Betreff:
Verlegung
des Wahllokals im Wahlbezirk 9 (bisher Schafhof) in die Hermannstr. 12
(Gemeinschaftsraum Seniorenwohnanlage)
Anlage(n):
Mitzeichnung
Stadtplan mit Wahlbezirkseinteilung und Straßennamen
Beschlussvorschlag:
Den Gemeinschaftsraum in der Seniorenwohnanlage Hermannstr.
12 als Wahllokal für den Wahlbezirk 9 festzulegen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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24.06.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Das Herrenhaus im ehemaligen Schafhof, Badstr. 12 ist
bislang Wahllokal für den Wahlbezirk 9. Allerdings ist es nicht barrierefrei
zugänglich und liegt an der Grenze des Einzugsbereichs des Wahlbezirks 9. Der
Zugang zum Wahllokal ist für ältere Menschen durch die vielen Treppenstufen
sehr beschwerlich. Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so
ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere
Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst
erleichtert wird.
Ein idealer, behindertengerecht
zugänglicher Raum befindet sich in der Hermannstr. 12 (Gemeinschaftsraum in der
Seniorenwohnanlage). Diese Räumlickheit befindet sich
in zentrale Lage, liegt innerhalb des Wahlbezirks 9 und ist durch die
vorhandene Ausstattung bestens geeignet.
Die Verfügbarkeit des Raumes, z.B. zur Anlieferung der Wahlutensilien,
ist durch den direkten Zugang ebenfalls erheblich einfacher.
Der Wahlbezirk 9 umfasst rund 750
Wahlberechtigte.