Vorlage-Nr.:
301/2011
Az.:
6 Kurt Schaible
Datum:
21.09.2011
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Ausschuss für Umwelt und Technik
Am:
27.09.2011
Betreff:
Errichtung einer Biogasanlage auf dem Gelände der Kläranlage - Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgrenzungsplan
Beschlussvorschlag:
Das Bebauungsplanänderungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird eingeleitet.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Vorberatung
öffentlich
Gemeinderat
Beschlussfassung
29.09.2011
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Die Bioenergie Kornwestheim – Ost GmbH & Co. KG. beabsichtigt auf dem Grundstück Flurstück 2300 Gemarkung Kornwestheim eine Biogasanlage zu errichten und zu betreiben. Der Zweck der zu errichtenden Anlage ist die Vergärung von Wirtschaftsdünger und pflanzlichen Rohstoffen ca. 12800 Tonnen im Jahr zur Gewinnung von Biogas und anschließende energetische Verwertung. Am Standort erfolgt keine energetische Nutzung des anfallenden Biogases, dieses wird über eine Gasleitung zu den bestehenden Heizwerken Ost und Zentrum in Kornwestheim geleitet. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Gewerbegebiet Ost, der rechtsverbindlich sei dem 06.07.1967 gilt. Der Bebauungsplan weist die Fläche als „Kläranlage“ aus. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt deshalb nach § 30 Baugesetzbuch.
Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Ludwigsburg, das auch über die planungsrechtliche Situation zu entscheiden hat. Das Landratsamt Ludwigsburg ist der – nicht zu beanstandenden – Auffassung, dass die Biogasanlage nicht aus dem bestehenden Bebauungsplan entwickelt werden kann und das materielle Baurecht nur über eine Bebauungsplanänderung geschaffen werden kann.
Die Lage der Biogasanlage ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Nach Auffassung der Verwaltung kann der derzeitige Bebauungsplan Vorhaben bezogen geändert werden, das heißt, dass die Eingabepläne, die dem Gemeinderat bereits in früherer Sitzung vorgestellt worden waren, Gegenstand des Bebauungsplanänderungsverfahrens werden. Im Durchführungsvertrag zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan können Regelungen getroffen werden, die unter anderem auch im Erbbaurechtsvertrag Einfluss finden es können aber auch planerische Details Einfluss finden.
Die Verwaltung empfiehlt für das in der Anlage dargestellte Gebiet den vorhandenen Bebauungsplan Vorhaben bezogen zu ändern.