Vorlage-Nr.:

401a/2010

Az.:

204 Claudia Muenkel

Datum:

24.11.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage nichtöffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

02.12.2010

 

 

Betreff:

Neufassung der Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1     Kulturförderrichtlinien (derzeitige Richtlinien - Entwurf)

Anlage 2     Sportförderrichtlinien (derzeitige Richtlinien - Entwurf)

Anlage 3     Kulturelle Projektförderung der Stadt Kornwestheim - Entwurf

Anlage 4     Zusammenstellung der sonstigen Zuschüsse und Vergünstigungen            

                     an die Kornwestheimer Vereine

Anlage 4a) Gewährte Kulturförderung 2008 - 2010 einschl. Entwurf

Anlage 4b) Gewährte Sportförderung 2008 - 2010 einschl. Entwurf

Anlage 5     Modifizierung der Vereinbarung der Kindersportschule  

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Den Entwürfen der Kornwestheimer Kultur- und Sportförderrichtlinien zuzustimmen und diese ab 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.

 

2.                  Dem Entwurf für eine kulturelle Projektförderung in Kornwestheim zuzustimmen und diese ab 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.

 

3.                  Von den sonstigen Zuschüssen und Vergünstigungen an die Kornwestheimer Vereine Kenntnis zu nehmen.

 

4.                  Der redaktionellen Modifizierung in der Vereinbarung der Kindersportschule bezüglich der hauptamtlichen Trainerarbeit zum 1. Januar 2011 zuzustimmen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

nichtöffentlich

02.12.2010

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

09.12.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.12.2010

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

ab 2011

1.3000.7020 / 1.5500.7020 / Kulturetat

 

 

 

Die finanziellen Auswirkungen sind den Anlage 4a) und 4b) zu entnehmen.
Aufstockung des Kultur-Veranstaltungsetats um 8.000,- EUR/Jahr (Projektförderung).

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

1. Ausgangslage

 

Die Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung ist in den „Richtlinien für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen an Kornwestheimer Sportvereine und an Kornwestheimer Vereine mit kultureller Zielsetzung“ geregelt.

Diese Richtlinien haben in der Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, dass die Kornwestheimer Vereine mit kultureller Zielsetzung ihre vielfältigen kulturellen Aktivitäten ausüben und intensivieren und die Kornwestheimer Sportvereine ihre Aufgaben als Hauptträger des Sports in Kornwestheim gut erfüllen konnten.

Zielsetzung war und ist es auch in Zukunft, die kultur- und sportfreundliche Stadt Kornwestheim unter diesen Prämissen als lebenswerten Ort für Jung und Alt zu erhalten und weiter zu verbessern.

 

Die sog. Vereinsförderrichtlinien sind seit dem 01.01.2006 in Kraft und haben eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Sie enden folglich mit Ablauf des 31.12.2010.

Die Förderrichtlinien wurden letztmalig in den Jahren 2000 und 2005 überarbeitet.

Vor dem Hintergrund der befristeten Geltungsdauer wurden die Richtlinien substanziell im Laufe der vergangenen Jahre nicht verändert; von einzelnen Änderungen in Teilbereichen wurde im Hinblick auf eine generellen Modifizierung der Kultur- und Sportförderung abgesehen.

Die Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der Kultur- und Sportförderrichtlinien wurde im Rahmen des Leitbildprozesses thematisiert und im Leitsatz 9 verankert.

 

Die neuen Förderrichtlinien sollen mit Wirkung zum 01.01.2011 in Kraft treten. 

 

 

2. Erfolgtes Vorgehen - Sachstand

 

Zur Neufassung der Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung wurde nach Vorberatung im Ältestenrat im Juni und September 2009 eine Vereinsförderkommission ins Leben gerufen, die sich aus Fraktionsvertretern und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern zusammensetzt. Die Arbeit der Kommission bestand in erster Linie in der Festlegung der neu zu fassenden Rahmenbedingungen und in der Erarbeitung der Richtlinienentwürfe für die Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung auf der Grundlage der festgesetzten Vorgaben. Die Kommission tagte unter Leitung von Herrn Bürgermeister Allgaier in den vergangenen Monaten insgesamt sechs Mal.

Die Protokolle der Kommissionssitzungen wurden sowohl den Mitgliedern als auch den Fraktionsvorsitzenden jeweils zur Kenntnis zugesandt.

 

Die Sitzungsvorlage fasst in einem Gesamtvollzug die umfangreichen Vorarbeiten, die die Kommission, die beiden Dachverbände, die AG Kirchenmusik Kornwestheim und die Verwaltung im vergangenen Jahr zu diesem kommunalpolitisch wichtigen Thema geleistet haben, zusammen.

In einem offenen Prozess der Beratung und Meinungsbildung mit Beteiligung aller Betroffenen sind die wichtigen Eckdaten für die Neufassung der Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung erläutert und in den Richtlinienentwürfen verankert worden.

Die vorliegende Neufassung der Kultur- und Sportförderung ist nach Auffassung der Kommission und der Verwaltung die Summe aller Beratungsergebnisse, die eine tragfähige Basis der neuen Richtlinien für die kommenden Jahre versprechen.

 

 

2.1 Derzeitige Förderung der Kornwestheimer Vereine

 

Grundsätzlich entsprechen die Richtlinien für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen an Kornwestheimer Sportvereine und an Kornwestheimer Vereine mit kultureller Zielsetzung einer mit anderen Kommunen hinsichtlich den Zuschussarten vergleichbaren Förderung, dennoch bedarf es einigen inhaltlichen Anpassungen,  Ergänzungen und Modifizierungen.

Im Vergleich zu anderen Kommunen unterstützt die Stadt Kornwestheim ihre Vereine auf großzügige finanzielle Weise. Viele Kommunen sind aufgrund der aktuellen Haushaltslage gezwungen, ihre Freiwilligkeitsleistungen – u. a. auch die Vereinsförderung – zu kürzen.

 

Die Kornwestheimer Vereine erhalten Förderungen auf verschiedene Weise in den Bereichen Kultur und Sport. Zum einen eine „direkte Förderung“ auf der Grundlage der Vereinsförderrichtlinien, die über die Gewährung einer Grundförderung, Zuschüsse für Mitglieder im Kinder- und Jugendbereich, Übungsleiter- bzw. Chorleiter- und Dirigentenzuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse etc. den Vereinen zufließt. Zum anderen über eine „indirekte Förderung“ durch die Bereitstellung, Ausstattung, Unterhaltung und Pflege von Räumlichkeiten (Haus der Musik, Sporthallen u. a.), den Betrieb einer Kindersportschule u. v. m. Weitere Beispiele sind der Anlage 4 zu entnehmen.  

 

 

2.2 Neufassung der Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung

 

I. Allgemein

 

Unter Berücksichtigung der Vorgabe, dass das Gesamtbudget der Fördermittel für den Kultur- und den Sportbereich nicht erhöht und Kinder und Jugendliche eine verstärkte Pro-Kopf-Förderung erfahren sollten, haben Kommission und Verwaltung die allgemeinen und grundsätzlich neu zu fassenden Vorgaben und Rahmenbedingungen für die Kornwestheimer Kultur- und Sportförderung erarbeitet.

 

Diese sind im Wesentlichen:

 

-                                  Aufspaltung der Kultur- und Sportförderung in getrennte Richtlinien

-                                  Vereinfachung des derzeit sehr komplexen Berechnungsverfahren der 

-                                  Vereinszuschüsse zur Schaffung von Vergleichbarkeit und Transparenz

-                                  Neuformulierung eines Vorworts/Präambel

-                                  Stärkung des Pro-Kopf-Zuschusses für Vereinsmitglieder bis zum 18. Lebensjahr

-                                  Vereinheitlichung der Kinder- und Jugendförderung für Mitglieder bis zum

-                                  18. Lebensjahr (bislang: differenzierte Förderung für Mitglieder bis zum 14. Lebensjahr
und für Mitglieder zwischen 14 - 18 Jahren)

-                                  Schaffung von Förderungsvoraussetzungen wie Mindestmitgliederzahlen 

-                                  Erhebung von Mindestmitgliedsbeiträgen (siehe VFA-Vorlage 230/2008 vom 

-                                  05.06.2008) etc.

-                                  Neuregelung der pauschalen Grundförderung zugunsten einer erhöhten Kinder-  und Jugendförderung und eines Pro-Kopf- Zuschusses

-                                  Aufnahme von weiteren Förderungen/Unterstützungen (auch nicht materieller Art)  wie Ehrungen, Auszeichnungen, Jubiläumsgaben, Zuschüsse zu Pokalen, zu   Reisen in die Partnerstädte etc.

-                                  Mitgliederabhängige Berechnung der Beiträge an die Dachverbände

-                                  Einführung einer kulturellen Projektförderung (-> auch für „Nichtvereine“, siehe Anlage 3)

 

Die Kornwestheimer Dachverbände sowie die AG Kirchenmusik Kornwestheim  wurden frühzeitig in die Arbeit der Kommission bzw. in den Prozess der Neufassung der Kultur- und Sportförderung einbezogen. Nach mehreren erläuternden Gesprächen und Besprechungen gaben die Dachverbände sowie die AG Kirchenmusik ihre Stellungnahmen zu den ersten Richtlinienentwürfen ab.

 

Die Einwände und Änderungswünsche der Dachverbände und der AG Kirchenmusik zu den Erstentwürfen wurden nach eingehender Beratung von Seiten der Kommission und der Verwaltung weitgehend berücksichtigt und in die vorliegenden Entwurfsfassungen (vgl. Anlage 1 und 2, jeweils rechte Spalte) eingearbeitet.

 

Die Einwände und Änderungswünsche der Dachverbände sowie der AG Kirchenmusik, denen Kommission und Verwaltung nicht entsprochen haben, sind zur Information nachfolgend jeweils in Kursivschrift eingefügt.

 

 

II. Wesentliche Änderungen und Modifizierungen

 

In der in Anlage 1 und 2 beigefügten Synopse sind die derzeit gültigen Förderrichtlinien (jeweils linke Spalte) und die Richtlinienentwürfe (jeweils rechte Spalte) gegenübergestellt. Streichungen, Änderungen und Ergänzungen in den Entwürfen sind somit im direkten Vergleich auf einen Blick ersichtlich.

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen und Modifizierungen dargestellt und näher erläutert:

 

a) Zusätzliche Förderungsvoraussetzungen

In den derzeitigen Richtlinien sind bereits diverse Fördervoraussetzungen wie z. B. die Mitgliedschaft im Kornwestheimer Dachverband, die 20%-ige Auswärtigenregelung etc. enthalten. Diese wurden größtenteils analog in die Entwürfe übernommen.

Zusätzlich werden weitere Förderungsvoraussetzungen aufgenommen, die größtenteils in Förderrichtlinien anderer Kommunen bereits beinhaltet sind:

 

- Mindestmitgliederzahl (vgl. Anlage 1, Entwurf, I., Ziff. 6 bzw. Anlage 2, Entwurf, I., Ziff. 5)

Die Kulturvereine müssen als Förderungsvoraussetzung mindestens 20 förderfähige Mitglieder, die Sportvereine mindestens 30 förderfähige Mitglieder haben. Diese Voraussetzung muss mit Stichtag 01.01.2012 erfüllt sein (vgl. Anlage 1 und 2, Entwurf, VI. Inkrafttreten, 1. Satz, 2. Halbsatz).

 

- Erhebung von Mindestmitgliedsbeiträge (vgl. Anlage 1, Entwurf, I., Ziff. 7 bzw. Anlage 2, Entwurf, I., Ziff. 6)

Die Höhe der jeweils festgelegten Mindestmitgliedsbeiträge sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Die Festlegung eines Mindestmitgliedsbeitrags ist sinnvoll, um eine gewisse Finanzsicherheit und Liquidität bei den Vereinen zu erzielen. Damit die Vereine in ihren Satzungen die Mindestmitgliedsbeiträge anpassen können, wird für diesen Passus als Stichtag der 01.01.2012 angesetzt (vgl. Anlage 1 und 2, Entwurf, VI. Inkrafttreten, 1. Satz, 2. Halbsatz).

Bezüglich der Erhebung von Mindestmitgliedsbeiträgen wird auf die VFA-Vorlage 230/2008 vom 05.06.2008 verwiesen.

Info: Der Stadtausschuss für Sport und Kultur fordert für diesen Passus eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren (ab 01.01.2013 oder 2014).

 

- Dreijährige Eintragung im Vereinsregister (vgl. Anlage 1, Entwurf, I., Ziff. 8 bzw. Anlage 2, I., Ziff. 7)

Als weitere Förderungsvoraussetzung müssen die Kultur- und Sportvereine mindestens drei Jahre im Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen sein.

 

b) Grundförderung

Kulturvereine:

Nach den derzeitigen Förderrichtlinien erhalten Gesang- und Harmonikavereine eine Grundförderung in Höhe von 70% des an den Landesverband zu entrichteten

Jahresbeitrags, mind. 761,25 EUR/Jahr. Sonstige Vereine wird eine Grundförderung von 442,75 EUR/Jahr – jeweils unabhängig von ihrer Mitgliederzahl - gewährt.

Im Richtlinienentwurf wird dem Wunsch des Stadtausschusses für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. entsprochen und eine Grundförderung für bis zu 30 förderfähige Mitglieder für Gesang- und Harmonikavereine von 700,- EUR/Jahr und für sonstige Vereine in Höhe von 400,- EUR angesetzt. Für jedes weitere förderfähige Mitglied wird zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 1,- EUR gewährt (analog Entwurf Sportförderung) - (vgl. Anlage 1, Entwurf, III., B. Ziff. 1 und C. Ziff. 1).

Info: Bei der zusätzlichen Pro-Kopf-Förderung spricht sich der Stadtausschuss für Sport und Kultur dafür aus, diese mit 2,50 EUR anzusetzen.

Sportvereine:

Die derzeitige Grundförderung der Sportvereine beinhaltet die Erstattung des von den Vereinen an den Württembergischen Landessportbund u. a. zu entrichtenden Jahresbeitrags (einschl. Versicherungsprämien) zu 25 % für Mitglieder über 18 Jahre und zu 90 % für Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr. Dieser Grundförderbetrag wird anschließend um pauschal 12,5 % gekürzt. Es wird jedoch mindestens ein Betrag in Höhe von 381,- EUR angerechnet.

Im Richtlinienentwurf wird den Sportvereinen für bis zu 50 förderfähigen Mitgliedern eine Grundpauschale von 150,- EUR/Jahr gewährt. Für jedes weitere förderfähige Mitglied wird ein Zuschuss von 1,- EUR (analog Kulturförderung) gewährt (vgl. Anlage 2, Entwurf, III., A.).

 

c) Erhöhung der Kinder- und Jugendförderung

Nach den derzeitigen Richtlinien erhalten die Kultur- und Sportvereine für Kinder bis zum

14. Lebensjahr 10,- EUR, für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 15,- EUR. Zusätzlich wird eine Pauschale von 220,- EUR pro 50 angefangene Jugendliche gewährt. 

Kultur: Der Entwurf sieht einen Pro-Kopf-Zuschuss für förderfähige Mitglieder bis zum

18. Lebensjahr von 15,- EUR vor (vgl. Anlage 1, Entwurf, III., B. Ziff. 2 und C. Ziff. 2). Als Voraussetzung muss der Verein mind. 10 förderfähige jugendliche Mitglieder haben (Voraussetzung analog den derzeitigen Richtlinien).

Sport: Der Entwurf beinhaltet eine Erhöhung des Pro-Kopf-Zuschusses für förderfähige Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr auf 18,- EUR vor, sofern der Verein mindestens

15 förderfähige jugendliche Mitglieder besitzt (vgl. Anlage 2, Entwurf III., B.).

Kultur und Sport: Die pauschale Bezuschussung von 220,- EUR pro 50 angefangene Jugendliche wird im Kultur- und Sportbereich zugunsten eines erhöhten Pro-Kopf-Zuschusses für Kinder und Jugendliche sowie zugunsten der Einführung einer zusätzlichen mitgliederbezogenen - altersunabhängigen - Pro-Kopf-Förderung gestrichen

(s. o.). 

Info: Der Stadtausschuss für Sport und Kultur spricht sich dafür aus, an der pauschalen Bezuschussung von zusätzlich 220,- EUR pro angefangene 50 jugendliche Mitglieder der Kulturvereine festzuhalten.

 

d) Zuschüsse für Chorleiter/innen bzw. Dirigenten/Dirigentinnen und Übungsleiter/innen

Kultur: Die derzeitige förderfähige Anzahl von 10 Chorleiter/innen bzw. Dirigenten/Dirigentinnen und 34 Übungsleiter/innen wird in den Richtlinienentwurf übernommen (vgl. Anlage 1, Entwurf, III., B., Ziff. 3 und D.).

Sport: Die Kommission und die Verwaltung haben sich dafür ausgesprochen, die förderfähige Anzahl von 78 Übungsleiter/innen auf 80 zu erhöhen (vgl. Anlage 2, Entwurf,

III., C.). Hintergrund ist die Gewährleistung einer ausreichenden Anzahl an ehrenamtlichen Übungsleiter/innen, vor allem in der Kinder- und Jugendförderung bzw. im Kindersportschulbereich.

Info: Der Stadtverband für Sport fordert eine weitergehende Erhöhung der Anzahl der förderfähigen Übungsleiter/innen auf 100.

Die jeweiligen Zuschussbeträge für Chorleiter/innen bzw. Dirigenten/Dirigentinnen und Übungsleiter/innen sind auf einem „glatten“ Betrag abgerundet. 

 

e) Fahrtkostenzuschüsse bzw. Leistungs- und Spitzensportförderung

Kultur: In den vergangenen Jahren wurde von Seiten der Kulturvereine kein Antrag auf Fahrtkostenzuschüsse gestellt. Aufgrund der fehlenden Praxisrelevanz wurde dieser Fördertatbestand in den Richtlinienentwurf nicht übernommen.

Sport: Bei der Fahrtkostenbezuschussung der Sportvereine wird dem Wunsch des Stadtverband für Sport entsprochen; die derzeitigen Modalitäten werden weitgehend beibehalten und in den Richtlinienentwurf übernommen. Die einzelnen Zuschussbeträge sind lediglich gerundet.

Hingegen haben sich Kommission und Verwaltung dafür ausgesprochen, die jährlichen Höchstbeträge der Zuschüsse (Summe der Fahrtkostenzuschüsse an einen Verein pro Jahr) „praxisorientiert“ um ca. 25% zu kürzen (vgl. Anlage 2, Entwurf, E., Ziff. 2).

Da die Fahrtkostenzuschüsse grundsätzlich für die Teilnahme an hochrangigen Wettkämpfen wie Deutsche Meisterschaften, Europa- und Weltmeisterschaften, Olympische Spiele u. ä. gewährt werden und zudem die Möglichkeit von Pauschalzuschüssen für Vereine mit Bundesligamannschaften o. ä. (vgl. Anlage 2, Entwurf, E., Ziff. 1) gegeben ist, wird der Begriff „Fahrtkostenzuschüsse“ durch die weitergehenden Bezeichnung „Leistungs- und Spitzensportförderung“ ersetzt.

Info: Der Stadtverband für Sport spricht sich dafür aus, die in den derzeitigen Richtlinien enthaltenen Höchstbeträge (vgl. Anlage 2, derzeitige Richtlinien, III, E.,

Ziff. 4) in die neuen Richtlinien zu übernehmen.

 

f) Kultur: Beiträge zu hochwertigen kulturellen Veranstaltungen

Nach den gegenwärtigen Richtlinien kann zur Förderung von besonders hochwertigen Veranstaltungen jeder Musik,- Gesang- und Harmonikaverein bis zu zweimal jährlich Beträge von 60% zu den ungedeckten Aufwendungen, max. 552,- EUR erhalten. Diese Regelung gilt analog für bis zu sechs Konzerte pro Jahr der AG Kirchenmusik Kornwestheim.

Kommission und Verwaltung schlagen vor, für o. g. Konzerte grundsätzlich 50% der ungedeckten Aufwendungen, max. 500,- EUR zu gewähren. Die Musik,- Gesang- und Harmonikavereine könnten bei nur einmaliger jährlicher Inanspruchnahme des Zuschusses nach dem Entwurf, maximal den doppelten Zuschussbetrag  (1.000,- EUR) erhalten (vgl. Anlage 1, Entwurf, III., E. a) und b).

Die im Entwurf enthaltene Reduzierung der Anzahl von sechs auf drei förderfähigen Kirchenkonzerte pro Jahr sowie die Festlegung des maximalen Zuschussbetrags von

500,- EUR erfolgte im Einvernehmen mit der AG Kirchenmusik.

Info: Entgegen dem Entwurf fordert die AG Kirchenmusik einen Pauschalzuschuss ohne Abmangelregelung.

 

Entsprechend den derzeitigen Richtlinien wird als Förderung von besonders herausragenden musikalischen Veranstaltungen der Kornwestheimer Orchester und Gesangvereine bzw. der Kirchenchöre ein Zuschuss für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr in Höhe von 50% der ungedeckten Aufwendungen, max. 2.552,- EUR pro Veranstaltung gewährt.

Da eine Bezuschussung grundsätzlich erst bei Vorliegen von ungedeckten Aufwendungen erfolgt, wurde dieser Zuschuss in den vergangenen Jahren ausschließlich von der AG Kirchenmusik in Anspruch genommen.

(Hinweis: Auch Kornwestheimer Schulen haben aufgrund einer bislang fehlenden Projektförderung Zuschüsse für besondere Projekte entsprechend dieser Beitragsgewährung beantragt, die im Schuletat berücksichtigt wurden.)

Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der förderfähigen größeren Werke der AG Kirchenmusik auf drei Konzerte pro Jahr zu erhöhen und diese mit 50% der ungedeckten Aufwendungen, max. mit 1.250,- EUR zu bezuschussen (vgl. Anlage 1, III., E. b) 2. Absatz). Der förderfähigen Konzertanzahl wird von der AG Kirchenmusik zugestimmt. Die Aufzählung der ungedeckten Aufwendungen wird im Entwurf stark erweitert.

Info: Die AG Kirchenmusik fordert eine Pauschalbezuschussung in Höhe von

1.500,- EUR/Konzert  - ohne Abmangelregelung.

Kommission und Verwaltung sprechen sich dafür aus, grundsätzlich an der sog. Abmangelregelung festzuhalten. Städtische Zuschüsse sollten grundsätzlich nur in den Fällen gewährt werden, sofern Einnahmen und sonstige Erlöse die entstandenen Ausgaben nicht decken können.

 

g) Kultur: Beiträge zur Beschaffung von Instrumenten

Wegen geringer Inanspruchnahme bzw. fehlender Praxisrelevanz in den vergangenen Jahren wird dieser Passus in den Entwurf nicht übernommen.

 

h) Sonstige Förderungen der Kornwestheimer Kultur- und Sportvereine

Die weiteren Kultur- und Sport(vereins)förderungen - auch indirekter bzw. nicht materieller Art - wie Auszeichnungen, Ehrungen etc. sollen in die Entwürfe (Anlage 1, F – J, Anlage 2,

H – N) aufgenommen werden. Zum Teil sind diese Förderungen in separaten Richtlinien geregelt (vgl. Ehrungsrichtlinien, Richtlinien für Zuschüsse zu Reisen in die Partnerstädte etc.). Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs sollten diese ergänzend in den Kultur- und Sportförderbereich integriert werden.

 

i) Beiträge an die Dachverbände

Kommission und Verwaltung schlagen vor, die derzeitig pauschale Beitragsgewährung an die Dachverbände (Stadtausschuss für Sport und Kultur: 1.659,90 EUR/Jahr, Stadtverband für Sport: 3.109,- EUR/Jahr) in einen mitgliederabhängigen Beitrag umzuwandeln: Der Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. soll zur teilweisen Deckung seiner Verwaltungskosten einen jährlichen Zuschuss von 0,50 EUR pro Mitglied seiner Mitgliedsvereine erhalten. Auf der Basis der Mitgliederzahlen 2010 würde der Stadtausschuss für Sport und Kultur  1.910,- EUR erhalten (vgl. Anlage 1, Entwurf, IV).

Dem Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. wird entsprechend dem Entwurf 0,30 EUR pro Mitglied seiner Mitgliedsvereine gewährt. Im Jahr 2010 würde dieser Beitrag entsprechend dem Richtlinienentwurf 3.422,70 EUR betragen (vgl. Anlage 2, Entwurf, IV.).

Bei den o. g. Berechnungen wird jeweils von der Gesamtmitgliederzahl ohne Berücksichtigung der bestehenden 20%-igen Auswärtigenregelung ausgegangen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen der Richtlinienentwürfe für die Kornwestheimer Vereine

 

Auf der Grundlage der Mitgliederzahlen 2010 werden nachfolgend die nach den derzeitigen Förderrichtlinien gewährten Zuschüsse an die Kornwestheimer Kultur- und Sportvereine (Grund- und Jugendförderung, Übungsleiter- und Dirigenten- und Chorleiterzuschüsse, Dachverbandsbeitrag) einer Berechnung nach dem jeweiligen Richtlinienentwurf gegenübergestellt.

 

Es ist zu beachten, dass der unten genannte Gesamtbetrag ausschließlich die Grund- und Jugendförderung, die Übungsleiterzuschüsse, die Chorleiter- bzw. Dirigentenzuschüsse sowie den Beitrag an den Dachverband beinhaltet.

Sowohl im Kultur- als auch im Sportbereich kommen weitere Zuschüsse und Förderungen hinzu (vgl. Anlage 4, 4a) und 4b)) für die jeweils eine Einzelfallberechnung erforderlich ist. Diese werden nicht auf der Grundlage der derzeitigen Vereinsförderrichtlinien, sondern in erster Linie aufgrund von Einzelfallbeschlüssen gewährt.

 

 

a) Finanzielle Auswirkungen für die Kulturvereine

 

Der Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. besteht gegenwärtig aus

32 Kornwestheimer Sport- und Kulturvereinen mit insgesamt ca. 3.820 Mitgliedern, davon ca. 537 Kinder und Jugendliche.

 

Zuschüsse an die Kulturvereine auf der Grundlage der Mitgliederzahlen 2010

 

Berechnung nach den derzeitigen Richtlinien

 

Berechnung nach dem Richtlinienentwurf

Grundförderung

 Jugendförderung                

 Übungsleiterzuschüsse     

 Chorleiterzuschüsse        

Dachverbandsbeitrag           

Städt. Orchester

Summe     

 15.639,25 EUR

    8.650,--  EUR

  13.736,--  EUR

  10.380,--  EUR

              1.659,90 EUR

             17.206,--  EUR

            67.271,15 EUR

16.107,-- EUR

  6.465,-- EUR

13.200,-- EUR

10.000,-- EUR

  1.910,-- EUR

             17.200,-- EUR

64.882,-- EUR

 

Differenz

 

                                 

2.389,15  EUR

 

Im Jahr 2009 betrug die o. g. Summe 68.383,15 EUR.

 

Zu erwähnen ist, dass die Städtischen Orchester Kornwestheim e. V. im Bereich der Kulturförderung eine Art Sonderstellung einnehmen (Hinweis auf die Vereinbarung mit den Städtischen Orchestern Kornwestheim e. V. vom 08.03.2001). Die Städtischen Orchester erhalten einen jährlichen Personalkostenzuschuss für die Dirigenten ihrer Orchester. Eine zusätzliche Grund- und Jugendförderung sowie Übungsleiterzuschüsse werden nicht gewährt. 

 

Nach dem Richtlinienentwurf würde der o. g. Zuschuss an die Kulturvereine (einschl. dem Beitrag an den Dachverband) auf der Grundlage der Vereinsmitgliederzahlen 2010 um ca. 3,5 % geringer ausfallen als auf der Basis der derzeitigen Richtlinien.

 

Zu erwähnen ist, dass nach dem Richtlinienentwurf ein Kulturverein aufgrund seiner gegenwärtigen Mitgliederzahl die neue Fördervoraussetzung von mindestens 20 förderfähigen Mitgliedern nicht erfüllt und somit keine Förderung erhalten würde. Bei dieser Förderungsvoraussetzung ist allerdings eine Übergangsregelung von einem Jahr angesetzt (vgl. Richtlinienentwurf, VI Inkrafttreten, 1. Satz, 2. Halbsatz).

 

Info: Exemplarisch wurde die o. g. Fördersumme an die Kulturvereine auf der Grundlage der Mitgliederzahlen 2010 mit den vom Stadtausschuss für Sport und Kultur geforderten Zuschussbeträgen (siehe oben, II, b und c) berechnet. In diesem Fall würde die Fördersumme an die Kulturvereine um ca. 7.000,- EUR (71.862,50 EUR) höher ausfallen als nach der Berechnung entsprechend dem Richtlinienentwurf (64.882,- EUR).

 

 

b) Finanzielle Auswirkungen für die Sportvereine

 

Der Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. besteht derzeit aus 18 Kornwestheimer Sportvereinen mit insgesamt ca. 11.409 Mitgliedern, davon ca. 4.165 Kinder und Jugendliche.

 

Zuschüsse an die Sportvereine auf der Grundlage der Mitgliederzahlen 2010

 

Berechnung nach den derzeitigen Richtlinien

 

Berechnung nach dem Richtlinienentwurf

Grundförderung Jugendförderung     

 Übungsleiterzuschüsse             

Dachverbandsbeitrag           Summe    

    24.921,05 EUR   

             63.797,--  EUR

             31.512,--  EUR

               3.109,--  EUR

           123.339,05 EUR

11.537,-- EUR

71.712,-- EUR

32.000,-- EUR

3.422,70 EUR

          118.671,70 EUR

 

Differenz alt-neu

 

                                 

4.667,35 EUR

 

(Erläuterung: Bis dato haben für das Jahr 2010 vier Sportvereine keine bzw. nur unvollständige Unterlagen eingereicht und aus diesem Grund noch keine Förderung erhalten.)

 

Im Jahr 2009 betrug die o. g. Summe 123.431,49 EUR.

 

Die Berechnung nach dem Richtlinienentwurf auf der Basis der Mitgliederzahlen 2010 führt zu einer Kürzung des jährlichen Gesamtzuschusses an die Sportvereine (einschl. dem Beitrag an den Dachverband) um ca. 3,7 %.

 

Nach dem Richtlinienentwurf würden im Sportbereich zwei Vereine aufgrund der im Entwurf vorgesehenen vorausgesetzten förderfähigen Mindestmitgliederzahl auf der Grundlage der Mitgliederzahlen 2010 keine Vereinsförderung erhalten. Zu beachten ist aber die Übergangsfrist von einem Jahr (01.01.2012).

 

Info: Die Forderung des Stadtverbands für Sport nach einer Erhöhung der förderfähigen Anzahl an Übungsleiter/innen auf 100 würde bei einem Zuschuss von 400,- EUR/Übungsleiter zu einer Mehrausgabe von 8.000,- EUR/Jahr (100 ÜL x 400,- EUR = 40.000,- EUR) im Vergleich zum Richtlinienentwurf (80 ÜL x 400,- EUR = 32.000 EUR) führen.

Bei den „Sonstigen Zuschüssen“ (Anlage 2, Entwurf, III, G.) schlägt der Stadtverband für Sport eine klare Regelung bzw. eine Budgetfestlegung vor.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Richtlinienentwürfe sind im Gesamtvergleich zu den gewährten Zuschüssen in den Vorjahren den Anlagen 4a) und 4b) zu entnehmen.

 

 

3. Einführung einer kulturellen Projektförderung für die Stadt Kornwestheim

 

Im Rahmen des Kornwestheimer Leitbildprozesses (vgl. Leitsatz 9) wurde angeregt, die Stadt Kornwestheim möge für freischaffende Künstler eine „Initiativrolle“ übernehmen. Neben der Forderung einer grundlegenden Überarbeitung der Förderrichtlinien für die Kultur- und Sportvereine sollen auch künstlerische Potentiale – unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Kornwestheimer Kultur- oder Sportverein – eine finanzielle Unterstützung erfahren können. Diese Forderung wurde von Seiten der Kommission und der Verwaltung aufgegriffen und in einen Entwurf für eine kulturelle Projektförderung eingearbeitet (siehe Anlage 3). Die jährliche Gesamtsumme für Projekte in Höhe von 8.000,- EUR soll im Kulturetat bereitgestellt werden.

 

 

4. Zur Kenntnis:

Sonstige Zuschüsse und Vergünstigungen an die Kornwestheimer Vereine

 

Zusätzlich zur Förderung entsprechend den Richtlinien erhalten diverse Kornwestheimer Kultur- und Sportvereine weitere Zuschüsse und Vergünstigungen. Diese begründen sich überwiegend auf Einzelfallentscheidungen bzw. aus der Tradition heraus.

Auf Wunsch der Kommission wurden diese zum Teil schon seit vielen Jahren gewährten Zuschüsse und Vergünstigungen zusammengestellt und dem Gremium in Anlage 4 zur Kenntnis gegeben.

Über die Weiterführung der sonstigen Zuschüsse und Vergünstigungen wird in einem gesonderten Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.

 

 

5. Sportförderung: Neukonzeption der hauptamtlichen Trainerstellen

Die Neukonzeption der hauptamtlichen Trainerstellen wurde isoliert und im zeitlichen Ablauf bereits vor der Neufassung der übrigen Vereinsförderung beschlossen (Beschluss des Gemeinderats am 10.06.2010, Vorlage 149/2010). Aufgrund der Ansiedlung der hauptamtlichen Trainerstellen ab dem 01.01.2011 bei der Stadt, ist § 4 Nr. 2 der Vereinbarung der Kindersportschule redaktionell entsprechend anzupassen (Anlage 5).

Die zu erhebende Gebühr für hauptamtliche Trainerarbeit in den Vereinen (außerhalb des Kindersportschulbereichs) wird gesondert festgelegt.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Kulturförderrichtlinien-Vorlage.pdf Sportförderrichtlinien-Vorlage.pdf Entwurf Projektförderung Kultur.pdf Sonstige Zuschüsse-Vorlage.pdf Zuschüsse Kultur 2008-2010-Vorlage.pdf Zuschüsse Sport 2008-2010-Vorlage.pdf


Vereinbarung Kiss.pdf