Betreff:
Schulentwicklungsplanung
für die Schuljahre 2009/10 bis 2015/16
Anlage(n):
Mitzeichnung
Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2009/10 bis 2015/16 - Der
Ordner mit der Anlage Schulentwicklungsplan steht ab Donnerstag, 17.
Juni 2010 in den Fraktionsräumen
zur Abholung bereit.
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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24.06.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Auf den beigefügten Schulentwicklungsplan für die Schuljahre
2009/10 bis 2015/16 wird verwiesen.
Raumengpässe ergeben sich im Bereich der
Eugen-Bolz-Grundschule und Eugen-Bolz-Förderschule. Hier werden bereits
Lösungsmöglichkeiten untersucht. Eine Planungs- und Baurate für einen Anbau
Mensa und Klassenbereich in Höhe von 500.000 EUR ist bereits im Haushalt 2010
eingestellt, für das Jahr 2011 sieht die Finanzplanung 850.000 EUR und für das
Jahr 2012 weitere 500.000 EUR für die Baumaßnahme vor.
Inwieweit sich der bisher vorgesehene Kostenrahmen
durch die zusätzliche Schaffung von Schulräumen erweitern wird, wird derzeit
vom Stadtbauamt untersucht und dem Gemeinderat zeitnah zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Der sich in den nächsten beiden Schuljahren vorübergehend
durch den doppelten Abiturjahrgang ergebende zusätzliche Raumbedarf am
Ernst-Sigle-Gymnasium kann durch freie Raumkapazitäten der Uhlandschule
ausgeglichen werden. Insofern besteht hier seitens der Stadt Kornwestheim als
Schulträger kein Handlungsbedarf.
An allen anderen Kornwestheimer Schulen stehen
ausreichend Schulräume für den Schulbetrieb zur Verfügung. Daher besteht auch
hier derzeit kein Handlungsbedarf. Eine Änderung der Grundschuleinzugsbezirke
ist aus heutiger Sicht nicht notwendig.
Inwieweit und wann sich für die
Ganztagsbetreuung/Ganztagsschule zusätzlicher Raumbedarf an den Kornwestheimer
Schulen ergibt, wird derzeit in Zusammenarbeit mit den Kornwestheimer
Schulleitungen erhoben und dann – wie in den Vorbemerkungen zum
Schulentwicklungsplan beschrieben – in einem weiteren Teil des
Schulentwicklungsplans ergänzt.
Grundsätzlich müssen die weitere Entwicklung der
Übergangsquoten sowie die Themen Werkrealschule und Inklusion weiter beobachtet
und bei Bedarf neu untersucht werden. Dasselbe gilt für die weitere Entwicklung
des Salamander-Areals.
Die Verwaltung bittet, von den
Schulentwicklungsplanungen Kenntnis zu nehmen.