Betreff:
Bebauungsplan
"Westlich Ilmweg - 2. Änderung" - Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textfestsetzungen, Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften „Westlich Ilmweg – 2. Änderung " wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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10.07.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt
Kornwestheim hat in seiner Sitzung vom 24.05.2011 den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan „Wohnpark Neckarstraße im Bereich westlich Ilmweg“ gefasst (Vorlage
165/2012).
Die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens wurde erforderlich, da die Freiwillige Feuerwehr an
Ihrem heutigen Standort eine zusätzliche Lkw-Halle benötigt und diese nördlich
der heutigen Schrägparkplätze, teilweise auf dem eigenen Grundstück und
teilweise auf der angrenzenden öffentlichen Grünfläche, errichtet werden soll.
Mit dem Fokus auf die zunächst von
einer Veränderung betroffenen Bereiche der Freiwilligen Feuerwehr sowie der
öffentlichen Grünfläche soll nun in einem nächsten Schritt, unter Ausschluss
der im nördlichen Bereich angrenzenden Wohnbebauung, lediglich der südliche
Teil des zuvor definierten Gesamtbereichs über den Bebauungsplan „Westlich
Ilmweg – 2. Änderung“ entwickelt werden.
Das Plangebiet des Bebauungsplans
„Westlich Ilmweg – 2. Änderung“ nimmt ca. 7.800 m² des 1,1 ha großen
Gesamtbereichs in Anspruch und liegt im Bereich der bislang geltenden
Bebauungspläne „Gemeinbedarf Wohnpark Neckarstraße“ (Nr. 14-484) sowie
„Westlich Ilmweg – 1. Änderung“ (Nr. 14-535). Es schließt damit sowohl die
Fläche der Freiwilligen Feuerwehr als auch die nördlich angrenzende öffentliche
Grünfläche ein.
Zur Realisierung des Bauvorhabens
bzw. zur Schaffung weiterer überdachter Abstellflächen für die Freiwillige
Feuerwehr sieht die Bebauungsplanänderung in erster Linie vor, die heutige
Fläche für den Gemeinbedarf (Feuerwehr) um ca. 110 m² zu erweitern und die
öffentliche Grünfläche um diesen Teil entsprechend zu reduzieren.
Die Kompensation der als eher
geringfügig zu bewertenden Eingriffe in die öffentliche Grünfläche
(Rasenfläche) sollen über die Ausbildung eines Gründaches und eine starke
Eingrünung der neuen Halle erreicht werden.
Abgesehen von den privaten
Grundstücksflächen im nördlichen Bereich (Ilmweg Nr. 1-23) befinden sich die
Fläche der Feuerwehr und die öffentliche Grünfläche im Eigentum der Stadt
Kornwestheim.
Die getroffenen Festsetzungen werden
überwiegend aus den bestehenden Bebauungsplänen übernommen und – wo sinnvoll
und richtig – an die heutigen bzw. zukünftigen Gegebenheiten angepasst.
Planungsrechtliches Verfahren:
Das planungsrechtliche Verfahren
wird nach § 13a i. V. mit § 13 BauGB durchgeführt, da hier die erforderlichen
Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Plangebiet liegt im
Innenbereich, weist mit ca. 7.800 m² eine maximal mögliche Grundfläche von
unter 20.000 m² auf, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungs-pflichtigen
Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht um
einen besonders schützenswerten Bereich.
Im sogenannten "beschleunigten
Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt
werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom
-bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.