Betreff:
Standort
für eine Kindertagesstätte im Ostgebiet
Anlage(n):
Mitzeichnung
Übersichtsplan, Grünbereich
Beschlussvorschlag:
- Der
vorgeschlagene Standort im Grünzug Wohnpark Neckarstraße wird zeitlich in
der Realisierung an erster Stelle favorisiert.
- Der Standort ESG-Gelände wird
in der Priorität der Baumaßnahmen zeitlich nach hinten geschoben.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
für den vorgeschlagenen Standort Grünzug Wohnpark Neckarstraße ein
Raumprogramm für eine 6-gruppige Einrichtung zu erarbeiten und hierfür ein
Angebot in Modulbauweise einzuholen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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24.05.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Ab dem 1. August 2013 besteht der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten
dritten Lebensjahr. Für Baden-Württemberg wurde eine Quote von durchschnittlich
34 Prozent festgelegt. Der Ausbau erfolgt jedoch entsprechend des örtlichen
Bedarfs. Bis zum Jahr 2013 ist im Rahmen der Kinderbetreuungsfinanzierung eine
Förderung in Höhe von 12.000 Euro pro neu eingerichteten Platz möglich. Um die
gesetzlich vorgeschriebene Quote bis 2013 zu erreichen, sind die in Vorlage
58/2012 zur Konkretisierung der Kindertagesstättenausbauplanung für Kinder von
0 bis 3 Jahren beschriebenen Maßnahmen, mit der Wahlmöglichkeit, eine
Einrichtung auf dem ESG-Gelände oder im Osten des Stadtgebiets zu erstellen,
umzusetzen.
In die Bedarfsplanung sind
zwischenzeitlich eine 6-gruppige Einrichtung auf dem Salamanderareal mit vier
Krippengruppen sowie zwei altersgemischten Gruppen sowie eine 4-gruppige
Einrichtung am Pflegezentrum Leonardis an der Albstraße mit drei Krippengruppen
und einer Kindergartengruppe aufgenommen worden. Damit werden im Westen und im
Süden Kornwestheims neue Einrichtungen entstehen.
Mit diesem Platzangebot und unter
der Voraussetzung, dass eine Zentralisierung der Hortbetreuung im Wette-Center
umgesetzt wird, ist eine Ausbauquote von 35,6% bzw. 294 Plätze möglich.
Die bestehenden und die geplanten
Einrichtungen befinden sich überwiegend
in der Mitte Kornwestheims, im
Westen und im Süden, sowie eine im Norden, aber keine im östlichen Bereich der
Stadt. Wie in Vorlage 58/2012 dargestellt, befindet sich hier der Kindergarten
Otterweg, der für 5 Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren Plätze anbieten kann.
Insgesamt leben in diesem Kindergartenbezirk 5 162 Kinder, die in der Zeit vom
01.01.2009 bis 31.12.2011 geboren sind. Bei einer Quote von 34 % sollte für 55
Kinder eine Betreuung möglich sein. Im Kindergartenbezirk 5 leben bereits jetzt
deutlich mehr Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, als Kindergartenplätze
vorhanden sind.
Berücksichtigt man die Prognose des
deutschen Städtetags, die bei einem bedarfsorientierten Ausbau von einer Quote
von 50% bis 70% ausgeht, ist ein weiterer Ausbau erforderlich. Eine Einrichtung
im Ostgebiet mit drei Krippengruppen und drei altersgemischten Gruppen bietet
Platz für 45 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren und erhöht die Ausbauquote auf
41,1% bzw. auf 339 Plätze. Beim Bau von 6 Gruppen steht für 45 Kinder unter 3
Jahren und 30 Kinder über 3 Jahren in der Einrichtung Platz zur Verfügung und
damit die Möglichkeit, dass Geschwisterkinder in der gleichen Einrichtung
betreut werden können.
Festlegung des Standorts
Aus Sicht der Verwaltung für die Errichtung einer
Kindertagesstätte am Besten geeignet ist ein Standort innerhalb des heute als
Grünfläche ausgewiesenen Bereichs am östlichen Ende des Wohnpark Neckarstraße.
Wie der in der Anlage 1 beigefügte Übersichtsplan zeigt liegt dieser Bereich
bezogen auf die Wohngebiete östlich der B27 sehr zentral und ergänzt
hinsichtlich seiner Lage die bereits vorhandenen Einrichtungen „Kindergarten
Starenweg“ und „Kindergarten Otterweg“ in nahezu optimaler Art und Weise. Auch
ist aus Sicht der Verwaltung davon auszugehen, dass aufgrund der Lage in
unmittelbarer Zuordnung zu einer Grün- und Freifläche ein qualitativ
hochwertiger Standort für eine Kindertagesstätte entwickelt werden kann.
Der große Grünbereich am östlichen Ende des Grünzugs
gliedert sich im Bestand in unterschiedliche Teilbereiche. So ist im
südwestlichen Bereich dieses Grünfläche ein Kinderspielplatz ausgewiesen. Östlich
des Spielplatz befindet sich ein Bolzplatz. Im zentralen Bereich der Fläche ist
ein von Bäumen gesäumter Weg angelegt. Nördlich davon ist eine Wiesenfläche
angelegt, die für verschiedenen Aktivitäten genutzt werden kann.
Bei der weiteren Ausarbeitung der Planungsüberlegungen
zwingend berücksichtigt werden sollte der Erhalt des bestehendes Weges im
Zentrum der Fläche. Auch der vorhandene Kinderspielplatz sollte sowohl
hinsichtlich seiner Größe, Lage als auch Ausstattung grundsätzlich erhalten bleiben. So
erforderlich wäre eine Verschiebung einzelner Spielgeräte innerhalb der Grünfläche
aus Sicht der Verwaltung aber problemlos darstellbar.
Hinsichtlich der Erschließung der Kindertagesstätte ist eine
möglichst direkte Zuordnung der Kindertagesstätte zur Neckarstraße sinnvoll.
Damit kann ein Hineinziehen von gebietsfremden Verkehr in die östlichen
Wohnbereiche des „Wohnpark Neckarstraße“ vermieden werden. Dies müsste
allerdings vor allem vor dem Hintergrund der eigentumsrechtlichen Verhältnisse
geprüft werden.
Aus Sicht der Verwaltung müsste nunmehr in einem weiteren
Schritt der Standort innerhalb der in Anlage 2 dargestellten Abgrenzung weiter
konkretisiert und das Raumprogramm sowie die voraussichtlichen Kosten
entsprechend ausgearbeitet werden.
Zur Sicherung der Förderanträge muss die Stadtverwaltung bis
zum 31.12.2012 beim Regierungspräsidium einen Förderantrag für die neue
Einrichtung stellen. Die Auszahlung der Fördermittel ist bis zum 31.12.2013
begrenzt. Nach den derzeitigen Informationen wird das Bundesministerium die
Fördermittel nicht in das Jahr 2014 übertragen.
In nächster Zukunft muss über die
Standortalternativen zur Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen diskutiert
werden. Die Stadt Kornwestheim geht davon aus, dass der Bedarf von weiteren
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren notwendig wird.