Vorlage-Nr.:

171/2012

Az.:

213 Gabriele Woersching
5 Christian Kuebler

Datum:

21.05.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

24.05.2012

 

 

Betreff:

Standort für eine Kindertagesstätte im Ostgebiet

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Übersichtsplan, Grünbereich

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der vorgeschlagene Standort im Grünzug Wohnpark Neckarstraße wird zeitlich in der Realisierung an erster Stelle favorisiert.
  2. Der Standort ESG-Gelände wird in der Priorität der Baumaßnahmen zeitlich nach hinten geschoben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den vorgeschlagenen Standort Grünzug Wohnpark Neckarstraße ein Raumprogramm für eine 6-gruppige Einrichtung zu erarbeiten und hierfür ein Angebot in Modulbauweise einzuholen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

24.05.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Ab dem 1. August 2013 besteht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Für Baden-Württemberg wurde eine Quote von durchschnittlich 34 Prozent festgelegt. Der Ausbau erfolgt jedoch entsprechend des örtlichen Bedarfs. Bis zum Jahr 2013 ist im Rahmen der Kinderbetreuungsfinanzierung eine Förderung in Höhe von 12.000 Euro pro neu eingerichteten Platz möglich. Um die gesetzlich vorgeschriebene Quote bis 2013 zu erreichen, sind die in Vorlage 58/2012 zur Konkretisierung der Kindertagesstättenausbauplanung für Kinder von 0 bis 3 Jahren beschriebenen Maßnahmen, mit der Wahlmöglichkeit, eine Einrichtung auf dem ESG-Gelände oder im Osten des Stadtgebiets zu erstellen, umzusetzen.

 

In die Bedarfsplanung sind zwischenzeitlich eine 6-gruppige Einrichtung auf dem Salamanderareal mit vier Krippengruppen sowie zwei altersgemischten Gruppen sowie eine 4-gruppige Einrichtung am Pflegezentrum Leonardis an der Albstraße mit drei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe aufgenommen worden. Damit werden im Westen und im Süden Kornwestheims neue Einrichtungen entstehen.

 

Mit diesem Platzangebot und unter der Voraussetzung, dass eine Zentralisierung der Hortbetreuung im Wette-Center umgesetzt wird, ist eine Ausbauquote von 35,6% bzw. 294 Plätze möglich.

 

Die bestehenden und die geplanten Einrichtungen befinden sich überwiegend

in der Mitte Kornwestheims, im Westen und im Süden, sowie eine im Norden, aber keine im östlichen Bereich der Stadt. Wie in Vorlage 58/2012 dargestellt, befindet sich hier der Kindergarten Otterweg, der für 5 Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren Plätze anbieten kann. Insgesamt leben in diesem Kindergartenbezirk 5 162 Kinder, die in der Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2011 geboren sind. Bei einer Quote von 34 % sollte für 55 Kinder eine Betreuung möglich sein. Im Kindergartenbezirk 5 leben bereits jetzt deutlich mehr Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, als Kindergartenplätze vorhanden sind.

 

Berücksichtigt man die Prognose des deutschen Städtetags, die bei einem bedarfsorientierten Ausbau von einer Quote von 50% bis 70% ausgeht, ist ein weiterer Ausbau erforderlich. Eine Einrichtung im Ostgebiet mit drei Krippengruppen und drei altersgemischten Gruppen bietet Platz für 45 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren und erhöht die Ausbauquote auf 41,1% bzw. auf 339 Plätze. Beim Bau von 6 Gruppen steht für 45 Kinder unter 3 Jahren und 30 Kinder über 3 Jahren in der Einrichtung Platz zur Verfügung und damit die Möglichkeit, dass Geschwisterkinder in der gleichen Einrichtung betreut werden können.

 

Festlegung des Standorts

 

Aus Sicht der Verwaltung für die Errichtung einer Kindertagesstätte am Besten geeignet ist ein Standort innerhalb des heute als Grünfläche ausgewiesenen Bereichs am östlichen Ende des Wohnpark Neckarstraße. Wie der in der Anlage 1 beigefügte Übersichtsplan zeigt liegt dieser Bereich bezogen auf die Wohngebiete östlich der B27 sehr zentral und ergänzt hinsichtlich seiner Lage die bereits vorhandenen Einrichtungen „Kindergarten Starenweg“ und „Kindergarten Otterweg“ in nahezu optimaler Art und Weise. Auch ist aus Sicht der Verwaltung davon auszugehen, dass aufgrund der Lage in unmittelbarer Zuordnung zu einer Grün- und Freifläche ein qualitativ hochwertiger Standort für eine Kindertagesstätte entwickelt werden kann.


 

Der große Grünbereich am östlichen Ende des Grünzugs gliedert sich im Bestand in unterschiedliche Teilbereiche. So ist im südwestlichen Bereich dieses Grünfläche ein Kinderspielplatz ausgewiesen. Östlich des Spielplatz befindet sich ein Bolzplatz. Im zentralen Bereich der Fläche ist ein von Bäumen gesäumter Weg angelegt. Nördlich davon ist eine Wiesenfläche angelegt, die für verschiedenen Aktivitäten genutzt werden kann.

 

Bei der weiteren Ausarbeitung der Planungsüberlegungen zwingend berücksichtigt werden sollte der Erhalt des bestehendes Weges im Zentrum der Fläche. Auch der vorhandene Kinderspielplatz sollte sowohl hinsichtlich seiner Größe, Lage als auch Ausstattung  grundsätzlich erhalten bleiben. So erforderlich wäre eine Verschiebung einzelner Spielgeräte innerhalb der Grünfläche aus Sicht der Verwaltung aber problemlos darstellbar.

 

Hinsichtlich der Erschließung der Kindertagesstätte ist eine möglichst direkte Zuordnung der Kindertagesstätte zur Neckarstraße sinnvoll. Damit kann ein Hineinziehen von gebietsfremden Verkehr in die östlichen Wohnbereiche des „Wohnpark Neckarstraße“ vermieden werden. Dies müsste allerdings vor allem vor dem Hintergrund der eigentumsrechtlichen Verhältnisse geprüft werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung müsste nunmehr in einem weiteren Schritt der Standort innerhalb der in Anlage 2 dargestellten Abgrenzung weiter konkretisiert und das Raumprogramm sowie die voraussichtlichen Kosten entsprechend ausgearbeitet werden.

 

Zur Sicherung der Förderanträge muss die Stadtverwaltung bis zum 31.12.2012 beim Regierungspräsidium einen Förderantrag für die neue Einrichtung stellen. Die Auszahlung der Fördermittel ist bis zum 31.12.2013 begrenzt. Nach den derzeitigen Informationen wird das Bundesministerium die Fördermittel nicht in das Jahr 2014 übertragen.

 

In nächster Zukunft muss über die Standortalternativen zur Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen diskutiert werden. Die Stadt Kornwestheim geht davon aus, dass der Bedarf von weiteren Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren notwendig wird.

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anlage 1_Übersichtsplan.pdf Anlage 1_Übersichtsplan.pdf Anlage 2_Grünbereich.pdf Anlage 2_Grünbereich.pdf