Vorlage-Nr.:

105/2013

Az.:

8 Cordula Wohnhas

Datum:

12.03.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

19.03.2013

 

 

Betreff:

Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie - Ergebnisse der 2. Kartierungsstufe 2012

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lärmkarte LDEN 2012, Lärmkarte LNight 2012

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Ausführungen zur Umgebungslärmrichtlinie und zu den Ergebnissen der bisherigen Kartierungen werden zur Kenntnis genommen.
  2. Aufgrund der Ergebnisse der jüngsten Kartierung empfiehlt die Verwaltung, spätestens mit Vorliegen der Lärmwerte für die Hauptschienenstrecken in eine Lärmaktionsplanung für Kornwestheim einzusteigen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Erstellung eines Lärmaktionsplanes einzuholen und entsprechende Haushaltsmittel für 2014 vorzusehen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

19.03.2013

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen folgende Arbeiten durchzuführen:

 

1. Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung (Erstellung strategischer Lärmkarten)

2. Erstellung von Betroffenheitsanalysen

3. Information der Öffentlichkeit

4. Meldung der Ergebnisse an die EU Kommission

5. Erstellung von Aktionsplänen auf der Basis der Lärmkarten

 

Der Flugplatz Pattonville fällt nicht unter das Kriterium "Großflughafen" und wird deshalb über die Umgebungslärmrichtlinie nicht erfasst.

 

Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre oder bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation zu überprüfen und zu überarbeiten. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie legt somit ein europaweit einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794 − § 47a-f BImSchG ) und der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516 − 34. BImSchV ) erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht.

 

Für die Kartierung und Erstellung der Lärmkarten sowie der Betroffenheitsanalysen zuständig ist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg (LUBW). Die Erstellung der Aktionspläne liegt im Zuständigkeitsbereich der Kommunen.

 

Den Trägern der öffentlichen Verwaltung und den Planungsträgern wird mit dem Lärmaktionsplan ein fachlich und rechtlich fundiertes Instrumentarium zur strategischen Vorbereitung und Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen an die Hand gegeben. Diese Maßnahmen sind nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.

Es besteht jedoch weder eine unmittelbare Rechtspflicht der Kommune zur Lärmbekämpfung noch ein Anspruch der Bürger auf Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Auch eine Klagemöglichkeit von Betroffenen gegen Lärmaktionspläne ist nicht gegeben
.

 

Ergebnisse der 1. Kartierungsstufe 2007 - Hauptverkehrsstraßen

 

In einer ersten Stufe mit Fristende 2007 wurden von der LUBW zunächst Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern sowie  - als weiteres Kriterium - Straßen mit einem Gesamtverkehr von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (entspricht 16.400 Kfz / Tag) kartiert.

 

Im Bereich Kornwestheim kartiert wurde in diesem Rahmen die B 27. Über die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und die Ergebnisse der 1. Stufe der Lärmkartierung in Kornwestheim wurde bereits in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik berichtet (siehe AUT-Vorlage Nr. 375/2006, AUT-Vorlage 511/2007 und AUT-Vorlage 393/2008). Auf Basis einer Nachberechnung unter Einbeziehung der vorhandenen Lärmschutzwände an der B 27 konnte nachgewiesen werden, dass die Zahl der Betroffenen im Zeitraum von 24 Stunden bei  33 (LDEN) und nachts bei 45 Betroffene (LNight) liegt.

 

 

Aufgrund der Empfehlung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur dann Lärmaktionspläne zu erstellen, wenn die Betroffenenzahlen mit Lärmpegeln LDEN von 70 dB(A) oder LNight 60 dB(A) über 50 liegen, hatte die Stadt Kornwestheim 2008 beschlossen von der Erstellung eines Lärmaktionsplanes für Hauptverkehrsstraßen abzusehen.

 

 

Ergebnisse der 2. Kartierungsstufe 2012 - Hauptverkehrsstraßen

 

Inzwischen ist die 2. Kartierungsstufe, in der die Grundlagendaten für Straßen mit einem Gesamtverkehr von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen (entspricht 8.200 Kfz / Tag) pro Jahr erhoben wurden, abgeschlossen und veröffentlicht. Kartiert wurden dabei ausschließlich Hauptverkehrsstraßen, die als Landesstraßen gewidmet sind und mehr als 8200 Kfz/Tag aufweisen. Unter dieses Kriterium fallen in Kornwestheim:

 

  1. die L1144 (Aldinger Straße)  mit einer Verkehrsmenge von  15.800 Fahrzeugen / Tag
  2. die L1143 (Alte B27 zwischen Pflugfelder Strasse und Domertaldurchlass) mit 8.800 Fahrzeugen / Tag

 

Wie die Ergebnisse der Kartierungen und die Auswertung der Betroffenenzahlen zeigen, hat sich die Zahl der stark Betroffenen gegenüber 2007 auf 49 mit Lärmpegeln ab 70 DB(A) LDEN und nachts auf 60 lärmbelastete Einwohner mit Lärmpegeln ab 60 dB (A) L Night 

erhöht. Ein vordringlicher Handlungsbedarf wird aufgrund dieser Betroffenenzahlen zunächst nicht gesehen.

 

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat im Vorfeld der 2. Kartierungsstufe die Empfehlungen für die Betrachtung der Belastungspegel aus dem Jahr 2007 (damaliges Umweltministerium) überarbeitet. Entsprechend wird aktuell empfohlen bei der Lärmaktionsplanung künftig Bereiche zu betrachten, die um jeweils 5 dB (A) niedriger liegen als bei der 1. Kartierungsstufe. Diese Werte entsprechen dem vom Umweltbundesamt genannten Umwelthandlungsziel und sollen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen beitragen.

 

Legt man diese Lärmpegel zugrunde, so liegen die Betroffenenzahlen in Kornwestheim bei 251 ab 65 dB(A) LDEN und 368 ab 55 dB(A) L Night . Aufgrund dieser Betroffenheiten sowie steigenden Verkehrszahlen schlägt die Verwaltung im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes vor, spätestens beim Vorliegen der Ergebnisse der Kartierung der Hauptschienenstrecken (Ende 2013) in die Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes für Kornwestheim einzusteigen. Die Verwaltung wird parallel dazu Kostenvoranschläge bei Ingenieurbüros einholen und für 2014 vorsorglich Haushaltsmittel für die Umsetzung anmelden.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
7121nw_strasse_den_2012.pdf7121nw_strasse_den_2012.pdf 7121nw_strasse_night_2012.pdf7121nw_strasse_night_2012.pdf