Betreff:
Wahl
des Ersten Beigeordneten sowie Festlegung der Besoldung und der Amtsbezeichnung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1.
Aus dem Bewerberkreis den Ersten Beigeordneten zum 01.06.2012 zu
wählen.
2. Der Erste Beigeordnete
führt entsprechend § 8 Hauptsatzung der Stadt Kornwestheim die Amtsbezeichnung
"Erster Bürgermeister".
3.
Den Ersten Beigeordneten entsprechend § 2 Ziff. 3 Buchst. a) i.V.m. § 1 Abs. 2 und
§ 3 Abs. 1 LKomBesVO in die Besoldungsgruppe B 4 einzuweisen. Er erhält zudem
die in § 11 Abs. 1 LKomBesVO gesetzlich festgelegte Dienstaufwandsentschädigung
in Höhe von 9 v.H. des Grundgehalts.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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nichtöffentlich
Personal
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15.03.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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22.03.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
a) Wahl des Ersten Beigeordneten
Die Stelle des Ersten
Beigeordneten wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Freitag, den 3.
Februar 2012 veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am Freitag, den
17. Februar 2012 ging die Bewerbung von Herrn Bürgermeister Dietmar Allgaier
ein.
Aus dem Bewerberkreis
hat der Gemeinderat im einstufigen Verfahren den Ersten Beigeordneten zu
wählen.
Bei der Wahl von Herrn
Bürgermeister Dietmar Allgaier zum Ersten Beigeordneten erfolgt dies nicht für den
Rest der bestehenden Amtszeit. Die achtjährige Amtszeit beginnt in diesem Fall
von vorn, da es sich um ein anderes Amt handelt.
Der Erste Beigeordnete
führt wie in § 8 der Hauptsatzung der Stadt Kornwestheim festgelegt, die
Amtsbezeichnung "Erster Bürgermeister“.
b) Festlegung der
Besoldung der Beigeordneten
Die Besoldung der
Beigeordneten richtet sich nach den Bestimmungen der
Landeskommunalbesoldungsverordnung - LKomBesVO -. Nach § 1 Abs. 2 dieser
Verordnung sind die Beigeordneten nach sachgerechter Bewertung, insbesondere
unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des
Schwierigkeitsgrades des Amtes, in eine der nach § 2 in Betracht kommenden
Besoldungsgruppen einzuweisen.
Maßgebende Einwohnerzahl
nach § 2 Abs. 1 LKomBesVO ist die bei der letzten Volkszählung ermittelte, vom
Statistischen Landesamt auf den 30. Juni des Vorjahres fortgeschriebene Zahl
der Wohnbevölkerung. Dies waren 31.391 Einwohner (Stand 30.06.2011).
Danach ist der Erste
Beigeordnete in Besoldungsgruppe B 3 / B 4 einzuweisen.
Darüber hinaus erhält
der Erste Beigeordnete nach § 11 Abs. 1 LKomBesVO eine fest vorgegebene
Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 9 v.H. des festgesetzten Grundgehalts.
Der derzeitige Erste
Beigeordnete Michael Köpple ist in Besoldungsgruppe B 4 (zuzüglich 9 %
Dienstaufwandsentschädigung) und der weitere Beigeordnete in Besoldungsgruppe B
3 (zzgl. 7 % Dienstaufwandsentschädigung) eingewiesen.
Seitens der Verwaltung
wird vorgeschlagen, den Ersten Beigeordneten wieder in Besoldungsgruppe B 4
einzuweisen.