Vorlage-Nr.:

4/2011

Az.:

02 Michael Koepple
5 Christian Kuebler

Datum:

12.01.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

18.01.2011

 

 

Betreff:

Untersuchung der Anlage eines Kunstrasenplatzes auf dem südlichen Teil des ESG-Geländes

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Flächenlayout

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

18.01.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Von der Fraktion FW/FDP wurde die Bitte geäußert, zu untersuchen, ob und inwieweit ein Kunstrasenplatz auch auf dem südlichen Teil des ehemaligen ESG-Geländes realisierbar ist.

 

Das Ergebnis dieser von der Verwaltung durchgeführten Untersuchung ist:

 

1.)    Das zur Verfügung stehende ebene Gelände reicht nicht aus, um einen normgerechten Kunstrasenplatz in diesem Bereich zu errichten. Es muss, da das derzeitige Gelände im Osten einen deutlichen topografischen Sprung (nach unten) aufweist, das Gelände für einen solchen Kunstrasenplatz aufgefüllt werden – die Auffüllung betrüge eine Mächtigkeit von mindestens 3 m. Da nicht nur das vorhandene Gelände aufgefüllt werden, sondern die Auffüllung auch entsprechend verdichtet werden müsste, wäre mit nicht unerheblichen Mehrkosten zu rechen. Genaue Kostenberechnungen sind für diesen Fall nicht vorgenommen worden, aber nach Auffassung der Verwaltung betrügen die Mehrkosten gegenüber einer im ebenen Gelände vorgenommenen Herstellung mindestens 20%.

2.)    Eine ausreichende Verdichtung des aufgefüllten Materials vorausgesetzt müsste zudem aber mit schwierigen Gewährleistungsthemen gerechnet werden – inwieweit ein Unternehmen derartige Gewährleistungen zu übernehmen bereit wäre, wäre genauso fraglich wie die Mehrkosten, die durch diese Problematik entstehen.

3.)    Der an dieser Stelle zu errichtende Kunstrasenplatz läge höher als die östlich angrenzenden Wohnungen, mindestens eines Großteils dieser Wohnungen. Dass dies nicht unerhebliche Immissionsauswirkungen auf diese Wohnungen brächte, liegt auf der Hand – genaue Schallberechnungen wären zwingend notwendig.

4.)    Für die Fläche des südlichen ESG-Geländes liegen noch keine Bodenuntersuchungen vor – diese müssten zunächst abgewartet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Teilen dieses südliche Gelände in früheren Jahren aufgefüllt wurde und daher bei einer solchen Neunutzung verdichtet werden müsste. 

5.)    Der bereits beschlossene Kleinspielfeld könnte nicht an der vorgesehenen Stelle errichtet werden – es müsste sinnvollerweise nördlich des Kunstrasenplatzes errichtet werden.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
ESG_Südlicher Teil .pdf ESG_Südlicher Teil .pdf