Vorlage-Nr.:
55/2013
Az.:
6 Sven Koch
Datum:
12.02.2013
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Gemeinderat
Am:
19.02.2013
Betreff:
Ermächtigung zur Beauftragung von Vergaben, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates gehören
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt Frau Oberbürgermeisterin Ursula Keck bzw. ihren Stellvertreter Herrn EBM Allgaier Vergaben herbeizuführen, die nach der Hauptsatzung in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen.
Die Stadtverwaltung wird den Gemeinderat über die getätigten Vergaben zeitnah informieren.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Beschlussfassung
öffentlich
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Die Beauftragung der Generalunternehmerleistung für den Neubau der Kita Neckarstraße ist gemäß Terminplanung bis spätestens 02.04.2013 (KW 14) vorgesehen. Des Weiteren ist die Beauftragung der Arbeiten an der Außenanlage des K einschl. Umgestaltung des Markplatzes im 1.Bauabschnitt für den 12.04.2013 (KW 15) terminiert. Die Vergaben dieser Bauleistungen fallen nach der Hauptsatzung aufgrund der Vergabesumme in die Zuständigkeit des Gemeinderates. Aufgrund der zeitlichen Abläufen und der Laufzeit für die Angebotsprüfung, können diese Vergaben für die Gemeinderatssitzung am 14.03.2013 nicht zu einer Vergabereife gebracht werden. Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist für den 18.04.2013 vorgesehen und liegt somit nach den ermittelten Beauftragungsterminen.
Aufgrund der engen Terminplanung und zur Sicherstellung kontinuierlicher Arbeits- und Bauabläufe ist es erforderlich, diese Vergaben nach ihrer Ausschreibung, Prüfung und Wertung wie zuvor beschrieben zu beauftragen.
Es wird vorgeschlagen von den zu erwartenden Vergaben für den Neubau der Kita in der Neckarstraße und den Arbeiten an der Außenanlage des K einschl. Umgestaltung des Marktplatzes Kenntnis zu nehmen und Frau Oberbürgermeisterin Ursula Keck bzw. ihren Stellvertreter Herrn EBM Allgaier zu ermächtigen diese Vergaben herbeizuführen.
Die Stadtverwaltung wird den Gemeinderat zeitnah in einer seiner darauffolgenden Sitzung über die getätigte Vergabe informieren.