Vorlage-Nr.:

347/2012

Az.:

7 Sven Koch

Datum:

06.11.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

15.11.2012

 

 

Betreff:

Wasserschaden Kegelbahn Kulturzentrum - Sachstandsbericht

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sachstandbericht zum Wasserschaden in der Kegelbahn im Kulturzentrum und die weitere Vorgehensweise werden zu Kenntnis genommen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Kenntnisnahme

öffentlich

15.11.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Wie bereits bekannt ist, führte ein massiver Wassereintritt im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten am ehemaligen Kulturhaus im Bereich der Kegelbahn zu irreparablen Schäden. Der Schaden wurde am 26.09.2011 im Zusammenhang mit einer Brandschutzbegehung des Bestandes rd. 2,5 Monate nach Abschluss der Abbrucharbeiten durch einen Mitarbeiter des Stadtbauamtes festgestellt und unmittelbar an das mit der Planung, Ausführung und Bauleitung beauftragte Architekturbüro ap plan sowie an das Abbruchunternehmen CK Abbruch & Erdbau GmbH mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. In diesem Zusammenhang wurden beide Parteien von der Stadtverwaltung aufgefordert, den Schaden umgehend an ihren jeweiligen Haftpflichtversicherer zu melden. Darüber hinaus wurde auch von Seiten der Stadtverwaltung sowohl der Gebäudeschadenversicherer als auch der Bauleistungsversicherer der Stadt über diesen Sachverhalt informiert und mit der Prüfung beauftragt. In der Folgezeit erfolgten diverse Ortbesichtigungen durch die jeweils Beteiligten mit Versicherern und Gutachtern, um sich vom Schadensereignis ein Bild über den Hergang/ die Ursache machen zu können und hierüber eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

 

Aus Sicht des Stadtbauamtes kann der entstandene Wasserschaden in der Kegelbahn eindeutig zwei Faktoren zugeordnet werden. Zum einen wurden im Zuge der Umbau- und Abbruchmaßnahmen keine ausreichenden Schutzvorkehrungen gegen eindringendes Wasser in das Bauwerk/ Bausubstanz getroffen. Das bei den Betonsägearbeiten eingesetzte Kühlwasser konnte so über die zahlreichen Deckendurchbrüche und Bauwerksöffnungen bis ins Untergeschoss gelangen. Zudem konnte Niederschlagswasser über die Gebäudeundichtigkeiten in das Gebäude eindringen. Zum anderen wurde im Zuge der Abbrucharbeiten eine vorhandene Abwassersammelleitung im Bereich der Kegelstände abgeschert, so dass die Dachentwässerung nicht mehr aus dem Gebäude geführt wurde, sondern an dieser Stelle (Muffe) in das Untergeschoss gelangte.

 

Im Einzelnen liegen der Stadtverwaltung zu diesem Sachverhalt folgende Stellungnahmen der Versicherer und deren Gutachter vor.

 

 

AXA Versicherungs-AG

Haftpflichtversicherung der CK Abbruch & Erbau GmbH

 

Der beauftragte Gutachter der Haftpflichtversicherung der CK Abbruch & Erdbau GmbH kommt zum Ergebnis, dass die wesentliche Schadensursache durch die unzureichende regenabweisende Folienverkleidung sowie die gegen Wassereindringung und Feuchtebeaufschlagung ungeschützte Bausubstanz (abgesägtes Flachdach, nicht vorhandene Wasserhaltung in der Baugrube) begründet ist. In diesem Zusammenhang wird jedoch im Schreiben der Versicherung darauf hingewiesen, dass diese Leistungen nicht vom Versicherungsnehmer auf der Basis des Leistungsverzeichnisses vom Architekturbüro ap plan vertraglich geschuldet bzw. im Falle der Wasserhaltung beauftragt waren.

Darüber hinaus sei auch die beschädigte Abwasserleitung eine hinreichende Erklärung für die Feuchteschäden an der abgehängten Decke, den Wandverkleidungen und am Bodenbelag in der Kegelbahn. Für den Sachverständigen war jedoch nicht mehr feststell- und nachweisbar, wer letztendlich den Schaden an dem gusseisernen Abzweig unter der Stahlbetondecke im Untergeschoss physisch verursacht hat.

 

Nach Prüfung des Sachverhalts kommt die Versicherung zu dem Ergebnis, dass seitens ihres Versicherungsnehmers – CK Abbruch & Erdbau GmbH – eine Haftung nicht für gegeben gesehen wird bzw. nicht nachgewiesen werden kann.

 

 

Gothaer Allgemeine Versicherung AG

Haftpflichtversicherung des Architekturbüros ap plan

 

Das äußerst knappe Gutachten des beauftragten Sachverständigen der Haftpflichtversicherung sieht aufgrund des Schadensumfangs und des Schadensbildes die Ursachenzuordnung möglicherweise in einer mangelhaften provisorischen Außenhaut. Die Ausführungen zur möglichen Schadensursache sind nicht eindeutig. Aus den umfangreichen Quellerscheinungen der Holzverkleidung sei auf eine nicht unerhebliche Menge Wasser im Fußbodenaufbau zu schließen. An den Deckenaussparungen und den Rohbetondecken, soweit diese sichtbar waren, seien nur vereinzelt Hinweise auf einen ggf. vorhandenen Wasserfluss erkennbar. Darüber hinaus erwähnt der Sachverständige in seinem Gutachten korrodierte Abwasserrohe, ohne jedoch näher darauf einzugehen.

 

Nach Prüfung des Sachverhalts kommt die Versicherung ohne weitere Erläuterungen zu dem Ergebnis, dass seitens ihres Versicherungsnehmers – ap plan – eine Verantwortlichkeit an dem Wasserschaden nicht gegeben ist.

 

 

WGV – Württembergische Gemeinde-Versicherung

Gebäudeschadenversicherung der Stadt Kornwestheim

 

Der technische Sachverständige der Versicherung kommt nach den Feststellungen vor Ort im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass als Schadensursache hauptsächlich das durch die zahlreichen Deckendurchbrüche eingedrungene Regenwasser verantwortlich ist. Der Durchnässungsschaden an der Decke in der Kegelbahn ist nach Feststellungen eines mit anwesenden Mitarbeiter einer Bautrocknungsfirma nur sehr eingeschränkt im unmittelbaren Bereich der beschädigten Abwasserleitung festzustellen. Nach Aussage des Sachverständigen liegt es hierbei nahe, dass der Schaden an der Abwasserleitung im Zusammenhang mit den Rückbauarbeiten entstanden ist.

 

Nach Prüfung des Sachverhalts kommt die Versicherung zu dem Ergebnis, dass es sich im vorliegenden Fall weder um ein Überschwemmungsereignis (eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge), einem Sturmschaden noch um einen Rohbruchschaden im Rahmen der Gebäudeleitungswasserversicherung handelt. Vielmehr ist der eingetretene Wasserschaden auf die im Rahmen der Baumaßnahme am Gebäude vorgenommenen Eingriffe zurückzuführen. Aus vorgenannten Gründen ist eine Entschädigungsleistung im Rahmen der Gebäudeversicherung nicht möglich.

 

 

Allianz-Versicherungs-AG

Bauleistungsversicherung der Stadt Kornwestheim

 

Gemäß den Untersuchungen des durch die Bauleistungsversicherung beauftragten Sachverständigen ist der entstandene Wasserschaden durch fehlende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Bestandes zum Eindringen von Wasser in die Bausubstanz durch das Abbruchunternehmen entgegen der im Leistungsverzeichnis übernommenen Pflichten gekommen. Des Weiteren wird im Zusammenhang mit dem Wasserschaden im Gutachten auch auf die abgescherte Abwasserleitung im Bereich der Kegelstände hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

Schadensumfang

 

Die Untersuchungen des Sachverständigen der Bauleistungsversicherung der Stadt Kornwestheim zum Schadensumfang haben ergeben, dass sich sämtliche Innenausbauten wie abgehängte Rasterdecken und Holzwandverkleidungen in der Kegelbahn aufgrund der Schädigung durch Feuchtigkeit und mikrobiellen Befall (Schimmel) nicht mehr retten lassen. Diese Bauteile sind vollständig auszubauen und zu entsorgen. Des Weiteren sind die Holzsystemtrennwände der einzelnen Kegelbahnen zu demontieren. Die Kegelbahnen an sich sind einschließlich der vorhandenen Technik und den Bahnen aufgrund von direkter Feuchtigkeitseinwirkung und des vorliegenden mikrobiellen Befalls ebenfalls vollständig auszubauen und zu entsorgen. Weitere schadensbedingte Maßnahmen im Kegelbahnbereich sind an der Elektro- und Sanitärinstallation vorzunehmen. Hier sind sämtliche Rohrisolationen zu erneuern. Des Weiteren sind Reinigungsmaßnahmen (Schimmel) gemäß den Sanierungsempfehlungen eines zusätzlich eingeschalteten Sachverständigenbüros durchzuführen. Um ein weiteres Schimmelpilzwachstum einzudämmen sowie die erhöhte Feuchtigkeit aus dem Gebäude zu verbringen, wird zudem empfohlen, den Rückbau der Kegelbahn schnellstmöglich durchzuführen.

 

 

Schadenshöhe

 

Die Feststellung der Schadenhöhe erfolgte aufgrund der Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen der Bauleistungsversicherung der Stadt Kornwestheim und der damit verbundenen örtlichen Aufnahmen und Aufmaße sowie einer eingehenden Massen- und Kostenberechnung der durchzuführenden handwerklichen Arbeiten zur Wiederherstellung der vom Schaden betroffenen Bausubstanz in den Zustand vor Eintritt des Schadens. Bei der in Ansatz gebrachten Einzelpreise wurden angemessene und per Schadentag ortsübliche Einheitspreise zugrunde gelegt.

 

Im Ergebnis wird die Schadenshöhe wie folgt beziffert:

 

Bauleistungsschaden Gebäude

Neuwertschaden                               162.484,00 EUR

Zeitwertschaden                                107.318,00 EUR

Aufräumungs- und Abbruchkosten        9.818,00 EUR

 

Bauleistungsschaden Kegelbahn

Neuwertschaden                               129.799,00 EUR

Zeitwertschaden                                  60.779,00 EUR

Aufräumungs- und Abbruchkosten        5.236,00 EUR

 

Bauleistungsschaden gesamt

Neuwertschaden                               307.337,00 EUR

(einschl. Aufräumungs- und Abbruchkosten)

Zeitwertschaden                                183.151,00 EUR

(einschl. Aufräumungs- und Abbruchkosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bisheriges Vorgehen

 

Um den Empfehlungen des Sachverständigengutachtens der Bauleistungsversicherung schnellstmöglich Folge leisten und die Kegelbahn zurückbauen zu können, vereinbarte die Stadtverwaltung mit allen Beteiligten und deren entscheidungsbefugten Vertretern ihrer Versicherung einen Termin, mit dem Ziel, den Sachverhalt noch mal zu erörtern und letztendlich eine Einigung herbeizuführen. Parallel hierzu forderte das Stadtbauamt zwei Firmen auf, ein Angebot über den Rückbau der Kegelbahn abzugeben.

Wie bereits in den ersten Stellungnahmen zeigten sich die AXA Versicherungs-AG - Haftpflichtversicherung der CK Abbruch & Erbau GmbH und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG - Haftpflichtversicherung des Architekturbüros ap plan auch nach diesem gemeinsamen Termin wenig kooperativ und bestätigten der Stadt gegenüber nochmals ihre Zahlungsablehnung.

 

Um dennoch zeitnah die Kegelbahn zurückbauen zu können um dadurch weiteren Schaden durch mikrobiellen Befall (Schimmel) zu vermeiden, entschied sich die Stadtverwaltung, vorbehaltlich der weiteren Klärung des Sachverhalts, zum Rückbau der Kegelbahn mit baubegleitender Dokumentation zu Beweissicherung. Dieses Vorgehen wurde mit dem Rechtsbeistand der Stadt – Rechtsanwälte Dr. Lehmann & Kollegen – abgestimmt. Ebenso wurden die CK Abbruch & Erbau GmbH und das Architekturbüro ap plan aufgefordert, ihre Versicherung über diesen Sachverhalt zu informieren.

 

Für die Rückbauarbeiten wurde die Gottlob Brodbeck GmbH & Co.KG mit einer Vergabesumme von brutto EUR 27.309,43 beauftragt. Der Rückbau erfolgte im Zeitraum vom 25.06.2012 bis zum 06.07.2012. Die baubegleitende Dokumentation wurde durch Herrn Bauleiter Guhle vom Architekturbüro ap plan erstellt.

 

 

Regressanspruch

 

Nachdem der Versuch einer Einigung/ Vereinbarung mit den Haftpflichtversicherern der CK Abbruch & Erbau GmbH und ap plan kein positives Ergebnis brachte, hat die Allianz-Versicherungs-AG im Rahmen der mit der Stadt Kornwestheim abgeschlossenen Bauleistungsversicherung den Wasserschaden in der Kegelbahn mit der max. vereinbarten Summe in Höhe von EUR 90.000,-- (EUR 100.000,-- abzgl. 10 % Selbstbehalt) entschädigt.

 

Darüber hinaus wurde von Seiten der Stadtverwaltung die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Lehmann & Kollegen zu Geltendmachung der weiteren Schadensersatzansprüche – Differenz zum Zeitwertschaden – bevollmächtigt.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Das Stadtbauamt hat die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zur Kompletterneuerung der Kegelbahn als Generalunternehmerauftrag (GU-Auftrag) bei einem renommierten Unternehmen für Kegel- & Bowlingbahnbau in Auftrag gegeben. Die Ausführung der Arbeiten soll im Zuge der Sanierung des Parkrestaurants erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten

 

Für die Sanierung der Kegelbahn als GU-Auftrag wurden von der Fachfirma für Kegel- & Bowlingbahnbau Kosten in Höhe von rd. brutto EUR 168.000,-- ermittelt. Für die bauseitig hierfür notwendige Haustechnik wurden vom Fachingenieur der Scholze Ingenieurgesellschaft weitere Kosten in Höhe von rd. brutto EUR 11.000,-- ermittelt.

 

In Summe ergeben sich somit laut Kostenschätzung für die Erneuerung der Kegelbahn Gesamtkosten in Höhe von rd. brutto EUR 179.000,-- zzgl. der Rückbaukosten in Höhe von brutto EUR 27.309,43 und evtl. noch notwendiger Reinigungsmaßnahmen gemäß der Sanierungsempfehlung in den angrenzenden Räumen.

 

Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Entschädigung durch die Allianz-Bauleistungsversicherung in Höhe von EUR 90.000,-- und vorbehaltlich dem Ausgang der noch geltend zu machenden Schadensersatzansprüche, verbleiben zunächst für die Erneuerung der Kegelbahn ohne Reinigungsmaßnahmen Kosten in Höhe von rd. EUR 116.000,-- bei der Stadt Kornwestheim.

 

Für die Erneuerung der Kegelbahn sind entsprechende Mitte in der Mittelanmeldung für 2013 aufgenommen worden.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen