Betreff:
Untersuchung
der Anlage eines Kunstrasenplatzes auf dem südlichen Teil des ESG-Geländes
Anlage(n):
Mitzeichnung
Flächenlayout
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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18.01.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Von der Fraktion FW/FDP wurde die Bitte geäußert, zu
untersuchen, ob und inwieweit ein Kunstrasenplatz auch auf dem südlichen Teil
des ehemaligen ESG-Geländes realisierbar ist.
Das Ergebnis dieser von der
Verwaltung durchgeführten Untersuchung ist:
1.)
Das
zur Verfügung stehende ebene Gelände reicht nicht aus, um einen
normgerechten Kunstrasenplatz in diesem Bereich zu errichten. Es muss, da das
derzeitige Gelände im Osten einen deutlichen topografischen Sprung (nach unten)
aufweist, das Gelände für einen solchen Kunstrasenplatz aufgefüllt werden – die
Auffüllung betrüge eine Mächtigkeit von mindestens 3 m. Da nicht nur das
vorhandene Gelände aufgefüllt werden, sondern die Auffüllung auch entsprechend
verdichtet werden müsste, wäre mit nicht unerheblichen Mehrkosten zu rechen.
Genaue Kostenberechnungen sind für diesen Fall nicht vorgenommen worden, aber
nach Auffassung der Verwaltung betrügen die Mehrkosten gegenüber einer im
ebenen Gelände vorgenommenen Herstellung mindestens 20%.
2.)
Eine
ausreichende Verdichtung des aufgefüllten Materials vorausgesetzt müsste zudem
aber mit schwierigen Gewährleistungsthemen gerechnet werden – inwieweit ein
Unternehmen derartige Gewährleistungen zu übernehmen bereit wäre, wäre genauso
fraglich wie die Mehrkosten, die durch diese Problematik entstehen.
3.)
Der
an dieser Stelle zu errichtende Kunstrasenplatz läge höher als die östlich
angrenzenden Wohnungen, mindestens eines Großteils dieser Wohnungen. Dass dies
nicht unerhebliche Immissionsauswirkungen auf diese Wohnungen brächte, liegt
auf der Hand – genaue Schallberechnungen wären zwingend notwendig.
4.)
Für
die Fläche des südlichen ESG-Geländes liegen noch keine Bodenuntersuchungen vor
– diese müssten zunächst abgewartet werden. Es kann nicht ausgeschlossen
werden, dass in Teilen dieses südliche Gelände in früheren Jahren aufgefüllt
wurde und daher bei einer solchen Neunutzung verdichtet werden müsste.
5.)
Der
bereits beschlossene Kleinspielfeld könnte nicht an der vorgesehenen Stelle
errichtet werden – es müsste sinnvollerweise nördlich des Kunstrasenplatzes
errichtet werden.