Betreff:
Neufassung
der Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1
Kulturförderrichtlinien (derzeitige Richtlinien - Entwurf)
Anlage 2
Sportförderrichtlinien (derzeitige Richtlinien - Entwurf)
Anlage 3
Kulturelle Projektförderung der Stadt Kornwestheim - Entwurf
Anlage 4
Zusammenstellung der sonstigen Zuschüsse und Vergünstigungen
an die Kornwestheimer Vereine
Anlage 4a) Gewährte Kulturförderung 2008 - 2010 einschl.
Entwurf
Anlage 4b) Gewährte Sportförderung 2008 - 2010 einschl.
Entwurf
Anlage 5 Modifizierung
der Vereinbarung der Kindersportschule
Beschlussvorschlag:
1.
Den
Entwürfen der Kornwestheimer Kultur- und Sportförderrichtlinien zuzustimmen und diese ab 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.
2.
Dem
Entwurf für eine kulturelle Projektförderung in Kornwestheim zuzustimmen und
diese ab 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.
3.
Von
den sonstigen Zuschüssen und Vergünstigungen an die Kornwestheimer Vereine
Kenntnis zu nehmen.
4.
Der
redaktionellen Modifizierung in der Vereinbarung der Kindersportschule bezüglich
der hauptamtlichen Trainerarbeit zum 1. Januar 2011 zuzustimmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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nichtöffentlich
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02.12.2010
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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09.12.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.12.2010
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2011
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1.3000.7020 /
1.5500.7020 / Kulturetat
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Die finanziellen
Auswirkungen sind den Anlage 4a) und 4b) zu entnehmen.
Aufstockung des Kultur-Veranstaltungsetats um 8.000,- EUR/Jahr
(Projektförderung).
|
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
1. Ausgangslage
Die Kornwestheimer Kultur- und
Sportförderung ist in den „Richtlinien für die Gewährung von finanziellen
Zuwendungen an Kornwestheimer Sportvereine und an Kornwestheimer Vereine mit
kultureller Zielsetzung“ geregelt.
Diese Richtlinien haben in der
Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, dass die Kornwestheimer Vereine mit
kultureller Zielsetzung ihre vielfältigen kulturellen Aktivitäten ausüben und intensivieren
und die Kornwestheimer Sportvereine ihre Aufgaben als Hauptträger des Sports in
Kornwestheim gut erfüllen konnten.
Zielsetzung war und ist es auch in
Zukunft, die kultur- und sportfreundliche Stadt Kornwestheim unter diesen
Prämissen als lebenswerten Ort für Jung und Alt zu erhalten und weiter zu
verbessern.
Die sog. Vereinsförderrichtlinien
sind seit dem 01.01.2006 in Kraft und haben eine Geltungsdauer von fünf Jahren.
Sie enden folglich mit Ablauf des 31.12.2010.
Die Förderrichtlinien wurden
letztmalig in den Jahren 2000 und 2005 überarbeitet.
Vor dem Hintergrund der befristeten
Geltungsdauer wurden die Richtlinien substanziell im Laufe der vergangenen
Jahre nicht verändert; von einzelnen Änderungen in Teilbereichen wurde im
Hinblick auf eine generellen Modifizierung der Kultur- und Sportförderung
abgesehen.
Die Forderung nach einer
grundlegenden Überarbeitung der Kultur- und Sportförderrichtlinien wurde im
Rahmen des Leitbildprozesses thematisiert und im Leitsatz 9 verankert.
Die neuen Förderrichtlinien sollen
mit Wirkung zum 01.01.2011 in Kraft treten.
2. Erfolgtes Vorgehen - Sachstand
Zur Neufassung der Kornwestheimer
Kultur- und Sportförderung wurde nach Vorberatung im Ältestenrat im Juni und
September 2009 eine Vereinsförderkommission ins Leben gerufen, die sich aus
Fraktionsvertretern und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern
zusammensetzt. Die Arbeit der Kommission bestand in erster Linie in der
Festlegung der neu zu fassenden Rahmenbedingungen und in der Erarbeitung der
Richtlinienentwürfe für die Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung auf der
Grundlage der festgesetzten Vorgaben. Die Kommission tagte unter Leitung von
Herrn Bürgermeister Allgaier in den vergangenen Monaten insgesamt sechs Mal.
Die Protokolle der
Kommissionssitzungen wurden sowohl den Mitgliedern als auch den
Fraktionsvorsitzenden jeweils zur Kenntnis zugesandt.
Die Sitzungsvorlage fasst in einem
Gesamtvollzug die umfangreichen Vorarbeiten, die die Kommission, die beiden
Dachverbände, die AG Kirchenmusik Kornwestheim und die Verwaltung im
vergangenen Jahr zu diesem kommunalpolitisch wichtigen Thema geleistet haben,
zusammen.
In einem offenen Prozess der
Beratung und Meinungsbildung mit Beteiligung aller Betroffenen sind die
wichtigen Eckdaten für die Neufassung der Kornwestheimer Kultur- und
Sportförderung erläutert und in den Richtlinienentwürfen verankert worden.
Die vorliegende Neufassung der
Kultur- und Sportförderung ist nach Auffassung der Kommission und der
Verwaltung die Summe aller Beratungsergebnisse, die eine tragfähige Basis der
neuen Richtlinien für die kommenden Jahre versprechen.
2.1 Derzeitige Förderung der Kornwestheimer Vereine
Grundsätzlich entsprechen die
Richtlinien für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen an Kornwestheimer
Sportvereine und an Kornwestheimer Vereine mit kultureller Zielsetzung einer
mit anderen Kommunen hinsichtlich den Zuschussarten vergleichbaren Förderung,
dennoch bedarf es einigen inhaltlichen Anpassungen, Ergänzungen und Modifizierungen.
Im Vergleich zu anderen Kommunen
unterstützt die Stadt Kornwestheim ihre Vereine auf großzügige finanzielle
Weise. Viele Kommunen sind aufgrund der aktuellen Haushaltslage gezwungen, ihre
Freiwilligkeitsleistungen – u. a. auch die Vereinsförderung – zu kürzen.
Die Kornwestheimer Vereine erhalten
Förderungen auf verschiedene Weise in den Bereichen Kultur und Sport. Zum einen
eine „direkte Förderung“ auf der Grundlage der Vereinsförderrichtlinien, die
über die Gewährung einer Grundförderung, Zuschüsse für Mitglieder im Kinder-
und Jugendbereich, Übungsleiter- bzw. Chorleiter- und Dirigentenzuschüsse,
Fahrtkostenzuschüsse etc. den Vereinen zufließt. Zum anderen über eine
„indirekte Förderung“ durch die Bereitstellung, Ausstattung, Unterhaltung und
Pflege von Räumlichkeiten (Haus der Musik, Sporthallen u. a.), den Betrieb
einer Kindersportschule u. v. m. Weitere Beispiele sind der Anlage 4 zu
entnehmen.
2.2 Neufassung der Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung
I. Allgemein
Unter Berücksichtigung der Vorgabe,
dass das Gesamtbudget der Fördermittel für den Kultur- und den Sportbereich nicht erhöht und Kinder und
Jugendliche eine verstärkte Pro-Kopf-Förderung erfahren sollten, haben Kommission
und Verwaltung die allgemeinen und grundsätzlich neu zu fassenden Vorgaben und
Rahmenbedingungen für die Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung erarbeitet.
Diese sind im Wesentlichen:
-
Aufspaltung
der Kultur- und Sportförderung in getrennte Richtlinien
-
Vereinfachung
des derzeit sehr komplexen Berechnungsverfahren der
-
Vereinszuschüsse
zur Schaffung von Vergleichbarkeit und Transparenz
-
Neuformulierung
eines Vorworts/Präambel
-
Stärkung
des Pro-Kopf-Zuschusses für Vereinsmitglieder bis zum 18. Lebensjahr
-
Vereinheitlichung
der Kinder- und Jugendförderung für Mitglieder bis zum
-
18.
Lebensjahr (bislang: differenzierte Förderung für Mitglieder bis zum 14.
Lebensjahr
und für Mitglieder zwischen 14 - 18 Jahren)
-
Schaffung
von Förderungsvoraussetzungen wie Mindestmitgliederzahlen
-
Erhebung
von Mindestmitgliedsbeiträgen (siehe VFA-Vorlage 230/2008 vom
-
05.06.2008)
etc.
-
Neuregelung
der pauschalen Grundförderung zugunsten einer erhöhten Kinder- und Jugendförderung und eines Pro-Kopf-
Zuschusses
-
Aufnahme
von weiteren Förderungen/Unterstützungen (auch nicht materieller Art) wie Ehrungen, Auszeichnungen, Jubiläumsgaben,
Zuschüsse zu Pokalen, zu Reisen in die
Partnerstädte etc.
-
Mitgliederabhängige
Berechnung der Beiträge an die Dachverbände
-
Einführung
einer kulturellen Projektförderung (-> auch für „Nichtvereine“, siehe Anlage
3)
Die Kornwestheimer Dachverbände
sowie die AG Kirchenmusik Kornwestheim
wurden frühzeitig in die Arbeit der Kommission bzw. in den Prozess der
Neufassung der Kultur- und Sportförderung einbezogen. Nach mehreren
erläuternden Gesprächen und Besprechungen gaben die Dachverbände sowie die AG
Kirchenmusik ihre Stellungnahmen zu den ersten Richtlinienentwürfen ab.
Die Einwände und Änderungswünsche der Dachverbände und der AG
Kirchenmusik zu den Erstentwürfen wurden nach eingehender Beratung von Seiten
der Kommission und der Verwaltung weitgehend berücksichtigt und in die
vorliegenden Entwurfsfassungen (vgl. Anlage 1 und 2, jeweils rechte Spalte)
eingearbeitet.
Die Einwände und Änderungswünsche
der Dachverbände sowie der AG Kirchenmusik, denen Kommission und Verwaltung nicht
entsprochen haben, sind zur Information nachfolgend jeweils in Kursivschrift
eingefügt.
II. Wesentliche Änderungen und Modifizierungen
In der in Anlage 1 und 2 beigefügten
Synopse sind die derzeit gültigen Förderrichtlinien (jeweils linke Spalte) und
die Richtlinienentwürfe (jeweils rechte Spalte) gegenübergestellt.
Streichungen, Änderungen und Ergänzungen in den Entwürfen sind somit im
direkten Vergleich auf einen Blick ersichtlich.
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen und
Modifizierungen dargestellt und näher erläutert:
a) Zusätzliche Förderungsvoraussetzungen
In den derzeitigen Richtlinien sind
bereits diverse Fördervoraussetzungen wie z. B. die Mitgliedschaft im
Kornwestheimer Dachverband, die 20%-ige Auswärtigenregelung etc. enthalten.
Diese wurden größtenteils analog in die Entwürfe übernommen.
Zusätzlich werden weitere
Förderungsvoraussetzungen aufgenommen, die größtenteils in Förderrichtlinien
anderer Kommunen bereits beinhaltet sind:
- Mindestmitgliederzahl (vgl.
Anlage 1, Entwurf, I., Ziff. 6 bzw. Anlage 2, Entwurf, I., Ziff. 5)
Die Kulturvereine müssen als
Förderungsvoraussetzung mindestens 20 förderfähige Mitglieder, die Sportvereine
mindestens 30 förderfähige Mitglieder haben. Diese Voraussetzung muss mit
Stichtag 01.01.2012 erfüllt sein (vgl. Anlage 1 und 2, Entwurf, VI.
Inkrafttreten, 1. Satz, 2. Halbsatz).
- Erhebung von
Mindestmitgliedsbeiträge (vgl. Anlage 1, Entwurf, I., Ziff. 7 bzw. Anlage
2, Entwurf, I., Ziff. 6)
Die Höhe der jeweils festgelegten
Mindestmitgliedsbeiträge sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Die Festlegung
eines Mindestmitgliedsbeitrags ist sinnvoll, um eine gewisse Finanzsicherheit
und Liquidität bei den Vereinen zu erzielen. Damit die Vereine in ihren
Satzungen die Mindestmitgliedsbeiträge anpassen können, wird für diesen Passus
als Stichtag der 01.01.2012 angesetzt (vgl. Anlage 1 und 2, Entwurf, VI.
Inkrafttreten, 1. Satz, 2. Halbsatz).
Bezüglich der Erhebung von
Mindestmitgliedsbeiträgen wird auf die VFA-Vorlage 230/2008 vom 05.06.2008
verwiesen.
Info: Der Stadtausschuss für Sport
und Kultur fordert für diesen Passus eine Übergangsfrist von mindestens zwei
Jahren (ab 01.01.2013 oder 2014).
- Dreijährige Eintragung im
Vereinsregister (vgl. Anlage 1, Entwurf, I., Ziff. 8 bzw. Anlage 2, I.,
Ziff. 7)
Als weitere Förderungsvoraussetzung
müssen die Kultur- und Sportvereine mindestens drei Jahre im Vereinsregister
beim Amtsgericht eingetragen sein.
b) Grundförderung
Kulturvereine:
Nach den derzeitigen Förderrichtlinien erhalten Gesang- und
Harmonikavereine eine Grundförderung in Höhe von 70% des an den Landesverband
zu entrichteten
Jahresbeitrags, mind. 761,25 EUR/Jahr. Sonstige Vereine wird
eine Grundförderung von 442,75 EUR/Jahr – jeweils unabhängig von ihrer
Mitgliederzahl - gewährt.
Im Richtlinienentwurf wird dem Wunsch des Stadtausschusses
für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. entsprochen und eine Grundförderung für
bis zu 30 förderfähige Mitglieder für Gesang- und Harmonikavereine von 700,-
EUR/Jahr und für sonstige Vereine in Höhe von 400,- EUR angesetzt. Für jedes weitere förderfähige Mitglied wird zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von
1,- EUR gewährt (analog Entwurf Sportförderung) - (vgl.
Anlage 1, Entwurf, III., B. Ziff. 1 und C. Ziff. 1).
Info: Bei der zusätzlichen
Pro-Kopf-Förderung spricht sich der Stadtausschuss für Sport und Kultur dafür
aus, diese mit 2,50 EUR anzusetzen.
Sportvereine:
Die derzeitige Grundförderung der Sportvereine
beinhaltet die Erstattung des von den Vereinen an den
Württembergischen Landessportbund u. a. zu entrichtenden Jahresbeitrags
(einschl. Versicherungsprämien) zu 25 % für Mitglieder über 18 Jahre und zu 90
% für Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr. Dieser Grundförderbetrag wird
anschließend um pauschal 12,5 % gekürzt. Es wird jedoch mindestens ein Betrag
in Höhe von 381,- EUR angerechnet.
Im Richtlinienentwurf wird den
Sportvereinen für bis zu 50 förderfähigen Mitgliedern eine Grundpauschale von
150,- EUR/Jahr gewährt. Für jedes weitere förderfähige Mitglied wird ein
Zuschuss von 1,- EUR (analog Kulturförderung) gewährt (vgl. Anlage 2, Entwurf,
III., A.).
c) Erhöhung der Kinder- und Jugendförderung
Nach den derzeitigen Richtlinien erhalten die Kultur- und Sportvereine
für Kinder bis zum
14. Lebensjahr 10,- EUR, für
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 15,- EUR. Zusätzlich wird eine Pauschale von
220,- EUR pro 50 angefangene Jugendliche gewährt.
Kultur: Der Entwurf sieht einen Pro-Kopf-Zuschuss für förderfähige Mitglieder
bis zum
18. Lebensjahr von 15,- EUR vor (vgl. Anlage 1, Entwurf, III., B. Ziff. 2 und C. Ziff. 2).
Als Voraussetzung muss der Verein mind. 10 förderfähige jugendliche Mitglieder
haben (Voraussetzung analog den derzeitigen Richtlinien).
Sport: Der Entwurf beinhaltet eine Erhöhung des Pro-Kopf-Zuschusses für
förderfähige Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr auf 18,- EUR vor, sofern der
Verein mindestens
15 förderfähige jugendliche
Mitglieder besitzt (vgl. Anlage 2, Entwurf III., B.).
Kultur und Sport: Die pauschale Bezuschussung von 220,- EUR pro 50 angefangene
Jugendliche wird im Kultur- und Sportbereich zugunsten eines erhöhten
Pro-Kopf-Zuschusses für Kinder und Jugendliche sowie zugunsten der Einführung
einer zusätzlichen mitgliederbezogenen - altersunabhängigen -
Pro-Kopf-Förderung gestrichen
(s. o.).
Info: Der Stadtausschuss für Sport
und Kultur spricht sich dafür aus, an der pauschalen Bezuschussung von
zusätzlich 220,- EUR pro angefangene 50 jugendliche Mitglieder der Kulturvereine
festzuhalten.
d) Zuschüsse für Chorleiter/innen bzw. Dirigenten/Dirigentinnen und
Übungsleiter/innen
Kultur: Die derzeitige förderfähige Anzahl von 10 Chorleiter/innen bzw.
Dirigenten/Dirigentinnen und 34 Übungsleiter/innen wird in den Richtlinienentwurf
übernommen (vgl. Anlage 1, Entwurf, III., B., Ziff. 3 und D.).
Sport: Die Kommission und die Verwaltung haben sich dafür ausgesprochen, die
förderfähige Anzahl von 78 Übungsleiter/innen auf 80 zu erhöhen (vgl. Anlage 2,
Entwurf,
III., C.). Hintergrund ist die
Gewährleistung einer ausreichenden Anzahl an ehrenamtlichen Übungsleiter/innen,
vor allem in der Kinder- und Jugendförderung bzw. im Kindersportschulbereich.
Info: Der Stadtverband für Sport
fordert eine weitergehende Erhöhung der Anzahl der förderfähigen
Übungsleiter/innen auf 100.
Die jeweiligen Zuschussbeträge für
Chorleiter/innen bzw. Dirigenten/Dirigentinnen und Übungsleiter/innen sind auf einem
„glatten“ Betrag abgerundet.
e) Fahrtkostenzuschüsse bzw. Leistungs- und Spitzensportförderung
Kultur: In den vergangenen Jahren wurde von Seiten der Kulturvereine kein
Antrag auf Fahrtkostenzuschüsse gestellt. Aufgrund der fehlenden Praxisrelevanz
wurde dieser Fördertatbestand in den Richtlinienentwurf nicht übernommen.
Sport: Bei der Fahrtkostenbezuschussung der Sportvereine wird dem Wunsch des
Stadtverband für Sport entsprochen; die derzeitigen Modalitäten werden
weitgehend beibehalten und in den Richtlinienentwurf übernommen. Die einzelnen
Zuschussbeträge sind lediglich gerundet.
Hingegen haben sich Kommission und
Verwaltung dafür ausgesprochen, die jährlichen Höchstbeträge der Zuschüsse
(Summe der Fahrtkostenzuschüsse an einen Verein pro Jahr) „praxisorientiert“ um
ca. 25% zu kürzen (vgl. Anlage 2, Entwurf, E., Ziff. 2).
Da die Fahrtkostenzuschüsse
grundsätzlich für die Teilnahme an hochrangigen Wettkämpfen wie Deutsche
Meisterschaften, Europa- und Weltmeisterschaften, Olympische Spiele u. ä.
gewährt werden und zudem die Möglichkeit von Pauschalzuschüssen für Vereine mit
Bundesligamannschaften o. ä. (vgl. Anlage 2, Entwurf, E., Ziff. 1) gegeben ist,
wird der Begriff „Fahrtkostenzuschüsse“ durch die weitergehenden Bezeichnung
„Leistungs- und Spitzensportförderung“ ersetzt.
Info: Der Stadtverband für Sport
spricht sich dafür aus, die in den derzeitigen Richtlinien enthaltenen
Höchstbeträge (vgl. Anlage 2, derzeitige Richtlinien, III, E.,
Ziff. 4) in die neuen Richtlinien zu
übernehmen.
f) Kultur: Beiträge zu hochwertigen kulturellen Veranstaltungen
Nach den gegenwärtigen Richtlinien
kann zur Förderung von besonders hochwertigen Veranstaltungen jeder Musik,-
Gesang- und Harmonikaverein bis zu zweimal jährlich Beträge von 60% zu den
ungedeckten Aufwendungen, max. 552,- EUR erhalten. Diese Regelung gilt analog
für bis zu sechs Konzerte pro Jahr der AG Kirchenmusik Kornwestheim.
Kommission und Verwaltung schlagen
vor, für o. g. Konzerte grundsätzlich 50% der ungedeckten Aufwendungen, max.
500,- EUR zu gewähren. Die Musik,- Gesang- und Harmonikavereine könnten bei nur
einmaliger jährlicher Inanspruchnahme des Zuschusses nach dem Entwurf, maximal
den doppelten Zuschussbetrag (1.000,-
EUR) erhalten (vgl. Anlage 1, Entwurf, III., E. a) und b).
Die im Entwurf enthaltene
Reduzierung der Anzahl von sechs auf drei förderfähigen Kirchenkonzerte pro
Jahr sowie die Festlegung des maximalen Zuschussbetrags von
500,- EUR erfolgte im Einvernehmen
mit der AG Kirchenmusik.
Info: Entgegen dem Entwurf fordert
die AG Kirchenmusik einen Pauschalzuschuss ohne Abmangelregelung.
Entsprechend den derzeitigen
Richtlinien wird als Förderung von besonders herausragenden musikalischen
Veranstaltungen der Kornwestheimer Orchester und Gesangvereine bzw. der
Kirchenchöre ein Zuschuss für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr in Höhe von
50% der ungedeckten Aufwendungen, max. 2.552,- EUR pro Veranstaltung gewährt.
Da eine Bezuschussung grundsätzlich
erst bei Vorliegen von ungedeckten Aufwendungen erfolgt, wurde dieser Zuschuss in
den vergangenen Jahren ausschließlich von der AG Kirchenmusik in Anspruch
genommen.
(Hinweis: Auch Kornwestheimer
Schulen haben aufgrund einer bislang fehlenden Projektförderung Zuschüsse für
besondere Projekte entsprechend dieser Beitragsgewährung beantragt, die im
Schuletat berücksichtigt wurden.)
Es wird vorgeschlagen, die Anzahl
der förderfähigen größeren Werke der AG Kirchenmusik auf drei Konzerte pro Jahr
zu erhöhen und diese mit 50% der ungedeckten Aufwendungen, max. mit 1.250,- EUR
zu bezuschussen (vgl. Anlage 1, III., E. b) 2. Absatz). Der förderfähigen
Konzertanzahl wird von der AG Kirchenmusik zugestimmt. Die Aufzählung der
ungedeckten Aufwendungen wird im Entwurf stark erweitert.
Info: Die AG Kirchenmusik fordert
eine Pauschalbezuschussung in Höhe von
1.500,- EUR/Konzert - ohne Abmangelregelung.
Kommission und Verwaltung sprechen
sich dafür aus, grundsätzlich an der sog. Abmangelregelung festzuhalten.
Städtische Zuschüsse sollten grundsätzlich nur in den Fällen gewährt werden,
sofern Einnahmen und sonstige Erlöse die entstandenen Ausgaben nicht decken
können.
g) Kultur: Beiträge zur Beschaffung von Instrumenten
Wegen geringer Inanspruchnahme bzw.
fehlender Praxisrelevanz in den vergangenen Jahren wird dieser Passus in den
Entwurf nicht übernommen.
h) Sonstige Förderungen der Kornwestheimer Kultur- und Sportvereine
Die weiteren Kultur- und
Sport(vereins)förderungen - auch indirekter bzw. nicht materieller Art - wie
Auszeichnungen, Ehrungen etc. sollen in die Entwürfe (Anlage 1, F – J, Anlage
2,
H – N) aufgenommen werden. Zum Teil
sind diese Förderungen in separaten Richtlinien geregelt (vgl. Ehrungsrichtlinien,
Richtlinien für Zuschüsse zu Reisen in die Partnerstädte etc.). Aufgrund des
inhaltlichen Zusammenhangs sollten diese ergänzend in den Kultur- und
Sportförderbereich integriert werden.
i) Beiträge an die Dachverbände
Kommission und Verwaltung schlagen
vor, die derzeitig pauschale Beitragsgewährung an die Dachverbände
(Stadtausschuss für Sport und Kultur: 1.659,90 EUR/Jahr, Stadtverband für
Sport: 3.109,- EUR/Jahr) in einen mitgliederabhängigen Beitrag umzuwandeln: Der
Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. soll zur teilweisen
Deckung seiner Verwaltungskosten einen jährlichen Zuschuss von 0,50 EUR pro
Mitglied seiner Mitgliedsvereine erhalten. Auf der Basis der Mitgliederzahlen
2010 würde der Stadtausschuss für Sport und Kultur 1.910,- EUR erhalten (vgl. Anlage 1, Entwurf,
IV).
Dem Stadtverband für Sport
Kornwestheim e. V. wird entsprechend dem Entwurf 0,30 EUR pro Mitglied seiner
Mitgliedsvereine gewährt. Im Jahr 2010 würde dieser Beitrag entsprechend dem
Richtlinienentwurf 3.422,70 EUR betragen (vgl. Anlage 2, Entwurf, IV.).
Bei den o. g. Berechnungen wird
jeweils von der Gesamtmitgliederzahl ohne Berücksichtigung der bestehenden
20%-igen Auswärtigenregelung ausgegangen.
III. Finanzielle Auswirkungen der Richtlinienentwürfe für die
Kornwestheimer Vereine
Auf der Grundlage der
Mitgliederzahlen 2010 werden nachfolgend die nach den derzeitigen
Förderrichtlinien gewährten Zuschüsse an die Kornwestheimer Kultur- und
Sportvereine (Grund- und Jugendförderung, Übungsleiter- und Dirigenten- und
Chorleiterzuschüsse, Dachverbandsbeitrag) einer Berechnung nach dem jeweiligen
Richtlinienentwurf gegenübergestellt.
Es ist zu beachten, dass der unten genannte Gesamtbetrag ausschließlich
die Grund- und Jugendförderung, die Übungsleiterzuschüsse,
die Chorleiter- bzw. Dirigentenzuschüsse sowie den Beitrag an den Dachverband
beinhaltet.
Sowohl im Kultur- als auch im Sportbereich kommen weitere
Zuschüsse und Förderungen hinzu (vgl. Anlage 4, 4a) und 4b)) für die jeweils
eine Einzelfallberechnung erforderlich ist. Diese werden nicht auf der
Grundlage der derzeitigen Vereinsförderrichtlinien, sondern in erster Linie aufgrund
von Einzelfallbeschlüssen gewährt.
a) Finanzielle Auswirkungen für die Kulturvereine
Der Stadtausschuss für Sport und
Kultur Kornwestheim e. V. besteht gegenwärtig aus
32 Kornwestheimer Sport- und
Kulturvereinen mit insgesamt ca. 3.820 Mitgliedern, davon ca. 537 Kinder und
Jugendliche.
Zuschüsse an die Kulturvereine auf der Grundlage
der Mitgliederzahlen 2010
|
Berechnung nach den derzeitigen Richtlinien
|
Berechnung nach dem Richtlinienentwurf
|
Grundförderung
Jugendförderung
Übungsleiterzuschüsse
Chorleiterzuschüsse
Dachverbandsbeitrag
Städt. Orchester
Summe
|
15.639,25 EUR
8.650,--
EUR
13.736,--
EUR
10.380,--
EUR
1.659,90 EUR
17.206,-- EUR
67.271,15 EUR
|
16.107,-- EUR
6.465,-- EUR
13.200,-- EUR
10.000,-- EUR
1.910,-- EUR
17.200,--
EUR
64.882,-- EUR
|
Differenz
|
2.389,15 EUR
|
Im Jahr 2009 betrug die o. g. Summe 68.383,15 EUR.
Zu erwähnen ist, dass die
Städtischen Orchester Kornwestheim e. V. im Bereich der Kulturförderung eine
Art Sonderstellung einnehmen (Hinweis auf die Vereinbarung mit den Städtischen
Orchestern Kornwestheim e. V. vom 08.03.2001). Die Städtischen Orchester
erhalten einen jährlichen Personalkostenzuschuss für die Dirigenten ihrer
Orchester. Eine zusätzliche Grund- und Jugendförderung sowie Übungsleiterzuschüsse
werden nicht gewährt.
Nach dem Richtlinienentwurf würde der o. g. Zuschuss an die
Kulturvereine (einschl. dem Beitrag an den Dachverband) auf der Grundlage der
Vereinsmitgliederzahlen 2010 um ca. 3,5
% geringer ausfallen als auf der Basis der derzeitigen Richtlinien.
Zu erwähnen ist, dass nach dem
Richtlinienentwurf ein Kulturverein
aufgrund seiner gegenwärtigen Mitgliederzahl die neue Fördervoraussetzung von
mindestens 20 förderfähigen Mitgliedern nicht erfüllt und somit keine Förderung
erhalten würde. Bei dieser Förderungsvoraussetzung ist allerdings eine
Übergangsregelung von einem Jahr angesetzt (vgl. Richtlinienentwurf, VI
Inkrafttreten, 1. Satz, 2. Halbsatz).
Info: Exemplarisch wurde die o. g.
Fördersumme an die Kulturvereine auf der Grundlage der Mitgliederzahlen 2010
mit den vom Stadtausschuss für Sport und Kultur geforderten Zuschussbeträgen
(siehe oben, II, b und c) berechnet. In diesem Fall würde die Fördersumme an
die Kulturvereine um ca. 7.000,- EUR (71.862,50 EUR) höher ausfallen als nach
der Berechnung entsprechend dem Richtlinienentwurf (64.882,- EUR).
b) Finanzielle Auswirkungen für die Sportvereine
Der Stadtverband für Sport
Kornwestheim e. V. besteht derzeit aus 18 Kornwestheimer Sportvereinen mit
insgesamt ca. 11.409 Mitgliedern, davon ca. 4.165 Kinder und Jugendliche.
Zuschüsse an die Sportvereine auf der Grundlage der
Mitgliederzahlen 2010
|
Berechnung nach den derzeitigen Richtlinien
|
Berechnung nach dem Richtlinienentwurf
|
Grundförderung Jugendförderung
Übungsleiterzuschüsse
Dachverbandsbeitrag Summe
|
24.921,05 EUR
63.797,-- EUR
31.512,-- EUR
3.109,--
EUR
123.339,05 EUR
|
11.537,-- EUR
71.712,-- EUR
32.000,-- EUR
3.422,70 EUR
118.671,70 EUR
|
Differenz alt-neu
|
4.667,35 EUR
|
(Erläuterung: Bis dato haben für das
Jahr 2010 vier Sportvereine keine bzw. nur unvollständige Unterlagen
eingereicht und aus diesem Grund noch keine Förderung erhalten.)
Im Jahr 2009 betrug die
o. g. Summe 123.431,49 EUR.
Die Berechnung nach dem
Richtlinienentwurf auf der Basis der Mitgliederzahlen 2010 führt zu einer
Kürzung des jährlichen Gesamtzuschusses an die Sportvereine (einschl. dem
Beitrag an den Dachverband) um ca. 3,7
%.
Nach dem Richtlinienentwurf würden
im Sportbereich zwei Vereine aufgrund der im Entwurf vorgesehenen
vorausgesetzten förderfähigen Mindestmitgliederzahl auf der Grundlage der
Mitgliederzahlen 2010 keine Vereinsförderung erhalten. Zu beachten ist aber die
Übergangsfrist von einem Jahr (01.01.2012).
Info: Die Forderung des
Stadtverbands für Sport nach einer Erhöhung der förderfähigen Anzahl an
Übungsleiter/innen auf 100 würde bei einem Zuschuss von 400,- EUR/Übungsleiter
zu einer Mehrausgabe von 8.000,- EUR/Jahr (100 ÜL x 400,- EUR = 40.000,- EUR)
im Vergleich zum Richtlinienentwurf (80 ÜL x 400,- EUR = 32.000 EUR) führen.
Bei den „Sonstigen Zuschüssen“
(Anlage 2, Entwurf, III, G.) schlägt der Stadtverband für Sport eine klare
Regelung bzw. eine Budgetfestlegung vor.
Die finanziellen Auswirkungen der
Richtlinienentwürfe sind im Gesamtvergleich zu den gewährten Zuschüssen in den
Vorjahren den Anlagen 4a) und 4b) zu entnehmen.
3. Einführung einer kulturellen Projektförderung für die Stadt
Kornwestheim
Im Rahmen des Kornwestheimer
Leitbildprozesses (vgl. Leitsatz 9) wurde angeregt, die Stadt Kornwestheim möge
für freischaffende Künstler eine „Initiativrolle“ übernehmen. Neben der
Forderung einer grundlegenden Überarbeitung der Förderrichtlinien für die
Kultur- und Sportvereine sollen auch künstlerische Potentiale – unabhängig von
einer Mitgliedschaft in einem Kornwestheimer Kultur- oder Sportverein – eine
finanzielle Unterstützung erfahren können. Diese Forderung wurde von Seiten der
Kommission und der Verwaltung aufgegriffen und in einen Entwurf für eine
kulturelle Projektförderung eingearbeitet (siehe Anlage 3). Die jährliche
Gesamtsumme für Projekte in Höhe von 8.000,- EUR soll im Kulturetat
bereitgestellt werden.
4. Zur Kenntnis:
Sonstige Zuschüsse und Vergünstigungen an die Kornwestheimer Vereine
Zusätzlich zur Förderung
entsprechend den Richtlinien erhalten diverse Kornwestheimer Kultur- und
Sportvereine weitere Zuschüsse und Vergünstigungen. Diese begründen sich überwiegend
auf Einzelfallentscheidungen bzw. aus der Tradition heraus.
Auf Wunsch der Kommission wurden
diese zum Teil schon seit vielen Jahren gewährten Zuschüsse und Vergünstigungen
zusammengestellt und dem Gremium in Anlage 4 zur Kenntnis gegeben.
Über die Weiterführung der sonstigen
Zuschüsse und Vergünstigungen wird in einem gesonderten Tagesordnungspunkt
beraten und beschlossen.
5. Sportförderung: Neukonzeption der hauptamtlichen Trainerstellen
Die Neukonzeption der hauptamtlichen
Trainerstellen wurde isoliert und im zeitlichen Ablauf bereits vor der
Neufassung der übrigen Vereinsförderung beschlossen (Beschluss des Gemeinderats
am 10.06.2010, Vorlage 149/2010). Aufgrund der Ansiedlung der hauptamtlichen
Trainerstellen ab dem 01.01.2011 bei der Stadt, ist § 4 Nr. 2 der Vereinbarung
der Kindersportschule redaktionell entsprechend anzupassen (Anlage 5).
Die zu erhebende Gebühr für
hauptamtliche Trainerarbeit in den Vereinen (außerhalb des
Kindersportschulbereichs) wird gesondert festgelegt.