Betreff:
Durchführung
des 4. Lacrosse-Festivals durch den SV Salamander Kornwestheim -Überlassung von
Freiflächen auf dem Stadiongelände-
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Antrag SVK
Beschlussvorschlag:
Der Überlassung der Freizeitkickerwiese an der Bogenstraße
für Übernachtungszwecke sowie der Überlassung einer Freifläche auf dem
Stadiongelände südlich des Gebäudes der Glucker-Schule für die Aufstellung
eines Verpflegungszeltes an den SV Salamander Kornwestheim zur Durchführung des
4. Lacrosse-Festivals am 23. und 24. Juli 2011 zuzustimmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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26.05.2011
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Sachdarstellung und
Begründung:
Die Lacrosse-Abteilung des SV Salamander Kornwestheim e.V.
beabsichtigt diesen Sommer auf dem Stadiongelände ein Lacrosse-Turnier
durchzuführen. Bei Lacrosse handelt es sich um eine Ballsportart, bei der zwei
Mannschaften versuchen, den Ball mit einem Netzschläger in das gegnerische Tor
zu befördern. Diese Sportart ist vor allem in Kanada weit verbreitet.
In Stuttgart findet zu dieser
Sportart seit drei Jahren als Turnier das sogenannte Lacrosse Festival
(Lax-Festival) statt. Dieses soll 2011 erstmals in Kornwestheim –organisiert
durch den SV Salamander Kornwestheim– stattfinden. Geplanter Termin ist am
Wochenende des 23./24. Juli 2011.
Zu diesem Zweck benötigt der Verein
-neben den bereits über die Sportverwaltung beim Amt für Stadtgesellschaft
reservierten Sportplätze Kunstrasenplatz und Stadionrasen – auch die
Freizeitkickerwiese an der Bogenstraße als Fläche, um die Zelte zu
Übernachtungszwecken aufzustellen. Es wird mit bis zu 200 Personen gerechnet,
die dort übernachten.
Außerdem soll ein Verpflegungszelt
–wie beim alljährlichen Pfingstturnier der Fußballabteilung- im Bereich südlich
der Glucker-Schule aufgestellt werden.
Die Verwaltung hat vor dem
Hintergrund, dass es sich um eine sportliche Veranstaltung handelt, keine
Bedenken gegen die Überlassung der Flächen zu den üblichen Bedingungen
(Reinigung und Müllbeseitigung auf den überlassenen Flächen durch den Verein,
schonende Behandlung der Flächen und erbot des Befahrens mit Fahrzeugen;
Verpflichtung; einen Toilettenwagen aufzustellen, Übernahme der gesetzlichen
Haftung durch den Veranstalter während der Zeitdauer der Überlassung;
Verpflichtung, eine Schankerlaubnis einzuholen). Der Umstand, dass im Zuge der
Nutzung der Freizeitkickerwiese diese zwangsläufig an einem Wochenende nicht
für den Freizeitsport zur Verfügung stehen wird, erscheint der Verwaltung als
vertretbar.
Es wird daher beantragt, der
Überlassung der vom SV Salamander Kornwestheim für diese Veranstaltung
benötigten Flächen zuzustimmen.