Vorlage-Nr.:

217/2012

Az.:

301 Daniela Oesterreicher

Datum:

27.06.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

05.07.2012

 

 

Betreff:

Verbandsumlage an den Zweckverband Pattonville - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Schreiben vom 08.02.2012; Schreiben vom 15.07.2012; Schreiben Straßenentwässerungsanteil; Übersicht Zahlungen

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in 2012 im Zusammenhang mit der Verbandsumlage an den Zweckverband Pattonville in Höhe von insgesamt 272.000 EUR zu.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

nichtöffentlich

05.07.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

17.07.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2012

1.9000.8331

272.000 EUR

Üpl

 

 

 

Deckungsvorschlag:

HHJ

Finanzposition

Betrag

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

2012

2 A 21120004.9400

272.000 EUR

 

Mensa-Bau Schillerschule wurde zurückgestellt (vgl. Vorlage 160/2012)

Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Haushaltsplan 2012 der Stadt Kornwestheim sind für die Verbandsumlage an den Zweckverband Pattonville Mittel in Höhe von 780.000 EUR bereitgestellt worden. Bei der Mittelanmeldung durch die Stadtkämmerei war dieser Ansatz aufgrund der Vorjahreszahlen zunächst vorläufig in den Haushaltsplanentwurf eingestellt worden. Gleichzeitig ging ein Schreiben an den Zweckverband, mit der Bitte den Umlageanteil 2012 für die Stadt Kornwestheim konkret zu benennen.

 

Im darauffolgenden Antwortschreiben vom 07.10.2011 (vgl. letzte Seite der Anlage 2) wurde der Umlagebetrag für 2012 auf voraussichtlich insgesamt 802.324 EUR beziffert und darauf hingewiesen, dass hiervon laut Verbandssatzung nur 90% als Abschlag (= 722.092 EUR) angefordert werden würde. Die Notwendigkeit zur Anpassung des Mittelansatzes (780.000 EUR) wurde daher nicht gesehen, v.a. weil hierbei noch ein „Reservebetrag“ von rund 58.000 EUR enthalten war. Ein weiterer Grund, weshalb der Ansatz nicht angepasst wurde war, dass die Abrechnungen bisher im Vergleich zum Ansatz in der Verbandssatzung immer zu einer Rückerstattung geführt hatte (vgl. Tabelle).

 

Jahr

Abschläge

Abrechnung

HH-Satzung

Vergl. Satzung zu Abr.

2002

426.100,00

310.431,82

426.067,83

-115.636,01

2003

393.750,00

436.859,47

437.453,19

-593,72

2004

434.700,00

467.586,48

483.006,55

-15.420,07

2005

400.900,00

403.357,05

445.304,46

-41.947,41

2006

446.000,00

428.016,79

488.926,21

-60.909,42

2007

461.000,00

448.173,90

513.660,06

-65.486,16

2008

509.000,00

464.716,77

569.602,37

-104.885,60

2009

514.000,00

621.080,70

746.368,00

-125.287,30

2010

613.252,80

602.120,14

681.392,00

-79.271,86

Summe

4.198.702,80

4.182.343,12

4.791.780,67

-609.437,55

 

 

Mit Schreiben vom 08.02.2012 wurde der Stadtverwaltung Kornwestheim der endgültige Umlagebetrag laut der Haushaltssatzung des Zweckverbands in Höhe von 832.859 EUR mitgeteilt und der daraus 90%-ige Umlageanteil in Höhe von 749.573 EUR (187.393,25 EUR pro Quartal) angefordert (vgl. Anlage 1).

 

Mit Schreiben vom 15.07.2012 (vgl. Anlage 2) teilt der Zweckverband mit, dass der Abschlagsanteil von bisher 90% auf 100% erhöht wird, da die Planansätze des Zweckverbands sehr knapp beplant wurden und nun die Mittel in voller Höhe dringend benötigt werden. Da bereits die ersten beiden Abschlagszahlungen getätigt wurden, erfolgt die Anpassung zur dritten und vierten Teilzahlung.

 

Gleichzeitig wird die Abrechnung für das Jahr 2011 in Höhe von 831.625,71 EUR vorgelegt, welche nach Abzug der bereits eingegangenen Beträge noch zu einer Nachzahlung in Höhe von 162.623,11 EUR führt.

Die für Kornwestheim um rund 55.000 EUR höhere Abrechnung der Verbandsumlage im Vergleich zum Planansatz von 776.669 EUR ergibt sich v.a. aus dem Anstieg der Bewirtschaftungskosten, der Gebäude- und Grundstücksunterhaltung und der Inbetriebnahme weiterer Gruppen im AWO-Kinderhaus.

 

Ein weiteres Schreiben vom 11.06.2012 (vgl. Anlage 3) fordert erstmalig den Anteil an der Straßenentwässerung in Höhe von 50.810 EUR separat an - bisher wurde dieser Anteil ebenfalls über die allgemeine Umlage abgedeckt. Der Straßenentwässerungsanteil 2012 ist im aktuellen Haushaltsplan des Zweckverbands jedoch auch weiterhin in der allgemeinen Umlage enthalten und somit auch im neu angeforderten Betrag von 832.859 EUR.

 

Aufgrund eines Fehlers bei der Mittelveranschlagung 2012 (Aussage aus der Lenkungsgruppensitzung vom 14.06.2012) wäre im Jahr 2013 mit einer Nachzahlung durch die Abrechnung 2012 in ähnlicher Größenordnung wie der Straßenentwässerungsanteil zu rechnen gewesen.

 

Nach Auszahlung aller vom Zweckverband angeforderten Beträge ergibt sich folglich eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 271.939,69 EUR (vgl. Anlage 4).

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Schreiben 08.02.2012 Umlage.pdf Schreiben 08.02.2012 Umlage.pdf Schreiben 15.06.2012 Umlage.pdf Schreiben 15.06.2012 Umlage.pdf Schreiben 11.06.2012 Straßenentw.pdf Schreiben 11.06.2012 Straßenentw.pdf 1.9000.8331 Pattonville.pdf 1.9000.8331 Pattonville.pdf