Betreff:
Neufassung
Kindergartenvertrag
Anlage(n):
Mitzeichnung
1. Vertrag über Betrieb und Förderung kirchliche KIGA überarbeitet
komplett mit Anlagen
2. Vertrag 1981
3. Nachtrag Vertrag 1999
4. Stellungnahme der Kirchen zum Kindergartenvertragsentwurf
Beschlussvorschlag:
1.
Mit
der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde den Kindergartenvertrag
gemäß des Vertragsentwurf (Anlage 1) abzuschließen.
2.
Den
bestehenden Vertrag mit UKI um ein Jahr zu verlängern und in dieser Zeit einen
neuen Vertrag zu erarbeiten.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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nichtöffentlich
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01.12.2010
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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02.12.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.12.2010
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2011
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1.4649.7000
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27.000 EUR
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Mehrkosten für die
Stadt, da vertraglich ein höherer Anteil der Betriebskosten von den Kirchen
übernommen wird und die Essensversorgung künftig noch ausgebaut wird.
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Hinweis: Auch bei den
Investitionskosten muss die Stadt künftig mehr bezahlen. Bisher wurden
Investitionen im Einzelfall mit bis zu 50% bezuschusst. Künftig liegt der
Zuschuss bei 70% der nicht gedeckten Investitionen der Kirchen. Die Zuschüsse
müssen im Einzefall berechnet werden.
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Sachdarstellung und Begründung:
Auf die Vorlagen 283/2006, 261/2006, 278/2005, 03/2004,
115/2004, 399/2003 wird verwiesen.
Der bestehende Kindergartenvertrag
mit den „Freien Trägern“ stammt aus dem Jahr 1981(siehe Anlage 2).
Er wurde in den Jahren 1999 ergänzt
und fortgeschrieben (siehe Anlage 3).
Im Jahre 2005 wurde das Thema im VFA diskutiert, und die Verwaltung ermächtigt
, den damals entworfenen Vertrag mit den kirchlichen Trägern abzuschließen. Da
es nicht zu einem Vertragsabschluss kam, blieb es bei dem 1981 / 1999 abgeschlossenen
Vertragsbedingungen.
Nach den gesetzlichen Änderungen im
Kindergartenbereich, insbesondere dem
Ausbau der Kindergartenplätze für Kinder unter 3 Jahren, hat der
Städtetag einen Musterentwurf für neue, den aktuellen Gesetzeslage angepassten
Kindergartenverträge veröffentlicht.
Die Verwaltung hat mit allen Trägern
von Kindertageseinrichtungen in Kornwestheim, der evangelischen, der
katholischen Kirchengemeinde sowie UKI gemeinsame Gespräche mit dem Ziel einer
neuen, angepassten Vereinbarung geführt. Sie hat damit den Wunsch der
Kirchengemeinden aufgegriffen, den bestehenden Kindergartenvertrag zu
überarbeiten.
Die Gespräche fanden im Zeitraum
zwischen Juni und Oktober 2010 statt. In insgesamt vier Gesprächsrunden wurden
in den Mustervertrag des Städtetages spezifische Kornwestheimer Einzelheiten
ergänzt und das Muster angepasst.
In dem Entwurf zum neuen
Kindergartenvertrag werden auch gemeinsame Standards vereinbart. Diese
Standards, z.B. für den Bereich Personalausstattung, sollen für alle
Einrichtungen, unabhängig der Trägerschaft gelten. Das Landesjugendamt (KVJS)
gibt im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis bereits viele Standards vor,
die vom Träger einzuhalten sind.
Die festgelegten Standards sollen
die Vielfalt der Einrichtungen und Konzepte sowie Ausprägungen nicht
einschränken um so den Bürgerinnen und Bürgern ein differenziertes Angebot zu
unterbreiten.
Wesentliche Unterschiede der
Verträge:
Sachverhalt und Bezug im neuen Vertragsentwurf
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Alter Kindergartenvertrag
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Neuer Vertragsentwurf
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Gruppenmindest- größe
(2.5.)
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Bisher keine Regelung
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Bei Unterschreitung der
Mindestgruppengröße gemeinsame Entwicklung von Handlungsstrategien zwischen
Träger und Kommune
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Entscheidungs-
Befugnisse
(3.3.)
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Bisher nur teilweise eine
schriftliche Vereinbarung bei welchen Punkten eine Abstimmung, bzw.
Zustimmung der Kommune notwendig ist. (§ 4.)
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Detailliertere Festlegung
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Investitions-
Zuschüsse
(4.1.)
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Bezuschussung 50 % auf
Einzelantrag
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70% des durch sonstige Zuschüsse
nicht gedeckten Aufwands
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Keine Regelung
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Rückzahlungsregelung /
Abschreibung von Investitionszuschüssen
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Personalausgaben
(4.2.1)
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Keine Regelung
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Regelung für Essensausgabe und
Hauswirtschaft
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Keine Regelung über Personalanteil
je Betreuungsgruppe
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Regelung der Personalstärke je Betreuungsgruppe
(Anhang)
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Sächliche Kosten
(4.2.2.)
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Allgemeine Regelung
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Detailliertere Regelung und
gegenseitige Deckungsfähigkeit bei Unterhaltung Gebäude, Inventar und
Außenanlagen
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Bezuschussung Betriebskosten
(4.5)
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80 % des Abmangels
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63 % bei über 3 jährige
68 % bei unter 3 jährigen
Betriebskostenzuschuss auf die
Gesamtausgaben sowie zusätzlich 50% des verbleibenden Abmangels
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Elternbeiträge
(4.4.)
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Keine Aussage
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Elternbeiträge sollen der
Empfehlung der Kirchen und dem Städtetag entsprechen. Gegebenenfalls
Kostenersatz für Beitragsausfall der Kirchen
Einheitliche Gebühr für
Mittagessen.
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Kuratorium Gemeinsamer Ausschuss
(5.)
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Keine Gremium vorgesehen
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Ausschuss der auf Verlangen
eingerichtet werden kann, um Fragen und Probleme zu klären.
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Bei Abschluss des neuen
Kindergartenvertrages werden sich bei den Kirchen Einsparungen ergeben. Bei
einer Gegenüberstellung mit der bisherigen Finanzierung würde der Eigenanteil
(bisher zwischen 13,03 und 12,19%) je nach Einrichtung auf 11,66 bis 10,47%
sinken.
Im selbem Maß würden auch die Kosten
für die Stadt Kornwestheim steigen.
Zudem sind Regelungen für die
Ausgabe von Essen, Instandhaltung und Neubeschaffungen vorgesehen, die
zukünftig die Verwaltungsaufwendungen senken und in der Summe zu Mehrkosten bei
der Stadt Kornwestheim führen würde.
Überschlägig müsste mit zusätzlichen
Aufwendungen von mindestens 12.000 € Betriebskostenerstattung und je nach
Ausbau der Essenversorgung ca. 3000 – 15.000 € im Jahr gerechnet werden.
Die Mittel sind bereits in die
Haushaltsplanung für 2011 eingeflossen.
In der Berechnung des
Betriebskostenzuschusses fließt die Höhe der Elternbeiträge ein. Die Kirchen
haben sich in diesem Zusammenhang wiederholt an die Anpassung der Beiträge an
den Landesrichtsatz ausgesprochen. Sie halten diesen Satz für sinnvoll und
sozial verträglich. Im Sinne gemeinsam festgelegter Elternbeiträge haben sich
die Kirchen bisher der Höhe der von der Stadt geforderten Beiträge
angeschlossen.
Die Kirchen haben nicht
ausgeschlossen, dass sie zukünftig bei geringeren Elternbeiträgen einen
Ausgleich bei der Stadt Kornwestheim geltend machen.
UKI hat sich aufgrund anderer
Rahmenbedingungen und Betreuungsformen sowie Betreuungszeiten im September aus
dem Verhandlungsprozess zurückgezogen. Mit UKI sollen Anfang 2011
Vertragsgespräche folgen, die die speziellen Gegebenheiten von UKI und
Erwartungen der Eltern berücksichtigt.
Die beiden Kirchengemeinden haben
eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Vertragsentwurf verfasst, die in der
Anlage der Vorlage angefügt ist.