Betreff:
Bericht
über das Förderprogramm zur Ansiedlung junger Familien im Neubaugebiet
"Sonnencarree"
Anlage(n):
Mitzeichnung
1. Muster Vorbescheid
2. Muster Förderbescheid
3. Übersicht Kinder im Sonnencarree
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von dem Bericht
über das Förderprogramm zur Ansiedlung junger Familien im Neubaugebiet
„Sonnencaree“ Kenntnis.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs-
und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
öffentlich
|
05.05.2011
|
|
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung haben sich 2008 aufgrund
des demografischen Wandels das Ziel gesetzt, das Wohnen in der Stadt
Kornwestheim für junge Familien mit Kindern noch attraktiver zu machen. Mit dem
Förderprogramm hat soll die Finanzierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung im
Neubaugebiet bei den ehemaligen Schwedenhäusern erleichtert werden. Wichtigstes
Ziel des Förderprogramms war und ist die nachhaltige Ansiedlung junger Familien
mit Kindern in privatem selbstgenutztem Wohneigentum in der Kornwestheimer
Weststadt. Das Förderprogramm trat zum 6. März 2009 in Kraft.
Zielgruppe
Zielgruppe des Förderprogramms sind junge, bauwillige Eltern angesprochen,
die einen Bauplatz suchen und vorhaben, ein Eigenheim zur Selbstnutzung zu
bauen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden bauwillige
Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer
angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem dem
Haushalt angehörenden Kind, die im Neubaugebiet "Sonnencarree" ein
Grundstück erworben haben. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen
Grundstückskaufvertrages dürfen die Antragsteller das 45. Lebensjahr und die
Kinder das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder, die bis zu
zwei Jahre nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages geboren
werden, ist ebenfalls eine Förderung möglich. Zusätzlich müssen bestimmte
Einkommensgrenzen je Haushalt eingehalten werden.
Was und in welcher Höhe wird/wurde
gefördert?
Gefördert wurde und wird der Neubau
eines eigengenutzten Einfamilienhauses oder einer eigengenutzten
Doppelhaushälfte im Neubaugebiet "Sonnencarree" mit einem einmaligen,
kindergebundenen Baukostenzuschuss. Eine junge Familie mit Kindern kann mit
einem einmaligen Baukostenzuschuss bis zu maximal 22.000 EUR rechnen. Das erste
Kind wird mit 6.000 EUR gefördert, das zweite und dritte Kind mit jeweils 8.000
EUR. Für alle weiteren Kinder wird keine Förderung gewährt. Die Förderung kann
je Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.
Anträge und Fördervolumen (Stand 20.03.2011)
Von den 26 Grundstückseigentümern
bzw. Interessenten wurden bisher von 16 Grundstückseigentümern 18 Anträge
gestellt, darüber hinaus werden weitere 2 Anträge erwartet. Von den übrigen
acht Grundstückenseigentümern wurden keine Förderanträge gestellt.
Nähere Informationen zu den 18
bisher gestellten Förderanträgen sind aus der nachstehenden Tabelle
ersichtlich:
Jahr
|
Zahl der Anträge
|
Bewilligte Anträge
|
Abgelehnte Anträge
|
Antragsvolumen
bewilligt
|
Auszahlungen
|
2009
|
6
|
6
|
-
|
92.000 EUR
|
42.000 EUR
|
2010
|
10
|
7
|
3
|
108.000 EUR
|
136.000 EUR
|
2011
|
2
|
2
|
-
|
30.000 EUR
|
52.000 EUR
|
|
|
|
|
|
|
Summe
|
18
|
15
|
3
|
230.000 EUR
|
230.000 EUR
|
Abgelehnte und zurückgezogene Anträge
Wie aus der obigen Tabelle
ersichtlich, mussten bisher drei Anträge abgelehnt werden. Im Verhältnis
gesehen wurden somit rund 84% aller gestellten Anträge bewilligt.
Die Anträge, die abgelehnt wurden,
hatten ein Antragsvolumen von insgesamt 34.000 EUR.
Ein Antrag wurde abgelehnt, da
sowohl die vorgegebene Altergrenze, als auch die maßgebliche Einkommensgrenze
von den Antragsstellern deutlich überschritten wurde.
Ein zweiter Antrag wurde ebenfalls
auf Grund einer deutlich überschrittenen Einkommensgrenze abgelehnt. In dem
anderen Fall war der verspätete Abgabe des Förderantrags, nämlich erst nach dem
Abschluss des notariellen Grundstückkaufvertrags, Grund für die Ablehnung.
Außerdem wurden zwei gestellte
Förderanträge mit einem Fördervolumen von 36.000 EUR bereits vor der endgültigen
Bewilligung wieder zurückgezogen, da die Finanzierung des Bauvorhabens von den
Antragsstellern nicht realisiert werden konnte.
Schwierigkeiten bei der Umsetzung
Schwierigkeiten haben sich dabei
ergeben, den tatsächlichen Bedarf an Fördermitteln zu bestimmen. Es war im
Vorfeld schwer einzuschätzen, wie viele Familien beim Kauf eines Bauplatzes
unter die Förderkriterien fallen und letztlich auch einen Baukostenzuschuss
erhalten können. So wurden im Haushaltsplan 2009 insgesamt 300.000 EUR an
Fördermitteln bereitgestellt, tatsächlich wurden jedoch nur 42.000 EUR an
Fördermitteln ausbezahlt. Im Laufe des Programms konnte der finanzielle Bedarf
an Hand der bisherigen Erfahrungen besser abgeschätzt werden.
Bearbeitung der Förderanträge
Bei der Bearbeitung der
Förderanträge wurde im Interesse der Antragssteller auf eine verlässliche und
möglichst rasche Prüfung der Förderanträge geachtet.
Vom Eingang der vollständigen
Förderunterlagen bis zur Erteilung eines Vorbescheides, in dem eine
Familienförderung unter dem Vorbehalt der weiteren Erfüllung der
Fördervorrausetzungen in Aussicht gestellt wurde, vergingen im Durchschnitt
lediglich 3 Werktage.
Dieser Vorbescheid diente den
Antragsstellern als Hilfestellung bei den Finanzierungsverhandlungen mit den
Banken, da die in Aussicht gestellte Familienförderung als Eigenkapital
behandelt wurde und die Banken damit günstigere Darlehen angeboten haben.
Außerdem wird durch den Vorbescheid festgestellt, dass alle Unterlagen
fristgerecht und vollständig bei der Verwaltung angekommen sind. Der
Vorbescheid hat eine sehr hohe Akzeptanz bei den finanzierenden Banken und den
Antragsstellern, weswegen sich die nachträgliche Einführung dieses zusätzlichen
Bescheides zu Beginn des Jahres 2010 aus Sicht der Verwaltung bewährt hat.
Zwischen der Antragsstellung und dem
endgültigen Abschluss des Grundstückkaufvertrages bemühten sich die
Antragssteller um eine Finanzierung sowie um die Planung und Baugenehmigung.
Daher konnten die Anträge in diesem Zeitraum nicht weiterbearbeitet werden. Der
Zeitraum zwischen der Antragsstellung und dem Abschluss des notariellen
Grundstückkaufvertrags betrug im Durchschnitt 110 Tage, also etwas mehr als 3
Monate. Die kürzeste Zeit betrug 0 Tage, da die Antragssteller den Förderantrag
direkt vor dem Notartermin abgegeben hatten, der längste Zeitraum betrug
dagegen 289 Tage und damit knapp 10 Monate.
Nach dem Abschluss des
Grundstückkaufvertrags wurde seitens der Verwaltung auf eine möglichst rasche
nochmalige Prüfung des Förderantrags geachtet. Diese ist notwendig, da die
Fördervoraussetzungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen
Grundstückkaufvertrags maßgeblich sind. Nach positiver Prüfung wurde ein
Förderbescheid erlassen und die Familienförderung ausbezahlt. Zwischen dem
Abschluss des Kaufvertrags und der Auszahlung der Familienförderung vergingen
durchschnittlich 14 Tage. Dies war vor allem der Tatsache geschuldet, dass die
notarielle Abschrift des Grundstückkaufvertrags abgewartet werden musste, in
einzelnen Fällen auch eine Härtefallentscheidung im Verwaltungs- und
Finanzausschuss getroffen werden musste. Die Zeiträume variierten daher
zwischen 5 und 74 Tagen.
Von der Härtefallregelung, bei der,
falls sich bei Anwendung der Förderichtlinien unbillige Härten für die
Antragssteller ergeben, der Verwaltungs- und Finanzausschuss über die Gewährung
des Baukostenzuschusses entscheidet, wurde insgesamt drei Mal Gebrauch gemacht.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss
ließ dabei in zwei Fällen eine Abweichung von den Richtlinien zu und entschied
auf eine Gewährung der Familienförderung, in einem Fall wurde eine Förderung
abgelehnt.
Erfolg des Förderprogramms
Zum Stand des 11. April 2011 zogen
bisher insgesamt 94 Personen ins Neubaugebiet „Sonnencarree“ zu,
voraussichtlich 10 weitere Personen werden in den nächsten Monaten hinzukommen.
Hierunter sind 50 Kinder unter 18 Jahren (46 bereits angesiedelt). Über das
Förderprogramm wurden bisher 33 Kinder gefördert. Voraussichtlich 4 weitere
Kinder werden in den nächsten Monaten gefördert. Aus der als Anlage 1
beigefügten Übersicht ist erkennbar, das vor allem junge Familien mit jungen
Kindern in das Neubaugebiete „Sonnencarree“ gezogen sind.
Rechnet man die schon bereits bisher
in Kornwestheim wohnhaften Personen heraus, werden bis zum Ende des Förderprogramms
voraussichtlich 54 Personen, darunter 25 Kinder unter 18 Jahren aus anderen
Gemeinden nach Kornwestheim gezogen.
Das Förderprogramm Sonnencarree zog
vor allem viele kinderreiche Familien nach Kornwestheim, die von dem
Förderprogramm besonders profitierten. Da eine Familie zwei Grundstücke
erworben hat, gibt es im Sonnencarree 26 Grundstückseigentümer /Interessenten.
Hierbei handelt es sich um je:
3 Ehepaare ohne Kinder
6 Familien mit einem Kind
9 Familien mit zwei Kindern
3 Familien mit 3 Kindern und
5 Familien mit 4 Kindern.
Abschließend kann festgehalten
werden, dass das Förderprogramm sehr gut angenommen wurde. Bei 27 Grundstücken
kommen auf jedes Grundstück nahezu 2 Kinder. Derzeit sind 24 der verfügbaren 27
Grundstücke verkauft, die übrigen 3 Grundstücke sind verbindlich reserviert. Es
ist daher davon auszugehen, dass die letzten Baukostenzuschüsse im Sommer
diesen Jahres ausbezahlt werden können.
Das Ziel des Förderprogramms vor
allem jungen Familien die Möglichkeit zu geben, ein Eigenheim zu erwerben wurde
erreicht. Die vom Gemeinderat erlassenen Förderichtlinien ermöglichten eine
rasche und rechtssichere Durchführung des Förderprogramms. Durch die
eingeräumte Möglichkeit, Härtefallentscheidungen zuzulassen, konnte der
Verwaltungs- und Finanzausschuss flexibel auf einzelne, sehr spezielle
gelagerte Fälle reagieren und Ausnahmen von den Förderrichtlinien zulassen. Von
der Möglichkeit für Kinder, die erst nach dem Abschluss des
Grundstückkaufvertrags geboren werden, auch nachträglich eine Familienförderung
zu beantragen, haben bisher 2 Familien Gebrauch gemacht.
Durch die Zusammenarbeit der
verschiedenen Ämter und Stellen innerhalb der Stadtverwaltung, sowie durch die
Benennung der zentralen Ansprechpartnerin Frau Zimmermann war eine umfassende
Betreuung und Beratung der Interessenten gegeben. Junge Familien mit Kindern
erhalten im Rathaus Auskünfte von den jeweiligen Experten und werden von der
Antragstellung bis hin zum Baubeginn begleitet.