Betreff:
Vorstellung
der Machbarkeitsstudie zur nachhaltigen Klärschlammverwertung im Landkreis Ludwigsburg
Anlage(n):
Mitzeichnung
Kurzbericht zur Machbarkeitsstudie
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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28.06.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Allgemeines
Das Landratsamt Ludwigsburg hat zusammen mit der AVL
innerhalb des Landkreises die Initiative
„Nachhaltige Klärschlammverwertung im Kreis Ludwigsburg“ gestartet, um eine
mögliche gemeinschaftliche thermische Verwertung des im Landkreis anfallenden
Klärschlamms zu prüfen.
Hintergrund der Initiative des Landratsamtes ist,
dass landesweit der Landkreis Ludwigsburg „Schlusslicht“ in Baden-Württemberg
bei der Quote an thermischer Verwertung des Klärschlammes ist. Über 70% des
Klärschlamms im Landkreis Ludwigsburg wird landbaulich bzw. landwirtschaftlich
verwertet. Dies entspricht nicht dem bisherigen Landesentwicklungsziel, aus der
landwirtschaftlichen Klärschlammausbringung auszusteigen. Die thermische
Verwertungsquote liegt landesweit bei ca. 80%.
Rechtlicher Rahmen für eine geordnete
Klärschlammverwertung
Die
Entsorgung/Verwertung des auf Kläranlagen anfallenden Klärschlamms
obliegt ausschließlich der jeweiligen abwasserbeseitigungspflichtigen
Körperschaft. Dies ist bei uns der Eigenbetrieb „Stadtentwässerung
Kornwestheim“.
Für die stoffliche
(landbauliche/landwirtschaftliche)Verwertung von Klärschlamm ist die
Klärschlammverordnung in Zusammenhang mit der Düngemittelverordnung maßgebend.
Dieses sind Verordnungen des Bundes.
Aufgrund landespolitischer Ziele wird in
Baden-Württemberg angestrebt, die Verwertung von Klärschlamm im Landbau und in
der Landwirtschaft zugunsten der thermischen Verwertung einzuschränken.
Hintergrund ist, dass Klärschlamm eine Schadstoffsenke darstellt. Es wird auf
die aktuelle Diskussion z.B. über anthropogene Spurenstoffe verwiesen.
Andererseits stellt Klärschlamm ein hervorragendes Düngemittel dar, da hier das
Phosphat, das im Reinigungsprozess aus dem Abwasser gefällt wird, enthalten
ist.
Phosphor ist ein endlicher, nicht subsituierbarer
Rohstoff, bei einer derzeit prognostizierten Verfügbarkeit von noch ca. 30-50
Jahren.
In diesem Spannungsfeld bewegen sich Gesetzgebung,
Bodenschutz, Politik und Betroffene.
Die Phosphorrückgewinnung aus dem Abwasser, Schlämmen
und Aschen ist noch im Großversuchsstadium. Es existieren einige wenige
Pilotanlagen in Europa. Bis zum regulären Einsatz in kommunalen Kläranlagen werden
noch einige Jahre vergehen.
Einen guten Überblick über die rechtliche und
gesellschaftliche Diskussion gibt folgender Artikel wieder:
Auszug aus
der „Korrespondenz Abwasser, Abfall 2010 Nr. 3“
Klärschlammentsorgungskonzepte,
Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe „Entsorgungskonzepte Klärschlamm“ – Fazit
und Ausblick:
„In
Deutschlang werden die Rahmenbedingungen für die stoffliche Verwertung
kommunaler Klärschlämme sowohl seitens des Abfall- als auch des Düngerechts
zurzeit neu definiert. Die Bundesregierung hat mit Ihren für die stoffliche
Nutzung von Klärschlamm zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, eine eindeutige Grundaussage
definiert. Man will die stoffliche Nutzung von Klärschlamm weiterführen. Zwar
sollen die Grundlagen verändert, erweitert und verschärft werden – Klärschlamm
soll jedoch weiterhin landwirtschaftlich und landbaulich eingesetzt werden
können. Denn Klärschlamm ist ein wirkungsvoller Dünger, der zu einer
nachhaltigen Kreislaufwirtschaft beitragen kann, aber aufgrund seiner möglichen
Schadstoffbelastung häufig kontrovers diskutiert wird. Sowohl auf EU- als auch
auf Bundesebene wird die Etablierung geeigneter Qualitätssicherungssysteme für
die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung angestrebt. Auch
Kläranlagenbetreiber werden künftig höhere Anforderungen an Transparenz und
Rückverfolgbarkeit erfüllen müssen. Hier können Qualitätssicherungssysteme Hilfestellungen
leisten und über eine erhöhte Akzeptanz zu einer Sicherung der künftigen
landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung wesentlich beitragen.“
…..
„Einige
Entsorgungspflichtige werden ja nach Schadstoffgehalt ihrer Klärschlämme ihre
Entsorgungswege zumindest in Teilen neu orientieren müssen. Dabei kommt der
Verbrennung von Klärschlämmen eine größer werdende Bedeutung zu. Doch auch
dieser Entsorgungsweg wird sich in den nächsten Jahren schwieriger gestalten,
weil Forderungen der Gesellschaft als Folge des Klimawandels die Kraftwerke zur
CO2-optimierten Fahrweise zwingen und neue Großkraftwerke
voraussichtlich häufig auf eine Mitverbrennung verzichten werden.“
………
Es wird zur Vollständigkeit noch hingewiesen, dass
nach der aktuellen Düngemittelvorordnung vom 16.12.2008 die Ausbringung von
synthetischen Polymeren ab 2014 nicht mehr erlaubt ist. Synthetische Polymere
werden u.a. zur Konditionierung des Klärschlamms
eingesetzt. Ohne dieses Zusatzmittel kann Klärschlamm unter wirtschaftlichen
Voraussetzungen nicht maschinell entwässert werden. Die Fachverbände sind mit dem Gesetzgeber in
Verhandlung, die Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten de Einschränkungen von
bisher 2014 auf den Jahresbeginn 2017 zu verschieben. Es gibt bis dato keine
Alternative zu den synthetischen Polymeren.
Derzeitiger Stand der Klärschlammentsorgung in
Kornwestheim
In der Kläranlage in Kornwestheim fielen im Jahr 2010
ca. 1.950 t Klärschlamm (Filterkuchen) an. Die Entsorgung des Klärschlammes
wurde 2007 europaweit öffentlich ausgeschrieben für die Jahre 2008 – 2010 mit
einer Option zur Verlängerung um 2 Jahre bis Ende 2012. Die Option wurde wahrgenommen. Der
Klärschlamm wird hauptsächlich im Landbau verwertet. Ein kleiner Teil wird in der
Landwirtschaft eingesetzt.
Initiative des Landratsamtes Ludwigsburg „Nachhaltige
Klärschlammverwertung im Landkreis Ludwigsburg“
Auf Einladung des Landratsamtes haben sich Vertreter
der größten Kläranlagen im Kreis zur „Arbeitsgruppe Nachhaltige
Klärschlammverwertung im Landkreis Ludwigsburg“ gebildet.
Beteiligte waren
Abwasserzweckverband
Talhausen
Stadtentwässerung
Kornwestheim
Stadt
Ludwigsburg
Stadt
Vaihingen
Stadtwerke
Bietigheim-Bissingen SWBB
Zweckverband
Talhausen
sowie
die
AVL
Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH
Für diese Gruppe hat die SWBB den Antrag auf
Förderung der Studie beim Land gestellt. Die Studie wurde mit 50 % gefördert.
Der andere Teil wird von den o.g. Teilnehmern
gemeinsam zu gleichen Teilen getragen.
Die äußerst umfangreiche Machbarkeitsstudie wurde von
Dr.-Ing. W. Götzelmann + Partner GmbH, Beratende
Ingenieure erstellt.
Die Projektidee basiert auf einer
Klärschlammmineralisierung mit anschließender Zwischenlagerung der Asche
(Schlacke) als späteres „Nährstoffdepot“, das die Möglichkeit bietet, den
lebensnotwendigen und endlichen Nährstoff Phosphor durch externe Verfahren
zurück zu gewinnen. In der Studie wurden die auf dem Markt verfügbaren
Verfahren und Systeme geprüft und ihre Übertragbarkeit auf einen geeigneten
Standort im Kreis Ludwigsburg untersucht.
In der Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass
die im Landkreis anfallenden Klärschlammmengen ausreichen würden, um
wirtschaftlich eine Wirbelschichtverbrennungsanlage betreiben zu können.
Zusätzlich wurde von der AVL bei den Rechtanwälten Menold Bezler eine Studie über
„Organisationsüberlegungen zu einer nachhaltigen Klärschlammverwertung im
Landkreis Ludwigsburg“ in Auftrag gegeben. Diese ist sehr umfangreich und
stellt fest, dass aufgrund rechtlicher und steuerlicher Gesichtspunkte alle
Varianten der Zusammenarbeit
1.
Öffentlich-rechtlicher
Vertrag
2.
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung
3.
Zweckverband
4.
Bildung einer „Klärschlammverwertungsgesellschaft“
möglich sind
Mit Vorlage der beiden Studien/Berichte ist die
Arbeit der bisherigen Arbeitsgruppe abgeschlossen.
Weiteres Vorgehen innerhalb des Projektes
Jede Kommune / abwasserbeseitigungspflichtige
Körperschaft wurde vom Landratsamt gebeten, bis zur Sommerpause zu entscheiden,
ob sie bei dem Projekt „Nachhaltige
Klärschlammverwertung im Landkreis Ludwigsburg“ in der nächsten Stufe
mitarbeiten möchte. In dieser Stufe soll das Vorhaben konkretisiert und
möglicherweise die Realisierung vorbereitet werden. Eine Mitarbeit in dieser
Stufe ergibt nicht automatisch die weitere Verpflichtung, bei einer möglichen
Realisierung Teilnehmer zu sein.
Stellungnahme und Empfehlung der Betriebsleitung der
Stadtentwässerung
Die Betriebsleitung empfiehlt, auch weiterhin sich an
der Arbeitsgruppe für „Nachhaltige Klärschlammverwertung im Landkreis
Ludwigsburg“ zu beteiligen, nachdem auch klar ist, dass die weitere Mitarbeit
zu keiner Teilnahme bei der Realisierung führen muss.
Für die Stadt Kornwestheim stehen zudem jedoch noch
andere Möglichkeiten, den eigenen Klärschlamm künftig zu verwerten, offen:
Variante 1:
Eine klassische Ausschreibung wie bisher, mit der
Maßgabe ausschließlich der thermischen Verwertung. Verwertungsort und Transportwege wären dabei aber nicht
wirklich beeinflussbar. Das wirtschaftlichste Angebot bekommt den Zuschlag.
Variante 2:
Da die Stadt Kornwestheim durch eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Stuttgart quasi Anteilseigner
des Hauptklärwerks Mühlhausen ist, besteht die Möglichkeit, den Klärschlamm der
Kläranlage Kornwestheim dort anzuliefern und in der bestehenden
Klärschlammverbrennungsanlage zu verwerten. Erste Gespräche mit der
Stadtentwässerung Stuttgart haben stattgefunden. Die Rückmeldung aus Stuttgart
ist positiv. Ein nahtloser Übergang zum Jahreswechsel 2012/2013 wäre allerdings
nicht möglich, da die 2. Anlieferstation dann noch im Bau ist. Die
Fertigstellung ist im Laufe des Jahres 2013 geplant.
Die Stadtentwässerung Stuttgart beteiligt sich als
Bieter nicht bei Ausschreibungsverfahren. Daher ist eine Auftragsvergabe auf
diesem Wege nicht möglich. Es müsste – nach entsprechender Verhandlung - eine Vereinbarung mit der Stadtentwässerung
Stuttgart getroffen werden.
Da das HKW Mühlhausen räumlich sehr dicht an
Kornwestheim liegt, sind die Transporte extrem kurz. Die Belastung der Umwelt
durch Transporte ist dadurch minimiert. Zudem ist die Stadt Kornwestheim schon
an dieser thermischen Verwertungsanlage beteiligt. Dies zu nutzen liegt im
Interesse der Stadt Kornwestheim.
Die Verwaltung sieht aufgrund der Möglichkeit, drei
Verfahren und Vorgehensweisen näher zu untersuchen bzw. diesen nahezutreten,
derzeit noch keine Notwendigkeit, sich auf einen Weg festzulegen. Sie wird
daher bei der endgültigen Beratung zu der Machbarkeitsstudie den Vorschlag
machen, gegenüber dem Landkreis die Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit an der
Konkretisierung der Konzeption zu erklären, darüber hinaus aber auch die
Möglichkeiten in Stuttgart-Mühlhausen zu konkretisieren.
Herr Dr. Rölle vom Büro Dr.Götzelmann wird die Machbarkeitsstudie in der Sitzung
vorstellen. Es ist vorgesehen, in der Sitzung am 28.6. die Studie sich
erläutern zu lassen und die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in der AUT-Sitzung am 19.7.
einen endgültigen Beschluss über das weitere Vorgehen zu fassen.