Betreff:
Ergebnis
der Organisationsentwicklung in der Musikschule
Anlage(n):
Mitzeichnung
klip Bericht; Organigramm
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Struktur der Musikschule entsprechend dem beiliegenden Organigramm zu
beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Konzeption unter
Beteiligung der klip AG zu beauftragen.
2. Der Ausschreibung der Leitung der
Musikschule mit administrativem Schwerpunkt sowie der stellvertretenden Leitung
der Musikschule mit fachlichem Schwerpunkt zuzustimmen. Die Leitungsstellen
werden als Führungsposition auf Zeit über die Dauer von vier Jahren befristet
besetzt. Die Eingruppierung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen: die
Leitung der Musikschule Vollzeit in EG 11 und die stellvertretende Leitung
Vollzeit in EG 10. Die bisherigen Eingruppierungen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Musikschule werden beibehalten (Bestandsschutz).
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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nichtöffentlich
Personal
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11.04.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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18.04.2013
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Beteiligung Personalrat
Die Beteiligung des
Personalrats wurde eingeleitet.
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Auf den Bericht der klip AG wird verwiesen. Frau Kümmerle,
Vorstand der klip AG, wird den Bericht in der Sitzung des VFA vorstellen und in
der Sitzung des Gemeinderats anwesend sein.
Im
Rahmen des Organisationsentwicklungsprozesses für das Amt für Stadtgesellschaft
wurde im Dezember 2011 beschlossen, auch innerhalb der Musikschule eine
Organisationsentwicklung durchzuführen.
Projektziel
ist es, die Musikschule Kornwestheim – orientiert an den zukünftigen
Anforderungen wie z.B. Veränderung der Bildungslandschaft, demografische
Entwicklung – nachhaltig und
zukunftssicher aufzustellen. Neben einer passenden strategischen Ausrichtung
und einer optimierten Aufbau- und Ablauforganisation gehört dazu auch eine
weiterentwickelte Angebotsstruktur sowie neue Formen der Kooperation mit
anderen Bildungseinrichtungen und Vereinen.
Unter Beteiligung der betroffenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde im Februar/März 2012 zunächst die
IST-Situation der Musikschule in Form von Interviews näher beleuchtet. Anschließend wurden an zwei Klausurtagen im
April und Juli 2012 die zukünftigen Anforderungen und Aufgaben ermittelt. Von
Oktober bis Dezember 2012 erarbeitete eine mit Vertretern aus dem Verwaltungs-
und Musikschulbereich besetzte Projektgruppe einen Vorschlag zur Organisations-
und Führungsstruktur der Musikschule. Am 20. März 2013 wurde das Ergebnis aus
der Projekt- und Lenkungsgruppe zur Aufbau- und Führungsstruktur der Musikschule
im Musikschulbeirat vorgestellt und von diesem zustimmend zur Kenntnis
genommen. Des Weiteren hat der Vorstand der Städtischen Orchester Kornwestheim
e.V. in seiner Sitzung vom 25. März 2013 die Neuorganisation der Musikschule ebenfalls
ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Aufbauorganisation
und Führungsstruktur
Hier wird auf das Organigramm in der
Anlage verwiesen. Demnach wird die Musikschule in drei „Fachbereiche“ im Sinne
des Tarifvertrags für Musikschullehrer untergliedert:
·
MFE
(Musikalische Früherziehung)
·
Instrumentalausbildung
·
Chor,
Orchester, Ensembles
Da die Bedeutung von Projekten (z.B. Ganztagesschule, „So klingt Kornwestheim“)
immer wichtiger wird, sind diese ebenfalls fest in der Struktur verortet und
werden von der Leitung bzw. stellvertretenden Leitung der Musikschule
verantwortet.
Die Verwaltung schlägt ausgehend von
der Arbeit der Projektgruppe und der Entscheidung der Lenkungsgruppe folgende
Führungsstruktur vor:
Die Musikschule soll zukünftig von
zwei Personen geleitet werden. Hierbei gibt es eine klare hierarchische
Struktur zwischen der Leitung der Musikschule und der stellvertretenden Leitung
der Musikschule. Entgegen dem Ergebnis der Projektgruppe sieht die Lenkungsgruppe
die Leitung bei einer Person mit administrativen / betriebswirtschaftlichen
Schwerpunkt, wohingegen die stellvertretende Leitung die Musikschule fachlich
leiten soll. Sowohl die Leitung als auch die Stellvertretung übernehmen in mindestens
einem Musikschulfachbereich die Leitung. Der Musikschulfachbereich MFE/
Elementar setzt eine besondere fachliche Qualifikation voraus, die auch durch
einen fachlichen Beauftragten geführt werden kann.
Stellenprofile
Die Aufgaben
der Leitung /Stellvertretung ist im Bericht der klip AG umfassend beschrieben.
Die administrative Leitung erfordert nach Auffassung der Lenkungsgruppe -
entgegen der Auffassung der Projektgruppe – eine qualifizierte verwaltungs-
oder betriebswirtschaftliche Ausbildung, da hier in erster Linie Verwaltungs-
und Managementaufgaben wahrgenommen werden.
Profil Leitung
der Musikschule (administrativ)
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Profil stellvertretende
Leitung der Musikschule (fachlich-konzeptionell)
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Gehobener Verwaltungsdienst,
Betriebswirtschaftliches Studium (z.B. Kulturmanagement) oder vergleichbare
Ausbildung
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Musikpädagogisches Studium mit
Zusatzqualifikation:
·
Musikschulleitung
·
Für das Dirigat der städt. Orchester:
1. Staatsexamen Schulmusiker oder Lehrbefähigung Orchesterleitung
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·
Führungserfahrung
·
Kommunikationsfähigkeit
·
EDV-Kenntnisse
·
Konfliktfähigkeit
·
Verwaltungserfahrung
·
Kenntnisse in Organisationstechniken
·
Affinität zur Musik
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·
Führungserfahrung
·
Kommunikationsfähigkeit
·
EDV-Kenntnisse
·
Konfliktfähigkeit
|
Beide Leitungsstellen sollen als Führungsposition auf Zeit nach § 32 TVÖD über die Dauer von vorerst
vier Jahren befristet ausgeschrieben werden. Dies bietet der
Verwaltung die Möglichkeit nach einer gewissen Zeit die neue Struktur zu
überprüfen und flexibel auf Änderungen zu reagieren. Die Führungsposition auf
Zeit kann nach Ablauf der 4 Jahre noch zweimal auf insgesamt maximal 8 Jahre
verlängert werden. Unabhängig davon soll den Bewerberinnen und Bewerbern eine –
ggf. auch unbefristete - Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt werden.
Die Leitung der Musikschule soll als Vollzeitstelle (39
h/Woche) intern und extern ausgeschrieben werden. Die Eingruppierung erfolgt,
vorbehaltlich einer endgültigen Bewertung der Stelle, in EG 11.
Die stellvertretende Leitung soll zunächst nur intern ebenfalls
als Vollzeitstelle ausgeschrieben werden. Da die Stelle überwiegend
musikpädagogische Aufgaben (Unterricht, Dirigat) wahrnimmt, beträgt die
wöchentliche Arbeitszeit 30 h. Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag
für Musiklehrer in EG 10.
Die bisherigen Eingruppierungen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Musikschule werden beibehalten (Bestandsschutz). Dies gilt
sowohl für die Führungs- als auch die Fachebene.
Bündelung administrativer Aufgaben
Derzeit werden Verwaltungsaufgaben
der Musikschule sowohl vom Direktorium und dem Sekretariat der Musikschule, als
auch von verschiedenen Fachbereichen der Kernverwaltung übernommen. Das
Sekretariat ist unter anderem die erste Anlaufstelle für die Leitung,
Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie interessierte Bürgerinnen
und Bürger.
Aus den Interviews und Klausurtagen
ging hervor, dass bei Verwaltungs- und Managementaufgaben der Musikschule noch Optimierungsmöglichkeiten
bestehen. Mit der neuen Struktur sollen diese administrativen Aufgaben direkt
an der Musikschule verortet und zentral zusammengeführt werden. Dies stärkt die
Eigenständigkeit der Musikschule, wirtschaftliche Betrachtungsweisen können
besser aufgearbeitet werden und Synergieeffekte vor Ort ausgenutzt werden. Im
Rahmen der Zusammenführung ist eine neue Aufgabenverteilung zwischen dem
Sekretariat und der Leitung der Musikschule erforderlich, da nach aktuellem
Stand verschiedene Leitungsaufgaben durch das Sekretariat wahrgenommen werden.
Nächste Schritte
Im Anschluss an die
Strukturentscheidung am 19. April 2013 werden die Stellen der Leitung und der
stellvertretenden Leitung der Musikschule ausgeschrieben. Ziel ist es die
Stellenbesetzung in der Sitzung des VFA am 27.06.2013 bzw. in der Sitzung des
Gemeinderats am 11.07.2013 zu beschließen, damit die Leitung der Musikschule
zum neuen Musikschuljahr im Oktober 2013 besetzt werden kann.
Außerdem soll im Rahmen einer
Musikschulbeiratssitzung geklärt werden, wie die Verknüpfung zwischen der
Musikschule und den Städtischen Orchester zukünftig erfolgen soll. In diesem
Zusammenhang ist auch eine Anpassung der Gremienstruktur (Musikschulbeirat,
Musikschulfachbeirat, Orchesterbeirat) und eine Überarbeitung der
Musikschulordnung erforderlich.