Betreff:
Rückbau
der Schaukastenanlage am Hirschgarten im Jahr 2011 und Kündigung der bestehenden
Mietverträge
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlagen 1-4: Fotos von Schaukastenanlage
Beschlussvorschlag:
1. Über eine Stilllegung der
derzeitigen Schaukastenanlage am Hirschgarten zum Jahresanfang 2011 im 2.
Halbjahr 2010 zu entscheiden und deshalb zur Wahrung der Frist die noch
bestehenden Mietverträge zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt vorsorglich zu
kündigen.
2. Über die Frage des Rückbaus oder einer Umsetzung im Herbst 2010 im Zuge der
gesamten Diskussion über die Werbe-/ Plakatierungsgestaltung im Stadtgebiet zu
entscheiden.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.07.2010
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Sachdarstellung und
Begründung:
Im Jahr 1989 wurde vom Verwaltungs-und Finanzausschuss beschlossen, eine neue Schaukastenanlage für Kornwestheimer Vereine
und Organisatoren im Bereich des Hirschgartens mit insgesamt 21 Schaukästen zu
erstellen. Die Stadt Kornwestheim vermietet seit Anfang 1990 die dortigen
Schaukästen. Allerdings wird die Anlage in den letzten Jahren jedoch immer
weniger genutzt; es wurden etliche Mietverträge gekündigt, ohne dass dafür ein
Ersatzmieter gefunden werden konnte.
Derzeit sind noch folgende
Schaukästen –zu einem jährlichen Mietzins von rund 28,-- EUR- vermietet:
Nr. 1
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CDU Kornwestheim
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Beginn: 01.11.1990
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Nr. 2
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Die Reisegemeinschaft e.V.
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Beginn: 01.02.2009
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Nr. 3
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Die Grünen
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Beginn: 01.11.1990
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Nr. 4
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Türkischer Sportverein
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Beginn: 01.01.1999
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Nr. 5
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SPD Ortsverein
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Beginn: 01.11.1990
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Nr. 7
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Kocher- und Jagsttalverein
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Beginn: 01.11.1990
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Nr. 8
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Schwäbischer Albverein
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Beginn: 01.11.1990
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Nr. 15
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Skizunft Kornwestheim
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Beginn: 01.11.1990
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Nr. 16
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Fliegergruppe Kornwestheim
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Beginn: 01.11.1990
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Nr. 18
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MGV Männergesangverein
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Beginn: 01.11.1990
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Die Schaukastenanlage macht
inzwischen –nicht zuletzt auch bedingt durch die Leerstände– optisch keinen
positiven Eindruck mehr, weswegen von Seiten der Stadtverwaltung die Überlegung
angestellt wird, diese Anlage möglicherweise ganz aufzugeben (Fotografien sind
als Anlage beigefügt, wobei zu berücksichtigen ist, dass leerstehende
Schaukästen zum Teil mit städtischen Plakaten für die Ausbildungsbörse bzw. die
Veranstaltungen KulturWerk bestückt wurden). Außerdem
ist auch die Lage der Schaukastenanlage an dieser Stelle, was die
Fußgängerfrequenz anbelangt, alles andere als ideal (im Gegensatz zu den
wesentlich stärker nachgefragten Schaukästen in der Bahnhofsunterführung).
Im Januar 2010 wurden von der
Verwaltung sowohl der Stadtausschuss für Sport und Kultur als auch der
Stadtverband für Sport angeschrieben. In dem Anschreiben wurde die derzeitige
Vermietungssituation der Schaukastenanlage und die Überlegungen der
Stadtverwaltung zu einem Rückbau der Anlage geschildert und außerdem darum
gebeten, bei den Mitgliedsvereinen nachzufragen, ob es eventuell weitere
Interessenten für einen Schaukasten an dieser Stelle gibt. Allerdings ist diese
Anfrage bislang ohne greifbares Resultat geblieben.
Die Verwaltung empfiehlt, über den
Rückbau oder die Fortführung der Schaukastenanlage am Hirschgarten im Rahmen
der anstehenden generellen Überlegungen zum Thema Plakatierung auf Stellwänden
und Litfaßsäulen im Außenbereich mit zu beraten. Da die meisten Mietverträge
für die Schaukastenanlage eine Laufzeit bis 31.10.2010 haben und spätestens
drei Monate vor Ablauf formell gekündigt werden müssten schlägt die Verwaltung
eine vorsorgliche Kündigung vor. Ansonsten würde eine Verlängerung um ein weiteres
Kalenderjahr – also bis zum 31.10.2011 - eintreten.
Da eine solche zeitliche
Verlängerung der Verwaltung nicht sinnvoll erscheint, wird vorgeschlagen, die
entsprechenden Kündigungen jetzt mindestens vorsorglich vorzunehmen, mit dem
Ziel, die Frage der Schaukästen in das Konzept der Öffentlichkeitsarbeit zu
integrieren und die Entscheidung mit dieser Thematik zu verbinden.
Die von einer Kündigung betroffenen Vereine und Organisationen, die nach
wie vor an einer Anschlagstelle interessiert sind, wären dann auf eine
Vormerkliste zu nehmen und beim
Freiwerden von Ersatzmöglichkeiten (Bahnhofsunterführung) oder der
Schaukästen an einem anderen Standort bevorzugt zu berücksichtigen.