Vorlage-Nr.:

140/2011

Az.:

6 Hartmut Blechschmied

Datum:

26.04.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

03.05.2011

 

 

Betreff:

Ablösung von 2 Stellplätzen für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (6WE) und Tiefgarage (6 Stellplätze) auf dem Grundstück Bahnhofstr.13 / Weimarstr. 2

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Stellplatzsatzung  Geltungsbereich Zone I  und Lageplan Bahnhofstr / Weimarstr.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ablösung von 2 Stellplätzen für die Ladeneinheit des geplanten Wohn- und Geschäftshauses in der Bahnhofstraße 13 /Weimarstr.2 gegen Zahlung eines Geldbetrags von insgesamt 18.000 Euro zuzustimmen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

03.05.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Vorhaben:

 

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Bahnhofstr.13 / Weimarstr. 2 den Neubau eines Wohn und Geschäftshauses mit 6 Wohnungen und einer Ladeneinheit zu erstellen. Für das Projekt ist zudem eine Tiefgarage mit 6 Stellplätzen vorgesehen. Das Ladengeschäft im Erdgeschoss weist mit den zugehörigen Nebenräumen eine Nutzfläche von 208 qm auf. Dazu kommt ein Lager im UG mit  weiteren 40 qm Nutzfläche.

 

Für das Vorhaben sind insgesamt 10 notwendige  Stellplätze im Sinne von § 37 LBO  erforderlich. Der ÖPNV- Bonus wurde dabei bereits mit 40% berücksichtigt. Im Einzelnen sind  danach für den Laden  2 Stellplätze  nachzuweisen,  für 4 Wohnungen mit mehr als 80 qm Wohnfläche insgesamt 6 Stellplätze und für die beiden Wohnungen unter 80 qm Wohnfläche  sind 2 Stellplätze nachzuweisen. Nach Fertigstellung tatsächlich vorhanden sind jedoch nur die 6 in der Tiefgarage vorgesehenen Stellplätze. Es besteht damit ein Abmangel von insgesamt 4 notwendigen Stellplätzen, die auf dem Baugrundstück nicht hergestellt werden können.

 

Die rechtliche Situation:

 

Es ist vorgesehen, 2 Stellplätze in der Tiefgarage des Projekts Parkvillen Weimar durch Baulast für das Vorhaben zu sichern. Dort sind exakt 2 Stellplätze mehr hergestellt worden als baurechtlich notwendige Stellplätze nachzuweisen sind. Diese sollen nunmehr dem Projekt Bahnhofstraße / Weimarstraße  zugeschlagen werden.

 

Die restlichen noch fehlenden  beiden Stellplätze können weder auf dem Grundstück selbst hergestellt noch durch Baulastübernahme nachgewiesen werden. Daher kommt hier nur die Ablösung von notwendigen Stellplätzen nach den Richtlinien der Stadt Kornwestheim über die Stellplatzablösung vom 15.06. 2000  (Stellplatzsatzung) in Betracht. Das Vorhaben befindet sich in der Zone I der Stellplatzsatzung.

 

Nach  § 2 Nr. 2 der Stellplatzsatzung  sind in der Zone I je Stellplatz 9.000 Euro Ablösebetrag festgesetzt. Die Summe für die beiden abzulösenden Stellplätze beläuft sich daher auf insgesamt 18.000 Euro. Die Zustimmung der Stadt Kornwestheim zur Ablösung erfolgt mit Abschluss eines Vertrags über die Ablösung der Stellplatzpflicht .

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

 

Das Projekt Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke Bahnhofstraße/Weimarstraße stellt einen wichtigen Pfeiler im Rahmen der Sanierung und Aufwertung der Innenstadt Kornwestheims dar. Es wird ein markanter städtebaulicher Akzent an exponierter Stelle gesetzt. Da der Nachweis der nach § 37 LBO erforderlichen notwendigen Stellplätze nicht auf andere Weise als durch Ablösung der Stellplatzverpflichtung gegen Zahlung eines Geldbetrages nachgewiesen werden kann, wird vorgeschlagen, der Ablösung der beiden fehlenden Stellplätze gegen Zahlung eines Geldbetrags von 18.000 Euro zuzustimmen und den entsprechenden Vertrag zur Stellplatzablösung abzuschließen.  

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
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3594_001.pdf