Vorlage-Nr.:

129/2013

Az.:

8 Monika Herdan

Datum:

03.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

11.04.2013

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 273, Kirchstraße 5

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

11.04.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens Kirchstraße 5, Flst. Nr. 273 vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.

 

Das Grundstück Flst. Nr.273 wurde durch Veränderungsnachweis des Landratsamtes Ludwigsburg geändert und folgende Grundbesitze wurden neu gebildet:

 

 

Flst. Nr. 273

Kirchstraße 5

Fslt. Nr. 273/2

Kirchstraße 3

 

Das Anwesen Kirchstraße 5 liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Lange Straße / Mühlhäuser Straße“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 106.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss, der laut Hauptsatzung für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.

 

Im beigefügten Lageplan ist das Anwesen dargestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
document2013-01-23-092708.pdf