Vorlage-Nr.:

389/2011

Az.:

10 Juergen Deiss

Datum:

16.11.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

24.11.2011

 

 

Betreff:

Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Vergleich bisherige Satzung mit Neufassung

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat passt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit mit folgenden Eckpunkten an:

 

a.            Der Grundbetrag wird von 110 EUR auf 130 EUR monatlich angehoben. Mit dem monatlichen Grundbetrag ist die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen, sonstigen kommunalen Gremien, Besichtigungsfahrten, Reisen in die Partnerstädte o. ä. sowie Aufwendungen für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen abgegolten.

b.            Stadträtinnen und Stadträte erhalten einen Festbetrag von 50 EUR pro Sitzungstag (Sitzungen des Gemeinderats, der beratenden und beschließenden Ausschüsse und Beiräte, Fraktionssitzungen).

c.            Anhebung der Entschädigung für die Übermittlung von Glückwünschen von 2,65 EUR auf 3 EUR

d.            Sonstige ehrenamtlich Tätige (sachkundige Einwohner, Wahlvorstände etc.) erhalten eine nach Aufwand gestaffelte Entschädigung von 30 EUR (bis 2 h/Tag), 40 EUR (bis 4 h/Tag), 50 EUR (über 4 h/Tag), bei mehrmaliger Inanspruchnahme an einem Tag maximal jedoch 70 EUR pro Tag.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

24.11.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

15.12.2011

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

ab 2012

1.0000.401000

20.000,00

 

 

Personalmehrausgaben werden im HPL 2012 eingerechnet

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 


I. Sachverhalt

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt, das Volumen der Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen von derzeit 120.000 EUR auf 140.000 EUR anzuheben.

 

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde zuletzt im Oktober 2000 überarbeitet und beschlossen. Seitdem hat sich an den Regelungen und Beträgen nichts verändert. Die Verwaltung schlägt deshalb eine Erhöhung der ehrenamtlichen Entschädigung vor, da ein Ausgleich der Preissteigerungsraten in der Satzung nicht aufgenommen werden kann.

 

Die Erhöhung des Volumens um rund 16 % entspricht in etwa der Preissteigerung der letzten 10 Jahre, wobei die rein monetären Faktoren für den Verwaltungsvorschlag nicht ausschlaggebend sind.

Der mit einem kommunalen Ehrenamt verbundene Zeitaufwand ist immens. Jährlich (2011) finden rund 100 Gremiensitzungen statt, die von den Stadträten in über 40 Fraktionssitzungen vorbereitet werden. Allein hierfür können wir einen Zeitaufwand von bis zu 400-500 h/Jahr pro Person annehmen. Vor der Fraktionssitzung sind umfangreiche und in der Thematik sehr komplexe Sitzungsdokumente durchzuarbeiten.

 

Dazu ein Beispiel:

Im Jahr 2000 wurden noch ca. 200.000 Blatt Papier an die Gremien versandt, im Jahr 2010 waren dies bereits ca. 300.000 Kopien. Diese Informationen müssen gelesen, verarbeitet und diskutiert werden. Daneben sind noch Repräsentationstermine (Teilnahme an Jubiläen, Veranstaltungen etc., Glückwunschübermittlungen, Bürgerbeteiligung) wahrzunehmen. Insgesamt dürfte der Netto-Aufwand bei 500-600 h/Jahr liegen, was fast einer 50 %-igen Teilzeitbeschäftigung entsprechen dürfte.

 

Doch nicht nur Stadträtinnen und Stadträte sind in den Gremien der Stadt ehrenamtlich tätig. In vielen Beiräten (z.B. Sportbeirat, Kulturbeirat), auch in den Wahlvorständen, bringen sich Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit aktiv in das kommunale Geschehen ein.

 

Diese Zahlen belegen, dass das Ehrenamt mit Beruf und Familie schwer zu vereinbaren ist. Nicht umsonst gelingt es immer weniger, Berufstätige für die zeitaufwändige Tätigkeit im Stadtparlament zu gewinnen. Mehrere Termine wöchentlich sind neben einem in Vollzeit ausgeübten Beruf nur mit Mühe unterzubringen – und wer zudem noch Partner und Kinder hat, denkt über eine Kandidatur nach. Der Gemeinderat soll die sonstigen ehrenamtlich Tätigen und die Bevölkerung in seiner Besetzung repräsentativ abbilden. Deshalb muss die Kommune die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Menschen aus allen Bevölkerungsschichten den Zugang zur politischen Arbeit im Gemeinderat bekommen. Eine Voraussetzung dafür ist die Wertschätzung und die Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit und die teilweise finanzielle Entschädigung für die geleistete Arbeit.

 

Die Anforderungen an die Zahl und Komplexität  der von den Gremien zu entscheidenden und der Verwaltung vorzubereitenden Sachverhalte steigt permanent. Und damit auch der Zeitaufwand – was sich in der Verwaltung in der Steigerung der Personalaufwendungen niederschlägt.

 

Um dies noch mal zu verdeutlichen: ein völliger finanzieller Ausgleich der zeitlichen Belastung der Mandatsträger ist nicht möglich und sicher auch nicht mit einem Ehrenamt vereinbar. Eine moderate Erhöhung der Entschädigung stellt eine Anerkennung, ein Zeichen der Wertschätzung der Bürgerschaft gegenüber dem Ehrenamt dar und unterstreicht die große Bedeutung der Arbeit des Gemeinderats für unsere parlamentarische Demokratie.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Anpassung für die ehrenamtliche Entschädigung vor:.

 

II. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

 

Die Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde in den Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen mit den im Beschlussvorschlag genannten Eckpunkten eingebracht.

 

Es wird vorgeschlagen, das System der Entschädigung durch die Einführung eines festen Betrags pro Sitzungstag (Sitzungen des Gemeinderats, der beratenden und beschließenden Ausschüsse und Beiräte, Fraktionssitzungen) in Höhe von 50 EUR zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Bei Sitzungen, die hintereinander statt finden, wird künftig nur die pauschale Entschädigung bezahlt.

 

Um dem ehrenamtlichen Engagement der Stadträtinnen und Stadträte und dem damit zusammenhängenden hohen Einsatz in der Freizeit – der auch die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Familienangehörigen im häuslichen Umfeld einschließt - gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung weiter eine Erhöhung des monatlichen Grundbetrags von 110 auf künftig 130 Euro vor. Mit dem monatlichen Grundbetrag ist die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen, sonstigen kommunalen Gremien, Besichtigungsfahrten, Besuche in Partnerstädten usw. abgegolten, eine separate Entschädigung für diese Einzelveranstaltung entfällt damit. Im Einzelfall mögliche Aufwendungen für die Beschäftigung von Aufsichts- oder Pflegekräften für die Betreuung von Kindern bis 10 Jahren oder die Pflege von Familienangehörigen im häuslichen Bereich sind mit dem Grundbetrag ebenfalls abgegolten.

Mit diesem Betrag sind auch die sonstigen Aufwendungen wie Telefongebühr und andere Sachkosten abgedeckt.

 

Die Entschädigung für die Glückwunschüberbringung beträgt derzeit 2,65 EUR pro Übermittlung. Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag auf 3 EUR aufzurunden.

 

In diesem Zusammenhang empfiehlt die Verwaltung auch eine Vereinfachung und maßvolle Anhebung der Entschädigung sonstiger ehrenamtlich Tätiger (z.B. sachkundige Einwohner, Wahlvorstände etc.). Sie erhalten eine nach Aufwand gestaffelte Entschädigung von 30 EUR (bis 2 h/Tag), 40 EUR (bis 4 h/Tag), 50 EUR (über 4 h/Tag). Die Entschädigung für die mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag beträgt zusammengerechnet  maximal jedoch 70 EUR pro Tag.

 

Der Vergleich zwischen bisheriger Satzung und der Anpassung ist in der Anlage dargestellt.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Synopse.pdf Synopse.pdf