Betreff:
Umsetzung
der Umgebungslärmrichtlinie - Ergebnisse der 2. Kartierungsstufe 2012
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lärmkarte LDEN 2012, Lärmkarte LNight 2012
Beschlussvorschlag:
- Die
Ausführungen zur Umgebungslärmrichtlinie und zu den Ergebnissen der
bisherigen Kartierungen werden zur Kenntnis genommen.
- Aufgrund der Ergebnisse der
jüngsten Kartierung empfiehlt die Verwaltung, spätestens mit Vorliegen der
Lärmwerte für die Hauptschienenstrecken in eine Lärmaktionsplanung für
Kornwestheim einzusteigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
Angebote für die Erstellung eines Lärmaktionsplanes einzuholen und entsprechende
Haushaltsmittel für 2014 vorzusehen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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19.03.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die
EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten getrennt für
Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen
innerhalb vorgegebener Fristen folgende Arbeiten durchzuführen:
1. Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung (Erstellung
strategischer Lärmkarten)
2. Erstellung von Betroffenheitsanalysen
3. Information der Öffentlichkeit
4. Meldung der Ergebnisse an die EU Kommission
5. Erstellung von Aktionsplänen auf der Basis der Lärmkarten
Der Flugplatz Pattonville fällt nicht unter das Kriterium
"Großflughafen" und wird deshalb über die Umgebungslärmrichtlinie
nicht erfasst.
Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre
oder bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation zu überprüfen und zu
überarbeiten. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie legt somit ein europaweit
einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch
Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch das Gesetz
zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794 − § 47a-f BImSchG ) und der Verordnung über die
Lärmkartierung vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516 − 34. BImSchV ) erfolgte die Umsetzung der
Richtlinie in deutsches Recht.
Für die Kartierung und Erstellung der Lärmkarten sowie der
Betroffenheitsanalysen zuständig ist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg
(LUBW). Die Erstellung der
Aktionspläne liegt im Zuständigkeitsbereich der Kommunen.
Den Trägern der öffentlichen Verwaltung und den
Planungsträgern wird mit dem Lärmaktionsplan ein fachlich und rechtlich
fundiertes Instrumentarium zur strategischen Vorbereitung und Durchführung von
Lärmminderungsmaßnahmen an die Hand gegeben. Diese Maßnahmen sind nach den
geltenden gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
durchzuführen.
Es besteht jedoch weder eine unmittelbare Rechtspflicht der Kommune zur
Lärmbekämpfung noch ein Anspruch der Bürger auf Umsetzung von Maßnahmen zur
Lärmminderung. Auch eine Klagemöglichkeit von Betroffenen gegen
Lärmaktionspläne ist nicht gegeben.
Ergebnisse der 1. Kartierungsstufe
2007 - Hauptverkehrsstraßen
In einer ersten Stufe mit Fristende
2007 wurden von der LUBW zunächst Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern
sowie - als weiteres Kriterium - Straßen
mit einem Gesamtverkehr von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (entspricht
16.400 Kfz / Tag) kartiert.
Im Bereich Kornwestheim kartiert
wurde in diesem Rahmen die B 27. Über die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
und die Ergebnisse der 1. Stufe der Lärmkartierung in Kornwestheim wurde
bereits in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik berichtet
(siehe AUT-Vorlage Nr. 375/2006, AUT-Vorlage 511/2007 und AUT-Vorlage
393/2008). Auf Basis einer Nachberechnung unter Einbeziehung der vorhandenen
Lärmschutzwände an der B 27 konnte nachgewiesen werden, dass die Zahl der
Betroffenen im Zeitraum von 24 Stunden bei 33 (LDEN) und nachts bei 45
Betroffene (LNight) liegt.
Aufgrund der Empfehlung
des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur dann Lärmaktionspläne zu
erstellen, wenn die Betroffenenzahlen mit Lärmpegeln LDEN von 70
dB(A) oder LNight 60 dB(A) über 50 liegen, hatte die Stadt
Kornwestheim 2008 beschlossen von der Erstellung eines Lärmaktionsplanes für
Hauptverkehrsstraßen abzusehen.
Ergebnisse der 2. Kartierungsstufe
2012 - Hauptverkehrsstraßen
Inzwischen ist die 2. Kartierungsstufe, in der die Grundlagendaten für
Straßen mit einem Gesamtverkehr von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen (entspricht
8.200 Kfz / Tag) pro Jahr erhoben wurden, abgeschlossen und veröffentlicht.
Kartiert wurden dabei ausschließlich Hauptverkehrsstraßen, die als
Landesstraßen gewidmet sind und mehr als 8200 Kfz/Tag aufweisen. Unter dieses
Kriterium fallen in Kornwestheim:
- die L1144
(Aldinger Straße) mit einer
Verkehrsmenge von 15.800 Fahrzeugen
/ Tag
- die L1143
(Alte B27 zwischen Pflugfelder Strasse und Domertaldurchlass) mit 8.800 Fahrzeugen
/ Tag
Wie die Ergebnisse der Kartierungen und die Auswertung der
Betroffenenzahlen zeigen, hat sich die Zahl der stark Betroffenen gegenüber
2007 auf 49 mit Lärmpegeln ab 70 DB(A) LDEN und nachts auf 60
lärmbelastete Einwohner mit Lärmpegeln ab 60 dB (A) L Night
erhöht. Ein vordringlicher Handlungsbedarf wird aufgrund dieser
Betroffenenzahlen zunächst nicht gesehen.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat im Vorfeld der 2.
Kartierungsstufe die Empfehlungen für die Betrachtung der Belastungspegel aus
dem Jahr 2007 (damaliges Umweltministerium) überarbeitet. Entsprechend wird
aktuell empfohlen bei der Lärmaktionsplanung künftig Bereiche zu betrachten,
die um jeweils 5 dB (A) niedriger liegen als bei der 1. Kartierungsstufe. Diese
Werte entsprechen dem vom Umweltbundesamt genannten Umwelthandlungsziel und
sollen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen beitragen.
Legt man diese Lärmpegel zugrunde, so liegen die Betroffenenzahlen in
Kornwestheim bei 251 ab 65 dB(A) LDEN und 368 ab 55 dB(A) L Night
. Aufgrund dieser Betroffenheiten sowie steigenden Verkehrszahlen schlägt
die Verwaltung im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes vor, spätestens
beim Vorliegen der Ergebnisse der Kartierung der Hauptschienenstrecken (Ende
2013) in die Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes für Kornwestheim einzusteigen.
Die Verwaltung wird parallel dazu Kostenvoranschläge bei Ingenieurbüros
einholen und für 2014 vorsorglich Haushaltsmittel für die Umsetzung anmelden.