Vorlage-Nr.:

106/2011

Az.:

301 Lars Roller

Datum:

16.03.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

24.03.2011

 

 

Betreff:

Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Änderung des § 3 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Festsetzung des Stammkapitals mit EUR 0,00 wird zugestimmt.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

24.03.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Kornwestheim vom 16. Dezember 2010 (430/2010), Vorberatung VFA 02.12.2010, wurde das seitherige Stammkapital des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Kornwestheim in Höhe von 2.556.000 EUR in ein Trägerdarlehen durch die Stadt Kornwestheim in gleicher Höhe umgewandelt.

 

Dieses Vorgehen war von der Gemeindeprüfungsanstalt unterstützt und zur Angleichung des gebühren- und handelsrechtlichen Ergebnisses empfohlen worden. Die Umwandlung des Stammkapitals in ein Trägerdarlehen hat keine Auswirkungen auf die Höhe der ansatzfähigen Kosten und damit auf die Abwassergebühren

 

Nach der Regelung in § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) gehört zu den ansatzfähigen Gesamtkosten die „angemessene Verzinsung“ des Anlagekapitals“, das heißt eine angemessene Verzinsung der um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen (vgl. § 14 Abs. 3 Satz 2 KAG). Zinsbasis ist damit das in der Anlage noch gebundene Kapital, ohne dass es darauf ankommt, ob die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Eigen- oder Fremdmitteln finanziert worden sind. Die Gewährung eines das Stammkapitals ersetzenden Trägerdarlehens hat daher keine zusätzlichen Kosten zur Folge.

 

 

Änderung der Betriebssatzung

 

Die Höhe des Stammkapitals ist in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Kornwestheim festgeschrieben.

 

§ 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Kornwestheim lautete bisher:

 

Stammkapital

 

Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt EUR 2.556.000,00

 

Durch die Umwandlung des Stammkapitals in ein Trägerdarlehen der Stadt Kornwestheim muss auch die Satzungsregelung geändert werden. Die Änderung der Betriebssatzung wurde bereits am 02.12.2010 im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorberaten (430/2010).

 

 

 

 

Es wird daher vorgeschlagen, § 3 der Betriebssatzung wie folgt zu ändern.

 

Stammkapital

 

 

„ Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf EUR 0,00 festgesetzt.“

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen