Betreff:
Anpassung
der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Anlage(n):
Mitzeichnung
Vergleich bisherige Satzung mit Neufassung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat passt die Satzung über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit mit folgenden Eckpunkten an:
a.
Der
Grundbetrag wird von 110 EUR auf 130 EUR monatlich angehoben. Mit dem monatlichen Grundbetrag ist die Teilnahme an
sonstigen Veranstaltungen, sonstigen kommunalen Gremien, Besichtigungsfahrten,
Reisen in die Partnerstädte o. ä. sowie Aufwendungen für die Betreuung von
Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen abgegolten.
b.
Stadträtinnen
und Stadträte erhalten einen Festbetrag von 50 EUR pro Sitzungstag (Sitzungen
des Gemeinderats, der beratenden und beschließenden Ausschüsse und Beiräte,
Fraktionssitzungen).
c.
Anhebung
der Entschädigung für die Übermittlung von Glückwünschen von 2,65 EUR auf 3 EUR
d.
Sonstige
ehrenamtlich Tätige (sachkundige Einwohner, Wahlvorstände etc.) erhalten eine
nach Aufwand gestaffelte Entschädigung von 30 EUR (bis 2 h/Tag), 40 EUR (bis 4
h/Tag), 50 EUR (über 4 h/Tag), bei mehrmaliger Inanspruchnahme an einem Tag
maximal jedoch 70 EUR pro Tag.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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24.11.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.12.2011
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2012
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1.0000.401000
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20.000,00
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Personalmehrausgaben
werden im HPL 2012 eingerechnet
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Sachdarstellung und
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Verwaltung hat im Rahmen der
Haushaltsberatungen beantragt, das Volumen der Entschädigung der ehrenamtlich
Tätigen von derzeit 120.000 EUR auf 140.000 EUR anzuheben.
Die Satzung über die Entschädigung
für ehrenamtliche Tätigkeit wurde zuletzt im Oktober 2000 überarbeitet und
beschlossen. Seitdem hat sich an den Regelungen und Beträgen nichts verändert. Die
Verwaltung schlägt deshalb eine Erhöhung der ehrenamtlichen Entschädigung vor,
da ein Ausgleich der Preissteigerungsraten in der Satzung nicht aufgenommen
werden kann.
Die Erhöhung des Volumens um rund 16
% entspricht in etwa der Preissteigerung der letzten 10 Jahre, wobei die rein
monetären Faktoren für den Verwaltungsvorschlag nicht ausschlaggebend sind.
Der mit einem kommunalen Ehrenamt
verbundene Zeitaufwand ist immens. Jährlich (2011) finden rund 100
Gremiensitzungen statt, die von den Stadträten in über 40 Fraktionssitzungen
vorbereitet werden. Allein hierfür können wir einen Zeitaufwand von bis zu
400-500 h/Jahr pro Person annehmen. Vor der Fraktionssitzung sind umfangreiche
und in der Thematik sehr komplexe Sitzungsdokumente durchzuarbeiten.
Dazu ein Beispiel:
Im Jahr 2000 wurden noch ca. 200.000
Blatt Papier an die Gremien versandt, im Jahr 2010 waren dies bereits ca.
300.000 Kopien. Diese Informationen müssen gelesen, verarbeitet und diskutiert
werden. Daneben sind noch Repräsentationstermine (Teilnahme an Jubiläen,
Veranstaltungen etc., Glückwunschübermittlungen, Bürgerbeteiligung)
wahrzunehmen. Insgesamt dürfte der Netto-Aufwand bei 500-600 h/Jahr liegen, was
fast einer 50 %-igen Teilzeitbeschäftigung
entsprechen dürfte.
Doch nicht nur Stadträtinnen und
Stadträte sind in den Gremien der Stadt ehrenamtlich tätig. In vielen Beiräten
(z.B. Sportbeirat, Kulturbeirat), auch in den Wahlvorständen, bringen sich
Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit aktiv in das kommunale Geschehen ein.
Diese Zahlen belegen, dass das
Ehrenamt mit Beruf und Familie schwer zu vereinbaren ist. Nicht umsonst gelingt
es immer weniger, Berufstätige für die zeitaufwändige Tätigkeit im Stadtparlament
zu gewinnen. Mehrere Termine wöchentlich sind neben einem in Vollzeit
ausgeübten Beruf nur mit Mühe unterzubringen – und wer zudem noch Partner und
Kinder hat, denkt über eine Kandidatur nach. Der Gemeinderat soll die sonstigen
ehrenamtlich Tätigen und die Bevölkerung in seiner Besetzung repräsentativ
abbilden. Deshalb muss die Kommune die Voraussetzungen dafür schaffen, dass
Menschen aus allen Bevölkerungsschichten den Zugang zur politischen Arbeit im
Gemeinderat bekommen. Eine Voraussetzung dafür ist die Wertschätzung und die
Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit und die teilweise finanzielle
Entschädigung für die geleistete Arbeit.
Die Anforderungen an die Zahl und
Komplexität der von den Gremien zu
entscheidenden und der Verwaltung vorzubereitenden Sachverhalte steigt
permanent. Und damit auch der Zeitaufwand – was sich in der Verwaltung in der
Steigerung der Personalaufwendungen niederschlägt.
Um dies noch mal zu verdeutlichen:
ein völliger finanzieller Ausgleich der zeitlichen Belastung der Mandatsträger
ist nicht möglich und sicher auch nicht mit einem Ehrenamt vereinbar. Eine
moderate Erhöhung der Entschädigung stellt eine Anerkennung, ein Zeichen der
Wertschätzung der Bürgerschaft gegenüber dem Ehrenamt dar und unterstreicht die
große Bedeutung der Arbeit des Gemeinderats für unsere parlamentarische
Demokratie.
Die Verwaltung schlägt folgende
Anpassung für die ehrenamtliche Entschädigung vor:.
II. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche
Tätigkeit
Die Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche
Tätigkeit wurde in den Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
mit den im Beschlussvorschlag genannten Eckpunkten eingebracht.
Es wird vorgeschlagen, das System
der Entschädigung durch die Einführung eines festen Betrags pro Sitzungstag (Sitzungen des Gemeinderats, der
beratenden und beschließenden Ausschüsse und Beiräte, Fraktionssitzungen) in
Höhe von 50 EUR zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Bei Sitzungen, die
hintereinander statt finden, wird künftig nur die pauschale Entschädigung
bezahlt.
Um dem ehrenamtlichen Engagement der
Stadträtinnen und Stadträte und dem damit zusammenhängenden hohen Einsatz in
der Freizeit – der auch die Betreuung von Kindern oder die Pflege von
Familienangehörigen im häuslichen Umfeld einschließt - gerecht zu werden,
schlägt die Verwaltung weiter eine
Erhöhung des monatlichen Grundbetrags von 110 auf künftig 130 Euro vor. Mit dem monatlichen Grundbetrag ist die Teilnahme an
sonstigen Veranstaltungen, sonstigen kommunalen Gremien, Besichtigungsfahrten,
Besuche in Partnerstädten usw. abgegolten, eine separate Entschädigung für
diese Einzelveranstaltung entfällt damit. Im Einzelfall mögliche Aufwendungen
für die Beschäftigung von Aufsichts- oder Pflegekräften für die Betreuung von
Kindern bis 10 Jahren oder die Pflege von Familienangehörigen im häuslichen
Bereich sind mit dem Grundbetrag ebenfalls abgegolten.
Mit diesem Betrag sind
auch die sonstigen Aufwendungen wie Telefongebühr und andere Sachkosten
abgedeckt.
Die Entschädigung für die Glückwunschüberbringung beträgt derzeit 2,65
EUR pro Übermittlung. Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag auf 3 EUR
aufzurunden.
In diesem Zusammenhang empfiehlt die
Verwaltung auch eine Vereinfachung und maßvolle Anhebung der Entschädigung sonstiger ehrenamtlich
Tätiger (z.B. sachkundige Einwohner, Wahlvorstände etc.). Sie erhalten eine
nach Aufwand gestaffelte Entschädigung von 30 EUR (bis 2 h/Tag), 40 EUR (bis 4
h/Tag), 50 EUR (über 4 h/Tag). Die Entschädigung für
die mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag beträgt zusammengerechnet maximal jedoch 70 EUR pro Tag.
Der Vergleich zwischen bisheriger Satzung und der Anpassung ist in der
Anlage dargestellt.