Vorlage-Nr.:
129/2013
Az.:
8 Monika Herdan
Datum:
03.04.2013
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Am:
11.04.2013
Betreff:
Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 273, Kirchstraße 5
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Beschlussfassung
öffentlich
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens Kirchstraße 5, Flst. Nr. 273 vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.
Das Grundstück Flst. Nr.273 wurde durch Veränderungsnachweis des Landratsamtes Ludwigsburg geändert und folgende Grundbesitze wurden neu gebildet:
Flst. Nr. 273
Kirchstraße 5
Fslt. Nr. 273/2
Kirchstraße 3
Das Anwesen Kirchstraße 5 liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Lange Straße / Mühlhäuser Straße“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 106.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss, der laut Hauptsatzung für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.
Im beigefügten Lageplan ist das Anwesen dargestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.