Betreff:
Vorhaben-
und Erschließungsplan Salamander-Areal/Block9 - Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgrenzungsplan
Pläne
Begründung
Beteiligung Fachbehörden
Stellungnahme Schallschutz
Durchführungsvertrag
Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Salamander–Areal/Block 9
wird als Satzung beschlossen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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31.01.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.02.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 30.09.2010
einen Aufstellungsbeschluss für das Salamander Areal gefasst (Vorlage
296/2010). Aus dem Plangebiet wurde für den Block 9 ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan entwickelt. Für diesen wurde in der Sitzung des AUT am 29.03.2011
(Vorlage 111/2011) der Entwurfsbeschluss gefasst.
Der Durchführungsvertrag
wurde am 4. April 2011 notariell beurkundet.
Verfahren, Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und § 4 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit von 18.04.2010 bis
18.05.2010 mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme vorgelegt. Es sind 7
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
eingegangen. Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die Abwägung ist im Anhang dargestellt. Aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen erfolgten keine Änderungen.
Von Seiten des Vorhabenträgers wurde zusätzlich eine
Stellungnahme zum Schallschutz gegen Außenlärm für das Bauvorhaben eingeholt
(siehe Anlage). Danach sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
Der Durchführungsvertrag mit den erforderlichen Anlagen ist
beigefügt. Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind als Anlagen
der Vorlage in Papierform beigefügt. Ebenso die Stellungnahme zum Schallschutz.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung
zu beschließen.