Betreff:
Bericht
über die Verkehrsschau am 13.12.2011
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
TOP 1 Kreuzung Stuttgarter Straße/ Karlstraße/
Friedrich-Siller-Straße:
Nach
Abschluss der Bautätigkeiten in der Innenstadt ein Planungsbüro mit der Untersuchung der Verkehrs-
und Unfallsituation im dortigen Kreuzungsbereich zu beauftragen, wobei Ziel sein sollte, vorrangig über bauliche Maßnahmen
die Unfallbeeinträchtigung zu verringern und möglichst auf eine Ampel-Regelung
zu verzichten.
TOP 2
Aldinger Straße/ Fußgängerüberweg:
Die
Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen für den Einbau einer baulichen
Querungsinsel am bestehenden Fußgängerüberweg zu schaffen.
TOP 3
Hornbergstraße/ Fußgängerfurt: Kenntnisnahme
TOP 4
Albstraße/ Querungsinsel: Kenntnisnahme
TOP 5
Ebertstraße/ verkehrsberuhigter Bereich: Kenntnisnahme
TOP 6
Stammheimer Straße: Kenntnisnahme
TOP 7
Bekanntgaben und Verschiedenes: Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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TOP 1 u.
2: Beschlussfassung
TOP 3 bis
7: Kenntnisnahme
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öffentlich
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31.01.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Am 13.12.2011 fand
eine Verkehrsschau statt.
Die Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die
Ergebnisse der Verkehrsschau sind im folgenden dargestellt:
T a g e s o r d n u n g
für die Verkehrsschau am 13.12.2011
1. Kreuzung Stuttgarter Straße/
Karlstraße/ Friedrich-Siller-Straße
Unfallschwerpunkt
2. Aldinger Straße/ Fußgängerüberweg Höhe
Friedhof
Erhöhung der
Sicherheit für Fußgänger
3. Hornbergstraße
Fußgängerbedarfsampel/
Schreiben der Eltern
4. Albstraße
Einrichtung einer
baulichen Querungshilfe
5. Ebertstraße, Wohngebiet "Südlich
Goethestraße"
Anregung der Anwohner auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches
6. Stammheimer
Straße/ Einmündung Goethestraße
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
7. Bekanntgaben und Verschiedenes
a)
L 1143 (alte B 27)/ Radweg
Ostseite
Sperrung des
Radweges aus Gründen der Verkehrssicherheit
b)
Sonstiges
1. Kreuzung Stuttgarter Straße/ Karlstraße/
Friedrich-Siller-Straße
Unfallschwerpunkt.
Die Kreuzung Stuttgarter
Straße/ Karlstraße/ Friedrich-Siller-Straße ist seit Jahren
Unfallschwerpunkt. Pro Jahr ereigneten sich in den letzten Jahren 4 bis 5
Unfälle, die polizeilich aufgenommen wurden. Es handelt sich dabei fast
ausschließlich um Vorfahrtsunfälle, bei denen die Fahrer aus den
Nebenrichtungen den bevorrechtigten Verkehr auf der Stuttgarter Straße
übersehen haben. Die jährlichen Unfallkosten betragen 30.000 EUR - 45.000 EUR.
Prüfung:
Eine Prüfung der
örtlichen Situation ergab, dass die erforderlichen Verkehrszeichen und
Fahrbahnmarkierungen vorhanden und gut sichtbar waren, dass Fahrbahnoberfläche
und Sichtfelder in Ordnung waren; fast regelmäßig müssen allerdings nicht
genehmigte Plakate entfernt werden.
Die Einmündungsbereiche
sind sehr großzügig gebaut.
Ergebnis:
Die Teilnehmer der Verkehrsschau empfehlen,
ein Planungsbüro mit der Untersuchung
der Verkehrs- und Unfallsituation im dortigen Kreuzungsbereich
zu beauftragen. Die
Untersuchung sollte erst nach Abschluss der
Bautätigkeiten in der Innenstadt
durchgeführt werden, damit die künftige
Verkehrssituation berücksichtigt werden kann.
2.
Aldinger Straße/ Fußgängerüberweg
Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger
Im vergangenen Herbst
ereignete sich am Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Aldinger Straße/ Höhe Friedhof
ein Verkehrsunfall mit einer verletzten Fußgängerin.
Die Verkehrssituation/
Örtlichkeit wurde deshalb überprüft.
Die Fahrbahn ist am FGÜ
ca. 10 m breit.
Auf der Nordseite
befindet sich direkt neben dem FGÜ eine Baumscheibe mit Baum, sodass Fußgänger,
die auf der Nordseite warten, von Autofahrern, die Richtung stadtauswärts
fahren, möglicherweise schlecht gesehen werden.
Der FGÜ ist an der
Nordseite teilweise im Kurvenbereich angelegt, sodass wartende Fußgänger nicht
gut sichtbar direkt am Fahrbahnrand stehen:
Prüfung:
Bei Neuanlage eines FGÜ
und auch bei Änderung eines bestehenden FGÜ sind die Richtlinien für die Anlage
und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
(R-FGÜ 2001) zu
beachten.
Der vorhandene Fußgängerüberweg
entspricht zwar nicht diesen Richtlinien, genießt aber Bestandsschutz.
Die Mitarbeiter des
Gemeindlichen Vollzugsdienst haben zu verschiedenen Zeiten die
Verkehrssituation beobachtet und auch die querenden Fußgänger gezählt - es
waren zu unterschiedlichen Tageszeiten zwischen sechs und 15 Fußgängerquerungen
pro Stunde.
Die Bushaltestelle und
auch die Parkplätze für Friedhofsbesucher befinden sich in der Friedhofstraße,
sodass keine Querung der Aldinger Straße erforderlich ist, um zum Friedhof zu
kommen. Die Friedhofsgärtnerei befindet sich seit geraumer Zeit ebenfalls auf
der Nordseite der Aldinger Straße. Friedhofsbesucher, die zu Fuß kommen, und
auch andere Fußgänger nutzen überwiegend die Fußgängerbedarfsampel auf Höhe der
Einmündung Pfarrer-Hahn-Straße.
Die verkehrlichen
Voraussetzungen/ Verkehrszahlen für die Neuanlage bzw. Änderung eines FGÜ wären
damit nicht erreicht (50 - 100 Fußgänger bei zeitgleich 450 - 600 Fahrzeugen in
der Spitzenstunde).
Nach den Richtlinien
wäre die Fahrbahnbreite an FGÜ auf höchstens 6,50 m zu beschränken. Beträgt die
Fahrbahnbreite 8,50 m und mehr, wäre dem Einbau einer Mittelinsel der Vorzug
vor einer seitlichen Einengung zu geben.
Bei mehreren
Geschwindigkeitsmessungen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes lagen die
Überschreitungen bei unter 1 Prozent (144 Kfz/1 Überschreitung,
346 Kfz/1
Überschreitung; 298 Kfz/ keine Überschreitung).
Ein Plan zur möglichen
Verlegung der Fußgängerquerungsmöglichkeit mit Einbau einer Insel ist
beigefügt.
Ergebnis:
Die Teilnehmer der Verkehrsschau empfehlen den
Einbau einer Querungsinsel am
bestehenden Fußgängerüberweg an der Aldinger
Straße.
3. Hornbergstraße
Fußgängerüberweg
Eltern des Kindergartens
St. Bernhard an der Hornbergstraße haben mit Schreiben vom 2.11.2011 mitgeteilt,
dass es im Bereich der Fußgänger-Bedarfsampel an der Hornbergstraße auf Höhe
des Kindergartens in den letzten Wochen zu gefährlichen Situationen gekommen
sei.
Die Eltern sind der
Meinung, dass regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen bzw. eine stationäre
Anlage und eine längere Grünphase für Fußgänger dringend notwendig sind.
Prüfung:
Die
Fußgängerbedarfsampel im Zuge der Hornbergstraße auf Höhe des Kindergartens
wurde im Jahr 2001 auf massives Drängen der Eltern mit Zustimmung des
Ausschusses für Umwelt und Technik eingerichtet.
Die Mitarbeiter des
Gemeindlichen Vollzugsdienstes haben mehrfach Geschwindigkeitskontrollen in der
Hornbergstraße auf Höhe der Ampel durchgeführt. Es wurden keinerlei
Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
Der Polizei sind keine
Unfälle in Zusammenhang mit der Fußgängerbedarfsampel/ Querung der
Hornbergstraße bekannt.
Fußgängerzählungen
wurden bisher nicht durchgeführt. Aufgrund der Erfahrung und Kenntnis der
Örtlichkeit, ist davon auszugehen, dass diese Fußgängerbedarfsampel
hinsichtlich der Verkehrsmengen (Fußgänger und Autofahrer) die heute gültigen
Voraussetzungen (R-FGÜ 2001) nicht erfüllen würde.
Die
Fußgängerbedarfsampel genießt Bestandsschutz, solange keine Änderung
vorgenommen wird und solange keine Unfälle auf Abweichungen von den R-FGÜ 2001
zurückzuführen sind.
Es ist durchaus möglich,
dass bei einer sehr geringen Querungszahl - also bei der sehr seltenen
Anforderung der Ampel - der Autofahrer die Ampel nicht wahrnimmt und deshalb
"übersieht". Sollte es nachweislich dadurch zu einem Unfall kommen,
müsste geprüft werden, ob die Voraussetzungen der R-FGÜ 2001 erfüllt sind.
Das Stadtbauamt prüft
derzeit die Möglichkeit der Verlängerung der Grünphase für Fußgänger.
Ergebnis:
Nach Auskunft des
Stadtbauamtes wurde zwischenzeitlich die Grünphase für Fußgänger von bisher
acht auf jetzt zehn Sekunden verlängert.
Die Teilnehmer der
Verkehrsschau sind der Meinung, dass objektiv keine "Missstände" im
Bereich dieser Fußgängerbedarfsampel vorliegen. Weitere Maßnahmen seien weder
erforderlich, noch möglich. Bei einer weiteren Überprüfung dieser
Fußgängerbedarfsampel müssten neue Verkehrszählungen durchgeführt werden. Der
Bestandsschutz dieser Fußgängerfurt sei dann gefährdet.
4. Albstraße
Einrichtung einer Querungshilfe
Der Betreiber des
Pflegezentrums Leonardis hat um Einrichtung einer Fußgängerquerungsmöglichkeit
(FGÜ, LZA, usw.) in der Albstraße auf Höhe des Pflegezentrums, Albstraße 9
(Einmündung Heubergstraße) gebeten.
Das Pflegeheim hat
derzeit ca. 70 Plätze, auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird ein
Erweiterungsbau mit ca. 100 Pflegeplätzen errichtet. Im bisherigen Pflegeheim
wird eine Wohnungsanlage mit hauswirtschaftlicher Versorgung entstehen.
Die Bewohner der
Wohnanlage haben die Möglichkeit die Mahlzeiten im Neubau einzunehmen. Es ist
deshalb mit deutlich verstärkten Fußgängerquerungen (Senioren) zu rechnen.
Erschwerend kommt hinzu,
dass sich dort das Gewerbegebiet Albstraße mit entsprechendem Verkehr (auch LKW) befindet.
Prüfung:
Die Albstraße befindet
sich in einer Tempo 30-Zone; die Anordnung eines Fußgängerüberweges oder einer
Fußgängerampel ist deshalb aus rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
Die Fahrbahnbreite der
Albstraße beträgt in diesem Bereich 8 m.
Straßenverkehrsbehörde
und Polizei schlugen deshalb die bauliche Einrichtung einer Querungsinsel mit
einer Aufstellfläche (Breite) von 2 m vor. Es bleibt dann in beide
Fahrtrichtungen noch eine ausreichend breite Fahrbahn von 3 m.
Die dortige
Bushaltestelle müsste in diesem Fall in Richtung Westen verlegt werden (der Bus
der Linie 413 befährt von der Stuttgarter Straße kommend die Albstraße und
biegt dann in die Heubergstraße ein).
Ergebnis:
Nach Auskunft des
Planungsamtes wird die Maßnahme im Jahr 2012 umgesetzt werden. Mittel hierfür
sind im Haushaltsplan eingestellt.
Die Teilnehmer der
Verkehrsschau nehmen Kenntnis von den Planungen zur Einrichtung einer
Querungshilfe.
5. Ebertstraße
Anregung der Anwohner
auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches
Anwohner des Wohngebietes
"Südlich Goethestraße" haben in einem Schreiben an die
Stadtverwaltung und den Gemeinderat darum gebeten, den als Tempo-30-Zone
geplanten Straßenabschnitt der Ebertstraße künftig als "verkehrsberuhigten
Bereich" auszuweisen, um u. a. die Sicherheit für Kinder zu erhöhen.
Ergebnis:
Nach Auskunft des Stadtbauamtes ist in diesem
Bereich der Ebertstraße im Abstand
von ca. 1 m vom Bordstein entfernt, eine
gepflasterte "Rinne" vorgesehen sei.
Erfahrungsgemäß sieht der Autofahrer solche
Rinnen als eine "Art Schutzstreifen" an
und befährt diese nicht.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau sind
einhellig der Auffassung, dass im Wohngebiet
"Südlich Goethestraße" kein
verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden soll, da
hierfür die rechtlichen Voraussetzungen nicht
erfüllt sind.
Eine vergleichbare Situation habe man
2004/2005 im Bereich des Kirschenweges
gehabt, als die dortigen Anwohner ebenfalls
die Ausweisung eines verkehrsberuhigten
Bereiches beantragt hatten. Der Ausschuss für
Umwelt und Technik hatte in seiner
Sitzung am 03.05.2005 beschlossen, den
Kirschenweg nicht umzugestalten und als
Tempo 30-Zone zu belassen.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau empfehlen, zu
prüfen, ob auf Höhe des Zugangs
zum Spielplatz bauliche Elemente zur
Verkehrsberuhigung eingebaut werden können.
Bei den Planungen ist die notwendige
Rangierfläche im Bereich der vorhandenen
Carports zu berücksichtigen.
.
6. Stammheimer
Straße
Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung
Anwohner berichteten
mehrfach dass auf der Stammheimer Straße/ Kurvenbereich auf Höhe Einmündung
Goethestraße häufig sehr schnell gefahren werde. Fahrzeuge, die aus Richtung
Stammheim kommen, schneiden dabei die Kurve so, dass sie dadurch auf die
Gegenfahrbahn kommen und den dortigen Verkehr gefährden.
In der Vergangenheit gab
es bereits mehrfach Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.
Die Messungen des
Gemeindlichen Vollzugsdienstes ergaben, dass dort ca. 6 % der
Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit überschreiten - allerdings war der
schnellste Fahrer mit 77 km/h (innerorts!) unterwegs.
Messungen in den Abend-
bzw. Nachtstunden wurden in den letzten Monaten nicht durchgeführt - es ist
aber anzunehmen, dass zu diesen Zeiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch
häufiger und deutlicher überschritten wird.
Ergebnis:
Herr Kübler informiert
die Teilnehmer der Verkehrsschau darüber, dass es künftig auf dem
Salamander-Areal zahlreiche Veränderungen bei der Nutzung gebe (Parkhaus,
Discounter, usw.), so dass insgesamt verkehrsplanerische Überlegungen notwendig
werden.
Die Teilnehmer der
Verkehrsschau regen an, dort den Einsatz einer mobilen
Geschwindigkeitsinformation zu prüfen.
7. Bekanntgaben und Verschiedenes
a) L
1143 (alte B 27)/ Radweg Ostseite
Sperrung des Radweges aus Gründen der
Verkehrssicherheit
Die Teilnehmer der
Verkehrsschau werden darüber informiert, dass das Landratsamt Ludwigsburg -
Fachbereich Straßen - am 05.12.2011 mitgeteilt habe, dass der östliche Radweg
entlang der Landesstraße L 1143 zwischen Kornwestheim und Ludwigsburg aufgrund
schwerer Beschädigungen und Unebenheiten für den überörtlichen Radverkehr von
Kornwestheim nach Ludwigsburg nicht mehr aufrechterhalten werden könne. Nach
einem gemeinsamen Ortstermin mit Landratsamt Ludwigsburg, Polizeidirektion Ludwigsburg
und Straßenverkehrsbehörde hat die Straßenverkehrsbehörde Kornwestheim
angeordnet, diesen östlichen Radweg zu sperren und das Symbol
"Radfahrer" am vorhandenen Verkehrszeichen abzukleben.
Durch die Aufhebung des
benutzungspflichtigen Radweges auf der Ostseite wären die Radfahrer
grundsätzlich gezwungen gewesen, in Fahrtrichtung Ludwigsburg die Fahrbahn der
L 1143 zu benutzen.
Auf der L 1143 ist
(außerorts) durchgängig eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h angeordnet; das
Überholen ist durch eine durchgängige Fahrstreifenbegrenzung verboten. Vor
einigen Jahren gab es dort mehrere schwere Unfälle, die diese Maßnahmen
erforderlich machten. Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Straßenbauverwaltung
waren deshalb einstimmig der Meinung, dass es aus Gründen der
Verkehrssicherheit nicht möglich sei, Radfahrer auf der L 1143 zu führen.
Unter Zurückstellung erheblicher Bedenken
bezüglich der unzureichenden Breite des
Radweges auf der Westseite (1,80 m bis
max. 2,0 m) und bezüglich der streckenweisen
Bodenunebenheiten wurde deshalb - aus
Gründen der Sicherheit - auf der Westseite ein
gegenläufiger gemeinsamer Geh- und Radweg
angeordnet.
Diese Anordnung
wurde zunächst befristet bis 31.03.2012, da in den Wintermonaten
mit geringerem
Fußgänger- und Fahrradverkehr zu rechnen ist.
Ergebnis:
Die Teilnehmer der
Verkehrsschau nehmen hiervon Kenntnis.
Das Landratsamt
Ludwigsburg – Fachbereich Straßen –und die Stadt Kornwestheim werden erneut auf
das Regierungspräsidium zugehen. Die Stadt Kornwestheim wird darauf drängen,
den östlichen Radweg umgehend wieder herzustellen.
b) B 27, Anschlussstelle Kornwestheim Nord
Die Teilnehmer der
Verkehrsschau werden darüber informiert, dass seit Einführung der
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in diesem Bereich (aufgrund des schlechten
baulichen Zustands der Gumpenbachbrücke) die Unfallzahlen unverändert sind.
c) B 27, Straßenschäden
Die Teilnehmer der
Verkehrsschau werden darüber informiert, dass die Straßenbauverwaltung derzeit
die Schäden am Straßenbelag der B 27 ausbessert.
d) Kreisverkehr Theodor-Heuss-Straße
Auf Anfrage werden die
Teilnehmer der Verkehrschau darüber informiert, warum am Kreisverkehr
Theodor-Heuss-Straße für Fußgänger keine Fußgängerüberwege eingerichtet sind.
Fußgängerüberwege sind
nur dann zulässig, wenn de3r Fußgänger nur zwei Fahrstreifen (ein Fahrstreifen
pro Richtung) überqueren müssen. Am Kreisverkehr Theodor-Heuss-Straße befindet
sich aber neben dem Fahrstreifen eine Busspur, die ebenfalls überquert werden
muss. Auch die erforderliche Sichtweite auf wartende Fußgänger (50 m Sichtweite
bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h) ist hier nicht gegeben. Zudem
muss eine ausreichende Beleuchtung
vorhanden sein und die übrigen Voraussetzungen der R-FGÜ 2001 müssen ebenfalls
erfüllt sein.
Nach Auskunft der
Polizei wurden an dieser Stelle bisher keine Unfälle mit Fußgängern
registriert.
e) L 1143, Geschwindigkeitsmessanlage
Nach Auswertung der
Statistik für 2011 wird der Aussschuss für Umwelt und Technik über die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen
an der L 1143 informiert.
f) Nächste Verkehrsschau
Die nächste Verkehrsschau wird am Donnerstag, 21. Juni
2012 stattfinden.