Gremium:
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Verwaltungs- und
Finanzausschuss
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Am:
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07.10.2010
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Betreff:
Vermarktung
weiterer Baugrundstücke im Baugebiet "Südlich der Hauffstraße, westlich
der Jägerstraße"
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Lageplan; Anlage 2: Kaufvertragsentwurf
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung zu ermächtigen, die
Baugrundstücke im Baugebiet "Südlich der Hauffstraße, westlich der
Jägerstraße – Teilbereich Süd" zum Preis von 500,-- EUR/m² inklusive
Erschließung auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten
Kaufvertragsentwurfs an private Bauherren zu veräußern.
2. Bei
Mehrfachbewerbungen auf ein Grundstück (Nr. 1-7 auf dem Lageplan Anlage 1) dem
Bewerber den Vorrang zu geben, der als erstes eine verbindliche Bewerbung ab
gibt (Tag des Posteingangsstempels).
3. Im Falle von Bewerbungen, die am gleichen Tag bei der Stadt
Kornwestheim eingegangen sind, über den Zuschlag für das Grundstück durch Los
zu entscheiden.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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07.10.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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28.10.2010
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2011
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28810.3400 2 A
88100006
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1.375.000,00
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Einnahmen aus
Grundstückserlösen
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Wie zuletzt in der Sitzung des Verwaltungs- und
Finanzausschusses vom 15.07.2010 berichtet, ist die Vermarktung der
Baugrundstücke im Baugebiet „Südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße“
weitestgehend abgeschlossen (das letzte Grundstück für eine Doppelhaushälfte,
das sich noch im Eigentum der Stadt Kornwestheim befindet, wird spätestens im
November 2010 verkauft).
Vor diesem Hintergrund wurde nun das
Bebauungsplanverfahren für eine weitere Baureihe südlich der Hölderlinstraße
(Teilbereich Süd) in die Weg geleitet (AUT-Sitzung
vom 14.09.2010). Nach den bisherigen Planungen werden dort sieben
Baugrundstücke für eine Einzelhausbebauung mit einer Größe zwischen ca. 360
m² bis ca. 435 m² entstehen (Lageplan
Anlage 1).
Aus Sicht der Verwaltung kann
gleichzeitig zum Bebauungsplanverfahren die Vermarktung für diese Baureihe starten.
Für die Vermarktung sollten die
gleichen Konditionen zugrunde gelegt werden wie zuvor in den bisherigen
Bauabschnitten.
Dies bezieht sich insbesondere auf
den Kaufpreis, der wieder auf 500,-- EUR/m² inklusive Erschließung festgelegt
werden sollte (entspricht den Grundstückspreisen u. a. im Wohnpark Neckarstraße
und orientiert sich zudem am Bodenrichtwert für das angrenzende Gebiet Jägerstraße-Hauffstraße in Höhe von 490,-- EUR/m²) Bei diesem Kaufpreis und einer zu
veräußernden Fläche von ca. 2.750 m² ergeben sich Grundstückserlöse in Höhe von
ca. 1.375.000,-- EUR, mit denen überwiegend im Haushaltsjahr 2011 zu rechnen
sein wird.
Der als Anlage 2 beigefügte
Kaufvertragsentwurf orientiert sich weitgehend an den bisher im Baugebiet
abgeschlossenen Verträgen.
Als ersten Schritt der Vermarktung
wird die Verwaltung alle Grundstücksinteressenten, die in den vergangenen
Monaten eine Interessensbekundung abgegeben haben, anschreiben und ihnen die
Möglichkeit geben, sich konkret und verbindlich auf eines der sieben
Einzelhaus- grundstücke zu bewerben (der
Bebauungsplanentwurf sieht – wie im Bereich nördlich der Hölderlinstraße – auch
die Möglichkeit vor, Doppelhäuser zu
entrichten, wobei der Schwerpunkt der Vermarktung zunächst aber auf einer
Einzelhausbebauung liegen wird).
Derzeit liegen rund 25 solcher
Voranfragen vor, weshalb es bei nur 7 Baugrundstücken durchaus im Bereich des
Möglichen ist, dass sich bereits aus diesem Kreis genügend verbindliche
Grundstücksreservierungen ergeben und weitergehende Vermarktungs- aktivitäten
eventuell gar nicht mehr notwendig werden.
Bei der Vergabe sollte wie bei den
bisherigen Baugrundstücken so verfahren werden, dass derjenige eine
Reservierungsbestätigung für ein bestimmtes Baugrundstück erhält, der als
erstes eine verbindliche Reservierung abgegeben hat. Diese Bestätigung enthält
eine Frist (in der Regel zwei Monate) innerhalb der sowohl eine
Finanzierungsbestätigung als auch ein erster Planungsentwurf zur Prüfung durch
das Stadtplanungsamt eingereicht werden sollten. Damit soll gewährleistet
werden, dass die Bauvorhaben relativ zügig vorangetrieben werden und die Stadt
durch die notwendigen Rückmeldungen der Bauherren in regelmäßigen Abständen
über den Stand der Planungen auf dem Laufenden bleibt.
Hinsichtlich der Vermessung wurde im
Baugebiet „Sonnencarree“ so verfahren, dass die Stadt
das komplette Baugebiet bereits zu einer relativ frühen Phase komplett als
Ganzes hat vermessen lassen. Eine Vermessung als Ganzes ist um einiges
kostengünstiger als jeweils einen Vermessungsauftrag für ein Einzelgrundstück
zu erteilen und erleichtert auch die kaufvertragliche und grundbuchrechtliche
Abwicklung einschließlich der zur Finanzierung für den Bauherren häufig
notwendigen Eintragung von Grundschulden, da die einzelnen Grundstücke dann
bereits gebildet sind. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass dann die
Grundstücksgrenzen bereits fixiert sind und spätere
Änderungen (z.B. wenn doch noch die Alternative Doppelhausgrundstücke zum
Tragen kommen sollte) durch dann notwendige Grenzveränderungen
ein erneuter Vermessungsaufwand entsteht. Die Verwaltung empfiehlt daher im
Teilbereich Süd des Baugebiets an der Hauffstraße vorerst von einer Vermessung
aller Baugrundstücke im Ganzen noch abzusehen.
Nach Einschätzung der Verwaltung
könnten bei positivem Verlauf die ersten Kaufverträge möglicherweise Anfang
2011 abgeschlossen werden.