Betreff:
Gegenüberstellung
der verschiedenen Sporthallengrößen (Neubau) im Zusammenhang mit der
G8-Erweiterung des Ernst-Sigle-Gymnasiums
Anlage(n):
Mitzeichnung
Planunterlagen V01, V02 u. V03, Kostenschätzung V01, V02 u. V03,
Bauzeitenplan Variante 1 u. 2, Anlage "LZK"
Beschlussvorschlag:
Das Untersuchungsergebnis der Gegenüberstellung der
verschiedenen Sporthallengrößen (Neubau) im Zusammenhang mit der G8-Erweiterung
des Ernst-Sigle-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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13.03.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
In seiner Sitzung am 14.02.2012 wurde dem Ausschusses für
Umwelt und Technik der weitergehende Vorentwurf für die G8- Erweiterung des
Ernst-Sigle-Gymnasiums einschl. dem Neubau der Sporthalle mit einer Größe von
15 x 27m (Einfeldhalle) zur Vorberatung durch das Architekturbüro D’Inka Scheible Hoffmann vorgestellt und zur
Beschlussfassung am 16.02.2012 dem Gemeinderat vorgelegt.
In diesem
Zusammenhang wird auf die Vorlage-Nr. 44/2012 verwiesen.
Aufgrund
der unterschiedlichen Meinungen hinsichtlich der geplanten Größe der neuen
Einfeld-Sporthalle mit 15 x 27m - gegenüber der Hallengröße der bestehenden
Halle mit 18 x 33m - wurde der Tagesordnungspunkt jedoch durch den Gemeinderat
zur weiteren Beratung abgesetzt. Die Stadtverwaltung wurde in diesem
Zusammenhang aufgefordert, auch die Varianten mit einer Sporthallengröße von 18
x 33m (Zwischenmaß) und 22 x 44m (Zweifeldhalle) planerisch und kostenmäßig zu
untersuchen und mit aktualisiertem Bauzeitenplan in der nächsten Sitzung
vorzulegen. Darüber hinaus sicherte die Stadtverwaltung auch die Vorlage der
Lebenszykluskosten der drei unterschiedlichen Ausbauvarianten sowie eine
Gesamtbetrachtung der Hallenkapazitäten in Kornwestheim zu, dies auch vor dem
Hintergrund der Planungsüberlegungen zu einer neuen Ballsporthalle auf dem
ESG-Gelände oder im Bereich südlich Eichenweg / Bogenstraße.
I - Planerische und kostenmäßige
Betrachtung aller drei Varianten
1.)
Variante 01:
G8 – Erweiterung in Kombination mit dem Neubau der Sporthalle 15 x 27m
In diesem
Zusammenhang wird auf die Vorlage-Nr. 44/2012 verwiesen.
Vorteile:
-
Städtebaulich
optimal, gute Raumorientierung (Belichtung)
-
Vergrößerung
des Außenbereichs/ Pausenhof
-
Geringer
Eingriff im Bestand
-
Keine
Störung des Schulbetriebs durch Baumaßnahme.
-
Neue
Nutzungseinheit kompakt an einem Standort
-
Bauliche
Synergien durch Kombination Sporthalle und Betreuungsräume
-
Neubau
der Sporthalle einschl. aller Nebenräume im Gegensatz zur Sanierung der
Sporthalle mit Kosten in Höhe von EUR 850.000,-- bis EUR 1.300.000,-- (je nach
Ausführung und Umfang) ohne
Sanierung der Nebenräume (Sanitär, Umkleiden etc.)
-
Geringer
prozentualer Anteil an Erschließungsflächen und Nebenräume
-
Senkung
der Gebäudeunterhaltungskosten/ Bewirtschaftungskosten durch Synergieeffekte
und neuer Sporthalle auf neuestem energetischen Stand
-
Bauliche
und haustechnische Anbindung an den Bestand (Aulabau)
-
Behindertengerechte
Erschließung des Neubaus über alle Geschosse einschl. EG und 1. OG im Bestandbau (Aulabau)
-
Die
gleiche offiziellen Sportarten wie in der jetzigen Bestandshalle mit einer
Größe von 18 x 33 m sind möglich.
Nachteile:
-
Geringer
Entfall von Bestandsnutzung aufgrund der neuen Erschließung zwischen Neubau und
Aulabau (Verkleinerung von Musiksaal und Instrumentenraum)
-
Behindertengerechte
Erschließung des Bestandsbaus (Aulabau) im 2. OG nicht möglich
Kosten:
gemäß Kostenschätzung der
Architekten D’Inka Scheible Hoffmann
vom 24.02.2012
Baukosten KG 100 bis KG 700 EUR 3.424.630,--
zzgl. 10 % Unvorhergesehenes EUR 342.463,--
zzgl. Baukostencontrolling EUR 47.000,--
Gesamtbaukosten EUR 3.814.093,--
2.) Variante 02
G8 – Erweiterung in Kombination mit dem Neubau der Sporthalle 18 x 33m
Sporthallenbaukörper
gegenüber der Variante 1 längs zur Rechbergstraße in Ost/West-Richtung
angeordnet.
Vorteile:
-
Wie
Variante 01
jedoch
-
Vergrößerung
des Außenbereichs/ Pausenhof durch Nutzung der Dachfläche der Sporthalle
-
Flächenzugewinn
durch größere Hallenabmessung
Nachteile:
-
Wie
Variante 01
jedoch
-
Verkleinerung
des ebenerdigen Außenbereichs/ Pausenhof
-
Trotz
Flächenzugewinn keine zusätzlichen offiziellen Sportarten gegenüber der
Variante 01 möglich.
Kosten:
gemäß Kostenschätzung der Architekten
D’Inka Scheible Hoffmann vom 24.02.2012
Baukosten KG 100 bis KG 700 EUR 4.145.380,--
zzgl. 10 % Unvorhergesehenes EUR 414.538,--
zzgl. Baukostencontrolling EUR 57.000,--
Gesamtbaukosten EUR 4.616.918,--
3.) Variante 03
G8 – Erweiterung in Kombination mit dem Neubau der Sporthalle 22 x 44m
Sporthallenbaukörper
gegenüber der Variante 1 parallel zur Rechbergstraße in Ost/West-Richtung an
südlicher Grundstücksgrenze angeordnet.
Vorteile:
-
Wie
Variante 02
jedoch
-
Zusätzliche
offizielle Sportarten wie u.a. Basketball, Fußball, Handball etc. aufgrund der
Hallenabmessungen gegenüber den Varianten 1 und 2 möglich.
Nachteile:
-
Wie
Variante 02
jedoch
-
Zur
Reduzierung einer stärkeren Pausenhofverkleinerung – Platzierung des Gebäudes
an der südlichen Grundstücksgrenze. Klärung Abstandsfläche.
Kosten:
gemäß Kostenschätzung der
Architekten D’Inka Scheible Hoffmann
vom 24.02.2012
Baukosten KG 100 bis KG 700 EUR 5.533.000,--
zzgl. 10 % Unvorhergesehenes EUR 553.300,--
zzgl. Baukostencontrolling EUR 76.000,--
Gesamtbaukosten EUR 6.162.300,--
Bauzeitenplan
Die in der
Anlage beigefügten Bauzeitenpläne Variante 1 und Variante 2 gehen jeweils von
einer Gesamtbauzeit von rd. 15 bis 18 Monaten ohne Abbruch aus. Beide
Bauzeitenpläne sind für alle Sporthallengrößen mit jeweils
unterschiedlichen Ausführungsbeginn gültig.
BZP - Variante 1
Abbruch der besteh. Sporthalle einschl. der
Nebenräume August 2012
(Sommerferien)
Baubeginn Mitte
November 2012
Fertigstellung
bei 15 Monaten Bauzeit Mitte
Februar 2014
Fertigstellung
bei 18 Monaten Bauzeit Mitte
Mai 2014
Bei diesem
Bauzeitenplan sind witterungsbedingte Unterbrechungen und
Ausführungsverlängerungen unberücksichtigt. Der Baubeginn Mitte November birgt
hier jedoch diesbezüglich ein sehr großes Risiko. Da zunächst mit den
Aushubarbeiten und den Grundleitungen begonnen wird, können die Rohbauarbeiten
erst Ende Dezember 2012 / Anfang Januar 2013 begonnen werden. Eine
witterungsbedingte Bauunterbrechung hätte zur Folge, dass sich je nach
Wetterlage, die Bauausführung um bis zu rd. 2 Monate verschieben könnte. Dies
hätte wiederum zur Folge, dass die Unternehmen, aufgrund der Stillstandszeiten
und auch der letztendlich vom Leistungsverzeichnis abweichenden
Ausführungszeiten (Vertragsgrundlage), Mehrkosten anmelden könnten.
BZP - Variante 2
Abbruch der besteh. Sporthalle einschl. der
Nebenräume Januar/Februar
2013
Baubeginn Anfang
März 2013
Fertigstellung
bei 15 Monaten Bauzeit Mitte
Juni 2014
Fertigstellung
bei 18 Monaten Bauzeit Mitte
September 2014
Da bei
diesem Bauzeitenplan der Baubeginn für Anfang März vorgesehen ist, sind hier
witterungsbedingte Unterbrechungen und entsprechenden Mehrkosten nahezu
ausgeschlossen. Die Baumaßnahme kann dem zufolgen nach Bauzeitenplan und den in
den Leistungsverzeichnissen angegebenen Ausführungszeiten störungsfrei
durchgeführt werden.
Unter
Berücksichtigung einer evtl. Bauunterbrechung von rd. 2 Monaten bei Variante 1,
wäre die Fertigstellung bei der Variante 2, ohne witterungsbedingte Mehrkosten,
„nur“ rd. 2 Monate später. Des Weiteren wäre bei der Variante 2 die bestehende
Sporthalle fast ein halbes Jahr länger zu nutzen.
II - Finanzielle Betrachtung
aller drei Varianten
Da nicht
nur die Anschaffungs- und Herstellungskosten ausschlaggebend sind bei der
Entscheidung für oder gegen eine Ausbauvariante, sondern auch die Folgekosten
in Betracht gezogen werden müssen, wurde hier eine Betrachtung aufgrund der
Lebenszykluskosten (LZK) erstellt. Grundlage für die Ausgangssituation im Jahr
2013 sind zum einen die Baukosten laut der jeweiligen Kostenschätzung vom
24.02.2012 der Architekten D’Inka Scheible Hoffmann (hier ohne 10%-Zuschlag für
Unvorhergesehenes), die Kosten für das Baukostencontrolling (1,25% der
Errichtungskosten) sowie die aktuell angenommenen Bewirtschaftungskosten des
jeweiligen Ausbaustandards. Die Grundlagen für den Ansatz der
Bewirtschaftungskosten von der Heizung bis hin zur Gebäudeversicherung kann der
Anlage „LZK“ (Seite 1) entnommen werden. Für die Instandhaltung des Bauwerks
wurde ein durchschnittlicher Prozentsatz nach den Gewährleistungszeiten der VOB
herangezogen und mit den jeweiligen Kostenansätzen der Kostengruppen (KG) 300
und 400 multipliziert (Beispiel anhand Variante 01: [1.641.380 EUR (KG 300) x
0,34% = 5.642,24 EUR] + [854.520 EUR (KG 400) x 3,38% = 28.840,05 EUR] =
34.482,29 EUR (Gruppierung 500000)). Bei den jährlichen Preissteigerungsraten
handelt es sich um Werte des Statistischen Bundesamt Deutschlands aus dem Jahr
2011. Alle im Jahr 2013 angenommenen Kosten wurden anschließend auf einen
Betrachtungszeitraum von 40 Jahren auf die jährlich tatsächlich anfallenden
Werte hochgerechnet, im Ergebnis auf das Basisjahr 2013 mit einem zugrunde
gelegten Kalkulationszinssatz von 3% einzeln abgezinst und aufsummiert. Diese
Summe spiegelt die sogenannten Lebenszykluskosten der jeweils dargestellten
Variante dar. "Der Kalkulationszinssatz drückt pauschal die den explizit
betrachteten Investitionsprojekten gegenüberstehende Alternative der
Geldverwendung und -bereitstellung aus. Sie wird auch als Nullalternative
bezeichnet." (E. Troßmann: Investition. Stuttgart: Lucius & Lucius,
1998, S. 43). Vergleicht man nun z.B. Variante 01 mit Variante 02, so kostet
Variante 02 bei der Errichtung inkl. Baukostencontrolling 729.759 EUR mehr, in
Bezug auf die Lebenszykluskosten ist sie jedoch um rund 1,16 Mio. EUR teurer
als Variante 01 (vgl. hierzu Anlage „LZK“, Seite 5).
Mithilfe
der Lebenszyklusbetrachtung können auch Auswirkungen durch eine Ausbauvariante
mit energetisch verbessertem Standard abgelesen werden. Hierbei sind meist
höhere Anfangsinvestitionen zu tätigen, die Folgekosten (v.a. Instandhaltung
technischer Anlagen, Heizung/Brennstoffe und Beleuchtung) verringern sich jedoch
spürbar, wodurch die Lebenszykluskosten bei einem energetischen Ausbau in der
Regel niedriger ausfallen werden als bei einem „normalen“ Ausbaustandard. Das
Architekturbüro D’Inka Scheible Hoffmann setzt das Thema „energetischer
Ausbaustandard“ im Zusammenhang mit dem Neubau einer Schulturnhalle bereits für
die Stadt Frankfurt um. Diese Erfahrungen könnten nach der Entscheidung für
eine der für Kornwestheim vorgestellten drei Varianten herangezogen, konkreter
dargestellt und als Option diskutiert werden.
Zuweisungen
und Zuschüsse sind in der Lebenszyklusbetrachtung bewusst nicht mit einbezogen
worden (vgl. gelb markiertes Feld in der Anlage „LZK“, Seite 2 bis 4), da diese
erst beantragt und bewilligt werden müssen. Es gibt die Möglichkeit nach der
„Kommunalen Sportstättenbauförderungsrichtlinie“ Gelder zu akquirieren. Die
Antragsfrist für 2013 läuft bis zum 31.12.2012, die Entscheidung über eine
Bewilligung des Antrags fällt im 1. Quartal 2013 und vorher darf nicht mit der
Baumaßnahme begonnen werden. Ein vorzeitiger Baubeginn ohne die
Fördervoraussetzung zu verlieren wäre nur möglich, wenn das Kultusministerium
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kommune ausstellt. Diese
Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nur ausgefertigt, wenn ein dringender Bedarf
für einen vorzeitigen Baubeginn festgestellt wird, dies wiederum liegt im
Ermessen des Ministeriums. Das Finanzierungsrisiko liegt dabei weiterhin bei
der Kommune selbst. Der Bewilligungsausschuss entscheidet dann über die
Mittelverteilung aus einer Vielzahl von Förderanträgen aus dem Landkreis.
Sollte die Stadt Kornwestheim sich ebenfalls entscheiden für den Bau einer
Ballsporthalle einen Förderantrag einzureichen, ständen diese zwei Anträge in
Konkurrenz zueinander. Im Fall einer Förderung könnten Zuwendungen für die
Variante 01 in Höhe von 265.000 EUR, für die Variante 02 in Höhe von 399.000
EUR und für die Variante 03 in Höhe von 514.000 EUR erhalten werden. Bei einer
Ballsporthalle mit den Maßen 27/45/7 m liegt der Zuwendungsbetrag bei 730.000
EUR.
Im Bezug
auf die Finanzierung im Haushalt der Stadt Kornwestheim ist zu sagen, dass
bisher für die Maßnahme „Erweiterung des Ernst-Sigle-Gymnasiums“ Mittel in Höhe
von insgesamt 2.254.000 EUR bereitgestellt worden sind (HH-Stelle 2 A
23000009.9400; 1,5 Mio. EUR in 2012 und 754.000 EUR in 2013). Egal für welche
der oben genannten Varianten die Entscheidung fallen sollte, es müsste
nachfinanziert werden. Bei der Variante 01 müssten Mittel in Höhe von rd. 1,2
Mio. EUR, bei der Variante 02 Mittel in Höhe von rd. 1,9 Mio. EUR und bei der
Variante 03 Mittel in Höhe von rd. 3,3 Mio. EUR zusätzlich veranschlagt und
bereitgestellt werden (vgl. Anlage „LZK“, Seite 5).
In der
Gesamtbetrachtung auf das Stadtgebiet und dessen Bedarf an Sportstätten ist
darauf hinzuweisen, auch im Hinblick auf die dadurch entstehenden Kosten, dass
eine Abwägung und Abhängigkeit im Bezug auf die Ausbaugröße der aktuell
angedachten Bauprojekten besteht. Die Entscheidung für eine Einfeld- oder
Zweifeldhalle für das Gymnasium muss Auswirkungen auf die Entscheidung für eine
Zweifeld- oder Dreifeld-Ballsporthalle haben.
III - Gesamtbetrachtung der
Hallenkapazitäten in Kornwestheim
Das Institut für Kooperative Planung
und Sportentwicklung (ikps) wurde im Jahr 2008 mit der kooperativen Sportentwicklungsplanung
für Kornwestheim beauftragt. Nach Vorliegen des Abschlussberichtes Ende 2009
(GR-Sitzung vom 10.12.2009, Vorlage 374/2009) wurden die Maßnahmen und
Handlungsempfehlungen der kooperativen Planungsgruppe von Seiten der Verwaltung
detailliert ausgewertet. Die Zustimmung zur Auswertung der
Handlungsempfehlungen durch den Gemeinderat erfolgte am 10.06.2010 (Vorlage
162/2010).
Diese Maßnahmen und
Handlungsempfehlungen beinhalten u. a. den Umbau eines bestehenden Sportplatzes
in ein Kunstrasenfeld sowie den Ausbau der Hallenkapazitäten. Den Schwerpunkt
setzte sowohl die Planungsgruppe als auch das beauftragte Institut auf den Bau
einer wettkampftauglichen Ballsporthalle.
Vor dem Hintergrund der in der Folge
entbrannten kommunalpolitische Diskussion über die Prioritätensetzung der
möglichen Investitionen im Sportstättenbereich hat die Verwaltung im Mai 2011
das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung beauftragt, eine
detaillierte Analyse des derzeitigen und zukünftigen Sportstättenbedarfs für
Kornwestheim zu erstellen.
Herr Dr. Stefan Eckl vom
ikps-Institut, hat die Untersuchungsmethodik sowie die Ergebnisse der
Sportstättenbedarfsanalyse für Kornwestheim am 29.09.2011 dem Gemeinderat in
nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt (Vorlage 313/2011). Nach anschließender
Vorberatung im Sportbeirat am 18.10.2011 wurde das leicht modifizierte
Gutachten (mit Tischvorlage) am 27.10.2011 öffentlich zur Weiterberatung in den
Gemeinderat eingebracht.
Als Empfehlung spricht sich ikps
angesichts der aktuellen und zu erwarteten Kapazitätslücken für einen Ausbau
der Hallenkapazitäten aus. Aus den Berechnungen und unter Berücksichtigung der
künftigen Bedarfe wird zum Bau von mindestens zwei Anlageneinheiten Einzelhalle
und eines evtl. angeschlossenen Gymnastikraumes geraten. Laut ikps wäre für den
Kornwestheimer Sport der Bau einer Mehrfachhalle (für den Übungsbetrieb) mit
angeschlossenen Gymnastikraum zweckmäßig und gewinnbringend.
IV - Fazit
Aufgrund der Ergebnisse der
Gegenüberstellung der verschiedenen Sporthallengrößen empfiehlt die
Stadtverwaltung die Realisierung der G8-Erweiterung des Ernst-Sigle-Gymnasiums
einschl. Neubau der Sporthalle auf der Grundlage der Variante 1 mit einer
Sporthallengröße von 15 x 27m (Einfeldhalle) sowie die Durchführung der
Baumaßnahme auf der Grundlage des Bauzeitenplanes 2.