Betreff:
Ablösung
von 2 Stellplätzen für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (6WE) und Tiefgarage
(6 Stellplätze) auf dem Grundstück Bahnhofstr.13 / Weimarstr. 2
Anlage(n):
Mitzeichnung
Stellplatzsatzung
Geltungsbereich Zone I und
Lageplan Bahnhofstr / Weimarstr.
Beschlussvorschlag:
Der Ablösung von 2 Stellplätzen für die Ladeneinheit des
geplanten Wohn- und Geschäftshauses in der Bahnhofstraße 13 /Weimarstr.2 gegen
Zahlung eines Geldbetrags von insgesamt 18.000 Euro zuzustimmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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03.05.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Das Vorhaben:
Es ist beabsichtigt, auf dem
Grundstück Bahnhofstr.13 / Weimarstr. 2 den Neubau eines Wohn und
Geschäftshauses mit 6 Wohnungen und einer Ladeneinheit zu erstellen. Für das
Projekt ist zudem eine Tiefgarage mit 6 Stellplätzen vorgesehen. Das
Ladengeschäft im Erdgeschoss weist mit den zugehörigen Nebenräumen eine
Nutzfläche von 208 qm auf. Dazu kommt ein Lager im UG mit weiteren 40 qm Nutzfläche.
Für das Vorhaben sind insgesamt 10
notwendige Stellplätze im Sinne von § 37
LBO erforderlich. Der ÖPNV- Bonus wurde
dabei bereits mit 40% berücksichtigt. Im Einzelnen sind danach für den Laden 2 Stellplätze
nachzuweisen, für 4 Wohnungen mit
mehr als 80 qm Wohnfläche insgesamt 6 Stellplätze und für die beiden Wohnungen
unter 80 qm Wohnfläche sind 2
Stellplätze nachzuweisen. Nach Fertigstellung tatsächlich vorhanden sind jedoch
nur die 6 in der Tiefgarage vorgesehenen Stellplätze. Es besteht damit ein
Abmangel von insgesamt 4 notwendigen Stellplätzen, die auf dem Baugrundstück
nicht hergestellt werden können.
Die rechtliche Situation:
Es ist vorgesehen, 2 Stellplätze in
der Tiefgarage des Projekts Parkvillen Weimar durch Baulast für das Vorhaben zu
sichern. Dort sind exakt 2 Stellplätze mehr hergestellt worden als baurechtlich
notwendige Stellplätze nachzuweisen sind. Diese sollen nunmehr dem Projekt
Bahnhofstraße / Weimarstraße
zugeschlagen werden.
Die restlichen noch fehlenden beiden Stellplätze können weder auf dem
Grundstück selbst hergestellt noch durch Baulastübernahme nachgewiesen werden.
Daher kommt hier nur die Ablösung von notwendigen Stellplätzen nach den
Richtlinien der Stadt Kornwestheim über die Stellplatzablösung vom 15.06.
2000 (Stellplatzsatzung) in Betracht.
Das Vorhaben befindet sich in der Zone I der Stellplatzsatzung.
Nach
§ 2 Nr. 2 der Stellplatzsatzung
sind in der Zone I je Stellplatz 9.000 Euro Ablösebetrag festgesetzt. Die
Summe für die beiden abzulösenden Stellplätze beläuft sich daher auf insgesamt
18.000 Euro. Die Zustimmung der Stadt Kornwestheim zur Ablösung erfolgt mit
Abschluss eines Vertrags über die Ablösung der Stellplatzpflicht .
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Das Projekt Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke
Bahnhofstraße/Weimarstraße stellt einen wichtigen Pfeiler im Rahmen der
Sanierung und Aufwertung der Innenstadt Kornwestheims dar. Es wird ein
markanter städtebaulicher Akzent an exponierter Stelle gesetzt. Da der Nachweis
der nach § 37 LBO erforderlichen notwendigen Stellplätze nicht auf andere Weise
als durch Ablösung der Stellplatzverpflichtung gegen Zahlung eines Geldbetrages
nachgewiesen werden kann, wird vorgeschlagen, der Ablösung der beiden fehlenden
Stellplätze gegen Zahlung eines Geldbetrags von 18.000 Euro zuzustimmen und den
entsprechenden Vertrag zur Stellplatzablösung abzuschließen.