Vorlage-Nr.:

27/2012

Az.:

4 Susanne Nemetz

Datum:

25.01.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

31.01.2012

 

 

Betreff:

Bericht über die Verkehrsschau am 13.12.2011

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

TOP 1 Kreuzung Stuttgarter Straße/ Karlstraße/ Friedrich-Siller-Straße:

Nach Abschluss der Bautätigkeiten in der Innenstadt ein Planungsbüro mit der Untersuchung der Verkehrs- und Unfallsituation im dortigen Kreuzungsbereich zu beauftragen, wobei Ziel sein sollte, vorrangig über bauliche Maßnahmen die Unfallbeeinträchtigung zu verringern und möglichst auf eine Ampel-Regelung zu verzichten.

TOP 2 Aldinger Straße/ Fußgängerüberweg:

Die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen für den Einbau einer baulichen Querungsinsel am bestehenden Fußgängerüberweg zu schaffen.

TOP 3 Hornbergstraße/ Fußgängerfurt: Kenntnisnahme

TOP 4 Albstraße/ Querungsinsel: Kenntnisnahme

TOP 5 Ebertstraße/ verkehrsberuhigter Bereich: Kenntnisnahme

TOP 6 Stammheimer Straße: Kenntnisnahme

TOP 7 Bekanntgaben und Verschiedenes: Kenntnisnahme

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

TOP 1 u. 2:   Beschlussfassung

TOP 3 bis 7: Kenntnisnahme

öffentlich

31.01.2012

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 13.12.2011 fand eine Verkehrsschau statt.

Die Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Ergebnisse der Verkehrsschau sind im folgenden dargestellt:

 

 

T a g e s o r d n u n g

für die Verkehrsschau am 13.12.2011


1.         Kreuzung Stuttgarter Straße/ Karlstraße/ Friedrich-Siller-Straße
                       
Unfallschwerpunkt

2.         Aldinger Straße/ Fußgängerüberweg Höhe Friedhof
                        Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger

3.         Hornbergstraße
                        Fußgängerbedarfsampel/ Schreiben der Eltern

4.         Albstraße
                        Einrichtung einer baulichen Querungshilfe

5.         Ebertstraße, Wohngebiet "Südlich Goethestraße"
Anregung der Anwohner auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches

6.         Stammheimer Straße/ Einmündung Goethestraße
            Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung

7.         Bekanntgaben und Verschiedenes

            a)         L 1143 (alte B 27)/ Radweg Ostseite

                        Sperrung des Radweges aus Gründen der Verkehrssicherheit

            b)        Sonstiges

1.    Kreuzung Stuttgarter Straße/ Karlstraße/ Friedrich-Siller-Straße

Unfallschwerpunkt.

Die Kreuzung Stuttgarter Straße/ Karlstraße/ Friedrich-Siller-Straße ist seit Jahren Unfallschwerpunkt. Pro Jahr ereigneten sich in den letzten Jahren 4 bis 5 Unfälle, die polizeilich aufgenommen wurden. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Vorfahrtsunfälle, bei denen die Fahrer aus den Nebenrichtungen den bevorrechtigten Verkehr auf der Stuttgarter Straße übersehen haben. Die jährlichen Unfallkosten betragen 30.000 EUR - 45.000 EUR.

 

 

Prüfung:

Eine Prüfung der örtlichen Situation ergab, dass die erforderlichen Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vorhanden und gut sichtbar waren, dass Fahrbahnoberfläche und Sichtfelder in Ordnung waren; fast regelmäßig müssen allerdings nicht genehmigte Plakate entfernt werden.

Die Einmündungsbereiche sind sehr großzügig gebaut.

Ergebnis:

 

 Die Teilnehmer der Verkehrsschau empfehlen, ein Planungsbüro mit der Untersuchung

 der Verkehrs- und Unfallsituation im dortigen Kreuzungsbereich zu beauftragen.  Die

 Untersuchung sollte erst nach Abschluss der Bautätigkeiten in der Innenstadt   

 durchgeführt werden, damit die künftige Verkehrssituation berücksichtigt werden kann.

 

  2.   Aldinger Straße/ Fußgängerüberweg

Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger

Im vergangenen Herbst ereignete sich am Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Aldinger Straße/ Höhe Friedhof ein Verkehrsunfall mit einer verletzten Fußgängerin.

Die Verkehrssituation/ Örtlichkeit wurde deshalb überprüft.

Die Fahrbahn ist am FGÜ ca. 10 m breit.

Auf der Nordseite befindet sich direkt neben dem FGÜ eine Baumscheibe mit Baum, sodass Fußgänger, die auf der Nordseite warten, von Autofahrern, die Richtung stadtauswärts fahren, möglicherweise schlecht gesehen werden.

Der FGÜ ist an der Nordseite teilweise im Kurvenbereich angelegt, sodass wartende Fußgänger nicht gut sichtbar direkt am Fahrbahnrand stehen:

 

 

Prüfung:

 

Bei Neuanlage eines FGÜ und auch bei Änderung eines bestehenden FGÜ sind die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen

(R-FGÜ 2001) zu beachten.

Der vorhandene Fußgängerüberweg entspricht zwar nicht diesen Richtlinien, genießt aber Bestandsschutz.

Die Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienst haben zu verschiedenen Zeiten die Verkehrssituation beobachtet und auch die querenden Fußgänger gezählt - es waren zu unterschiedlichen Tageszeiten zwischen sechs und 15 Fußgängerquerungen pro Stunde.

Die Bushaltestelle und auch die Parkplätze für Friedhofsbesucher befinden sich in der Friedhofstraße, sodass keine Querung der Aldinger Straße erforderlich ist, um zum Friedhof zu kommen. Die Friedhofsgärtnerei befindet sich seit geraumer Zeit ebenfalls auf der Nordseite der Aldinger Straße. Friedhofsbesucher, die zu Fuß kommen, und auch andere Fußgänger nutzen überwiegend die Fußgängerbedarfsampel auf Höhe der Einmündung Pfarrer-Hahn-Straße.

Die verkehrlichen Voraussetzungen/ Verkehrszahlen für die Neuanlage bzw. Änderung eines FGÜ wären damit nicht erreicht (50 - 100 Fußgänger bei zeitgleich 450 - 600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde).

Nach den Richtlinien wäre die Fahrbahnbreite an FGÜ auf höchstens 6,50 m zu beschränken. Beträgt die Fahrbahnbreite 8,50 m und mehr, wäre dem Einbau einer Mittelinsel der Vorzug vor einer seitlichen Einengung zu geben.

 

Bei mehreren Geschwindigkeitsmessungen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes lagen die Überschreitungen bei unter 1 Prozent (144 Kfz/1 Überschreitung,

346 Kfz/1 Überschreitung; 298 Kfz/ keine Überschreitung).

Ein Plan zur möglichen Verlegung der Fußgängerquerungsmöglichkeit mit Einbau einer Insel ist beigefügt.

 

Ergebnis:

 

 Die Teilnehmer der Verkehrsschau empfehlen den Einbau einer Querungsinsel am

 bestehenden Fußgängerüberweg an der Aldinger Straße.

 

 

 

3.   Hornbergstraße

Fußgängerüberweg

Eltern des Kindergartens St. Bernhard an der Hornbergstraße haben mit Schreiben vom 2.11.2011 mitgeteilt, dass es im Bereich der Fußgänger-Bedarfsampel an der Hornbergstraße auf Höhe des Kindergartens in den letzten Wochen zu gefährlichen Situationen gekommen sei.

Die Eltern sind der Meinung, dass regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen bzw. eine stationäre Anlage und eine längere Grünphase für Fußgänger dringend notwendig sind.

Prüfung:

Die Fußgängerbedarfsampel im Zuge der Hornbergstraße auf Höhe des Kindergartens wurde im Jahr 2001 auf massives Drängen der Eltern mit Zustimmung des Ausschusses für Umwelt und Technik eingerichtet.

Die Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes haben mehrfach Geschwindigkeitskontrollen in der Hornbergstraße auf Höhe der Ampel durchgeführt. Es wurden keinerlei Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.

Der Polizei sind keine Unfälle in Zusammenhang mit der Fußgängerbedarfsampel/ Querung der Hornbergstraße bekannt.

Fußgängerzählungen wurden bisher nicht durchgeführt. Aufgrund der Erfahrung und Kenntnis der Örtlichkeit, ist davon auszugehen, dass diese Fußgängerbedarfsampel hinsichtlich der Verkehrsmengen (Fußgänger und Autofahrer) die heute gültigen Voraussetzungen (R-FGÜ 2001) nicht erfüllen würde.

Die Fußgängerbedarfsampel genießt Bestandsschutz, solange keine Änderung vorgenommen wird und solange keine Unfälle auf Abweichungen von den R-FGÜ 2001 zurückzuführen sind.

Es ist durchaus möglich, dass bei einer sehr geringen Querungszahl - also bei der sehr seltenen Anforderung der Ampel - der Autofahrer die Ampel nicht wahrnimmt und deshalb "übersieht". Sollte es nachweislich dadurch zu einem Unfall kommen, müsste geprüft werden, ob die Voraussetzungen der R-FGÜ 2001 erfüllt sind.

Das Stadtbauamt prüft derzeit die Möglichkeit der Verlängerung der Grünphase für Fußgänger.

 

Ergebnis:

Nach Auskunft des Stadtbauamtes wurde zwischenzeitlich die Grünphase für Fußgänger von bisher acht auf jetzt zehn Sekunden verlängert.

Die Teilnehmer der Verkehrsschau sind der Meinung, dass objektiv keine "Missstände" im Bereich dieser Fußgängerbedarfsampel vorliegen. Weitere Maßnahmen seien weder erforderlich, noch möglich. Bei einer weiteren Überprüfung dieser Fußgängerbedarfsampel müssten neue Verkehrszählungen durchgeführt werden. Der Bestandsschutz dieser Fußgängerfurt sei dann gefährdet.

4.    Albstraße

Einrichtung einer Querungshilfe

Der Betreiber des Pflegezentrums Leonardis hat um Einrichtung einer Fußgängerquerungsmöglichkeit (FGÜ, LZA, usw.) in der Albstraße auf Höhe des Pflegezentrums, Albstraße 9 (Einmündung Heubergstraße) gebeten.

Das Pflegeheim hat derzeit ca. 70 Plätze, auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird ein Erweiterungsbau mit ca. 100 Pflegeplätzen errichtet. Im bisherigen Pflegeheim wird eine Wohnungsanlage mit hauswirtschaftlicher Versorgung entstehen.

Die Bewohner der Wohnanlage haben die Möglichkeit die Mahlzeiten im Neubau einzunehmen. Es ist deshalb mit deutlich verstärkten Fußgängerquerungen (Senioren) zu rechnen.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich dort das Gewerbegebiet Albstraße mit entsprechendem  Verkehr (auch LKW) befindet.

 

 

Prüfung:

 

Die Albstraße befindet sich in einer Tempo 30-Zone; die Anordnung eines Fußgängerüberweges oder einer Fußgängerampel ist deshalb aus rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht möglich.

Die Fahrbahnbreite der Albstraße beträgt in diesem Bereich 8 m.

Straßenverkehrsbehörde und Polizei schlugen deshalb die bauliche Einrichtung einer Querungsinsel mit einer Aufstellfläche (Breite) von 2 m vor. Es bleibt dann in beide Fahrtrichtungen noch eine ausreichend breite Fahrbahn von 3 m.

Die dortige Bushaltestelle müsste in diesem Fall in Richtung Westen verlegt werden (der Bus der Linie 413 befährt von der Stuttgarter Straße kommend die Albstraße und biegt dann in die Heubergstraße ein).

 

Ergebnis:

 

Nach Auskunft des Planungsamtes wird die Maßnahme im Jahr 2012 umgesetzt werden. Mittel hierfür sind im Haushaltsplan eingestellt.

Die Teilnehmer der Verkehrsschau nehmen Kenntnis von den Planungen zur Einrichtung einer Querungshilfe.

 

 

5.   Ebertstraße

Anregung der Anwohner auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches

Anwohner des Wohngebietes "Südlich Goethestraße" haben in einem Schreiben an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat darum gebeten, den als Tempo-30-Zone geplanten Straßenabschnitt der Ebertstraße künftig als "verkehrsberuhigten Bereich" auszuweisen, um u. a. die Sicherheit für Kinder zu erhöhen.

 Ergebnis:

 

 Nach Auskunft des Stadtbauamtes ist in diesem Bereich der Ebertstraße im Abstand

 von ca. 1 m vom Bordstein entfernt, eine gepflasterte "Rinne" vorgesehen sei.

 Erfahrungsgemäß sieht der Autofahrer solche Rinnen als eine "Art Schutzstreifen" an

 und befährt diese nicht.

 

 Die Teilnehmer der Verkehrsschau sind einhellig der Auffassung, dass im Wohngebiet

 "Südlich Goethestraße" kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden soll, da

 hierfür die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

 Eine vergleichbare Situation habe man 2004/2005 im Bereich des Kirschenweges

 gehabt, als die dortigen Anwohner ebenfalls die Ausweisung eines verkehrsberuhigten

 Bereiches beantragt hatten. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hatte in seiner

 Sitzung am 03.05.2005 beschlossen, den Kirschenweg nicht umzugestalten und als

 Tempo 30-Zone zu belassen.

 

 Die Teilnehmer der Verkehrsschau empfehlen, zu prüfen, ob auf Höhe des Zugangs

 zum Spielplatz bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung eingebaut werden können.

 Bei den Planungen ist die notwendige Rangierfläche im Bereich der vorhandenen

 Carports zu berücksichtigen.

 

.

6.   Stammheimer Straße

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung

Anwohner berichteten mehrfach dass auf der Stammheimer Straße/ Kurvenbereich auf Höhe Einmündung Goethestraße häufig sehr schnell gefahren werde. Fahrzeuge, die aus Richtung Stammheim kommen, schneiden dabei die Kurve so, dass sie dadurch auf die Gegenfahrbahn kommen und den dortigen Verkehr gefährden.

In der Vergangenheit gab es bereits mehrfach Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.

Die Messungen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes ergaben, dass dort ca. 6 % der Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit überschreiten - allerdings war der schnellste Fahrer mit 77 km/h (innerorts!) unterwegs.

Messungen in den Abend- bzw. Nachtstunden wurden in den letzten Monaten nicht durchgeführt - es ist aber anzunehmen, dass zu diesen Zeiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch häufiger und deutlicher überschritten wird.

Ergebnis:

Herr Kübler informiert die Teilnehmer der Verkehrsschau darüber, dass es künftig auf dem Salamander-Areal zahlreiche Veränderungen bei der Nutzung gebe (Parkhaus, Discounter, usw.), so dass insgesamt verkehrsplanerische Überlegungen notwendig werden.

Die Teilnehmer der Verkehrsschau regen an, dort den Einsatz einer mobilen Geschwindigkeitsinformation zu prüfen.

 

 

 

 


7.   Bekanntgaben und Verschiedenes

    

 a)   L 1143 (alte B 27)/ Radweg Ostseite

      Sperrung des Radweges aus Gründen der Verkehrssicherheit

Die Teilnehmer der Verkehrsschau werden darüber informiert, dass das Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Straßen - am 05.12.2011 mitgeteilt habe, dass der östliche Radweg entlang der Landesstraße L 1143 zwischen Kornwestheim und Ludwigsburg aufgrund schwerer Beschädigungen und Unebenheiten für den überörtlichen Radverkehr von Kornwestheim nach Ludwigsburg nicht mehr aufrechterhalten werden könne. Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit Landratsamt Ludwigsburg, Polizeidirektion Ludwigsburg und Straßenverkehrsbehörde hat die Straßenverkehrsbehörde Kornwestheim angeordnet, diesen östlichen Radweg zu sperren und das Symbol "Radfahrer" am vorhandenen Verkehrszeichen abzukleben.

 

Durch die Aufhebung des benutzungspflichtigen Radweges auf der Ostseite wären die Radfahrer grundsätzlich gezwungen gewesen, in Fahrtrichtung Ludwigsburg die Fahrbahn der L 1143 zu benutzen.

 

Auf der L 1143 ist (außerorts) durchgängig eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h angeordnet; das Überholen ist durch eine durchgängige Fahrstreifenbegrenzung verboten. Vor einigen Jahren gab es dort mehrere schwere Unfälle, die diese Maßnahmen erforderlich machten. Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Straßenbauverwaltung waren deshalb einstimmig der Meinung, dass es aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich sei, Radfahrer auf der L 1143 zu führen.

 

 

     Unter Zurückstellung erheblicher Bedenken bezüglich der unzureichenden Breite des

     Radweges auf der Westseite (1,80 m bis max. 2,0 m) und bezüglich der streckenweisen

     Bodenunebenheiten wurde deshalb - aus Gründen der Sicherheit - auf der Westseite ein

     gegenläufiger gemeinsamer Geh- und Radweg angeordnet.

 

     Diese Anordnung wurde zunächst befristet bis 31.03.2012, da in den Wintermonaten

     mit geringerem Fußgänger- und Fahrradverkehr zu rechnen ist.

 

Ergebnis:

 

Die Teilnehmer der Verkehrsschau nehmen hiervon Kenntnis.

Das Landratsamt Ludwigsburg – Fachbereich Straßen –und die Stadt Kornwestheim werden erneut auf das Regierungspräsidium zugehen. Die Stadt Kornwestheim wird darauf drängen, den östlichen Radweg umgehend wieder herzustellen.

   

b) B 27, Anschlussstelle Kornwestheim Nord

 

Die Teilnehmer der Verkehrsschau werden darüber informiert, dass seit Einführung der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in diesem Bereich (aufgrund des schlechten baulichen Zustands der Gumpenbachbrücke) die Unfallzahlen unverändert sind.

 

 

c) B 27, Straßenschäden

 

Die Teilnehmer der Verkehrsschau werden darüber informiert, dass die Straßenbauverwaltung derzeit die Schäden am Straßenbelag der B 27 ausbessert.

 

 

 

d) Kreisverkehr Theodor-Heuss-Straße

 

Auf Anfrage werden die Teilnehmer der Verkehrschau darüber informiert, warum am Kreisverkehr Theodor-Heuss-Straße für Fußgänger keine Fußgängerüberwege eingerichtet sind.

 

Fußgängerüberwege sind nur dann zulässig, wenn de3r Fußgänger nur zwei Fahrstreifen (ein Fahrstreifen pro Richtung) überqueren müssen. Am Kreisverkehr Theodor-Heuss-Straße befindet sich aber neben dem Fahrstreifen eine Busspur, die ebenfalls überquert werden muss. Auch die erforderliche Sichtweite auf wartende Fußgänger (50 m Sichtweite bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h) ist hier nicht gegeben. Zudem muss  eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein und die übrigen Voraussetzungen der R-FGÜ 2001 müssen ebenfalls erfüllt sein.

 

Nach Auskunft der Polizei wurden an dieser Stelle bisher keine Unfälle mit Fußgängern registriert.

 

 

e) L 1143, Geschwindigkeitsmessanlage

 

Nach Auswertung der Statistik für 2011 wird der Aussschuss für Umwelt und Technik über  die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen an der L 1143 informiert.

 

 

f) Nächste Verkehrsschau

 

Die nächste Verkehrsschau wird am Donnerstag, 21. Juni 2012 stattfinden.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen