Vorlage-Nr.:

434/2011

Az.:

5 Steffen Sauer

Datum:

30.11.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

06.12.2011

 

 

Betreff:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Panalpina" - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Baugesuchsplanung, Begründung, Anlage 6, schalltechnische Untersuchung, artenschutzrechtliche Untersuchung, Umweltgutachten

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Panalpina“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

06.12.2011

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Fa. Panalpina beabsichtigt ihr Betriebsgelände im Gewerbegebiet Nord zu erweitern. In direkter Anbindung an die bestehende Halle soll in westliche Richtung eine weitere Lager- und Umschlaghalle, inklusive der zum Rangieren und Abstellen von Lkw’s notwendigen Verkehrsflächen, entstehen. Zusätzlich ist auf dem heutigen Betriebsgelände, im unmittelbaren Kreuzungsbereich der Rudolf-Diesel-Straße / Westrandstraße, die Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes geplant. Im Zuge des Neubauvorhabens soll auch die Unterbringung des ruhenden Verkehrs auf dem Grundstück neu geordnet werden. Der Gemeinderat hat der geplanten Erweiterung bereits im Grundsatz zugestimmt.

Der Betrieb beschäftigt derzeit 371 Mitarbeiter. Durch die Expansion des Unternehmens sollen 45 zusätzliche Büroarbeitsplätze entstehen, sodass der Betrieb anschließend über insgesamt 416 Büroarbeitsplätze verfügt. Zusätzliche 25 Arbeitsplätze entstehen im Lagerbereich, sodass hier künftig rund 62 Mitarbeiter beschäftigt sind.

 

Planungsrechtliches Verfahren

Zur Sicherung des Vorhabens wird ein Bebauungsplanverfahren notwendig. Dabei kann auf den vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 01.10.2009 (Vorlage 244/2009) gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanungsplan „Gewerbegebiet Nord – 2. Änderung südlich der Heinkelstraße“ aufgesetzt werden. In Abhängigkeit vom Planungsfortschritt wurde damals vorgesehen, einzelne vorhabenbezogene Bebauungspläne aus dem Gesamtbereich zu entwickeln. Entsprechend soll dieser Planungsprozess nunmehr auf der Grundlage von §12 BauGB „vorhabenbezogen“ mit der Fassung des Entwurfsbeschluss fortgeführt werden.

Vorgaben zur Gestaltung der Gebäude und Freiflächen sowie sonstige Vorschriften werden im Durchführungsvertrag geregelt.

 

Geltungsbereich und äußere Erschließung

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst einen rd. 45.240 qm großen Teilbereich im Süden des Gewerbegebiets Nord. Im Westen des Geltungsbereichs schließen derzeit noch unbebaute Flächen sowie der für die Ansiedlung der Fa. Offterdinger & Sailer benötigte Bereich an. Im Süden des Geltungsbereichs verläuft die Rudolf-Diesel-Straße und im Osten die Heinkelstraße, über die das Grundstück auch erschlossen ist. Im Norden ist die Fläche durch das Firmengelände der Fa. Benseler begrenzt. Über die Westrandstraße ist eine direkte Anbindung an das übergeordnete Straßennetz gegeben.

 

Planungs- und Bauordnungsrechtliche Darstellung

Im Planungsgebiet ist die Nutzung „Gewerbe“ vorgesehen. Eingebettet in die gewerbliche Struktur der Umgebung sind durch diese Nutzung keine Konflikte zu erwarten.

 

In Ergänzung zu den bereits bestehenden Strukturen ist der Neubau einer Lager- und Umschlaghalle mit insgesamt ca. 6410qm Fläche, ein fünfgeschossiger Verwaltungstrakt, eine Überdachung für ein Außenlager sowie die zum Rangieren und Umfahren der Gebäude notwendigen Verkehrsflächen geplant. Darüber hinaus sind auf dem Grundstück Abstellflächen für Lkw`s sowie 304 Pkw-Stellplätze für Mitarbeiter und Kunden sowohl in dem bestehenden als auch in einem neu zu errichtenden Parkdeck vorgesehen. Die Zu- und Abfahrten auf das Grundstück erfolgen von der Heinkel- und der Rudolf-Diesel-Straße.

 

Das Flachdach der neuen Lager- und Umschlaghalle wird mit einer Höhe von 14,65 m über der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) ca. 3 m unter der Firsthöhe des flachgeneigten Satteldachs der vorhandenen Halle liegen. Die Höhe des neuen Verwaltungstrakts orientiert sich mit 19,27 m über der EFH an der Höhe des bestehenden Verwaltungsbaus. Die Überdachung für ein Außenlager auf der Nordseite des Verwaltungsbaus wird eine Höhe von 4,21 m über der EFH haben. Die oberste Geschossdecke des neuen Parkdecks wird auf der Höhe des südlich angrenzenden Straßenniveaus der Rudolf-Diesel-Straße liegen und die unterste Geschossdecke auf der Höhe des Verladehofs.

Die Erdgeschossfußbodenhöhe des Verwaltungsgebäudes und der Lager- und Umschlaghallen sind niveaugleich ausgebildet. Aufgrund der topographischen Verhältnisse werden deshalb in Richtung der westlichen Grundstücksgrenze größere Erdbewegungen notwendig.

 

Ökologisches Konzept

Positiv beurteilt wird, dass im Unterschied zum ersten Bauabschnitt der Fa. Panalpina nicht nur die Dachflächen des Verwaltungsgebäudes und des Außenlagers sondern auch die Dachflächen der neuen Halle extensiv begrünt werden. Zudem ist für die Kühlung und Beheizung der neuen Anbauten die Ergänzung der bereits bestehenden geothermischen Anlage vorgesehen.

Dem gegenüber stehen sowohl der niveaugleiche Ausbau der Halle, der aufgrund der topographischen Gegebenheiten vor Ort größere Eingriffe ins Erdreich erfordert, als auch der hohe Versiegelungsgrad von ca. 91% (GRZ = ca. 0,91), der zu einer Überschreitung der im bestehenden Bebauungsplan maximal zulässigen GRZ von 0,8 führt.

 

Diese zusätzliche Versiegelung in der Größenordnung von 5.545 qm kann nicht auf dem Grundstück der Fa. Panalpina ausgeglichen werden, da über die Randeingrünungen und die Dachbegrünung hinaus keine weiteren Flächen oder Maßnahmen zur Verfügung stehen.

 

Das verbleibende Defizit muss deshalb schutzgutübergreifend außerhalb des Plangebietes kompensiert werden. Die Defizite für die einzelnen Schutzgüter wurden im Umweltgutachten mit integrierter Eingriffs- und Ausgleichsbilanz des Büros Ökologie, Planung, Forschung aus Ludwigsburg vom 20.10.2011 ermittelt. Die zunächst auf die Fläche bezogenen, errechneten Defizite in haWE (Hektar-Werteinheiten) wurden auf der Basis verschiedener Bewertungsmodelle monetarisiert. Laut Gutachten entsteht durch den zusätzlichen Eingriff im Planbereich ein monetärer Kompensationsbedarf in Höhe von rd. 48.700,- Euro. Dieser Betrag ist vom Bauherrn als Ausgleichszahlung zu leisten. Als ökologischer Gegenwert für diese Ausgleichszahlung könnten zum einen Maßnahmen des städtischen Ökokontos beispielsweise in der Steingrube herangezogen werden.

 

 Zur Schonung des städtischen Ökokontoguthabens prüft die Umweltbeauftragte derzeit in Abstimmung mit dem Landratsamt Ludwigsburg, inwieweit die Abbruch- und Entsiegelungsarbeiten auf dem ehemaligen Gelände der Gärtnerei Krauth verbunden mit einem Oberbodenauftrag aus dem Bauvorhaben Panalpina als Ausgleich herangezogen werden könnten. Um dies abschließend zu beurteilen, sind zunächst bodenkundliche Untersuchungen und Probenahmen auf dem ehemaligen Gärtnereigelände durchzuführen. Mit den Ergebnissen ist im Januar 2012 zu rechnen.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Panalpina“ wird gefasst..

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2011-11-25 Baugesuchsplanung_gesamt.pdf 2011-11-25 Baugesuchsplanung_gesamt.pdf 2011-11-25 BGR VEP Erweiterung Panalpina.pdf 2011-11-25 BGR VEP Erweiterung Panalpina.pdf 2011-11-25 Anlage 6 VEP Erweiterung Panalpina.pdf 2011-11-25 Anlage 6 VEP Erweiterung Panalpina.pdf 11A227_KUF_110926_V_Schallimmissionsprognose.pdf 11A227_KUF_110926_V_Schallimmissionsprognose.pdf saP_Artenschutz_Panalpina_111007_gesamt.pdf saP_Artenschutz_Panalpina_111007_gesamt.pdf 11A227_OEPF_111024_V_Umweltgutachten_gesamt.pdf 11A227_OEPF_111024_V_Umweltgutachten_gesamt.pdf