Betreff:
Änderung
der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Der Änderung des § 3 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung zur Festsetzung des Stammkapitals mit EUR 0,00 wird zugestimmt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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24.03.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Kornwestheim vom
16. Dezember 2010 (430/2010), Vorberatung VFA 02.12.2010, wurde das seitherige
Stammkapital des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Kornwestheim in Höhe von
2.556.000 EUR in ein Trägerdarlehen durch die Stadt Kornwestheim in gleicher
Höhe umgewandelt.
Dieses Vorgehen war von der
Gemeindeprüfungsanstalt unterstützt und zur Angleichung des gebühren- und
handelsrechtlichen Ergebnisses empfohlen worden. Die Umwandlung des
Stammkapitals in ein Trägerdarlehen hat keine Auswirkungen auf die Höhe der
ansatzfähigen Kosten und damit auf die Abwassergebühren
Nach der Regelung in § 14 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) gehört zu den ansatzfähigen Gesamtkosten
die „angemessene Verzinsung“ des Anlagekapitals“, das heißt eine angemessene
Verzinsung der um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzten
Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen (vgl. § 14
Abs. 3 Satz 2 KAG). Zinsbasis ist damit das in der Anlage noch gebundene
Kapital, ohne dass es darauf ankommt, ob die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mit Eigen- oder Fremdmitteln finanziert worden sind. Die
Gewährung eines das Stammkapitals ersetzenden Trägerdarlehens hat daher keine
zusätzlichen Kosten zur Folge.
Änderung der Betriebssatzung
Die Höhe des Stammkapitals ist in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Kornwestheim festgeschrieben.
§ 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Kornwestheim lautete bisher:
Stammkapital
Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt EUR 2.556.000,00
Durch die
Umwandlung des Stammkapitals in ein Trägerdarlehen der Stadt Kornwestheim muss
auch die Satzungsregelung geändert werden. Die Änderung der Betriebssatzung
wurde bereits am 02.12.2010 im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorberaten
(430/2010).
Es wird
daher vorgeschlagen, § 3 der Betriebssatzung wie folgt zu ändern.
Stammkapital
„ Das
Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf EUR 0,00 festgesetzt.“