Vorlage-Nr.:

151/2011

Az.:

301 Lars Roller
304 Sabine Zimmermann

Datum:

26.04.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

05.05.2011

 

 

Betreff:

Bericht über das Förderprogramm zur Ansiedlung junger Familien im Neubaugebiet "Sonnencarree"

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

1. Muster Vorbescheid

2. Muster Förderbescheid

3. Übersicht Kinder im Sonnencarree

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von dem Bericht über das Förderprogramm zur Ansiedlung junger Familien im Neubaugebiet „Sonnencaree“ Kenntnis.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Kenntnisnahme

öffentlich

05.05.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung haben sich 2008 aufgrund des demografischen Wandels das Ziel gesetzt, das Wohnen in der Stadt Kornwestheim für junge Familien mit Kindern noch attraktiver zu machen. Mit dem Förderprogramm hat soll die Finanzierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung im Neubaugebiet bei den ehemaligen Schwedenhäusern erleichtert werden. Wichtigstes Ziel des Förderprogramms war und ist die nachhaltige Ansiedlung junger Familien mit Kindern in privatem selbstgenutztem Wohneigentum in der Kornwestheimer Weststadt. Das Förderprogramm trat zum 6. März 2009 in Kraft.

 

Zielgruppe

Zielgruppe des Förderprogramms  sind junge, bauwillige Eltern angesprochen, die einen Bauplatz suchen und vorhaben, ein Eigenheim zur Selbstnutzung zu bauen.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden bauwillige Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem dem Haushalt angehörenden Kind, die im Neubaugebiet "Sonnencarree" ein Grundstück erworben haben. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Grundstückskaufvertrages dürfen die Antragsteller das 45. Lebensjahr und die Kinder das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder, die bis zu zwei Jahre nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages geboren werden, ist ebenfalls eine Förderung möglich. Zusätzlich müssen bestimmte Einkommensgrenzen je Haushalt eingehalten werden.

 

Was und in welcher Höhe wird/wurde gefördert?

Gefördert wurde und wird der Neubau eines eigengenutzten Einfamilienhauses oder einer eigengenutzten Doppelhaushälfte im Neubaugebiet "Sonnencarree" mit einem einmaligen, kindergebundenen Baukostenzuschuss. Eine junge Familie mit Kindern kann mit einem einmaligen Baukostenzuschuss bis zu maximal 22.000 EUR rechnen. Das erste Kind wird mit 6.000 EUR gefördert, das zweite und dritte Kind mit jeweils 8.000 EUR. Für alle weiteren Kinder wird keine Förderung gewährt. Die Förderung kann je Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.


 

Anträge und Fördervolumen (Stand 20.03.2011)

 

Von den 26 Grundstückseigentümern bzw. Interessenten wurden bisher von 16 Grundstückseigentümern 18 Anträge gestellt, darüber hinaus werden weitere 2 Anträge erwartet. Von den übrigen acht Grundstückenseigentümern wurden keine Förderanträge gestellt.

 

Nähere Informationen zu den 18 bisher gestellten Förderanträgen sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich:

 

Jahr

Zahl der Anträge

Bewilligte Anträge

Abgelehnte Anträge

Antragsvolumen

bewilligt

Auszahlungen

2009

6

6

-

92.000 EUR

42.000 EUR

2010

10

7

3

108.000 EUR

136.000 EUR

2011

2

2

-

30.000 EUR

52.000 EUR

 

 

 

 

 

 

Summe

18

15

3

230.000 EUR

230.000 EUR

 

Abgelehnte und zurückgezogene Anträge

 

Wie aus der obigen Tabelle ersichtlich, mussten bisher drei Anträge abgelehnt werden. Im Verhältnis gesehen wurden somit rund 84% aller gestellten Anträge bewilligt.

 

Die Anträge, die abgelehnt wurden, hatten ein Antragsvolumen von insgesamt 34.000 EUR.

Ein Antrag wurde abgelehnt, da sowohl die vorgegebene Altergrenze, als auch die maßgebliche Einkommensgrenze von den Antragsstellern deutlich überschritten wurde.

Ein zweiter Antrag wurde ebenfalls auf Grund einer deutlich überschrittenen Einkommensgrenze abgelehnt. In dem anderen Fall war der verspätete Abgabe des Förderantrags, nämlich erst nach dem Abschluss des notariellen Grundstückkaufvertrags, Grund für die Ablehnung.

 

Außerdem wurden zwei gestellte Förderanträge mit einem Fördervolumen von 36.000 EUR bereits vor der endgültigen Bewilligung wieder zurückgezogen, da die Finanzierung des Bauvorhabens von den Antragsstellern nicht realisiert werden konnte.

 

Schwierigkeiten bei der Umsetzung

Schwierigkeiten haben sich dabei ergeben, den tatsächlichen Bedarf an Fördermitteln zu bestimmen. Es war im Vorfeld schwer einzuschätzen, wie viele Familien beim Kauf eines Bauplatzes unter die Förderkriterien fallen und letztlich auch einen Baukostenzuschuss erhalten können. So wurden im Haushaltsplan 2009 insgesamt 300.000 EUR an Fördermitteln bereitgestellt, tatsächlich wurden jedoch nur 42.000 EUR an Fördermitteln ausbezahlt. Im Laufe des Programms konnte der finanzielle Bedarf an Hand der bisherigen Erfahrungen besser abgeschätzt werden.


 

Bearbeitung der Förderanträge

Bei der Bearbeitung der Förderanträge wurde im Interesse der Antragssteller auf eine verlässliche und möglichst rasche Prüfung der Förderanträge geachtet.

Vom Eingang der vollständigen Förderunterlagen bis zur Erteilung eines Vorbescheides, in dem eine Familienförderung unter dem Vorbehalt der weiteren Erfüllung der Fördervorrausetzungen in Aussicht gestellt wurde, vergingen im Durchschnitt lediglich 3 Werktage.

 

Dieser Vorbescheid diente den Antragsstellern als Hilfestellung bei den Finanzierungsverhandlungen mit den Banken, da die in Aussicht gestellte Familienförderung als Eigenkapital behandelt wurde und die Banken damit günstigere Darlehen angeboten haben. Außerdem wird durch den Vorbescheid festgestellt, dass alle Unterlagen fristgerecht und vollständig bei der Verwaltung angekommen sind. Der Vorbescheid hat eine sehr hohe Akzeptanz bei den finanzierenden Banken und den Antragsstellern, weswegen sich die nachträgliche Einführung dieses zusätzlichen Bescheides zu Beginn des Jahres 2010 aus Sicht der Verwaltung bewährt hat.

 

Zwischen der Antragsstellung und dem endgültigen Abschluss des Grundstückkaufvertrages bemühten sich die Antragssteller um eine Finanzierung sowie um die Planung und Baugenehmigung. Daher konnten die Anträge in diesem Zeitraum nicht weiterbearbeitet werden. Der Zeitraum zwischen der Antragsstellung und dem Abschluss des notariellen Grundstückkaufvertrags betrug im Durchschnitt 110 Tage, also etwas mehr als 3 Monate. Die kürzeste Zeit betrug 0 Tage, da die Antragssteller den Förderantrag direkt vor dem Notartermin abgegeben hatten, der längste Zeitraum betrug dagegen 289 Tage und damit knapp 10 Monate.

 

Nach dem Abschluss des Grundstückkaufvertrags wurde seitens der Verwaltung auf eine möglichst rasche nochmalige Prüfung des Förderantrags geachtet. Diese ist notwendig, da die Fördervoraussetzungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Grundstückkaufvertrags maßgeblich sind. Nach positiver Prüfung wurde ein Förderbescheid erlassen und die Familienförderung ausbezahlt. Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und der Auszahlung der Familienförderung vergingen durchschnittlich 14 Tage. Dies war vor allem der Tatsache geschuldet, dass die notarielle Abschrift des Grundstückkaufvertrags abgewartet werden musste, in einzelnen Fällen auch eine Härtefallentscheidung im Verwaltungs- und Finanzausschuss getroffen werden musste. Die Zeiträume variierten daher zwischen 5 und 74 Tagen.

 

Von der Härtefallregelung, bei der, falls sich bei Anwendung der Förderichtlinien unbillige Härten für die Antragssteller ergeben, der Verwaltungs- und Finanzausschuss über die Gewährung des Baukostenzuschusses entscheidet, wurde insgesamt drei Mal Gebrauch gemacht.

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ließ dabei in zwei Fällen eine Abweichung von den Richtlinien zu und entschied auf eine Gewährung der Familienförderung, in einem Fall wurde eine Förderung abgelehnt.


 

Erfolg des Förderprogramms

 

Zum Stand des 11. April 2011 zogen bisher insgesamt 94 Personen ins Neubaugebiet „Sonnencarree“ zu, voraussichtlich 10 weitere Personen werden in den nächsten Monaten hinzukommen. Hierunter sind 50 Kinder unter 18 Jahren (46 bereits angesiedelt). Über das Förderprogramm wurden bisher 33 Kinder gefördert. Voraussichtlich 4 weitere Kinder werden in den nächsten Monaten gefördert. Aus der als Anlage 1 beigefügten Übersicht ist erkennbar, das vor allem junge Familien mit jungen Kindern in das Neubaugebiete „Sonnencarree“ gezogen sind.

Rechnet man die schon bereits bisher in Kornwestheim wohnhaften Personen heraus, werden bis zum Ende des Förderprogramms voraussichtlich 54 Personen, darunter 25 Kinder unter 18 Jahren aus anderen Gemeinden nach Kornwestheim gezogen.

 

Das Förderprogramm Sonnencarree zog vor allem viele kinderreiche Familien nach Kornwestheim, die von dem Förderprogramm besonders profitierten. Da eine Familie zwei Grundstücke erworben hat, gibt es im Sonnencarree 26 Grundstückseigentümer /Interessenten. Hierbei handelt es sich um je:

 

3 Ehepaare ohne Kinder

6 Familien mit einem Kind

9 Familien mit zwei Kindern

3 Familien mit 3 Kindern und

5 Familien mit 4 Kindern.

 

Abschließend kann festgehalten werden, dass das Förderprogramm sehr gut angenommen wurde. Bei 27 Grundstücken kommen auf jedes Grundstück nahezu 2 Kinder. Derzeit sind 24 der verfügbaren 27 Grundstücke verkauft, die übrigen 3 Grundstücke sind verbindlich reserviert. Es ist daher davon auszugehen, dass die letzten Baukostenzuschüsse im Sommer diesen Jahres ausbezahlt werden können.

 

Das Ziel des Förderprogramms vor allem jungen Familien die Möglichkeit zu geben, ein Eigenheim zu erwerben wurde erreicht. Die vom Gemeinderat erlassenen Förderichtlinien ermöglichten eine rasche und rechtssichere Durchführung des Förderprogramms. Durch die eingeräumte Möglichkeit, Härtefallentscheidungen zuzulassen, konnte der Verwaltungs- und Finanzausschuss flexibel auf einzelne, sehr spezielle gelagerte Fälle reagieren und Ausnahmen von den Förderrichtlinien zulassen. Von der Möglichkeit für Kinder, die erst nach dem Abschluss des Grundstückkaufvertrags geboren werden, auch nachträglich eine Familienförderung zu beantragen, haben bisher 2 Familien Gebrauch gemacht.

 

Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Ämter und Stellen innerhalb der Stadtverwaltung, sowie durch die Benennung der zentralen Ansprechpartnerin Frau Zimmermann war eine umfassende Betreuung und Beratung der Interessenten gegeben. Junge Familien mit Kindern erhalten im Rathaus Auskünfte von den jeweiligen Experten und werden von der Antragstellung bis hin zum Baubeginn begleitet.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Vorabbescheid Muster.doc Vorabbescheid Muster.doc Förderbescheid Muster.doc Förderbescheid Muster.doc Übersicht Zuschüsse Sonnencarree.tif Übersicht Zuschüsse Sonnencarree.tif