Vorlage-Nr.:

251/2010

Az.:

EBM

Datum:

30.06.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

06.07.2010

 

 

Betreff:

Abschluss von Ingenieurverträgen im Zusammenhang mit dem Umbau des Kulturhauses bzw. Neubau der Stadtbücherei

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Das Büro Meyr, Ludescher und Partner – Beratende Ingenieure, Stuttgart, mit den Leistungen für die Tragwerksplanung sowie das Büro Scholze Ingenieurgesellschaft mbH, Leinfelden-Echterdingen, mit den  Leistungen für die Technische Gebäudeausrüstung auf der Grundlage der genannten Vertragskonditionen zu beauftragen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

 

öffentlich

06.07.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

22.07.2010

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2010

2.8400.9450,A,8400.0006

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Tagwerksplanung (Statik)

Analog zu dem bereits beschlossenen Architektenvertrag sind folgende Grundlagen vorgesehen bzw. auch abgestimmt worden:

-          Die Beauftragung erfolgt stufenweise

o        Stufe 1: Leistungsphase 2 – 4 , Vorplanung bis Genehmigungsplanung

o        Stufe 2: Leistungsphase 5 – 6 , Ausführungsplanung bis Objektüberwachung

 

-          Honorarzone III, Mittelsatz sowie ein Umbauzuschlag von 20%.

-          Optional wird der bauphysikalische Nachweis zum Brandschutz sowie die Ingenieurtechnische Kontrolle und Mitwirkung bei der Überwachung und der Ausführung der Tragwerkseingriffe (einschließlich Bewehrungsabnahme) in einer Höhe von 6% des Gesamthonorars vereinbart.

-          Nebenkostenpauschale 5 %

-          Festschreibung des Honorars auf der Grundlage der mit der Entwurfsplanung zu erstellenden Kostenberechnung – Höhere Baukosten führen nicht zu einer Erhöhung des Honorars.

 

Auf der Grundlage der genannten Konditionen ergibt sich nach dem gegenwärtigen Planungsstand ein Honorar in Höhe von 407.000 EUR incl. Mwst. Dieser Betrag ist in den vom Gemeinderat beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 19 Mio EUR enthalten.

 

Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro)

Folgende Grundlagen sind abgestimmt worden:

-          Die Beauftragung erfolgt stufenweise

o        Stufe 1: Leistungsphase 3-4, Vorplanung bis Genehmigungsplanung

o        Stufe 2: Leistungsphase 5-8, Ausführungsplanung bis Objektüberwachung

-          Für die bisher erbrachten Leistungen wird ein Pauschalhonorar – auf der Grundlage der HOAI - noch vereinbart

-          Honorarzone II, Von-Satz (unterer Satz) für die Kostengruppen 410, 420, 450, 460, 480 (Sanitär)

-          Honorarzone II, Mittelsatz für die Kostengruppe 440 (Elektro)

-          Honorarzone III, Von-Satz für die Kostengruppen 430, 434 (Heizung, Lüftung) sowie ein Umbauzuschlag von 20% über das Gesamthonorar

-          Nebenkostenpauschale 5 %

-          Festschreibung des Honorars auf der Grundlage der mit der Entwurfsplanung zu erstellenden Kostenberechnung – Höhere Baukosten führen nicht zu einer Erhöhung des Honorars

-          Bonusregelung: Werden die Baukosten im Bereich TGA - bezogen auf die vom Gemeinderat beschlossenen TGA-Kosten - ohne Verminderung des festgelegten Standards unterschritten, so erhalten die TGA-Fachplaner ein Erfolgshonorar in Höhe von 10% der eingesparten Kosten, bis max. 20% des vereinbarten Honorars. Standardreduzierungen, die der Bauherr festlegt, sind dabei nicht zu berücksichtigen.

 

Auf der Grundlage der genannten Konditionen ergibt sich nach dem gegenwärtigen Planungsstand ein Honorar in Höhe von 785.000 EUR incl. Mwst. Dieser Betrag ist in den vom Gemeinderat beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 19 Mio EUR enthalten.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)