Gremium:
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Ausschuss für Umwelt
und Technik
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Am:
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06.07.2010
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Betreff:
Abschluss
von Ingenieurverträgen im Zusammenhang mit dem Umbau des Kulturhauses bzw.
Neubau der Stadtbücherei
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Das Büro Meyr, Ludescher
und Partner – Beratende Ingenieure, Stuttgart, mit den Leistungen für die
Tragwerksplanung sowie das Büro Scholze Ingenieurgesellschaft mbH,
Leinfelden-Echterdingen, mit den
Leistungen für die Technische Gebäudeausrüstung auf der Grundlage der
genannten Vertragskonditionen zu beauftragen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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öffentlich
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06.07.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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22.07.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2010
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2.8400.9450,A,8400.0006
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Sachdarstellung und
Begründung:
Tagwerksplanung (Statik)
Analog zu dem bereits beschlossenen
Architektenvertrag sind folgende Grundlagen vorgesehen bzw. auch abgestimmt
worden:
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Die
Beauftragung erfolgt stufenweise
o
Stufe
1: Leistungsphase 2 – 4 , Vorplanung bis Genehmigungsplanung
o
Stufe
2: Leistungsphase 5 – 6 , Ausführungsplanung bis Objektüberwachung
-
Honorarzone
III, Mittelsatz sowie ein Umbauzuschlag von 20%.
-
Optional
wird der bauphysikalische Nachweis zum Brandschutz sowie die
Ingenieurtechnische Kontrolle und Mitwirkung bei der Überwachung und der
Ausführung der Tragwerkseingriffe (einschließlich Bewehrungsabnahme) in einer
Höhe von 6% des Gesamthonorars vereinbart.
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Nebenkostenpauschale
5 %
-
Festschreibung
des Honorars auf der Grundlage der mit der Entwurfsplanung zu erstellenden
Kostenberechnung – Höhere Baukosten führen nicht zu einer Erhöhung des
Honorars.
Auf der Grundlage der genannten
Konditionen ergibt sich nach dem gegenwärtigen Planungsstand ein Honorar in
Höhe von 407.000 EUR incl. Mwst. Dieser Betrag ist in
den vom Gemeinderat beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 19 Mio EUR enthalten.
Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro)
Folgende Grundlagen sind abgestimmt
worden:
-
Die
Beauftragung erfolgt stufenweise
o
Stufe
1: Leistungsphase 3-4, Vorplanung bis Genehmigungsplanung
o
Stufe
2: Leistungsphase 5-8, Ausführungsplanung bis Objektüberwachung
-
Für
die bisher erbrachten Leistungen wird ein Pauschalhonorar – auf der Grundlage
der HOAI - noch vereinbart
-
Honorarzone
II, Von-Satz (unterer Satz) für die Kostengruppen
410, 420, 450, 460, 480 (Sanitär)
-
Honorarzone
II, Mittelsatz für die Kostengruppe 440 (Elektro)
-
Honorarzone
III, Von-Satz für die Kostengruppen 430, 434
(Heizung, Lüftung) sowie ein Umbauzuschlag von 20% über das Gesamthonorar
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Nebenkostenpauschale
5 %
-
Festschreibung
des Honorars auf der Grundlage der mit der Entwurfsplanung zu erstellenden
Kostenberechnung – Höhere Baukosten führen nicht zu einer Erhöhung des Honorars
-
Bonusregelung:
Werden die Baukosten im Bereich TGA - bezogen auf die vom Gemeinderat beschlossenen
TGA-Kosten - ohne Verminderung des festgelegten
Standards unterschritten, so erhalten die TGA-Fachplaner
ein Erfolgshonorar in Höhe von 10% der eingesparten Kosten, bis max. 20% des
vereinbarten Honorars. Standardreduzierungen, die der Bauherr festlegt, sind
dabei nicht zu berücksichtigen.
Auf der Grundlage der genannten
Konditionen ergibt sich nach dem gegenwärtigen Planungsstand ein Honorar in
Höhe von 785.000 EUR incl. Mwst. Dieser Betrag ist in
den vom Gemeinderat beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 19 Mio EUR enthalten.