 399/2003 wird verwiesen.

 

Der bestehende Kindergartenvertrag mit den „Freien Trägern“ stammt aus dem Jahr 1981(siehe Anlage 2).

 

Er wurde in den Jahren 1999 ergänzt und fortgeschrieben (siehe Anlage 3).


Im Jahre 2005 wurde das Thema im VFA diskutiert, und die Verwaltung ermächtigt , den damals entworfenen Vertrag mit den kirchlichen Trägern abzuschließen. Da es nicht zu einem Vertragsabschluss kam, blieb es bei dem 1981 / 1999 abgeschlossenen Vertragsbedingungen.

 

Nach den gesetzlichen Änderungen im Kindergartenbereich, insbesondere dem  Ausbau der Kindergartenplätze für Kinder unter 3 Jahren, hat der Städtetag einen Musterentwurf für neue, den aktuellen Gesetzeslage angepassten Kindergartenverträge veröffentlicht.

Die Verwaltung hat mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Kornwestheim, der evangelischen, der katholischen Kirchengemeinde sowie UKI gemeinsame Gespräche mit dem Ziel einer neuen, angepassten Vereinbarung geführt. Sie hat damit den Wunsch der Kirchengemeinden aufgegriffen, den bestehenden Kindergartenvertrag zu überarbeiten.

 

Die Gespräche fanden im Zeitraum zwischen Juni und Oktober 2010 statt. In insgesamt vier Gesprächsrunden wurden in den Mustervertrag des Städtetages spezifische Kornwestheimer Einzelheiten ergänzt und das Muster angepasst.

 

In dem Entwurf zum neuen Kindergartenvertrag werden auch gemeinsame Standards vereinbart. Diese Standards, z.B. für den Bereich Personalausstattung, sollen für alle Einrichtungen, unabhängig der Trägerschaft gelten. Das Landesjugendamt (KVJS) gibt im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis bereits viele Standards vor, die vom Träger einzuhalten sind.

Die festgelegten Standards sollen die Vielfalt der Einrichtungen und Konzepte sowie Ausprägungen nicht einschränken um so den Bürgerinnen und Bürgern ein differenziertes Angebot zu unterbreiten.


Wesentliche Unterschiede der Verträge:

 

 

Sachverhalt und Bezug im neuen Vertragsentwurf

Alter Kindergartenvertrag

Neuer Vertragsentwurf

Gruppenmindest- größe

(2.5.)

Bisher keine Regelung

Bei Unterschreitung der Mindestgruppengröße gemeinsame Entwicklung von Handlungsstrategien zwischen Träger und Kommune

Entscheidungs-

Befugnisse

(3.3.)

Bisher nur teilweise eine schriftliche Vereinbarung bei welchen Punkten eine Abstimmung, bzw. Zustimmung der Kommune notwendig ist. (§ 4.)

Detailliertere Festlegung

Investitions-

Zuschüsse

(4.1.)

 

Bezuschussung 50 % auf Einzelantrag

70% des durch sonstige Zuschüsse nicht gedeckten Aufwands

 

Keine Regelung

Rückzahlungsregelung / Abschreibung von Investitionszuschüssen

Personalausgaben

(4.2.1)

Keine Regelung

Regelung für Essensausgabe und Hauswirtschaft

 

Keine Regelung über Personalanteil je Betreuungsgruppe

Regelung der Personalstärke je Betreuungsgruppe (Anhang)

Sächliche Kosten

(4.2.2.)

Allgemeine Regelung

Detailliertere Regelung und gegenseitige Deckungsfähigkeit bei Unterhaltung Gebäude, Inventar und Außenanlagen

Bezuschussung Betriebskosten

(4.5)

80 % des Abmangels

63 % bei über 3 jährige

68 % bei unter 3 jährigen

Betriebskostenzuschuss auf die Gesamtausgaben sowie zusätzlich 50% des verbleibenden Abmangels

Elternbeiträge

(4.4.)

Keine Aussage

Elternbeiträge sollen der Empfehlung der Kirchen und dem Städtetag entsprechen. Gegebenenfalls Kostenersatz für Beitragsausfall der Kirchen

Einheitliche Gebühr für Mittagessen.

Kuratorium Gemeinsamer Ausschuss

(5.)

Keine Gremium vorgesehen

Ausschuss der auf Verlangen eingerichtet werden kann, um Fragen und Probleme zu klären.

 


 

 

Bei Abschluss des neuen Kindergartenvertrages werden sich bei den Kirchen Einsparungen ergeben. Bei einer Gegenüberstellung mit der bisherigen Finanzierung würde der Eigenanteil (bisher zwischen 13,03 und 12,19%) je nach Einrichtung auf 11,66 bis 10,47% sinken.

Im selbem Maß würden auch die Kosten für die Stadt Kornwestheim steigen.

Zudem sind Regelungen für die Ausgabe von Essen, Instandhaltung und Neubeschaffungen vorgesehen, die zukünftig die Verwaltungsaufwendungen senken und in der Summe zu Mehrkosten bei der Stadt Kornwestheim führen würde.

 

Überschlägig müsste mit zusätzlichen Aufwendungen von mindestens 12.000 € Betriebskostenerstattung und je nach Ausbau der Essenversorgung ca. 3000 – 15.000 € im Jahr gerechnet werden.

Die Mittel sind bereits in die Haushaltsplanung für 2011 eingeflossen.

 

In der Berechnung des Betriebskostenzuschusses fließt die Höhe der Elternbeiträge ein. Die Kirchen haben sich in diesem Zusammenhang wiederholt an die Anpassung der Beiträge an den Landesrichtsatz ausgesprochen. Sie halten diesen Satz für sinnvoll und sozial verträglich. Im Sinne gemeinsam festgelegter Elternbeiträge haben sich die Kirchen bisher der Höhe der von der Stadt geforderten Beiträge angeschlossen.

Die Kirchen haben nicht ausgeschlossen, dass sie zukünftig bei geringeren Elternbeiträgen einen Ausgleich bei der Stadt Kornwestheim geltend machen.

 

UKI hat sich aufgrund anderer Rahmenbedingungen und Betreuungsformen sowie Betreuungszeiten im September aus dem Verhandlungsprozess zurückgezogen. Mit UKI sollen Anfang 2011 Vertragsgespräche folgen, die die speziellen Gegebenheiten von UKI und Erwartungen der Eltern berücksichtigt.

 

Die beiden Kirchengemeinden haben eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Vertragsentwurf verfasst, die in der Anlage der Vorlage angefügt ist.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Vertrag über Betrieb und Förderung kirchliche KIGA überarbeitet komplett mit Anlagen.pdf Vertrag über Betrieb und Förderung kirchliche KIGA überarbeitet komplett mit Anlagen.pdf Nachtrag Vertrag 1999.pdf Nachtrag Vertrag 1999.pdf Vertrag 1981.pdf Vertrag 1981.pdf Stellungnahme Kirchen zum Kindergartenvertragsentwurf.pdf Stellungnahme Kirchen zum Kindergartenvertragsentwurf.pdf