Betreff:
Vorlage
des Beteiligungsberichts 2010
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Beteiligungsbericht 2010
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2010 Kenntnis.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs-
und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
öffentlich
|
03.05.2012
|
|
Gemeinderat
|
Kenntnisnahme
|
öffentlich
|
24.05.2012
|
|
Sachdarstellung und
Begründung:
Die
Stadt Kornwestheim erfüllt ihre vielfältigen Aufgaben sowohl durch ihre
Kernverwaltung als auch durch Unternehmen in privatrechtlicher Form. Dort, wo
es sinnvoll war, hat die Stadt Kornwestheim öffentliche Aufgaben auf
Eigenbetriebe oder Unternehmen in privater Rechtsform übertragen.
Die Bedeutung lässt sich eindrucksvoll an der Höhe der
zusammengefassten Bilanzen von rund 194 Millionen Euro und den gesamten
Umsatzerlösen von über 100 Millionen Euro im Jahr 2010 ermessen.
Die zunehmende Wichtigkeit der städtischen
Beteiligungsgesellschaften wird neben den Finanzkennziffern auch durch die
positiven Auswirkungen auf die Stadtentwicklung, die Wirtschaftsförderung, die
Ausbildung und Beschäftigung und die Versorgung der Bevölkerung mit Produkten
und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge ersichtlich. Über den Beitrag der
Gesellschaften im Einzelnen soll dieser Bericht ausführlich Auskunft geben.
Der vorliegende Beteiligungsbericht ist der mittlerweile
zwölfte Jahresbericht über die Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und
Eigenbetriebe der Stadt Kornwestheim.
Der Beteiligungsbericht soll den Gemeinderäten der Stadt
Kornwestheim weiteres Hintergrundwissen zu den einzelnen Beteiligungen liefern
und einen Gesamtüberblick verschaffen. Neben der Vergangenheitsanalyse wird
auch Wert darauf gelegt, die Zukunft ins Auge zu fassen. Um ein Unternehmen
zielgerichtet steuern zu können, ist nicht nur wichtig, welchen Weg das
Unternehmen bislang beschritten hat, sondern auch, welcher Weg in Zukunft
eingeschlagen werden soll. Der Beteiligungsbericht dient demnach als Brücke
zwischen näherer Vergangenheit und naher Zukunft.
Daneben soll mit diesem
Beteiligungsbericht aber auch der Pflicht aus § 105 der Gemeindeordnung
nachgekommen werden, die Bevölkerung über die Entwicklung ausgelagerter,
kommunaler Aufgaben zu informieren und die dem Bürger zustehende Transparenz
zukommen zu lassen.
Grundlage für die
Aufstellung ist § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung. Den darin aufgeführten
Mindestanforderungen wurde in dem Bericht Rechnung getragen und zusätzlich
wurde eine zusammengefasste Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung
aufgestellt.
Nach Kenntnisnahme durch
den Gemeinderat wird die Aufstellung des Beteiligungsberichts ortsüblich
bekanntgegeben und es erfolgt eine öffentliche Auslegung des Berichts für
sieben Tage.
Berichtszeitraum
Im Beteiligungsbericht für das Jahr 2010 wurden die
Bestands- und Erfolgswerte der Stadt Kornwestheim und der einzelnen Beteiligungsunternehmen
sowohl mit Ergebniszahlen der Jahre 2009 und 2010 als auch mit Planzahlen der
Jahre 2011 und 2012 dokumentiert und erläutert.
Die Ergebniszahlen der Jahre 2009 und 2010 basieren auf den
geprüften und festgestellten Jahresabschlüssen der einzelnen Gesellschaften. Den
Planzahlen der Jahre 2011 und 2012 liegen die Angaben aus den vorgelegten
Wirtschaftsplänen der Beteiligungsgesellschaften zu Grunde.
Der Jahresabschluss 2010 der Stadtentwässerung Kornwestheim
konnte noch nicht durch den Gemeinderat festgestellt werden, da die hierfür
erforderliche endgültige Feststellung des Jahresabschlusses 2009 durch das
Rechnungsprüfungsamt noch nicht erfolgt ist.