Vorlage-Nr.:

343/2010

Az.:

303 Frank Hoenes

Datum:

29.09.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

07.10.2010

 

 

Betreff:

Vermarktung weiterer Baugrundstücke im Baugebiet "Südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße"

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Lageplan; Anlage 2: Kaufvertragsentwurf

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung zu ermächtigen, die Baugrundstücke im Baugebiet "Südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße – Teilbereich Süd" zum Preis von 500,-- EUR/m² inklusive Erschließung auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Kaufvertragsentwurfs an private Bauherren zu veräußern.

 

2. Bei Mehrfachbewerbungen auf ein Grundstück (Nr. 1-7 auf dem Lageplan Anlage 1) dem Bewerber den Vorrang zu geben, der als erstes eine verbindliche Bewerbung ab gibt (Tag des Posteingangsstempels).

 

3. Im Falle von Bewerbungen, die am gleichen Tag bei der Stadt Kornwestheim eingegangen sind, über den Zuschlag für das Grundstück durch Los zu entscheiden. 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

07.10.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

28.10.2010

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2011

28810.3400 2 A 88100006

1.375.000,00

 

 

Einnahmen aus Grundstückserlösen

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Wie zuletzt in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 15.07.2010 berichtet, ist die Vermarktung der Baugrundstücke im Baugebiet „Südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße“ weitestgehend abgeschlossen (das letzte Grundstück für eine Doppelhaushälfte, das sich noch im Eigentum der Stadt Kornwestheim befindet, wird spätestens im November 2010 verkauft).

 

Vor diesem Hintergrund wurde nun das Bebauungsplanverfahren für eine weitere Baureihe südlich der Hölderlinstraße (Teilbereich Süd) in die Weg geleitet (AUT-Sitzung vom 14.09.2010). Nach den bisherigen Planungen werden dort sieben Baugrundstücke für eine Einzelhausbebauung mit einer Größe zwischen ca. 360 m²  bis ca. 435 m² entstehen (Lageplan Anlage 1).

 

Aus Sicht der Verwaltung kann gleichzeitig zum Bebauungsplanverfahren die Vermarktung für diese Baureihe starten.

 

Für die Vermarktung sollten die gleichen Konditionen zugrunde gelegt werden wie zuvor in den bisherigen Bauabschnitten.

 

Dies bezieht sich insbesondere auf den Kaufpreis, der wieder auf 500,-- EUR/m² inklusive Erschließung festgelegt werden sollte (entspricht den Grundstückspreisen u. a. im Wohnpark Neckarstraße und orientiert sich zudem am Bodenrichtwert für das angrenzende Gebiet Jägerstraße-Hauffstraße in Höhe von 490,-- EUR/m²)   Bei diesem Kaufpreis und einer zu veräußernden Fläche von ca. 2.750 m² ergeben sich Grundstückserlöse in Höhe von ca. 1.375.000,-- EUR, mit denen überwiegend im Haushaltsjahr 2011 zu rechnen sein wird.

 

Der als Anlage 2 beigefügte Kaufvertragsentwurf orientiert sich weitgehend an den bisher im Baugebiet abgeschlossenen Verträgen.

 

Als ersten Schritt der Vermarktung wird die Verwaltung alle Grundstücksinteressenten, die in den vergangenen Monaten eine Interessensbekundung abgegeben haben, anschreiben und ihnen die Möglichkeit geben, sich konkret und verbindlich auf eines der sieben Einzelhaus- grundstücke zu bewerben (der Bebauungsplanentwurf sieht – wie im Bereich nördlich der Hölderlinstraße – auch die  Möglichkeit vor, Doppelhäuser zu entrichten, wobei der Schwerpunkt der Vermarktung zunächst aber auf einer Einzelhausbebauung liegen wird).

 

Derzeit liegen rund 25 solcher Voranfragen vor, weshalb es bei nur 7 Baugrundstücken durchaus im Bereich des Möglichen ist, dass sich bereits aus diesem Kreis genügend verbindliche Grundstücksreservierungen ergeben und weitergehende  Vermarktungs- aktivitäten eventuell gar nicht mehr notwendig werden.

 

Bei der Vergabe sollte wie bei den bisherigen Baugrundstücken so verfahren werden, dass derjenige eine Reservierungsbestätigung für ein bestimmtes Baugrundstück erhält, der als erstes eine verbindliche Reservierung abgegeben hat. Diese Bestätigung enthält eine Frist (in der Regel zwei Monate) innerhalb der sowohl eine Finanzierungsbestätigung als auch ein erster Planungsentwurf zur Prüfung durch das Stadtplanungsamt eingereicht werden sollten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Bauvorhaben relativ zügig vorangetrieben werden und die Stadt durch die notwendigen Rückmeldungen der Bauherren in regelmäßigen Abständen über den Stand der Planungen auf dem Laufenden bleibt. 


 

Hinsichtlich der Vermessung wurde im Baugebiet „Sonnencarree“ so verfahren, dass die Stadt das komplette Baugebiet bereits zu einer relativ frühen Phase komplett als Ganzes hat vermessen lassen. Eine Vermessung als Ganzes ist um einiges kostengünstiger als jeweils einen Vermessungsauftrag für ein Einzelgrundstück zu erteilen und erleichtert auch die kaufvertragliche und grundbuchrechtliche Abwicklung einschließlich der zur Finanzierung für den Bauherren häufig notwendigen Eintragung von Grundschulden, da die einzelnen Grundstücke dann bereits gebildet sind. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass dann die Grundstücksgrenzen bereits fixiert sind und spätere Änderungen (z.B. wenn doch noch die Alternative Doppelhausgrundstücke zum Tragen kommen sollte) durch dann notwendige Grenzveränderungen ein erneuter Vermessungsaufwand entsteht. Die Verwaltung empfiehlt daher im Teilbereich Süd des Baugebiets an der Hauffstraße vorerst von einer Vermessung aller Baugrundstücke im Ganzen noch abzusehen.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung könnten bei positivem Verlauf die ersten Kaufverträge möglicherweise Anfang 2011 abgeschlossen werden.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Hölderlinstraße.pdf Hauffstraße Musterkaufvertrag BA 2, Vers. 5.3.pdf